Teil 5


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Cartes-fiches 18
Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau Université
Crée / Actualisé 23.07.2016 / 13.11.2017
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Intégrer
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Publizitätsformen

  • Registerpublizität
  • Bekanntmachungspublizität
  • Hauspublizität

Registerpublizität

  • Einreichung zum Handelsregister und Bekanntgabe der Nr. im Bundesanzeiger
  • kleine und mittlere Kapitalgesellschaften

Bekanntmachungspublizität

  • Bekanntmachung im Bundesanzeiger
  • große Kapitalgesellschaften und große Personengesellschaften

Hauspublizität

  • Einsicht von Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats in den Geschäftsräumen
  • Aktion#re kleiner AG's

Börsenrecht

  • regelt die Organisation der als Börse zugelassenen Marktveranstaltungen
  • regelt den Handel an der Börse
  • regelt die Fragen der Börsentermingeschäfte
  • -> regelt den Handel sämtlicher Wertpapieren, die von potentiellen Eigenkapitagebern erworben werden können

Funktion der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

  • Einhaltung der Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetz
  • setzt durch, dass kursrelevante neue Nachrichten aus börsennotierten Unternehmen sofoert veröffentlicht werden
  • verfolgt Insider-Verstöße
  • überwacht die Einhaltung der sog. Wohlverhaltensregeln der Marktteilnehmer
  • sorgt für Publizität beim Erwerb wesentlicher Beteiligungen bei börsennotierten Unternehmen
  • -> Fairness und Transparenz des Wertpapierhandels in Deutschland

Stimmrechte und Aktienerwerb (altes Recht)

  • Höchtstimmrechte: satzungsmäßig zulässig
  • Mehrfachstimmrechte: mit behördlicher Genehmigung im Ausnahmefall erlaubt
  • Wechselseitig beteiligte Unternehmen dürfen Stimmrechte nicht ausüben, wenn ihr Anteil 25 % übersteigt
  • Erwerb eigener Aktien: Verboten, einige Ausnahmeregelungen
  • Bezugsrechte für Führungskräfte: nur bei Optionsanleihen und Wandelschuldverschreibungen

Stimmrechte und Aktienerwerb (neues Recht/KonTraG)

  • Höchstimmrechte: verboten, alle Rechte verfallen nach 2 Jahren
  • Mehrfachstimmrecht: verboten, alle Rechte verfallen nach 5 Jahren
  • Wechselseitig beteiligte Unternehmen dürfen ihr Stimmrecht nicht ausüben bei der Wahl von AR-Mitgliedern
  • Erwerb eigener Aktien erlaubt bis zu 10% durch Beschluss der HV
  • Bezugsrecht für Führungskräfte erlaubt als sog. "naked warrants" (Optionsscheine ohne zugrundeliegende Schuldverschreibung)

Abschlussprüfer und -prüfung (altes Recht)

  • Unabhängigkeit: kein Mandat, wenn Umsatz mit einem Klienten über 50% des Gesamtumsatzes
  • Prüferwechsel: keine Regelung
  • Haftung: auf 250.000€ begrenzt
  • Bestellung: Vorschlag durch Vorstand, Wahl durch HV
  • Teilnahme an der AR-Sitzung zur Feststellung des Jahresabschlusses: fakultativ, Einladung des AR
  • Prüfungsbericht Aushändigung an alle Mitglieder kann durch AR-Beschluss ausgeschlossen werden

Abschlussprüfer und -prüfung (neues Recht/KonTraG)

  • Unabhängigkeit: kein Mandant, wenn in den vergangenen 5 Jahren Anteil über 30 %
  • Prüferwechsel bei Bestätigungsvermerk, wenn binnen 10 Jahren mehr als 6-mal
  • Haftung: je nach Größe der AG zwischen 1 bis 4 Mio. €
  • Bestellung: Vorschlag durch Aufsichtsrat, Wahl durch HV
  • Teilnahmer an der AR-Sitzung zur Feststellung des Jahresabschlusses: obligatorisch
  • Prüfungsbericht: Aushändigung obligatorisch

Zwang zur Risikoberichterstattung des Vorstandes

  • § 91 Abs. 2 AktG
  • § 289 Abs 1 HGB
  • § 317 Abs. 4 HGB

Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung und -führung

  • mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen
  • duale Unternehmensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat
  • mangelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung
  • mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte
  • eingeschränkte Unabhängigkeit des Abschlussprüfers

Regelungen des Kodex umfassen Fragen zu folgenden Bereichen:

  • Aktionärsrecht und Hauptversammlung
  • Zusammenwirkungen von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Einzelfragen zu Vorstand und Aufsichtsrat (u.a. Aufgaben und Zuständigkeiten, Zusammensetzung und Vergütung, Interessenkonflikte, Ausschussbildung im Aufsichtsrat)
  • Grundsätze der Transparenz
  • Aspekte der Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Beispielhafte Einzelempfehlungen, die beachtenswerte Neuerungen darstellen

  • Beschränkung der Zahl der Aufsichtsratmandate von bisher zehn auf maximal fünf je Person
  • keine AKtien mit Mehr-, Vorzugs- oder Höchststimmrechten
  • individualisierte Offenlegung der Vergütungen von Vorstands- und Aufsichtsratmitgliedern
  • Forderung nach einem intensiven Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

Inhaltliche Überarbeitung des Kodex zur Verbesserung der gesellschaftlichen/politischen Akzeptanz des DCGK

  • Vergütung der einzelnen Vorstandmitgliedern
  • Vertretung von Frauen in den Führungsgremien
  • Unabhängigkeit der Ausichtsratmitglieder

Allgemeine Rechte des Betriebsrates

  • Mitbestimmungsrechte (gegen die Stimme des Betriebsrates kann die Unternehmensleitung keine Entscheidung durchsetzt. Im Dissensfall entscheidet die Einigungsstelle
  • Mitwirkungsrechte (die Unternehmensleitung hat den Betriebsrat am Entscheidungsprozess zu beteiligen. Für die finale Entscheidung ist dessen Zustimmung aber nicht nötig

Mitwirkungsrechte

  • Informationsrecht
  • Beratungsrecht
  • Einsichtsrecht
  • Anhörungsrecht

Mitbestimmungsrechte

  • Initiativrecht
  • Zustimmungs- oder Vetorecht
  • Widerspruchsrecht