Steuern
Kartei Details
Karten | 188 |
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Lernende | 68 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 02.05.2015 / 13.05.2025 |
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Aus welchen zwei Teilen besteht das Unternehmenssteuerrecht?
- die Besteuerung des selbstständig Erwerbenden und
- die Besteuerung der juristischen Person
Zum selbstständigen Erwerb finden Sie folgende Artikel im DBG:
- Die Einkünfte sind in DBG Art. 18 und 19 geregelt.
- Die Abzüge in DBG Art. 27 - 31 und Art. 34
Wer übt eine selbstständige Erwerbstätigkeit aus?
Jemand, der entweder Inhaber einer Einzelunternehmung ist oder der Gesellschafter einer Kollektiv- oder einer Kommanditgesellschaft ist.
Nicht selbstständig ist dagegeben zum Beispiel ein...
...Hauptaktionär: Die Aktiengesellschaft als juristische Person ist ein eigenständiges Steuersubjekt und der Hauptaktionär ist als Angestellter seiner Gesellschaft genauso unselbstständig erwerbend, wie wenn er bei einem fremden Arbeitgeber arbeiten würde, an dem er nicht beteiligt ist.
Sind Einzelunternehmungen und Personengesellschaften (einfache Gesellschaften, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) steuerpflichtig?
Nein, sie haben keine eigene Rechtspersönlichkeit, sind also keine juristischen Personen. Damit sind sie als Gesellschaft auch nicht steuerpflichtig. Steuersubjekt sind die Unternehmer, also die Inhaber bzw. die Gesellschafter dieser Unternehmungen.
Welche Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, damit in steuerlicher Hinsicht ein selbstständiger Erwerb vorliegt? Es handelt sich um Abgrenzungen einerseits vom unselbstständigen Erwerb, andrerseits um Abgrenzungen von der Liebhaberei.
Abgrenzung vom unselbstständigem Erwerb:
- Einsatz von Arbeitsleistung und Kapital: Arbeitnehmer muss kein Geschäftsvermögen (Arbeitsgeräte) miteinbringen und muss keinen Kapitaleinsatz leisten.
- Frei bestimmte Selbstorganisation und Arbeiten auf eigenes Risiko: Arbeitnehmer unterliegt der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers und das eigene Risiko ist beschränkt (wird gegen Risiken versichert).
Welche Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, damit in steuerlicher Hinsicht ein selbstständiger Erwerb vorliegt? Es handelt sich um Abgrenzungen einerseits vom unselbstständigen Erwerb, andrerseits um Abgrenzungen von der Liebhaberei.
Abgrenzung von Liebhaberei:
- Systematischer Marktauftritt: Der Unternehmer muss auf eine ganz bestimmte Art am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen, nämlich planmässig und anhaltend (die Liebhaberei bezieht sich tendenziell eher auf Gelegenheitsgeschäfte).
- Gewinnstrebigkeit der Unternehmung: Will eine Tätigkeit als selbstständiger Erwerb anerkennt werden, so muss sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein. Werden hingegen andauernd Verluste erwirtschaftet, dann liegt keine Erwerbstätigkeit vor.
Weshalb sind die Kriterien der Liebhaberei und unselbstständigem Erwerb so wichtig?
- Beim selbstständigen Erwerb können die geschäftsmässig begründeten Aufwendungen vom erzielten Umsatz abgezogen werden. Bei der Liebhaberei ist dies nicht möglich, denn Auslagen für das Hobby gehören zu den steuerlich nicht abzugsfähigen Lebenshaltungskosten - DBG Art. 34.
- Beim unselbstständigen Erwerb können die Berufskosten abgezogen werden, beim selbstständigen Erwerb die geschäftsmässig begründeten Aufwendungen. Bei den Berufskosten sind Pauschalen zulässig, beim selbstständigen Erwerb nur die effektiven Auslagen.
Was müssen Sie als Einkommen versteuern und was bedeutet das?
