Eherecht Basis
Grundregelungen im Eherecht
Grundregelungen im Eherecht
Kartei Details
Karten | 14 |
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Lernende | 16 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 21.03.2013 / 23.11.2023 |
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Zählen Sie Vorteile des Konkubinats auf.
- Die Gründung und Auflösung des Konkubinats erfolgt ohne Formalitäten.
- Im Konkubinat sind meistens beide Partner erwerbstätig. Da sie nicht verheiratet sind, werden die Einkommen getrennt besteuert, was zu Einsparungen bei der Steuerrechnung führen kann.
- Rentnerinnen und Rentner erhalten zwei ganze Altersrenten (200 Prozent) statt eine auf 150 Prozent gekürzte Altersrente (wie dies bei einem Ehepaar der Fall ist).
- Im Konkubinat lässt sich ausprobieren, ob das Zusammenleben klappt. Sollte es nicht klappen, ist die Auflösung eines Konkubinats einfach.
Zählen Sie Nachteile des Konkubinats auf.
1. Während der Dauer und vor allem bei der Auflösung sind beide Partner rechtlich nicht geschützt. Das Gesetz enthält keine Bestimmungen zum Konkubinat. 2. Kinder von Konkubinatspaaren werden wie ausserehehliche Kinder behandelt. 3. Die Mutter erhält das elterliche Sorgerecht für das Kind.4. Beim Tod eines Konkubinatspartners hat der Lebensgefährte keinen Erbanspruch und kann keine Ansprüche auf eine AHV geltend machen.
Welche Themengebiete einer Beziehung können in einem Konkubinatsvertrag geregelt werden?
- Wohnen (Unterzeichnung des Mietvertrages, Aufteilung der Miete).
- Eigentumsverhältnisse (Gegenstände, Möbel, Neuanschaffungen).
- Aufteilung der Haushaltskosten, Lebenshaltungskosten, Schulden.
- Regelung zur Auflösung des Konkubinats.
Welche Bedeutung hat eine Verlobung?
Eine Verlobung gilt als Heiratsversprechen und stellt einen Vertrag dar. Trotzdem kann man aufgrund der Verlobung niemanden zwingen, nachher auch zu heiraten (ZGB 90)
Welche Folgen kann die Auflösung eines Verlöbnisses haben?
Wird ein Verlöbnis aufgelöst, können gegenseitige Geschenke zurückgefordert werden (nur kostspielige Geschenke, wie z.B. Schmuck oder Autos). Hat einer der Verlobten in guten Treuen Aufwendungen in Hinblick auf die Eheschliessung getätigt (z.B. Buchung der Hochzeitreise), so kann er bei der Auflösung des Verlöbnisses vom anderen einen angemessenen Beitrag verlangen (ZGB 91/92).
Nennen Sie zwei Ehevoraussetzungen.
Das Brautpaar muss mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein (ZGB 94).
Zählen Sie zwei Ehehindernisse auf.
- Die Partner sind verwandt (sowohl Bluts- als auch Adoptivverwandtschaft).
- Ein Partner ist noch verheiratet (Bigamie ist verboten).
(ZGB 95/96)
Wer ist in der Ehe für die Sorge der Kinder zuständig?
In der Ehe üben die Eltern die Sorge gemeinsam aus (ZGB 297).
Was versteht man unter "Errungenschaftsbeteiligung"?
Die Errungenschaftsbeteiligung ist ein Güterstand. Darin werden die Vermögensverhätnisse der Eheleute während der Ehe und bei deren Auflösung geregelt.
Güterrecht: Was ist der Unterschied zwischen Eigengut und Errungenschaft?
Das Vermögen von Frau und Mann vor der Ehe wird als Eigengut bezeichnet. Erbschaften und Schenkungen während der Ehe werden zum Eigengut gerechnet.Während der Ehe gebildetet Ersparnisse, Lohneinkünfte und Erträge aus dem Eigengut (z.B. Zinsen) gehören zur Errungenschaft (ZGB 197/198).
Güterrecht: Wie wird das Familienvermögen in der Errungenschaftsbeteiligung bei einer Auflösung der Ehe geteilt?
Jeder Ehegatte behält sein Eigengut.Jeder Ehegatte behält die Hälfte seines Errungenschaftsvorschlages und hat Anspruch auf die Hälfte des Vorschlages des anderen Ehegatten (ZGB 205/215).
Güterrecht: Was passiert mit den Schulden bei der Errungenschaftsbeteiligung?
Diese werden vorgängig von der Errungenschaft abgezogen. Sind die Schulden grösser als das Vermögen, ist die Rede von einem Rückschlag. Diesen hat jeder Ehegatte allein zu tragen.
Wer hat in der Ehe das elterliche Sorgerecht?
In der Ehe üben die Eltern das elterliche Sorgerecht gemeinsam aus (ZGB 297).
Wer hat das Sorgerecht bei einem Kind im Konkubinat?
Im Konkubinat hat die Mutter das elterliche Sorgerecht, sofern nicht das gemeinsame Sorgerecht beantragt wird (ZGB 298/298a).