EBWL
Einführung in die BWL (für Studierende außerhalb des Diplomstudienganges BWL), H. Pechtl, Uni Greifswald
Einführung in die BWL (für Studierende außerhalb des Diplomstudienganges BWL), H. Pechtl, Uni Greifswald
Fichier Détails
Cartes-fiches | 100 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 17.01.2014 / 22.01.2019 |
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Hauptversammlung
- tritt normalerweise 1x jährlich zusammen
- jeder Aktionär im Regelfall Stimmrecht gemäß Anzahl der Aktien
Rechte/Entscheidungsfelder:
- Beschlüsse über wesentliche Veränderungen im EIgenkapital
- Beschlüsse über Fusion oder Auflösung des Unternehmens
- Bestellung der Anteilseignervertreter im AR
- Beschluss über Verwendung des Bilanzgewinns
- Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
- Satzungsänderungen
- Bestellung der Abschlussprüfer
- Erörterungsrecht in Maßnahmen der Geschäftsführung
- Recht auf Auskunft vom Vorstand über die Angelegenheiten der Gesellschaft
Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
Komunikative Bedeutung:
- Amtsführung der zurückliegenden Entlastungsperiode wird gebilligt und Vertrauen in künftige Amtsführung ausgesprochen
rechtliche Bedeutung:
- Entlastung stellt die Entlasteten von allen Ersatzansprüchen frei, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bei sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen erkennbar waren
Shareholder Value
- Einkommens-und Vermögensposition der Eigenkapitalgeber (Shareholder):
Dividendenzahlung+ Markenwert der Aktie
Organisationsprinzipien im im Vorstand - Kollegialprinzip
- alle gleich berechtigt
- Unternehmen gemeinschaftlich geführt
Primatkollegialität:
- alle gleichgestellt, ein Vorstandsmitglied hat Vorsitz
- bei Stimmengleichheit entscheidet seine Stimme (primus inter pares)
Abstimmungskollegialität
- alle Entscheidungen nach Mehreitsprinzip (einfache oder qualifizierende Mehrheit 3/4)
Kassationskollegialität
- nur einstimmige Beschlüsse-> Vetorecht
Organisationsprinzipien im im Vorstand - Kollegialprinzip
- alle gleich berechtigt
- Unternehmen gemeinschaftlich geführt
Primatkollegialität:
- alle gleichgestellt, ein Vorstandsmitglied hat Vorsitz
- bei Stimmengleichheit entscheidet seine Stimme (primus inter pares)
Abstimmungskollegialität
- alle Entscheidungen nach Mehreitsprinzip (einfache oder qualifizierende Mehrheit 3/4)
Kassationskollegialität
- nur einstimmige Beschlüsse-> Vetorecht
Organisationsprinzipien im im Vorstand - Kollegialprinzip
- alle gleich berechtigt
- Unternehmen gemeinschaftlich geführt
Primatkollegialität:
- alle gleichgestellt, ein Vorstandsmitglied hat Vorsitz
- bei Stimmengleichheit entscheidet seine Stimme (primus inter pares)
Abstimmungskollegialität
- alle Entscheidungen nach Mehreitsprinzip (einfache oder qualifizierende Mehrheit 3/4)
Kassationskollegialität
- nur einstimmige Beschlüsse-> Vetorecht
Organisationsprinzipien im im Vorstand - Kollegialprinzip
- alle gleich berechtigt
- Unternehmen gemeinschaftlich geführt
Primatkollegialität:
- alle gleichgestellt, ein Vorstandsmitglied hat Vorsitz
- bei Stimmengleichheit entscheidet seine Stimme (primus inter pares)
Abstimmungskollegialität
- alle Entscheidungen nach Mehreitsprinzip (einfache oder qualifizierende Mehrheit 3/4)
Kassationskollegialität
- nur einstimmige Beschlüsse-> Vetorecht
Organisationsprinzipien im im Vorstand - Kollegialprinzip
- alle gleich berechtigt
- Unternehmen gemeinschaftlich geführt
Primatkollegialität:
- alle gleichgestellt, ein Vorstandsmitglied hat Vorsitz
