EBWL


Kartei Details

Karten 60
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 21.01.2016 / 01.03.2018
Weblink
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Probleme des Organs "Hauptversammlung"

Problembereiche

  • Depotstimmrecht der Banken
  • Entscheidungsoptionen in der Hauptversammlung werden oftmals von Vorstand und/Oder Aufsichtsrat eingebracht
  • hoher Anteil institutioneller Anleger
  • Auskunftsrechte stehen Geheimhaltungspflichten von Vorstand/Aufsichtsrat möglicherweise gegenüber 
  • räuberische Aktionäre

Räuberische Aktionäre

Aktionäre, die aus fadenscheinigen Gründen Beschlüsse der Hauptversammlung anfechten und damit die Durchführung der Entscheidung solange blockieren, bis ein Gericht ein Urteil gefällt hat. Gegen Zahlung einer Abfindung ziehen diese Aktionäre ihre Klage wieder zurück. Anfechtungsklagen sind nur noch für Aktionäre mit einem Aktienpaket von über 1000Euro möglich.

Rolle des Wirtschaftsprüfers

Funtkion

  • Durch die Prüfung soll festgestellt werden, ob im Rechnungswesen und Jahresabschluss die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung sowie ergänzende Bestimmungen der Satzung eingehalten sind 
    • erteilen eines Testats
    • nur Ordnungsmäßigkeitsprüfung
  • Wirtschaftsprüfer übernimmt einen Teil der Kontrollaufgaben des Aufsichtsrats: Aufsichtsrat erhält Bericht der Wirtschaftsprüfer

Delegation von Entscheidungen durch handelsrechtliche Vollmachten

Müsste die Geschäftsführung in einem Unternehmen alle Entscheidungen treffen, wäre sie damit (zeitlich) überfordert bzw. würde sich in unwichtigen Entscheidungen verzetteln: 

Das Prinzip der Delegation von Entscheidungen wird juristisch durch das Erteilen von Vollmachten realisiert.

Delegation

impliziert eine Arbeitsteilung von Entscheidungen

  • Übertragung von Entscheidungskompetenz an "Spzialisten"
  • Partizipation von Organisationsmitgliedern (Mitarbeiter) an der Lenkung/Leitung des Unternehmens

Delegations von Entscheidungen 

Handelsrechtliche Vollmachten

Prokura

  • Einzelprokura
  • Gesamtprokura
  • Filialprokura
  • Generalprokura

Handlungsvollmacht

  • Generalvollmacht
  • Arthandlungsvollmacht
  • Spezialhandlungsvollmacht
  • Gesamthandlungsvollmacht

Prokura 

  • Prokura ermächtigt den Prokuristen zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die das Betreiben jedes Handelsgewerbes mit sich bringt
  • Im Innenverhältnis ist der Handlungsspielraum aber in der Regel eingeengt (Spezialisierung auf bestimmte Entscheidungsfelder)
  • Prokura wird durch die Geschäftsführung einem Mitarbeiter ausdrücklich erteilt und muss im Handelsregister eingetragen und den Geschäftspartnern bekannt gemacht werden. Dies gilt analog für das Erlöschen der Prokura
  • Prokura kann nicht für sogenannte Prinzipalgeschäfte erteilt werden
  • Prokura erlischt durch Widerruf, mit Geschäftsauflösung oder durch Beendigung des Arbeitsvertrages

Handelsvollmacht

  • Jede im Betrieb eines Handelsgewerbes erteilte Vollmacht, die keine Prokura ist
  • sie ist auf die speziellen Anforderungen des betreffenden Handelsgewerbes zugeschnitten, da sie nur für Rechtsgeschäfte erteilt werden kann, die der Betrieb des vorliegenden Handelsgewerbes gewöhnlich mit sich bringt
  • Handlungsbevollmächtigter ist nicht zu Rechtsgeschäften berechtigt, zu denen auch ein Prokurist nciht berechtigt ist; ferner darf der Handlungsbevollmächtigte keine Darlehen für das Unternehmen aufnehmen, Prozesse führen oder Grundstücke veräußern
  • Im Innenverhältnis können Grenzwerte definiert werden, bis zu denen der Handlungsbevollmächtigte (Mitarbeiter) die Entscheidung treffen kann
  • Eine Handlungsvollmacht wird nicht ins Handelsregister eingetragen
  • Eine Handlungsvollmacht ist jederzeit frei widerrufbar bzw. sie erlischt mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Exkurs : Die angelsächsische Board-Verfassung

Die amerikanische Board-Verfassung

 

Elemente

  • Corporate Laws
    • charter
    • by-laws
  • shareholder's Meeting
  • Board of Directors
    • Chief Executive Officer (CEO)
    • Insider drectors
    • outside directors
    • chairman of the Board
    • committees

