BWL, Kreditsicherheiten

Bürgschaft, Pfandrecht, Sicherungsabtretung

Bürgschaft, Pfandrecht, Sicherungsabtretung

Luca Dahlhoff

Luca Dahlhoff

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Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau Apprentissage
Crée / Actualisé 09.04.2014 / 17.06.2018
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Akzessorische Sicherheiten

Bürgschaft, Pfandrecht, Hypothek

Fiduziarische  (treuhänderische) Sicherheiten

Sicherungsabtretung, Sicherungsübereignung, Sicherungsgrundschuld

Prioritätsprinzip

früheres Recht hat Vorrang

Deckungsgrenze

Kreditbetrag darf nicht wesentlich übersichert werden

Freigabeverpflichtung

Freigabe des Sicherungsgegenstandes

Bürgschaft

Verpflichtung des Bürgen für die Verbindlichkeiten eines Dritten einzustehen

Gewöhnliche Bürgschaft

Bürge hat das Recht der Einrede der Vorausklage

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Verzicht auf Einrede der Vorausklage

Erlöschen der Bürgschaft

Erlischt wenn,

die Hauptverbindlichkeit erlischt

Bürgschaftsfrist abgelaufen ist

Übernahme der Hauptschuld 

Wann erlischt die Bürgschaft nicht?

Erlischt nicht...

mit dem Tod des Börgen (Nachlassverbindlichkeit)

mit dem Tod des Hauptschuldners

Ansprüche des Bürgen nach Befriedigung des Gläubigers

Forderung gegen den Hauptschuldner geht auf den Bürgen über.

Schwäche der Bürgschaft

Die Bürgschaft steht und fällt mit der Bonität des Bürgen

Höchstbetragsbürgschaft

Die Bürgschaft wird auf einen Höchstbetrag beschränkt

Sicherungszweck

Enger Sicherungszweck

Weiter Sicherungszweck

Pfandrecht

Dingliches Recht, welches die Befugnis einräumt, unter bestimmten Vorraussetzungen Befriedigung aus dem verpfändeten Gegenstand zu suchen

Vertragliches Pfandrecht

AGB-Pfandrecht

Pfandvertrag bei einem Kredit

 

Gesetzliches Pfandrecht

Pfandrecht des Kommisionärs

Vermieterpfandrecht

Verpächterpfandrecht

Pfändungspfandrecht

Zwangsvollstreckung 

Faustpfandprinzip

Bestellung erfolgt durch Einigung und Übergabe der Sache

Herausgabeanspruch

KI bekommt den Herausgabeanspruch abgetreten, wenn ein Dritter im Besitz des Gegenstandes ist

Publizitätsprinzip

Verpfändung IST gegenüber eines Dritten nur wirksam, wenn eine Pfandanzeige erfolgt ist

Verwertung des Pfandes

1. Pfandreife

2.Androhung 

3. Verwertung nach einer Frist

 - Privatperson 1Monat

- Kaufleute 1 Woche 

Verwertung des Pfandrechtes

Öffentliche Versteigerung

 

Erlöschen des Pfandrechtes

Erlischt nach...

rechtmäßiger Verwertung

Forderung besteht nicht mehr

Rückgabe des Pfandes 

Verzicht des Pfandrechtes

Sicherungsabtretung (Zession)

Übertrag von eigenen Forderungen auf den Sicherungsnehmer

Stille Abtretung

Keine Abtretungsanzeige an den Dritten

Offene Abtretung

Abtretungsanzeige an den Dritten