- bei Stimmengleichheit entscheidet seine Stimme (primus inter pares)
Abstimmungskollegialität
- alle Entscheidungen nach Mehreitsprinzip (einfache oder qualifizierende Mehrheit 3/4)
Kassationskollegialität
- nur einstimmige Beschlüsse-> Vetorecht
Organisationsprinzipien im im Vorstand - Direktorialprinzip
-Entscheidungsbefugnis auf eine Person konzentriert
- in D nicht erlaubt
- Vorsitzendem können aber weitreichende Kompetenzen eingeräumt werden
- darf nicht gegen Mehrheit Entscheidungen treffen
Aufgabenverteilung im Vorstand
- Geschäftsordnung des Vorstandes regelt Arbeitsverteilung
- im Ressort anfallende Entscheidungen aus Sicht des Gesamtwohls zu treffen->andere Vorstandsmitglieder unterrichten
- innerhalb des Vorstandes werden Ausschüsse gebildet, welche sich mit Zentralbereichen des Unternehmens widmen
in großen Vorständen häufig Zentralvorstand:
- für Strategie des Gesamtunternehmens zuständig
- Mitglieder werden durch Gesamtvorstand geählt (+Zustimmung AR)
- Bereichsvorstände für operatives Geschäft verantwortlich
Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden
- koordiniert Teilaufgaben innerhalb des Vorstandes
- sachliche Leitung des Vorstandes, richtungsbestimment
-repräsentiert Unternehmen nach außen, leitet Vorstandssitzungen
Amerikanische Board-Verfassung
= Struktur für AG (Corporaton) im angelsächsischen Raum
- keine Unterscheidung zwischen LEitungs- und Kontrollorgan
Elemente:
- Corporation Laws, Shareholders Meeting, Board of Directors
Corporation Laws
Charter
- Gründungsvertrag (Name, Zweck, Grundkapital)
By-Laws
- regeln Innenverhältnis, Wahl des Boards, Kompetenzverteilung der Board Mitglieder
~ Satzung/Geschäftsordnung
Shareholders Meeting
~ Hauptversammlung
- kann Board-Mitglieder wählen, By-Laws erlassen, Entscheidung über außerordentliche Geschäfte treffen
- Stimmrecht nicht an Dritte abtretbar->Proxy- Committee
- kein Einfluss auf Gewinnverwendung
Board of Directors
- zentrales Organisationsprinzipien im im Vorstanderwaltungsorgan der Corpoation
Management- Funktion
- Führung der Geschäfte (Finanz-, Investitions- und Budgetentscheidungen, Bestimmung von Zielen und policies)
Trustee- Funktion
- Kontrolle des Managements (Wahl CEO, Festsetzung der Gehälter im Management, Rechnungsprüfung)
- Vertretung der Interessen der Anteilseigner und Stake-Holders (Information der Aktionäre, Entscheidung über dividendenausschüttung,...)
Inside Directors
- tagesaktuelle Geschäftsführung
- werden vom Board gewählt
Outside Directors
- wirken in mehreren Boards mit
- zum einen Kontroll, zum anderen Beratungsfunktion
Chief-Executive Officer (CEO)
- an der Spitze der Insiders
- wird unterstützt durch OVPs (Operating Vice Presidents)->
CSO, Chief Strategic Officer, Unternehmensplanung
COO, Chief Operating Officer, Produktion und Marketing
CMO, Chief Marketing Officer, Marketing und Vertrieb
CFO, Chief Financial Officer, FInanzen
CIO, Chief Information Officer, Informationsmanagement
Chairman of the Board:
- wird aus Mitte des Boards gewählt
- langfristige geschäftspolitk
- meist ehemaliger CEO
Committees
- Arbeit des Boards häufig in Ausschüssen
- Board kann Entscheidungsbefugnisse auf committees delegieren
- Executive Committee: überprüft Jahresabschluss
- Nominating and Compensation committee: Anwerbung und Vergütung der Top-Manager
Vergleich zur AG:
- flexibler und moderner angesheen
- Insiders+ Outsiders ~Vorstand und Aufsichtsrat (im AR Kontrolle+BEratung auch vermischt)
- CEO eingeschränkt, da viele Entscheidungen durch committees
- Aktionär einer Corporation hat weniger Rechte als deutscher
