EBWL

Einführung in die BWL (für Studierende außerhalb des Diplomstudienganges BWL), H. Pechtl, Uni Greifswald

Einführung in die BWL (für Studierende außerhalb des Diplomstudienganges BWL), H. Pechtl, Uni Greifswald

Max Wagener

Max Wagener

Kartei Details

Karten 100
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 17.01.2014 / 22.01.2019
Weblink
https://card2brain.ch/box/ebwl12
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/ebwl12/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Drittbeteiligungsgesetz

- Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

- bei mehr als 500 Arbeitnehmern

- 1/3 der AR-Positionen an Arbeitnehmervertretern

- alleinige Entscheidungskompetenz bleibt bei Vertretern der Anteilseignern

Montan- Mitbestimmung

  • Unternehmen zählt mit mind. 20% zur Montanindustrie, mind. 1000 Mitarbeiter
  • paritätische Mitbestimmung, aber neutraler Mann: beide müssen sich auf ihn einigen-> Vermeidung von Patt- Situationen -> Arbeitnehmerseite kann sich gegen Kapitalseite durchsetzen
  • Arbeitsdirektor  (idR gewerkschaftsorientiert) im Vorstand, darf nicht gegen Stimmen der Arbeitnehmervertreter gewählt werden

Mitbestimmungsgesetz von 1976

  • Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Arbeitnehmern
  • paritätisch zu besetzen
  • zu Arbeitnehmervertretern zählt ein leitender Angestellter
  • AR-Vorsitzender hat doppeltes Stimmrecht bei Patt-Situationen -> Übergewicht der Kapitalseite
  • Arbeitsdirektor im Vorstand

Betriebsversammlung (§42- 46 BetrVG)

  • dient Unterrichtung der Arbeitnehmer durch BR und Möglichkeit der Aussprache
  • BR nicht weisungsgebunden
  • nicht öffentlich
  • finden während bezahlter Arbeitszeit statt
  • AG hat Rederecht

Streik

- Streikrecht im GG verankert

- für Dauer der Streikteilnahme ist der Arbeitgeber nicht zur Entgeltzahlung verpflichtet, Gewerkschaften zahlen Streikgeld

- Streik erst nach Auslauf des Tarifvertrages

- durch Streik zu erzwingende Maßnahme muss tariflich regelbar sein

- Streik = letztes Mittel (Ultima-Ratio-Prinzip), alle anderen Verhandlungslösungen müssen ausgeschöpft sein -> Friedenspflicht

heiße Aussperrung:

  • Abwehrmaßnahme des Arbeitgebers während des Streiks
  • vorübergehnder Ausschluss mehrerer Arbeitnehmer von Beschäftigung und Lohnzahlung (aus Solidarität)
  • ausgesperrte, gewerkschaftlich gebundene Mitglieder erhalten von Gewerkschaft finanzielle Unterstützung -> "Kriegskasse" der Gewerkschaft belastet -> schnelleres Einlenken der Gewerkschaft erhofft

Wirtschaften

  • Tatbestand der Knappheit von Ressourcen (Einkommen;Zeit;Kapital;Kaufkraft)
  • Treffen von Entscheidungen, um eine optimale Zielerfüllung unter Beachtung der begrenzten Mittel zu erreichen
  • Treffen von Entscheidungen, um den Bestand an verfügbaren Mitteln zu vergrößern

Betrieb

  • planvoll organisierte wirtschaftliche Einheit
  • Sachgüter und Dienstleistungen werden erstellt und an Nachfrager abgesetzt

Unternehmen

  • marktwirtschaftlich orientierte Betriebe

Non-profit Organisation

  • gemeinnützige Betriebe arbeiten nach Kostendeckungsprinzip, teilweise auch Zuschussprinzip
  • keine Gewinnerzielung

Transaktionskosten

- Kosten für Anbahnung, Durchführung und Kontrolle ökonomischer Austauschbeziehungen

ex- ante Transaktionskosten

  • Anbahnung, zB Suchkosten, Informations-/Kommunikationskosten, SIgnalling-Kosten (Leistungswillen und -fähigkeit verdeutlichen)

ex-Post Transaktionskosten

  • Kontrolle und Anpassung
  • Kosten für Vertragsdurchsetzung, Beendigungskosten
  • Agency Costs, Monitoring Costs: Kosten für Überwachung der Leistung des Transaktionspartners