Als Einkommen müssen Sie nicht den Bruttoertrag (Umsatz) versteuern, sondern den Reingewinn. Das bedeutet, dass Sie vom erzielten Umsatz die geschäftsmässig begründeten Aufwendungen abziehen können.
Wo sind die geschäftsmässig begründeten Aufwendungen geregelt?
DBG Art. 27 - 31
Achtung Beweislast - Aufwand in der Erfolgsrechnung muss grundsätzlich von der steuerpflichtigen Person nachgewiesen werden (es handelt sich schliesslich um steuermindernde Tatsachen). Dazu gehören:
- Abschreibungen und Rückstellungen sowie Verluste beim Verkauf von Geschäftsvermögen
- Zuwendungen an Vorsorgeeinrichtungen des eigenen Personals: Wenn unser selbstständig Erwerbender Angestellte hat, die einen BVG-pflichtigen Lohn bekommen, wird er sich einer BVG-Kasse anschliessen. Die gezahlten Beiträge bilden sodann geschäftsmässig begründeten Aufwand.
- Zinsen auf Geschäftsschulden: Sie können voll abgezogen werden. Eine Beschränkung besteht im Gegensatz zu den privaten Schuldzinsen nicht - DBG Art. 27 Abs. 2 lit. d.
Was versteht man unter Handelsbilanz?
Die sogenannte Handelsbilanz ist die Buchhaltung, die Sie gemäss Richtlinien des OR (Rechnungslegungsrecht) erstellt haben.
Der Grundsatz der Massgeblichkeit der Handelsbilanz sagt nun tatsächlich aus, dass der in der Handelsbilanz ausgewiesene Reingewinn den Ausgangspunkt zur Ermittlung des steuerbaren Gewinns bildet, also:
- der handelsrechtlich ausgewiesene Gewinn ist zugleich auch das steuerlich massgebende Einkommen aus selbstständigem Erwerb (Einkommenssteuer) und
- das Eigenkapital in der Handelsbilanz ist zugleich auch das steuerbare Geschäftsverögen (Vermögenssteuer).
Die Besteuerung erfolgt nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Was bedeutet das?
Das bedeutet, dass der (steuerbare!) Gewinn nicht kleiner sein darf, als der ehrlicherweise vorliegende Gewinn. Wenn Sie also, was gemäss OR kein Problem ist, Gegenstände zu viel abschreiben (kein Verstoss gegen den Grundsatz der vorsichtigen Bewertung), dann entspricht der ausgewiesene Gewinn nicht mehr Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Wie funktionieren die steuerlichen Korrekturen, wenn der ausgewiesene Gewinn nicht mehr der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht?
Der handelsrechtliche ausgewiesene Gewinn bzw. das steuerlich massgebende Kapital wird gegenüber der Handelsbilanz erhöht. Dies geschieht normalerweise auf einem Hilfsblatt, das der Steuererklärung mit der Bilanz und ER beigelegt wird. Dieses Hilfsblatt ist dann die sogenannte Steuerbilanz (einfache, tabellarische Aufzeichnung über die Abweichungen des steuerbaren Einkommens und Vermögens gegenüber der der Steuererklärung beigelegten Jahresrechnung - Bilanz und ER).
Zusammenfassung: Die Handelsbilanz kann grundsätzlich für die Ermittlung des steuerbaren Einkommens und Vermögens benützt werden. Dies allerdings nur so weit, ...
...wie auch in der Handelsbilanz der ausgewiesene Gewinn der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eintspricht. Ist dem nicht so, dann weicht die Steuerbilanz von der Handelsbilanz ab (Ausnahme vom Massgeblichkeitsprinzip).
Ist die Steuerverwaltung an zwingende Vorschriften des OR gebunden?
Ja, sie darf also nicht z.B. handelsrechtlich verbotene Aufwertungen verlangen, sie darf auch nicht Abschreibungen oder Rückstellungen verbieten, die nach dem Vorsichtigkeitsprinzip handelsrechtlich notwendig sind.