stille Gesellschaft
typisch:
- angemessene Beteiligung nur am Gewinn/möglicherweise am Verlust-> keine Leitungsbefugnis aber Zustimmungsvorbehalt bei Grundlagengeschäften->unabdingbare Informations- und Kontrollrechte (Bilanzansicht)
atypisch:
- Beteiligung an stillen Reserven->erweiterte Mitbestimmung an der Geschäftsführung-> erweiterte Informations- und Kontrollrechte
Prokura
- berechtigt Prokuristen zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Entscheidungen
Einzelprokura
- eine Person allein vertretungsberechtigt
Gesamtprokura
- zwei oder mehrere
Filialprokura
- auf eine Niederlassung und deren Geschäfte
Generalprokura
- alle Niederlassungen
Handlungsvollmacht
- in Betrieb erteilte Handlungsvollmacht, welche keine Prokura ist
- auf Handelsgewerbe zugeschnitten
- Umfang durch GF bestimmt
Generalvollmacht
- alle branchenüblichen GEschäfte+ Handlungen
Arthandlungsvollmacht
- alle Geschäfte einer bestimmten Art (zB Einkauf, Verkauf)
Spezialhandlungsvollmacht
- auf ein spezielles, einzelnes Geschäft beschränkt
Gesamthandlungsvollmacht
- mehrere Handlungsbevollmächtigte gemeinsam berechtigt
Prinzipalgeschäfte
- Entscheidungsbereiche der Geschäftsführung
- Prokura darf sich nicht darauf beziehen
zB: Geschäftsauflösung, Änderung des Gesellschaftsvertrags, Verkauf de Unternehmens, Aufnahme von neuen Gesellschaftern, Erteilung von Prokura, Feststellung der Bilanz, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Business Judgement Rule
- Leitbild des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters
- aus amerikanischem Recht ins deutsche übernommen worden
- Organmitglied hat Möglichkeit zwischen mehreren Alternativen zu entscheiden-> nicht durch Satzung oder Gesetz bestimmt
- Organmitglied konnte annehmen, zum Wohle der Gesellschaft zu handeln-> kein übergroßes Risiko eingehen
- OM war nicht durch sachfremde/vom Unternehmenswohl ableitende Interessen geleitet
- Entscheidung auf angemessener Informationsgrundlage getroffen (jedoch nicht alle existierenden Informationen)
- Entscheidungen im guten Glauben getroffen, überzeugt das Richtige zu tun
--> liegen bei einem wirtschaftliche Schaden diese Bedingungen vor, kann OM nicht zur Vrantwortung gezogen werden bei Fehlentscheidung (OM obliegt Beweislast
persönliche Haftung, wenn Entscheidung nicht BJR entspricht
Safe Habour
haftungsfreier Ermessensspielraum für unternehmerische Entscheidung der OM
Corporate Governance
- Regeln auf freiwilliger und gesetzlicher Basis
- erhöhen Transparenz und Kontrolle der Unternehmensführung, sowie Kapitalmarktvorgänge um eine Gesellschaft
- Zielsetzung: Verbesserung der Investor Relations und Erhöhung des Anlegerschutzes
- Abschlussprüfer: mittelgroße+ große Kapitalgesellschaften müssen Jahresabschluss prüfen lassen
- es soll festgestellt werden, ob im Jahresabschluss Gesetze und Satzung eingehalten wurden
- "Ordnungsmäßigkeitsprüfung", bescheinigt nicht wirtschaftliche Leistungskraft, auch bankrotte Firmen erhalten testat
Ratingagenturen
=Informationsbroker, die Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Bonität einer Gesellschaft vornehmen (Rating)
- Vebersserung/Verschlechterung hat großen Einfluss auf aktuellen Börsenkurs und auf Konditionen, zu der Gesellschaft Fremdkapital aufnehmen kann
- müssen nicht den tatsächlichen Unternehmensverhältnissen entsprechen, durch Rating Kurs zum eigenen Vorteil nach oben getrieben (Fehlurteil)
Investmendfonds
Traditionelle Fonds:
- Aktienfonds, Rentenfonds, GEldmarktfonds, Immobilienfonds, Mischfonds
Hedgefonds:
