EBW: Jahrestest 1
Begriffe Der BWL Strukturwandel Unternehmensarten Organe einer AG Unternehmensmodell Unternehmensziel Rechtsform Organisation
Begriffe Der BWL Strukturwandel Unternehmensarten Organe einer AG Unternehmensmodell Unternehmensziel Rechtsform Organisation
Kartei Details
Karten | 88 |
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Lernende | 10 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 01.06.2016 / 10.11.2023 |
Weblink |
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Kunden Erwartungen
- Qualitativ hochstehende Produkte
- Günstige Angebote
- Kompetente Beratung
- Guter Service
- Neuheiten
Offentlichkeit / Medien / non-governmental organizations (NGOs) Erwartungen
- Sponsoring
- umweltgerechte Produktion
- transparente Information über die Unternehmensentwicklung
Sortiment Arten
- breites/ schmales
- tiefes/ flaches
Organe der AG
GV (GeschäftsVersammlung)
Verwaltungsrat(Verwltet die AG, wird in der GV gewählt)
Revisionsstelle(Prüft ob alles mit rechten dingen zu und her geht)
Kriterien für eine Wahl der Rechtsform
- Mindestkapital
- Haftung
- Steuern
- Mitgliederanzahl-
- Entscheidungsfreiheit der GL
Einzelunternehmung: Mindestanzahl der Gesellschafter
1 natürliche Person ist alleiniger Geschäftsinhaber
Einzelunternehmung: Handelsregistereintrag
ab CHF 100 000.- Umsatz obligatorisch
Einzelunternehmung: Mindestkapital
Kein Mindestkapital notwendig
Einzelunternehmung: Gründungskosten
zirka CHF 500.-.
Einzelunternehmen: Firmenbildung
Aus dem Familienname mit oder ohne Vornamen des Inhabers. Mögliche Zusätze: Tätigkeit
Einzelunternehmen: Haftung
Der Inhaber haftet unbeschränkt mit gesamtem Geschäfts- und Privatvermögen
Einzelunternehmen: Vorteile
- grösstmöglicher Gestaltungsspielraum – Minimale Gründungskosten, da Notar und Eintragung ins Handelsregister entfallen – Gewinne müssen nicht aufgeteilt werden. Kein Mindestkapital erforderlich
Einzelunternehmen: Nachteile
Die Erweiterung der Kapitalbasis richtet sich nur nach dem Vermögen des Inhabers, Auf dem Geschäftsführer lastet die gesamte Verantwortung für die Geschicke der Firma, was u.U. zu einer erheblichen Arbeitsbelastung führen kann. - Der Inhaber haftet mit seinem gesamten Kapital (privat und geschäftlich) unbeschränkt
Kollektivgesellschaft: Mindestanzahl der Gesellschafter
2 oder mehrere natürliche Personen sind Gesellschafter
Kollektivgesellschaft: Handelseintrag
obligatorisch
Kollektivgesellschaft: Mindestkapital
Kein Mindestkapital notwendig
Kollektivgesellschaft: Gründungskosten
zirka CHF 500.-.
Kollektivgesellschaft: Firmenbildung
Mit dem Familienname aller Gesellschafters oder Familienname mind. Eines Gesellschafters und einem Zusatz, der auf das Gesellschaftsverhältnis hinweist
Kollektivgesellschaft: Haftung
die Gesellschafter haften unbeschränkt mit gesamten Geschäfts- und Privatvermögen
Kollektivegesellschaften: Vorteile
Gesellschaftsvertrag regelt Auseinandersetzungen, Kein Mindestkapital erforderlich – Grundsätzlich üben alle Gesellschafter die Geschäftsführung gemeinsam aus – Jeder beteiligte hat ein hohes Mass an Mitbestimmungsmöglichkeiten.
Kollektivegesellschaften: Nachteile
Eintragung ins Handelsregister erforderlich, Unbeschränkte Haftung aller Beteiligten
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Mindestanzahl der gesellschafter
mindestens 1 natürliche/juristische Person
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Handelsregistereintrag
obligatorisch
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): gründungskosten
zirka CHF 3 000.-
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Firmenbildung
Freie Wahl der Firma (Personenname, Phantasiebezeichnung usw.). Der Zusatz „GmbH“ ist immer erforderlich.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Haftung
beschränkter Haftung: nur mit dem Geschäftsvermögen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Vorteile
Beschränkte Haftung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Nachteile
Eintragung ins Handelsregister erforderlich, Stammkapital von CHF 20 000.- erforderlich, Hohe Gründungskosten,Buchführungspflicht mit strengen Vorschriften
AG: Mindesanzahl der Gesellschafter
mindestens 1 natürliche/juristische Person
AG: Handelsregistereintrag
obligatorisch
AG: Mindestkapital
Aktienkapital: CHF 100 000.-
AG: Gründungskosten
zirka CHF 3 000.-
AG: Firmenbildung
freie Wahl der Firma (Personenname, Phantasiebezeichnung usw.). Der Zusatz „AG oder „Aktiengesellschaft“ ist erforderlich
AG: Haftung
beschränkter Haftung: nur mit dem Geschäftsvermögen
AG: Vorteile
Beschränkte Haftung
AG: Nachteile
Eintragung ins Handelsregister erforderlich
Aktienkapital von mindestens CHF 100 000.- erforderlich, Hohe Gründungskosten; Buchführungspflicht mit strengen Vorschriften
Organigramm
Grafische Darstellung der Abteilungen und
Stellen einer Unternehmung
Stelle
Teilaufgaben von
Unternehmungen (Funktionen),
die durch einzelne Mitarbeiter
erfüllt werden
Dienstweg
Vorgeschriebener Weg, über
den alle Anordnungen und
lnformationen fliessen müssen
Stabstelle
Diese Stelle übt eine unterstützende Funktion aus. Sie ist nicht berechtigt Weisungen zu erteilen.