C SIA Normen
Lernkarteien Schule
Lernkarteien Schule
Kartei Details
Karten | 66 |
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Lernende | 38 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 22.06.2014 / 08.01.2025 |
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Nach erfolgreicher Abnahme mit dem Resultat "abgenommen"
Einheitspreis (CHF/m2), geeignet bei klarem Ausmassen und genau diesem Preis. Globalpreis (CHF/m2), geeignet mit klaren Pflichtheften oder detaillierten Leistungsverzeichnissen, Teuerungsausgleich der Grundlagen. Pauschalpreis (CHF/m2), genau diese Zahl, Kostendach (CHF/m2), Kostengrenze, deren Überschreitung der Unternehmer frühzeitig melden muss. Regie (nach Aufwand)
a) nein (der Lieferant meldet keine Abnahmebereitschaft) b) Ja. Sie ist mängelfrei abgenommen, und zwar mit Verzicht auf Mängelgeltendmachung.
Ja, das OR kommt immer zur Anwendung. Dies ist ein universelles Schweizer Recht
Die Norm SIA 118 kommt nur dann zur Anwendung, wenn sie im Vertrag als Vertragsbestandteil referenziert wird. Sonst kommt sie nicht zur Anwendung, da Normen nur empfehlenden Charakter haben.
a) Ja ich kann diesen Schaden als Mangel anmelden. b) Die Garantiezeit für Werke ist im OR zwingend geregelt und kann nicht abgeschwächt werden. Die Garantieregelung im Werkvertrag ist somit nichtig, da im OR 5 Jahre für verdeckte Mängel festgehalten sind.
1) abgenommen, mängelfreies Werk, 2) abgenommen, unwesentliche Mängel, 3) abgenommen, wesentliche Mängel, 4) abgenommen, Verzicht auf Mängelgeltendmachung (z.B. Nichtabnahme) , 5) zurückgestellt, wesentliche Mängel
nach Erfahrung, nach Ausmass, nach Aufwand
Kostenträger = Ausgabezweck "wofür" (z.B. Garagen, Dach) /// wofür geben wir Geld aus // das reale Leben // Umbau einmalige Investition // Büroreinigung wiederkehrende Investition
Das Werk entspricht nicht den Abmachungen im Werkvertrag.
Beweisfest und innert Frist
Dem Solidarbürgen melden und ihn nicht aus der Bürgschaft entlassen. /// Einen Rückbehalt in der Grössenordnung der Behebung durch einen Dritten. /// Nachfrist setzten mit der Androhung der Vergabe an einen Dritten zu Lasten des Unternehmers.
Ein ganzes Werk oder ein in sich geschlossener Bauteil.
Das Werk geht in die Obhut des Bestellers über. Voraussetzung für die Schlussabrechnung. Der Beginn der Garantiezeit.
Der Unternehmer und der Bauherr, resp. dessen Vertreter nehmen innert 30 Tagen gemeinsam das Werk ab.
Der Bauherr verwirkt das Recht, die zum Zeitpunkt der Übernahme erkennbaren Mängel zu rügen.
Im 1. und 2. Jahr liegt die Beweislast beim Unternehmer, die Mängel können jederzeit gemeldet werden. In den folgenden 3 Jahren liegt die Beweislast beim Bauherrn und die Mängel sind sofort zu melden.
Die Kosten der Beweise übernimmt, ob Recht oder Unrecht, der Beweislastpflichtige. (z.B. Expertenkosten)
Eine vereidigte Amtsperson (Notariat) und die Parteienvertreter.
Es sollte ca. die Hälfte des erteilten Auftrages erfüllt sein.
Schicht, Nacht, oder Sonntagsarbeit. Versetzungsentschädigung, Schlechtwetterentschädigung, Arbeiten in Wasser oder Schlamm. Zuschläge die tatsächlich ausgerichtet werden.
Lohn und Lohnnebenkosten der Arbeitnehmer. Persönliches Handwerkzeug. Materialkosten unter Einschluss von Verlusten beim Transport, Ab- und Umlade sowie Magazinieren. Allgemeine Geschäftskosten sowie Risiko und Gewinn.
Muss speziell im Vertrag abgemacht werden.
Angaben über die geleistete Arbeit, Arbeiterzahl, Maschinenstunden, Arbeitsstunden, Materialverbrauch.
Innert 7 Tagen (gemäss SIA Norm 118)
Der Auftraggeber vermerkt die Differenz auf allen diesbezüglichen Rapporten. Die Differenz ist innert Monatsfrist zu bereinigen.
Grobe Kostenschätzung ± 25% /// Kostenschätzung ± 20% /// Kostenvoranschlag (Richtpreis) ±10% ///
Überschreitet die Abrechnung nach Aufwand das Kostendach, so übernimmt der Unternehmer die Mehrkosten. Die Kostenunterschreitung geht zugunsten des Bestellers.
Ausmass, eventuell im Rahmen einer Schätzung, Teuerung, eventuell die Art der Ausführung, Aufwand, eventuell im Rahmen einer Schätzung.
Allgemeine Unternehmerrisiken. Sicherheit, Verantwortlichkeit, Haftung für die geleistete Arbeit. Zahlungsfähigkeit des Auftragsgebers. eventuell die Gefahr für das Werk bis zur Abnahme.
Umfang und Art der Arbeit. Kostengrundlage (Werkvertrag, Regietarif) Verantwortlichkeiten (er stellt den Verantwortlichen für die Arbeit). Termine. Friste. Schätzungen der Kosten bzw. des Aufwandes.
Die geeigneten Arbeitskräfte, Werkzeuge und Hilfsmittel einzusetzen.
Bei Kostenüberschreitungen von über 10% muss der Unternehmer die Überschreitung begründen. Er kann in die Pflicht genommen werden.
Art der Arbeit. Aufwand. Kostengrundlage. Termine. Verantwortliche. Zahlungsmodus.
Art der Leistung. Aufgeführter Aufwand mit meinen Beobachtungen. Vertragskonformität.
Berechne jeden Regierapport. Bestimme die Summe aller Rapporte ausgewiesener Kosten. Ermittle die Differenz zwischen dem Kostenvoranschlag und der geleisteten Arbeit. Schätz ab, ob mit dem Restbetrag die restliche Arbeit noch geleistet werden kann. Bei Differenzen über 10% = Meldung an den Vorgesetzten.
Der Bauherr, er übernimmt Teuerung, Ausmass und Arbeitszeit.
Beim Globalpreis ist die Teuerung nicht eingerechnet. Beim Pauschalpreis ist die Teuerung inbegriffen.
Sie muss ausdrücklich integrierter Bestandteil des Werkvertrages sein.
Sie müssen geeignet sein. Möglichst kostengünstiger Einsatz.