Eingriffsrecht

Definitionen Eingriffsrecht

Definitionen Eingriffsrecht

Jannik Bolte

Jannik Bolte

Kartei Details

Karten 146
Lernende 10
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 08.04.2014 / 25.04.2023
Weblink
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Lärm

Schall, der Menschen belästigt oder sogar gesundheitlich schädigt

Entziehung

Gegenstände, die zur Begehung der Tat gebraucht vorden sind

Ort

örtlichkeiten unter freiem Himmel als auch geschlossene Räume

private Rechte

Recht, das ein Bürger gegenüber eines anderen Bürgers hat

Amtshandlung

Maßnahmen, aller im Strafprozess Handelnden

An Ort und Stelle

Ort der Amtshandlung

wiedersetzen

Meint die Beeinträchtigung von Amtshandlungen durch Unterlassen einer gebotenen Handlung

Tatsachen müssen Vorliegen

Das sind Informationen, die sich auf den konkreten Sachverhalt beziehen und die belegbar und damit auch gerichtlich nachprüfbar sind

Grundsatz der Unmittelbarkeit

Es ist die Person zu befragen, um deren Daten es geht. Nur wenn dies beachtet wird, kann der Betoffene auch entscheiden, ob er die Daten presigibt oder für sich behalten will.

Datenerhebung

Das Beschaffen von Daten über die betroffene Person

Personenbezogene Daten

Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person

zur Aufklärung einer Straftat geboten

Dies ist der Fall, wenn im entscheidungserheblichen Zeitpunkt konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Person unter anderem als Zeuge benötigt wird.

Besonders gefährdeter Ort

Gefährliche Objekte sind solche Anlagen und Einrichtungen, die für die Versorgung der Bevölkerung von besonderer Bedeutung sind und daher Zielrichtung terroristischer Anschläge sein können

Grundsatz der Offenheit

Person hat Kenntnis von der Datenerhebung

Grundsatz der Zweckbindung

Datenerhebung nur zu einem bestimmten Zweck

Grundsatz der Auklärungspflicht

Die betroffene Person ist in geeigneter Weise übder dieRechtsvorschriften für die Datenerhebung und die Auskunftspflicht oder die Freiwilligkeit der Auskunft aufzuklären

Aufklärung unterbleiben

Sie kann unterbleiben, wenn sie wegen besonderer Umstände offenkundig unangemessen ist oder die Aufgabenerfüllung dadurch gefährdet wäre

Straftaten von erheblicher Bedeutung

sind besondere Verbrechen sowie die in §138 StGB genannten Vergehen

Gesuchte Straftäter

sind solche, die rechtskräftig verurteilt sind und zur Vollstreckung der Strafe gesucht werden

Zum Zweck der Gefahrenabwehr

Die Observation muss zum Zweck der Gefahrenabwehr erfolgen. Damit sind die Aufgaben aus §1 (1) PolG NRW gemeint. Das vorliegen einer abstrakten Gefahr reicht aus

Straftat oder OWi von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit

Das ist dann der Fall, wenn durch die Begehung dieser eine Mehrzahl von Personen unzumutbar und unverhältnismäßig betroffen werden.

Wiederholungsgefahr

liegt vor, wenn zu befürchten ist, der Beschuldigte werde vor rechtskräftiger Verurteilung weitere Straftaten gleicher Art begehen oder die Straftat fortsetzen

Verdunkelungsgefahr

liegt vor, wenn der Verdacht besteht, der Beschuldigte werde ohne U-Haft Verdunkelungsmaßnahmen begehen und außerdem die Gefahr besteht, dass dadruch die Ermittlung der Wahrheit erschwert wird.

Schwere der Tat

Es müssen Umstände vorliegen, die die Gefahr begründen, dass ohne Festnahme des Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte

potentielle Beweismittel

Beweismittel sind alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, die unmittelbar oder mittelbar für die Tat oder die Umstände ihrer Begehung Beweis erbringen. Der Gegenstand kann Beleg sein für Tathergang, Tatzusammenhänge aufklären, Rückschlüsse auf den Täter zulassen, den Tatverdächtigen be- aber auch entlasten.

Ergreifung

Ist jede Festnahme zur Durchführung einer gesetzlich zugelassenen Zwangsmaßnahme, selbst wenn dazu nur kurzfristiges Festhalten des Verdächtigen erforderlich ist.