EBWL


Fichier Détails

Cartes-fiches 15
Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau Université
Crée / Actualisé 13.01.2016 / 31.01.2022
Lien de web
https://card2brain.ch/box/ebwl_2_1_kaufmannseigenschaften
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/ebwl_2_1_kaufmannseigenschaften/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Kaufmannseigenschaft

§ 1 HGB

  • Absatz 1 : Kaufmann... ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt
  • Absatz 2 : Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert

(Handels-) Gewerbebegriff

Definitionskriterien

  • rechtlich selbständig
  • planmäßig und auf Dauer angelegt 
  • auf mindestens einem Markt tätig 
  • rechtsgeschäftlich
  • entgeltlich
  • nicht wissenschaftlicher, künstlerischer, sportlicher oder freiberuflicher Natur

Freie Berufe

vom Handelsgewerbe ausgeschlossen

sog. Katalogberufe (§18 EinkSt)

heilkundliche Berufe (Ärzte, Apotheker, Therapeuten)

Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe (Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Psychologen)

Technische und naturwissenschaftliche Berufe (Architekten, Ingenieure, Lotsen, Informatiker, Umweltgutachter)

Kulturberufe (Künstler, Journalisten, Designer, Dolmetscher, Yogalehrer)

In kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb

Kriterien

Notwendigkeit einer spezifischen Organisation zur Betriebsführung

  • Erfordernis einer expliziten Buchführung
  • Bestellung von Vertretung
  • Organisatorische Arbeitszuweisungen an Mitarbeiter

Weitere Kriterien

  • Höhe des Umsatzes
  • Anzahl der Geschäfte
  • Zahl der Mitarbeiter
  • Aufnahme von krediten

Betreiben eines gewerblichen Unternehmens (Handelsgewerbe)

Istkaufmann

Formkaufmann

Nichtkaufmann >  Kannkaufmann

 

Istkaufmann

Jedermann, der ein Handelsgewerbe betreibt und hierfür einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt, muss sich als Kaufmann in das Handelsregister eintragen lassen

Formkaufmann

Kaufmann aufgrund der Rechtsform: Handelsgesellschaften sind Kaufleute.

  • Personengesellschaften, wenn ein Handelsgewerbe vorliegt
  • Kapitalgesellschaften, unabhängig vom Geschäftsbetrieb

 

(Gesellschaften - zwingend eintragen!)

Nichtkaufmann und Kannkaufmann

Nichtkaufmann 

  • Gewerbetreibender benötigt für sein Handelsgewerbe keine vollkaufmännische Betriebsführung und strebt auch keine Eintragung in das Handelsregister an

Kannkaufmann

  • optiert Nichtkaufmann für die Handelsregisterintragung

Fiktivkaufmann

Jeder der im Handelsregister als Kaufmann eingetragen ist, gilt als Kaufmann, unabhängig davon, ob er ein Handelsgewerbe betreibt. Rechtssicherheit für denjenigen, der mit ihm Geschäfte macht, da er sich auf die Kaufmannqualifikation verlassen kann bzw. weil er nicht überprüfen kann, ob sein Transaktionspartner ein Handelsgewerbe betreibt.

Scheinkaufmann

Erweckt ein Gewerbetreibender den Eindruck, ein Kaufmann zu sein, muss er gegenüber gutgläubigen Dritten die Nachteile der Kaufmannseigenschaft gegen sich gelten lassen

Folgen der Kaufmannseigenschaft

Grundpflichten

  • Registerpflicht
  • Geltung des Handelsrechts
  • Rechnungslegungspflicht
  • Geschäftsbriefpublizität
  • Geltung des Firmenordnungsrechts

Handelsregister

Das Handelsregister ist ein bei den Amtsgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis von 'Informationen' über Unternehmen (Kaufleute)

  • öffentlich zugänglich
  • Hinterlegung von gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen zu Geschäftstätigkeit

Pflicht zur Rechnungslegung

Die Pflicht zur Rechnungslegung dient der Dokumentation des Geschäftsgangs.

  • Informationsfunktion
    • Selbstkontrolle der mit der Geschäftsführung betrauten Person
    • Gläubigerschutz
  • Ausschüttungsbemessungsfunktion
    • Ermittlung der Höhe des Gewinns

Geschäftspublizität

Auf den Geschäftsbriefen müssen Mindestangaben stehen, um Aufschluss über die rechtlichen Verhältnisse des Kaufmanns zu geben 

  • Firma
  • Rechtsform
  • Unternehmenssitz
  • Registergericht
  • Name des/der Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder

Firma

  • ist ein juristischer Begriff und Ausdruck für den Namen, unter dem ein Unternehmer ("Kaufmann") seinen Betrieb führt (Unternehmensname)
  • hat die Funktion, den Kaufmann als Unternehmensträger zu kennzeichnen, d.h. zu individualisieren und von anderen Kaufleuten zu unterscheiden