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Einführung in die BWL (für Studierende außerhalb des Diplomstudienganges BWL), H. Pechtl, Uni Greifswald
Einführung in die BWL (für Studierende außerhalb des Diplomstudienganges BWL), H. Pechtl, Uni Greifswald
Kartei Details
Karten | 100 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 17.01.2014 / 22.01.2019 |
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Drittbeteiligungsgesetz
- Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
- bei mehr als 500 Arbeitnehmern
- 1/3 der AR-Positionen an Arbeitnehmervertretern
- alleinige Entscheidungskompetenz bleibt bei Vertretern der Anteilseignern
Montan- Mitbestimmung
- Unternehmen zählt mit mind. 20% zur Montanindustrie, mind. 1000 Mitarbeiter
- paritätische Mitbestimmung, aber neutraler Mann: beide müssen sich auf ihn einigen-> Vermeidung von Patt- Situationen -> Arbeitnehmerseite kann sich gegen Kapitalseite durchsetzen
- Arbeitsdirektor (idR gewerkschaftsorientiert) im Vorstand, darf nicht gegen Stimmen der Arbeitnehmervertreter gewählt werden
Mitbestimmungsgesetz von 1976
- Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Arbeitnehmern
- paritätisch zu besetzen
- zu Arbeitnehmervertretern zählt ein leitender Angestellter
- AR-Vorsitzender hat doppeltes Stimmrecht bei Patt-Situationen -> Übergewicht der Kapitalseite
- Arbeitsdirektor im Vorstand
Betriebsversammlung (§42- 46 BetrVG)
- dient Unterrichtung der Arbeitnehmer durch BR und Möglichkeit der Aussprache
- BR nicht weisungsgebunden
- nicht öffentlich
- finden während bezahlter Arbeitszeit statt
- AG hat Rederecht
Streik
- Streikrecht im GG verankert
- für Dauer der Streikteilnahme ist der Arbeitgeber nicht zur Entgeltzahlung verpflichtet, Gewerkschaften zahlen Streikgeld
- Streik erst nach Auslauf des Tarifvertrages
- durch Streik zu erzwingende Maßnahme muss tariflich regelbar sein
- Streik = letztes Mittel (Ultima-Ratio-Prinzip), alle anderen Verhandlungslösungen müssen ausgeschöpft sein -> Friedenspflicht
heiße Aussperrung:
- Abwehrmaßnahme des Arbeitgebers während des Streiks
- vorübergehnder Ausschluss mehrerer Arbeitnehmer von Beschäftigung und Lohnzahlung (aus Solidarität)
- ausgesperrte, gewerkschaftlich gebundene Mitglieder erhalten von Gewerkschaft finanzielle Unterstützung -> "Kriegskasse" der Gewerkschaft belastet -> schnelleres Einlenken der Gewerkschaft erhofft
Wirtschaften
- Tatbestand der Knappheit von Ressourcen (Einkommen;Zeit;Kapital;Kaufkraft)
- Treffen von Entscheidungen, um eine optimale Zielerfüllung unter Beachtung der begrenzten Mittel zu erreichen
- Treffen von Entscheidungen, um den Bestand an verfügbaren Mitteln zu vergrößern
Betrieb
- planvoll organisierte wirtschaftliche Einheit
- Sachgüter und Dienstleistungen werden erstellt und an Nachfrager abgesetzt
Unternehmen
- marktwirtschaftlich orientierte Betriebe
Non-profit Organisation
- gemeinnützige Betriebe arbeiten nach Kostendeckungsprinzip, teilweise auch Zuschussprinzip
- keine Gewinnerzielung
Transaktionskosten
- Kosten für Anbahnung, Durchführung und Kontrolle ökonomischer Austauschbeziehungen
ex- ante Transaktionskosten
- Anbahnung, zB Suchkosten, Informations-/Kommunikationskosten, SIgnalling-Kosten (Leistungswillen und -fähigkeit verdeutlichen)
ex-Post Transaktionskosten