- erwerben bedeutende Anteile an Gesellschaft
- drängen auf drastische Veränderungen im Management und Unternehmensstrategie, um Wert ihrer Beteiligung zu steigern
Formen von Kooperation und Konzentration von Unternehmen
informelle Kooperation
- basiert nicht auf Vertrag, "Gefälligkeit"
- Informationpooling
- Vorstufe weiterer Kooperationen
- Wirtschafts- und Fachverbände (Vereine), Arbeitgeberverbände
Arbeitsgemeinschaft
- projektorientierte Kooperationen
- aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage oder Risiko alleine tragen, zB Bau
- im Bankenbereich: Konsortium
- rechtlich: GbR
- Vertrag legt Verteilung von In-/ Output fest
Interessengemeinschaft
- über Laufzeit eines Projekts hinaus,längerfristige Zusammenarbeit in bestimmten betr. Funktionsbereichen
- Forschungskooperation, EInkaufskooperation (Bündeln von Beschaffungsmengen)
- latent instabil: Teilnehmer, die sich benachteiligt fühlen, steigen aus, starke Teilnehmer nicht auf Hilfe anderer angewiesen
- können sich auf alle Bereiche beziehen, bei denen gemeinsame Interessen ausgemacht werden, die gemeinsam leichter realisiert werden können
vertikale Kooperation
- betriebliche Wertketten effizienter auf einander abstimmen
- zwischen Handel und Hersteller, Zulieferer und Weiterverarbeiter
Supply Chain Management: bezogen auf Zulieferer und Weiterverarbeiter, Wertschöpfungsprozess unter Kostengesichtspunkten und Realisierungsqualität verbessern
Joint Venture (Gemeinschaftsunternehmen)
- zwei oder mehrere voneinander unabhängige Unternehmen gründen rechtlich selbständiges Unternehmen
oder erwerben mit dem Ziel Aufgaben im gemeinsamen Interesse der Gesellschaftsunternehmen auszuführen
strategische Allianz
-große, international tätige Unternehmen
- längerfristig in bestimmten Teilbereichen koperieren um individuelle Stärken zu vereinen
- Volumensallianz durch gemeinsame Nutzung von Ressourcen führt zu besserer Auslastung von Kapazitäten
- vertragsfreie Verhaltensabstimmung, vertragliche Vereinbarung, wechselseitige Unternehmensbeteiligung
Promotoren in Kooperationen
- Kooperation muss von Mitgliedern fortlaufend gepflegt werden
- Person, die aufgrund hohen finanziellen oder emotionalen Engagement an der Kooperation teilnimmt
- Promotor sorgt für Kommunikation und Interessenausgleich in der Kooperation
= Motivator und Mediator
Formen von Unternehmenszusammenschlüssen
§16 AktG
- in Mehrheitsbesitz stehende und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen (über 50% der Stimmrechte/Kapitalanteile)
§17 AktG
- abhängige und herrschende Unternehmen
- Bestehen einer herrschenden Einflusses wird vermutet, wenn es über Mehrheitsbeteiligung verfügt
- durch Mehrheit in HV kann AR besetzt werden-> herrschender Einfluss
§18 AktG
- beide Unternehmen unter einheitlicher Leitung= Konzern (Unternehmensgruppe)
- Geschäftspolitiken miteinander koordiniert--> §18 Abs. 1: Unterordnungskonzern
-> einheitliche Leitung durch herrschenden Einfluss
-> herrschende Unternhemen=Konzernobergesellschaft, abhängige Unternehmen= Konzerntochter
§18 Abs.2 AktG: Gleichordnungskonzern
-> einheitliche Leitung ohne herrschenden Einfluss
-> sehr selten, entweder Privatperson aufgrund Kapitalanteile oder zwei gleichgeordnete Unternehmen gemeinsames Vorgehen vertraglich vereinbart
Unternehmensverträge §§ 291,292 AktG
Beherrschungsvertrag
-eine GEsellschaft unterwirft sich der Leitung eines anderen Unternehmens
- Vorstand der beherrschten darf Weisungen erhalten und muss diese ausführen
- schärfste Ausformung eines herrschenden Einflusses
(Teil-) Gewinnabführungsvertrag