- werden auf Produktpreis aufgeschlagen bzw. erhöhen Produktionskosten

- Schaffen von intelligenten Transaktionsdesigns um TK zu reduzieren

ordentliche Kapitalerhöhung

- es gibt Bezugbedingungen, die BEzugsverhältnis und Bezugskurs regeln

- Agio: Differenzbetrag zwischen Nennwert und Bezugskurs

- DIsagio: Abschlag vom Nennwert

goldene Bilanzregel

- Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital mindestens so groß wie Anlage- und Umlaufvermögen , dies zeichnet ein solides Unternehmen aus

--> positive Wirkung für die Liquidität

Sozialversicherung

Rentenversicherung

  • 19,6 %
  • AG/AN je zur Hälfte

Arbeitslosenversicherung

  • 3%
  • je zur Hälfte

Krankenversicherung

  • 15,5%
  • AN 8,2%/ AG 7,3%

Pflegeversicherung

  • 1,95% /2,2 % für Kinderlose
  • je zur Hälfte

Personalüberhang

  • Unternehmen beschäftigt mehr Mitarbeiter als für betr. Transformationsprozess notwendig
  • mangelnde Leistungsbereitschaft/Leistungsfähigkeit eines Mitarbeiter
  • im Sinne des Wirtschaftlichkeitsprinzips keine Veranlassung "überzählige"/"ungeeignete" Mitarbeiter zu beschäftigen

Ursachen für Personalüberhang

- strategische Neuorientierung des Unternehmens

- Auftragsrückgang / Rückgang der Produktionsmenge in Folge von schlechter Branchenentwicklung oder Managementfehlern

Maßnahmen zur Personalfreisetzung

Kapazitätsausgleich innerhalb des Unternehmens

  • Personalentwicklung (Umschulung) -> für neue Tätigkeiten qualifiziert
  • Versetzung
  • Änderungskündigung: FOrtsetzen des Arbeitsvertrages unter geänderten Arbeitsbedingungen

zeitliche Maßnahmen

  • Urlaubsgestaltung (AN müssen Urlaub nehmen)
  • unbezahlter, zusätzlicher Urlaub
  • Kurzarbeit

externe Personalfreisetzung

  • Nutzung der natürlichen Fluktuation: frei gewordene Stelle wird nicht wiederbesetzt
  • Altersteilzeit
  • Kündigungen (einseitige,empfangsbedürftige,schriftliche WE einer Partei)
  • Nichtverlängerung von befr. Arbeitsverhältnissen, Aufhebungsvertrag

 

antizipative Personalfreisetzung

  • Planungsstrategie
  • durch Analyse und Prognose des zukünftigen Personalbedarfs frühzeitig gegensteuern
  • nur weiche Freisetzungsmaßnahmen

reaktive Personalfreisetzung

  • beginnt erst, wenn Personalüberhang vorliegt -> harte Freisetzungsmaßnahmen (zB Kündigungen)

Outplacement- Maßnahmen

- zielen darauf ab, vielfältige Probleme eines Mitarbeiters bei Verlust ihres Arbeitsplatzes abzumildern

Arten

  • monetäre Maßnahmen (zB Lohnfortzahlungen
  • Hilfe bei erneuter Arbeitsplatzsuche (zB Bewerbungstraining)
  • Unterstützung bei Bewältigung von psycho-sozialen Folgen des Arbeitsplatzverlustes

Gründe

  • Erhöhung der Akzeptanz von Aufhebungsverträgen (Trennung in Frieden)
  • Basis für intaktes Verhältnis zu ausscheidenden Mitarbeitern

Kündigungsgründe

ordentliche Kündigung

- nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist, zB.

  • mangelnde körperliche/geistige Eignung
  • permanent mangelnde Arbeitsleistung
  • Verstoß gegen Arbeitsanweisung
  • Personalabbau
  • Auftragsmangel

Außerordentliche Kündigung

- fristlos aufgrund besonderer Vorkomnisse, zB

  • Betrug
  • Untreue
  • strafbare Handlungen
  • geschäftsschädigendes Verhalten
  • Beleidigungen
  • Intrigen