EBWL
Fichier Détails
Cartes-fiches | 16 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 25.01.2016 / 16.03.2016 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/ebwl_2_3_corporate_governance
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Intégrer |
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Corporate Governance Diskussion
Auslöser
Auslöser
- Spektakuläre Unternehmenspleiten, die von Aufsichts- und Prüforganen nicht vorzeitig erkannt wurden
- Insidergeschäfte
- Übersteigerte Risikofreude des Managements
Insidergeschäfte
Personen mit exklusiven Informationen über - der Öffentlichkeit (dem "Kapitalmarkt") - noch unbekannte Entscheidungen im Unternehmen machen sich dieses Wissen für eigene Geschäfte an der Börse zunutze.
Prüforgane bezogen auf ein Unternehmen
Organe
- Abschlussprüfer
- Ordnungsmäßigkeitsprüfung
- Externes Rechnungswesen
- Ratingagenturen
- Wirtschaftliche Leistungskraft und Bonität
- Gesamthafte Betrachtung des Unternehmens
Das Testat (Bestätigungsvermerk) eines Abschlussprüfers beinhaltet...
nur eine Feststellung, dass die Verbuchung der Geschäftsfälle bzw. der daraus abgeleitete Jahresabschluss mit den gesetzlichen Regelungen und Satzungsbestimmungen der Gesellschaft übereinstimmt. Das Testat trifft keine Aussage über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Bonität des Unternehmens.
Ratingagenturen
Ratingagenturen nehmen eine Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Bonität eines Unternehmens vor ("Rating") und stellen diese Informationen dem Kapitalmarkt zur Verfügung ("Informationsbroker")
Für das Rating eines Unternehmens durch eine Ratingagentur muss das Unternehmen die Ratingagentur bezahlen.
Rating
Fehlende oder schlechte Ratings für ein Unternehmen verhindern den "Zugang zum Kapitalmarkt": Keine Möglichkeit, Investoren für Eigen- oder Fremdkapital zu gewinnen bzw. Kapital nur zu deutlich schlechteren Konditionen als besser "geratete" Unternehmen zu erhalten ("Risikozuschlag" im Zins bei Fremdkapital; Kreditbesicherungen, Covenants).
Eine Verbesserung (Verschlechterung) des Ratings eines Unternehmens hat massive Veränderungen des Börsenkurs der Aktien des Unternehmens zur Folge.
Coporate Governance : Herrschaft im Unternehmen
Unter Corporate Governance werden Regelungen auf freiwillier und gesetzlicher Basis verstanden, um die Transparenz und Kontrolle der Unternehmensführung sowie der "Kapitalmarktvorgänge" einer Gesellschaft zu erhöhen.
- Eigenkapitalgeber (Prinzipale) übertragen in Kapitalgesellschaften die Leitungskompetenz an Geschäftsführer/Vorstand (Agent), der dann das Unternehmen unter eigener Verantwortung im Sinne der Ziele der Prinzipale (Steigerung des Shareholder Value) zu leiten hat
- Das Verhältnis von Gläubiger (Kreditgeber;Fremdkapitalgeber) und Unternehmen (kreditnehmer) lässt sich als Prinzipal-Agenten-Struktur charakterisieren:
- Der Prinzipal (Kreditgeber) erwartet von seinem Agenten (Unternehmen) eine fristgerechte Verzinsung und Rückahlung seines geliehenen Kapitals
- oppurtunistisches Verhalten:
- Ein Akteur nutzt seinen Informationsvorteil aus einer Informationsasymmetrie zum eigenen Vorteil und zum Schaden des anderen aus
- Informationssymmetrie
- Aktionäre (Prinzipale) sind nicht vollständig über die Sachverhalte der Geschäftsführung (Agent) informiert. Daher haben Prnzipale Schwierigkeiten, ein "Fehlverhalten" der Agenten zeitnah zu erkennen
- sind daher Vorkehrungen zu treffen, den Agenten wenig Spielraum zu oppurtunistischen Verhalten zu geben & Leistungsschwächen frühezeitig zu erkennen
- Instrumente hierfür sind Vertragsgestaltungen (Problem der unvollständigen Verträge), Monitoring-Instrumente (z.B. Jahresabschluss) oder das Setzen von Incentives (Anreizen), um die Ziele von Prinzipal und Agent gleichgerichtet zu machen (z.B. erfolgsabhängige entlöhnung)
Covenants
sind vertragliche Verpflichtungen eines Kapitalnehmers gegenüber dem Investor (Gläubiger), bestimmte aus Sicht des Investors wüünschenswerte Aktivitäten durchzuführen bzw. nicht werünschte Aktivitäten zu unterlassen: Dies impliziert eine indirekte Mitsprache des Investors bei den (strategischen) Entscheidungen des Unternehmens.