Damit Abschreibungen steuerlich zulässig sind, müssen drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:
- Sie müssen periodengerecht erfolgen
- Sie müssen geschäftsmässig begründet sein - DBG Art. 28 Abs. 1
- Sie müssen ordnungsgemäss verbucht werden
Periodengerechte Abschreibungen: Nur Wertverluste, die in dieser Steuerperiode tatsächlich eingetreten sind, dürfen der Erfolgsrechnung als Abschreibungsaufwand belastet werden. Es ist daher nicht zulässig, ...
...durch einen nicht gerechtfertigten Abschreibungsaufwand einen zu kleinen Gewinn auszuweisen bzw. ihn in die nächsten Jahre zu verschieben. Das wäre ein Verstoss gegen das Prinzip der periodengerechten Besteuerung.
Was besagt das Prinzip der periodengerechten Besteuerung?
Dieses besagt, dass Sie Ihr Einkommen dann versteuern müssen, wenn Sie es tatsächlich erzielen und nicht dann, wenn es Ihnen beliebt.
Geschäftsmässige Begründung: Im Prinzip darf weder zu wenig (OR) noch zu viel (Steuern) abgeschrieben werden. Wie schreibt man also ab, damit sowohl die Vorschriften des Handelsrechts als auch die steuerlichen Gewinnermittlungsregeln eingehalten sind?
Die Steuerverwaltung gibt hier eine Hilfe, nämlich ein Merkblatt aus dem Jahr 1995, das auch heute noch unverändert gilt. Wesentlich ist, dass die Abschreibungen bis zur Höhe dieser Prozentsätze vorgenommen werden dürfen, ohne dass Sie beweisen müssen, dass ein entsprechender Wertverlust eingetreten ist. Das bedeutet, dass bis zu dieser Höhe die Abschreibungen generell als geschäftsmässig begründet gelten.
Abschreibungen gemäss Prozentzahlen des Merkblatts sind in der ganzen Schweiz zulässig. Erlaubt der Kanton grosszügigere Abschreibungen, so dürfen...
...die höheren Sätze des Kantons angewendet werden (Ziffer 4 des Merkblatts). So kennen einige Kantone für gewisse Fälle die sogenannte Sofort- oder Einmalabschreibung für bestimmte Gegenstände, d.h. bereits im Anschaffungsjahr kann ein Grossteil des Gegenstandes abgeschrieben werden.
Die Abschreibung für tatsächlich eingetretene Wertverminderungen muss steuerlich immer zugelassen werden. Schliesslich sind sie handelsrechtlich notwendig. Übersteigt die notwendige Abschreibung den zulässigen Prozentsatz gemäss Merkblatt, ...
...so muss die Wertverminderung von der steuerpflichtigen Person nachgewiesen werden. Schliesslich handelt es sich bei den Abschreibungen um steuermindernde Tatsachen.
Ordnungsgemässe Verbuchung: Posten des Anlagevermögen, die im Merkblatt A 1995 des EStV aufgeführt sind, müssen zunächst aktiviert und danach abgeschrieben werden. Es ist also nicht zulässig, ...
...die Anschaffung solcher Gegenstände direkt auf ein Aufwandkonto zu buchen (gewisse Toleranzen in der Praxis sind vorbehalten).
Erfolgen zu grosse Abschreibungen, die steuerlich nicht akzeptiert werden können, muss sowohl der steuerlich massgebende Gewinn als auch das steuerlich massgebende Eigenkapital korrigiert werden. Dadurch entsteht für die steuerpflichtige Person...
...zusätzliches steuerbares Einkommen, aber auch zusätzliches steuerbares Vermögen.
Sobald die Steuerbilanz von der Handelsbilanz abweicht,...
...wirken sich die Korrekturen auch auf die Folgejahre aus.