- Kontrolle und Anpassung
- Kosten für Vertragsdurchsetzung, Beendigungskosten
- Agency Costs, Monitoring Costs: Kosten für Überwachung der Leistung des Transaktionspartners
- werden auf Produktpreis aufgeschlagen bzw. erhöhen Produktionskosten
- Schaffen von intelligenten Transaktionsdesigns um TK zu reduzieren
ordentliche Kapitalerhöhung
- es gibt Bezugbedingungen, die BEzugsverhältnis und Bezugskurs regeln
- Agio: Differenzbetrag zwischen Nennwert und Bezugskurs
- DIsagio: Abschlag vom Nennwert
goldene Bilanzregel
- Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital mindestens so groß wie Anlage- und Umlaufvermögen , dies zeichnet ein solides Unternehmen aus
--> positive Wirkung für die Liquidität
Sozialversicherung
Rentenversicherung
- 19,6 %
- AG/AN je zur Hälfte
Arbeitslosenversicherung
- 3%
- je zur Hälfte
Krankenversicherung
- 15,5%
- AN 8,2%/ AG 7,3%
Pflegeversicherung
- 1,95% /2,2 % für Kinderlose
- je zur Hälfte
Personalüberhang
- Unternehmen beschäftigt mehr Mitarbeiter als für betr. Transformationsprozess notwendig
- mangelnde Leistungsbereitschaft/Leistungsfähigkeit eines Mitarbeiter
- im Sinne des Wirtschaftlichkeitsprinzips keine Veranlassung "überzählige"/"ungeeignete" Mitarbeiter zu beschäftigen
Ursachen für Personalüberhang
- strategische Neuorientierung des Unternehmens
- Auftragsrückgang / Rückgang der Produktionsmenge in Folge von schlechter Branchenentwicklung oder Managementfehlern
Maßnahmen zur Personalfreisetzung
Kapazitätsausgleich innerhalb des Unternehmens
- Personalentwicklung (Umschulung) -> für neue Tätigkeiten qualifiziert
- Versetzung
- Änderungskündigung: FOrtsetzen des Arbeitsvertrages unter geänderten Arbeitsbedingungen
zeitliche Maßnahmen
- Urlaubsgestaltung (AN müssen Urlaub nehmen)
- unbezahlter, zusätzlicher Urlaub
- Kurzarbeit
externe Personalfreisetzung
- Nutzung der natürlichen Fluktuation: frei gewordene Stelle wird nicht wiederbesetzt
- Altersteilzeit
- Kündigungen (einseitige,empfangsbedürftige,schriftliche WE einer Partei)
- Nichtverlängerung von befr. Arbeitsverhältnissen, Aufhebungsvertrag
antizipative Personalfreisetzung
- Planungsstrategie
- durch Analyse und Prognose des zukünftigen Personalbedarfs frühzeitig gegensteuern
- nur weiche Freisetzungsmaßnahmen
reaktive Personalfreisetzung
- beginnt erst, wenn Personalüberhang vorliegt -> harte Freisetzungsmaßnahmen (zB Kündigungen)
Outplacement- Maßnahmen
- zielen darauf ab, vielfältige Probleme eines Mitarbeiters bei Verlust ihres Arbeitsplatzes abzumildern
Arten
- monetäre Maßnahmen (zB Lohnfortzahlungen
- Hilfe bei erneuter Arbeitsplatzsuche (zB Bewerbungstraining)
- Unterstützung bei Bewältigung von psycho-sozialen Folgen des Arbeitsplatzverlustes
Gründe
- Erhöhung der Akzeptanz von Aufhebungsverträgen (Trennung in Frieden)
- Basis für intaktes Verhältnis zu ausscheidenden Mitarbeitern
Kündigungsgründe
ordentliche Kündigung
- nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist, zB.
- mangelnde körperliche/geistige Eignung
- permanent mangelnde Arbeitsleistung
- Verstoß gegen Arbeitsanweisung
- Personalabbau
- Auftragsmangel
Außerordentliche Kündigung
- fristlos aufgrund besonderer Vorkomnisse, zB
- Betrug
- Untreue
- strafbare Handlungen
- geschäftsschädigendes Verhalten
- Beleidigungen
- Intrigen