Die verbundene Wohngebäudeversicherung

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Die verbundene Wohngebäudeversicherung

Jörg Katarlo

Jörg Katarlo

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Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Université
Crée / Actualisé 26.08.2013 / 28.08.2023
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Was fällt alles unter Mehrkosten durch Preissteigerungen?

fallen an, wenn sich zwischen Zeitpunkt des Schadens und dem Beginn des Wiederaufbaus die Baupreise aufgrund gestiegener Löhne und  Rohstoffkosten erhöht haben, wobei der VN für ein unverzügliche Wiederherstellung sorgen muss.

Beispiel:  Zwischen Schadentag und Wiederaufbau liegen aufgrund behördlicher Verzögerungen 1,5 Jahre und der Bauunternehmer berechnet 5.000 Euro mehr als am Schadentag.

Wie erfolgt die Entschädigungsberechnung der Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten und Mehrkosten durch behördliche Auflagen (+Beispiel)?

Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten durch behördliche Auflagen nur bis zu 5% der Versicherungssumme versichert. Mehrkosten durch Preissteigerungen werden unbegrenzt ersetzt, sofern der VN den unverzüglichen Wiederaufbau nicht schuldhaft verzögert.

Wie errechnet sich die Höchstgrenze in der „Gleitenden Neuwertversicherung“ in €, wenn die Vers.-Summe in Mark 1914 ausgedrückt wird?

 

Entschädigungsbetrag =
Vers.-Summe 1914 x 5% x Anpassungsfaktor im Jahr des Schadens

 

20.000 Mark x 5 % x 16,2 = 16.200 Euro

 

(für z.B. Aufräumungskosten bekommt der Kunde demnach höchstens diesen Betrag, aber natürlich niemals mehr als der tatsächliche Schaden)

Was fällt alles unter Schadenabwendungs- und -minderungskosten?

Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten fallen an, um bevorstehende Schäden zu verhindern oder die Vergrößerung eines Schadens zu vermeiden.   
z.B. Nach einem Sturm, der das Dach teilweise abgedeckt hat, muss provisorisch eine Plane aufgezogen werden, um weitere Schäden zu vermeiden.  

Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten werden ohne eine prozentuale Begrenzung erstattet.

 

Ein Hinweis: Für den Einsatz einer Feuerwehr entstehen dem Versicherer keine Kosten, sofern diese im öffentlichen Interesse handelt, z.B. bei einem Feuerschaden.

Dagegen wird das Auspumpen eines Kellers nach einem ersatzpflichtigen Leitungswasserschaden von der Feuerwehr in Rechnung gestellt und vom Versicherer auch bezahlt (hier liegt kein öffentliches Interesse vor). 

Was bekommt der Kunde beim Mietausfall erstattet?

Neben den Kosten bekommt der Kunde auch den Mietausfall bei vermieteten Wohnräumen bzw. den ortsüblichen Mietwert bei selbst genutzten Wohnräumen erstattet. Nämlich bei:

Mietausfall bei vermieteten Wohnräumen

Mietwert selbst genutzter Räume

 

Wann ist Mietausfall versichert?

fällt an, wenn Mieter von Wohnräumen infolge eines Versicherungsfalles zu Recht
die Zahlung der Miete ganz oder teilweise einstellen. Der Vermieter erhält die tatsächlich entgangene Miete.
 

Beispiel:

  Nach einem Feuerschaden kürzen die Mieter für zwei Monate die Miete:
4 Mietparteien zu 60 qm x 20 Euro je qm = 9.600 Euro Entschädigung!

Was versteht man unter dem ortsüblichen Mietwert?

Mietwert für selbst genutzte Wohnräume

fällt an, wenn der VN selbst bewohnte Räume aufgrund eines Versicherungsfalls nicht mehr nutzen kann. Der VN erhält den ortsüblichen Mietwert. Im Gegensatz zum Mietausfall gibt es keine anteilige Entschädigung. Soweit dem VM die Bewohnung auf einen benutzbar
gebliebenen Teil
noch zugemutet werden kann, wird keine Entschädigung gezahlt.

Beispiel:

Nach einem Leitungswasserschaden sind von der 4-Zimmerwohnung die Küche, das Bad und 1 Raum nicht mehr zu benutzen. Der VN erhält den ortsüblichen Mietwert, bspw. 15 Euro je qm. Wäre dagegen nur ein Schlafzimmer nicht mehr
zu benutzen, bekäme der VN keine Entschädigung, da ihm noch zugemutet werden kann in der Wohnung zu leben.

Was gilt sowohl für den versicherten Mietausfall, als auch für den ortsüblichen Mietwert?

Der Kunde erhält zusätzlich fortlaufende Nebenkosten, wie z.B. die  Grundsteuer, Kosten für die Straßenreinigung, die Müllabfuhr etc. 

Es wird auch ein durch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften verursachter zusätzlicher Mietausfall / Mietwert (z.B. Wiederaufbaubeschränkungen) ersetzt.

Der VN darf die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögern.

Gewerblich genutzte Räume fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Dies kann aber vereinbart werden!

Welche Sicherheitsvorschriften gibt es und was gibt es zu beachten?

gesetzliche, behördliche
oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften

Instandhaltung aller Wasserleitungen, Dächer und außen angebrachter Sachen.  

In den nicht genutzten Gebäuden alle wasserführenden Anlagen absperren, entleeren und entleert halten.  

In der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile beheizen. Dies ist zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen sind abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.  

Verletzt der Kunde eine Sicherheitsvorschrift, kann der VR zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein. 

 

Welche anzeigepflichtige Gefahrerhöhungen gibt es?

wenn ein Gebäude oder der überwiegende Teil eines Gebäudes nicht genutzt oder durch Baumaßnahmen (z.B. am Dach) unbenutzbar wird,

wenn in dem versicherten Gebäude ein Gewerbebetrieb aufgenommen oder verändert wird oder ein sonstiger Nutzungswechsel erfolgt.  

Kommt der Kunde seiner Anzeigepflicht nicht nach, kann der VR zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein. 

 

Was ist beim Besitzwechsel zu beachten?

Die Wohngebäudeversicherung geht automatisch auf den Käufer nach der Umschreibung im Grundbuch über.   Der Käufer kann nach grundbuchamtlicher Eintragung innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen (das außerordentliche Kündigungsrecht gilt im übrigen nicht für Erben, da keine Veräußerung im Sinne der Bedingungen erfolgt).     Erfährt der Käufer erst später von dieser Versicherung, hat der Erwerber innerhalb eines Monats die gleichen Kündigungsmöglichkeiten.   Der Verkäufer kann den Vertrag nicht kündigen.