Damit Rückstellungen steuerlich zulässig sind, müssen drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:
- Die Rückstellungen müssen periodengerecht gebildet und wieder aufgelöst werden
- Sie müssen geschäftsmässig begründet sein
- Sie müssen ordnungsgemäss verbucht werden
DBG Art. 29
Periodengerechte Bildung und Auflösung: Die Rückstellungen werden in dem Zeitpunkt gebildet, in dem sie notwendig bzw. steuerlich zulässig sind und müssen wieder aufgelöst werden, ...
...sobald die Notwendigkeit bzw. Zulässigkeit entfällt. Dies in Abweichung zum Handelsrecht, wo Sie nicht mehr notwendige Rückstellungen stehen lassen können, solange es Ihnen beliebt.
Geschäftsmässige Notwenigkeit: Steuerlich zulässig sind nur geschäftsmässig begründete Rückstellungen, also solche, die handelsrechtlich gebildet werden müssen. Freiwillige Rückstellungen sind daher nicht zulässig. Grundsätzlich erlaubt sind Rückstellungen für in diesem Geschäftsjahr entstandene, unmittelbar drohende...
...Verlustrisiken. Diese müssen auf Verlangen nachgewiesen werden, da es sich auch bei der Bildung von Rückstellungen zu Lasten der ER um steuermindernde Tatsachen handelt.
Neben den allgemeinen Rückstellungen sind in der Praxis zulässig - 1. Teil:
- Die Bildung eines sogenannten Warendrittels (Bildung stiller Reserven in der Höhe von 1/3 des Einstandswerts zu Lasten der ER)
- Delkredere bis zu 5% der inländischen bzw. bis zu 10% des ausländischen Debitorenbestandes. Es handelt sich hier um pauschale Rückstellungen. Das bedeutet, dass die geschäftsmässige Notwendigkeit bis zu dieser Höhe nicht nachgewiesen werden muss.
Neben den allgemeinen Rückstellungen sind in der Praxis zulässig - 2. Teil:
- Rückstellung für Garantieleistungen: je nach Branche 1-3% des Umsatzes: Wenn wir unseren Kunden für gelieferte Güter oder für erbrachte Dienstleistungen eine Garantie gewähren und wir daher damit rechnen, nächstes Jahr noch Ertrag mindernde Leistungen erbringen zu müssen, verbuchen wir durch Bildung der Garantierückstellung die Ertragsminderung bereits heute.
Neben den allgemeinen Rückstellungen sind in der Praxis zulässig - 3. Teil:
- Rückstellung für Forschung und Entwicklung bis zu 10% des steuerbaren Gewinns, bis maximal CHF 1 Mio. Diese Rückstellung ist im Gesetz selber vorgesehen - DBG Art. 29 Abs. 1 lit. d. Wenn wir beispielsweise beabsichtigen, in den nächsten Jahren Forschungsaufträge an Dritte zu vergeben, um ein neues Produkt zu entwickeln, können wir den entsprechenden Aufwand bereits heute der ER belasten, indem wir diese Rückstellung bilden.
Was ist die Regel wenn ein Gegenstand, auf dem stille Reserven haften, zum Verkehrswert verkauft wird?
Die stillen Reserven werden aufgelöst oder realisiert, indem der Mehrwert in Form von Geld ins Geschäft einfliesst. Damit entsteht grundsätzlich ein ausserordentlicher Ertrag, der, als Bestandteil des Gewinns, für den Unternehmer steuerbares Einkommen darstellt.
Wenn Sie als Ersatz für einen verkauften Geschäftsgegenstand wieder einen neuen kaufen, können Sie die stillen Reserven unter folgenden Voraussetzungen vom bisherigen Aktivposten auf den Ersatzgegenstand übertragen (sogenannte Ersatzbeschaffung) - DBG Art. 30:
- Sowohl beim verkauften als auch beim Ersatzgegenstand muss es sich um betriebsnotwendiges Anlagevermögen handeln (also kein Umlaufvermögen, auch keine Kapitalanlagen, die gar nicht betriebsnotwendig sind).