Aufgaben des Board of Directors

Board

  • Trustee-Funktion
    • Kontrolle des Managements
      • Wahl des CEO 
      • Festsetzung der gehälter und Prämien für das Management
      • Kontrolle der Zielerreichung und policies durch das Management
      • Rechnungsprüfung
  • Vertretung der Interessen der stakeholders
    • Information der Aktionäre 
    • Entscheidung über Dividendenausschüttung
    • Verwaltung des Vermögens im Interesse der Aktionäre 
  • Management-Funktion
    • Führung der Geschäfte
      • Finanz-, Investitions- und Budgetentscheidungen
      • Bestimmung von Zielen und policies

Proxy-Stimmrecht:

Denjenigen Anteilseigner, die nicht am Shareholder's Meeting teilnehmen, ist eine Übertragung ihrer Stimmrechte an Dritte nicht möglich. Sie können jedoch eine Stimmrechtsvollmacht ohne Weisungsauftrag auf ein proxy-committee übertragen. Das proxy-committee erhält wiederum Weisungen vom Board.

Chiefs im Unternehmen

  • Chief Strategic Officer (CSO)
  • Chief Compliance Officer (CCO)
  • Chief Executive Officer (CEO)
  • Chief Financial Officer (CFO)
  • Chief Informations Officer (CIO)
  • Chief Operating Officer (COO)
  • Chief Marketing Officer (CMO)
  • Chief Processing (CPO)

Mindestkapital einer GmbH

Gründungsvarianten

  • Standardfall
    • Mindestens 25.000
  • Unternehmen mit beschränkter Haftung (haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft): Mini-GmbH
    • Mindestens 1Euro
    • Mindestens ein viertel de Gewinns ist ins Stammkapital zu überführen, bis das Stammkapital 25.000Euro erreicht hat

Struktur der GmbH 

Organe 

Organe

  • Geschäftsführung
    • Eigenverantwortliche Führung der Geschäfte, aber Geschäftsführer sind an die Beschränkungen des Gesellschaftsvertrags und an die Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden
  • Gesellschafterversammlung
    • Umfassendere Auskunfts- und Einsichtsrechte als die HV in der AG
  • Aufsichtsrat
    • erst ab 500 Arbeitnehmern zwingend vorgeschrieben 
    • freiwillige Einführung möglich 
    • Kompetenzen dann wie in der AG

Im Vergleich zur AG gilt die GmbH als gesellschafterbezogene Rechtsform.

Nachschusspflicht in der GmbH

  • In der Satzung kann eine Nachschusspflicht vereinbart werden, d.h. die Gesellschafter verpflichten sich, über das bisherige Stammkapital hinaus - bei Bedarf - neues (frisches) Eigenkapital in die Gesellschaft einzuschießen (Zubuße)
  • In der Regel ist eine Höchstgrenze des neu einzubringenden Kapitals vereinbart (beschränkte Nachschusspflicht)
  • Bei einer unbeschränkten Nachschusspflicht hat der Gesellschafter ein Abandonrecht: Er überlässt den Mitgesellschaften seinen Gesellschaftsanteil zur Versteigerung, wobei der Teil des Versteigerungserlöse, der die Zubuße übersteigt, dem ausscheidenden Gesellschafter zusteht
  • Nachschusspflicht ist nicht mit persönlicher Haftung der Gesellschafter zu verwechseln, da Gläubiger die Gesellschafter nicht zum Nachschießen von frischem Kapital zwingen können.

Weitere Rechtsformen

 

Genossenschaft 

Stille Gesellschaft

Weitere Rechtsformen

 

Genossenschaft 

Stille Gesellschaft

Weitere Rechtsformen

 

Genossenschaft 

Stille Gesellschaft

Genossenschaft

  • Gründung durch mindestens sieben Personen
  • Kein Mindestkapital und jedes Mitglied der Genossenschaft muss seinen Geschäftsanteil nicht voll einbezahlen (mindestens 10%)
  • Gewinn wird dem Geschäftsanteil gutgeschrieben; erst wenn der Geschäftsanteil voll einbezahlt ist, darf Gewinn ausgeschüttet werden
  • Tritt ein Mitglied aus der Genossenschaft aus, erhält es sein Geschäftsguthaben auf dem Geschäftsanteil ausbezahlt (->schwankendes Eigenkapital)
  • Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung als Organ
  • Keine Haftung der Mitglieder der Genossenschaft mit ihrem Privatvermögen; nur, wenn der Geschäftsanteil nicht voll einbezahlt ist in Höhe des Differenzbetrags

In der Genossenschaftsversammlung einer Genossenschaft gilt das Prinzip, dass jedes Mitglied der Genossenschaft unabhängig von der Anzahl seiner Geschäftsanteile eine Stimme hat.

Die Formen der stillen Gesellschaft (Beteiligung)

Stille Gesellschaft

  • typisch
    • angemessene Beteiligung nur am Gewinn/möglicherweise am Verlust
    • keine Leitungsbefugnisse, aber Zustimmungsvorbehalt bei Grundlagengeschäften
    • unabdingbare Informations- und Kontrollrechte (Bilanzansicht)
  • atypisch 
    • Beteiligung an stillen Reserven 
    • erweiterte Mitbestimmung in der Geschäftsführung (Mitunternehmer)
    • erweiterte Informations-/Kontrollrechte