- Gesellschaft verpflichtet sich, gesamten bzw. Teilgewinn an andere abzuführen --> beteiligte können Gewinn zusammenlegen und neu aufteilen(Gewinngemeinschaftsvertrag)
Betriebspacht- oder Betriebsüberlassungsvertrag
- eine überlässt der anderen Betriebsstätten
- benötigt 75% Mehrheit in HV
- Unternehmensverträge führen zum Konzerntatbestand -> Vetragskonzern
Konzern nach §18 = faktischer Konzern
§19 AktG wechselseitig beteiligte Unternehmen
- beide Unternehmen sind mit 25% gegnseitig beteiligt -> Sperrminorität
Ökonomische Motive für Konzernbildung - Konzernbildung durch Ausgliederung
bessere Strukturierung heterogener Geschäftstätigkeiten
- schwer überschaubare/ schwer zu leitende Großbetrieb wird in übersichtliche und leicht zu steuernde Tochterunternehmen aufgelöst
Reduzierung von Haftungsrisiken
- wenn Tochtergesellschaft= Kapitalgesellschaft, haftet sie nur mit ihrem Vermögen
Beteiligung von Dritten
- in kleine Tochtergesellschaften lassen sich einfacher Externe aufnehmen, welche nicht in Gesamtunternehmen wollen-->
Management- Buy Out / Management- Spin- Off:
- ehemalige Forscher und Manager (möglicherweise unzufrieden) des Gesamtunternehmens steigen als Miteigentümer ein und werden Geschäftsführer
-> Know-How bleibt im Konzern, als GF sehr motiviert
- meist wird nicht Kernbereich überlassen
Ökonomische Motive für Konzernbildung - Konzernbildung durch Akquisition
strategische Diversifikation
- Einstieg in attraktive Geschäftsfelder und Märkte
- vorhandene Assets (Know-How, Patente, Markenrechte, Betriebsmittel) werden übernommen, müssen nicht selbst entwickelt/geschaffen werden
Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit
- Nutzung von Synergieeffekten (Zusammenwirken) im Beschaffungs-,Produktions, Absatzbereich zwischen Erwerbenden und Übernommenen
Aufkauf von Konkurrenten
- Konkurrenten aus dem Weg räumen durch Übernahme-> gezielte Gewinnverlagerung, Reduzierung der Mitbestimmung
Management- Holding
. geschäftsführende Holding als Konzernobergesellschaft
- Geschäftstätigkeit und operative Verantwortung bei Töchtern
Kernkompetenzen der Holding
- Öffentlichkeitsarbeit
- Investitions-, Forschungsstrategie
- Produkt-Markt-Strategien
- Finanzstrategie
- Führungskräfteentwicklung und Planung
- Koordinierung im Gesamtinteresse
- Konzerncontrolling
Fusion
- Zusammenschluss, bei dem Mindestens ein Unternehmen wirtschaftliche/rechtliche Selbständigkeit verliert -> extremste Form der Unternehmensübernahme
Fusion durch Aufname (B geht in A auf)
- A übernimmt Aktiva und Schulden von B
Fusion durch Neugründung (Merger of Equals) (aus Ab und B wird C)
Betriebswirtschaftliche Probleme von Mergers und Acquisition
Bestimmung des Kaufpreises
- Bewertung des zu übernehmenden Unternehmens des Käufers
- ob Kaufpreiszahlung zu hoch war, zeigt sich erst langfristig
- meist angeschlagenes Unternehmen -> Kosten für Sanierung
Finanzierung
- aus dem Bestand liquider Mittel
- Aufnahme von frischem Kapital
- Bezahlung mit eigenen Aktien:
- Verkäufer erhält Gegenwert des Kaufpreises in Aktien des Käuferunternehmens (Aktie als Akquisitionsmittel)
- Aktien stammen meist aus Kapitalerhöhung
- positiv: keine Liquiditätsabflüsse
- Käufer muss bereit sein, Aktien anstelle von Geld zu akzeptieren
- positiv: Altaktionäre können stärker an Wertschöpfung des aufkaufenden bzw. neuen Unternehmens partizipieren, wenn Börsenkurs nach Zusammenschluss steigt
Integration
- Mitarbeiter, Arbeitsablaufstrukturen, Unternehmenskultur des übernommenen Unternehmens müssen eingegliedert/verändert werden -> Post Merger Integration