Verletzt der Kapitalnehmer diese Zusagen, darf der Investor seinen Kredit sofort kündigen, erhält weiterer Sicherheiten oder der Zinssatz steigt
Stewardship-Theorie
Manager (Agenten) können auch intrinsisch (Corporate Identity) und altruistisch motiviert sein.
Zielsetzung der Corporate Governance
Verbesserung der Invester Relations
- Verbersserung der Prozesse und Strukturen im Unternehmen
- Gewaltenteilung und Haftung
- Anreizsysteme
- Risikomanagement
- Transparenz
- verbessert Informationsversorgung der Stakeholder und des Kapitalmarkts
- Kontrolle
- Institutionalisierte Kontrolle
- Kontrolle durch den Markt (Kapitalmarktorientierung)
Die Business Judgement Rule
formuliert das Leitbild des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters:
Dieser trifft unternehmerische Entscheidungen zum wohl der Gesellschaft, ohne Sonderinteressen unter angemessener Information und im guten Glauben
Business Judgement Rule
- Gegentstand sind unternehmerische Entscheidungen, d.h. das Organmitglied hat die Möglichkeit, zwischen mehreren Alternativen zu wählen.
- erfassst damit nicht Handlungen, zu denen das Organmitglied durch Gesetz oder Satzung verpflichtet ist
- als Entscheidung ist aber auch das Unterlassen von Maßnahmen anzusehen
- Organmitglied konnte vernüntigerweise annehmen, zum Wohl der Gesellschaft zu handeln, d.h. die Entscheidung war prinzipiell geeignet, Bestand und Rentabilität des Unternehmen zu sichern
- dies implizerit ferner, dass die getroffene Entscheidung auch naträglich nachvollziehbar ist
- allerdings darf das Organmitglied kein übergroßes rsiko eingehen
- Organmitglied war bei seiner Entscheidung nicht durch sachfremde Einflüsse oder ein vom Unternehmenswohl divergierendes Eigeninteresse geleitet
- Organmitglied hat die Entscheidung auf einer angemessenen Informationsgrundlage getroffen, was nicht ein - oftmals unter hohen Kosten und Zeitbedarf - Heranziehen aller existierenden Informationen zum Sachverhalt impliziert
- Organmitglied hat die entscheidung im guten Glauben getroffen, dass sie zum Wohl des Unternehmens sei
- er war überzeugt, das richtige für die Gesellschaft zu tun
Organhaftung
Mit Organhaftung wird die Schadensersatzpflicht (persönliche Haftung) von organisationsmitgliedern (Vorstand, Aufsichtsrat) bezeichnet, wenn diese Fehlentscheidungen bzw. Fehlhandlungen zum Schaden des Unternehmens getroffen haben.
Dies betrifft die sog. Innenhaftung: Haftung des Organmitglieds gegenüber dem Unternehmen als juristische Person.
- Entscheidungen sind immer mit Unsicherheit über den wirtschaftlichen Erfolg behaftet <->
- Missmanagement durch fehlende Leistungsfähigkeit oder oppurtunistisches verhalten
Eine Directors (D&O)-Versicherung (Managerhaftpflichversicherung)
übernimmt die entstandenen Vermögensschäden (insbesondere Schadensersatzzahlungen des Organmitglieds gegenüber dem Unternehmen), die während der Versicherungsperiode aufgrund von Verletzung von Sorgfaltspflichten des Organmitglieds entstanden sind.
Keine Haftungsübernahme bei Vorsatz.
Die Versicherungsprämien für eine D&O-Versicherung übernimmt in der regel das Unternehmen; sie ist folglich ein Vergütungsbestandteil der Entlohnung des Organmitglieds
Haftungsklage
Eine Haftungsklage gegen ein ein Organmitglied kann von einem anderen Organmitglied oder von Gesellschaftern, die einen bestimmten Mindestanteil an der Gesellschaft besitzen (AG:1% des gezeichneten Kapitals) angestrengt werden.