- Der Ersatzgegenstand muss sich in der Schweiz befinden, da jede Verlagerung von stillen Reserven ins Ausland als Auflösung, also als a.o. Ertrag und damit als Einkommen besteuert wird.
- Die Ersatzbeschaffung muss innert angemessener Frist erfolgen (unterschiedliche Regelung kantonal, pauschal gesagt: je nach Gegenstand innerhalb von 1-3 Jahren).
- Die stillen Reserven können nur dann voll auf den Ersatzgegenstand übertragen werden, wenn der Verkaufspreis des alten Gegenstandes vollumfänglich in den neuen Gegenstand investiert wird.
Sind diese Voraussetzungen alle erfüllt, dürfen (nicht müssen) die stillen Reserven vom alten auf den neuen Gegenstand übertragen werden. Das Ersatzgut muss nicht dieselbe Funktion erfüllen, es muss lediglich betriebsnotwendiges Anlagevermögen darstellen. So können beispielsweise stille Reserven übertragen werden:
- Von verkauften Maschinen auf neu gekaufte Fahrzeuge,
- Von verkauften Betriebsliegenschaften auf neu gekaufte Betriebsliegenschaften, oder
- Von verkauften Maschinen auf neu gekaufte Betriebsliegenschaften.
Die Übertragung stiller Reserven ist jedoch nicht zulässig von...
...betriebsnotwendigen Liegenschaften auf betriebsnotwendige bewegliche Anlagen. Wesentlich ist zudem, dass nur dann die gesamten stillen Reserven auf das Ersatzgut übertragen werden können, wenn der gesamte Verkaufspreis ins Ersatzgut investiert wird.
Der selbstständige Erwerb wird steuerlich nur dann als solcher anerkannt, wenn eine Tätigkeit gewinnstrebig ist. Das schliesst jedoch nicht aus, dass in einzelnen Jahren trotzdem Verluste erzielt werden. So zum Beispiel:
- Beim Geschäftsaufbau
- Bei der Änderung des Geschäftszwecks
- Aus konjunkturellen Gründen
Verluste auf dem Geschäftsvermögen können vom Einkommen abgezogen werden. Die Verlustverrechnung erfolgt...
...zweistufig - DBG Art. 31: Zuerst versuchen wir, den Verlust aus selbstständigem Erwerb innerhalb derselben Steuerperiode (d.h. innerhalb der Steuererklärung) mit restlichen Einkünften abzüglich Gewinnungskosten zu verrechnen. Soweit dies nicht möglich ist, kann der noch nicht verrechnete Restverlust ins nächste Jahr vorgetragen werden. Solche Verluste sind dann maximal sieben Jahre lang verrechenbar.
Auf was muss geachtet werden bei der Verlustverrechnung?
Die allgemeinen Abzüge und die Sozialabzüge wirken sich aufgrund der Verlustverrechnung nicht einkommensmindernd aus bzw. den verrechenbaren Verlust nicht erhöhen.
Bei Einzelunternehmungen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften wird das Geschäftsvermögen in der persönlichen Steuererklärung mit dem Privatvermögen zusammengezählt. Daraus ergibt sich das steuerbare Vermögen. Warum ist eine Unterscheidung in Geschäfts- und Privatvermögen überhaupt notwendig?
Der Grund liegt nicht in der Vermögenssteuer, sondern in der Einkommenssteuer.
- Das Geschäftsvermögen kann abgeschrieben werden, das Privatvermögen nicht.
- Gewinne aus dem Verkauf von Privatvermögen (=private Kapitalgewinne) sind steuerfrei, sind also kein Einkommen. Im Gegensatz dazu bildet Gewinn, den Sie beim Verkauf von Geschäftsvermögen erzielen einen a.o. Ertrag (Auflösung stiller Reserven), also Gewinn aus selbstständigem Erwerb und damit steuerbares Einkommen - DBG Art. 18 Abs. 2