- Akzeptanzbarrieren der Mitarbeiter erschweren Integration/ Durchsetzung einheitlicher Leitung
feindliches Übernahmeangebot
- für Vorstand von Zielgesellschaft überraschend
- er es im Hinblick auf das strategische Konzept als unangemessen einstuft
- Versuch der Abwehr der Übernahme
feindliches Übernahmeangebot
- für Vorstand von Zielgesellschaft überraschend
- er es im Hinblick auf das strategische Konzept als unangemessen einstuft
- Versuch der Abwehr der Übernahme
Gegenstrategien für ein feindliches Übernahmenangebot
Poison Pills
- organisatorische Maßnahmen, die Übernahme verteuern/weniger attraktiv machen
- zur Last des Übernahmenkandidaten
weißer Ritter für Sperrminorität
- befreundete Unternehmen zum Erwerb von Aktienpaketen bewegen, die zumindest die Sperrminorität sichern (25%)
Aktientausch
- Unternehmen erwerben gegenseitig Sperrminorität
Rückkauf eigener Aktien zur Erhöhung des Börsenkurses
- §71 AktG: max 10%
- Kurs/ finanzielle Anforderungen in Höhe treiben
Stimmrechtsbeschränkung
- Aktionär darf gem. Satzung nur bestimmten Prozentsatz seines Stimmrechts einsetzen-> Merheitsaktionäre werden lahmgelegt
Carve-Out
- Übernahmekandidat gliedert Tochergesellschaft aus und bringt Teil davon an die Börse
- Käufer muss kostspieliges Pflichtangebot an freie Aktionäre machen
- erfordert viel Vorbereitungszeit
Goldener Fallschirm /Goldener Handschlag
- hohe Abgangsentschädigung an Top- Manager oder Vergünstigungen für Beschäftigte, die Übernahmekandidat vertraglich vereinbart hat
- werden bei Übernahme wirksam
Mitbestimmung durch den Betriebsrat
Bestimmungsrecht
- Initiativrecht
- Vetorecht
Mitwirkungsrecht
- Beratungsrecht
- Anhörungsrecht
- Informationsrecht
Initiativrecht
- Arbeitgeber und Betriebsrat gleichberechtigt, Initiative zu ergreifen, aber nur gemeinsam Entscheidung treffen
Soziale Angelegenheiten (Initiativrecht)
- zB Unfallverhütung und Gesundheitsschutz, betriebliche Berufsbildung, Entlohnungsgrundsätze und -methoden
Personelle Angelegenheiten
- zB Personalfragebögen, Beurteilungsgrundsätze,
- Einführung von Kurzarbeit: zB kalte Aussperrung: vorübergehend notwendige Betriebseinschränkung wegen ausbleibender Zulieferteile als Folge von Streiks in anderen Unternehmen
Beratungsrecht
- vor seiner Entscheidung erörtert der Arbeitgeber die Angelegenheit mit dem Betriebsrat (zB Planung von Bauvorhaben,EInschränkungen, Änderung der Betriebsorganisation,...)
Anhörungsrecht
- vor seiner Entscheidung fordert der Arbeitgeber den BR zur Stellungnahme auf unter Fristsetzung (kündigung von Mitarbeitern)
Informationsrecht
- vor seiner Entscheidung informiert der AG den BR anhand von Unterlagen (zB Personalplanung,wirtschaftliche Lage und Entwicklung, ...)
Der leitende Angestellte
besitzt Sonderstellung in der Belegschaft:
- nimmt Aufgaben zur Unternehmensführung wahr
- erteilt anderen Mitarbeitern Weisungen
- werden durch Top-Management eingestellt-> Middle Management
- sind stärker der Arbeitgeberseie zugeordnet-> besonderes Vertrauensverhältnis
- Arbeitswoche nicht auf 38,5h begrenzt, geringer Kündigungsschutz
- überdurchschnittliches Gehalt
Definition nach §5 BetrVG
- zur selbständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt
- hat Generalvollmacht der Prokura
- nimmt regelmäßig sonstige Aufgaben wahr, die für Bestand und Entwicklung des Betriebes von Bedeutung sind besondere Erfahrung+Kenntnisse, Entscheidungen im wesentlichen frei von Weisungen oder maßgeblich beeinflusst
- regelmäßiges Jahresentgelt dreifaches der Bezugsgröße nach §18 IV. Buch SGB