BWL

Begriffsklärungen

Begriffsklärungen

Christian Gampel

Christian Gampel

Kartei Details

Karten 60
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 26.04.2015 / 25.10.2023
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Anlagevermoegen:

Unter Anlagevermoegen versteht man die Vermoegensteile, die einer Firma zur Nutzung dienen, z.B. Grundstuecke, Maschinen, Geschaeftsausstattung, Fuhrpark.

Aufwand/Aufwendungen:

Unter Aufwand versteht man den Verbrauch aller Gueter und Dienstleistungen in einer bestimmten Periode. Aufwand ist ein Begriff der Finanzbuchfuehrung. Kosten ist ein Begriff der Kalkulation.

Au§erordentlicher Aufwand:

Au§erordentliche Aufwendungen sind Aufwendungen, die au§erhalb der gewoehnlichen Geschaeftstaetigkeiten oder in au§ergewoehnlicher Hoehe anfallen. Beispiele hierfuer sind hohe Verluste aus dem Verkauf von Immobilien oder Kosten, die durch Umgruendung oder Schaeden entstehen.

Betriebsfremder Aufwand:

Betriebsfremder Aufwand ist Aufwand, der unabhaengig von der betrieblichen Taetigkeit erbracht wird, der unabhaengig vom Betriebszweck ist. Beispiele fuer betriebsfremde Aufwendungen in einem Industriebetrieb sind Abschreibungen auf Finanzanlagen oder Aufwendungen fuer Personal, das die Finanzgeschaefte betreibt. Betriebsfremde Aufwendungen sind z.B. - Zinsaufwendungen - Abschreibungen auf Finanzanlagen. Die gesetzlich vorgeschriebene Abschreibung ist betriebsfremder Aufwand. In der Abgrenzungsrechnung wird sie als kosten- und leistungsrechnerische Korrektur gegen die kalkulatorische Abschreibung verrechnet. - Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen - Verluste aus dem Abgang von Wertpapieren (des Umlaufsvermoegens) - Gewerbesteuer - Versicherungen - au§erordentliche Aufwendungen (Selbstbeteiligung an Kfz-Versicherung)

Betriebsabrechnungsbogen (BAB):

Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) sammelt die Kosten (Gemeinkosten der Kostenartenrechnung) und verteilt sie auf die im Betrieb vorhandenen Kostenstellen (Abteilungen). Im Betriebsabrechnungsbogen werden die Gemeinkosten der Kosten- und Leistungsrechnung entweder nur auf die Hauptkostenstellen verteilt (einstufiger BAB) oder auf die Hauptkostenstellen sowie zusaetzlich auf die allgemeinen Kostenstellen (mehrstufiger BAB) Die wichtigsten Aufgaben des BAB sind: Ermittlung der Kosten jeder Kostenstelle (absolut und prozentual), Vergleich der Kosten jeder Kostenstelle im Zeitablauf (Kostenkontrolle), Grundlage fuer die Berechnung von Handlungskostenzuschlaegen fuer die einzelnen Kostentraeger (Kostentraegerrechnung).

Betriebsergebnis

Das Betriebsergebnis ist die Differenz zwischen Kosten und Leistungen, es wird durch die Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt.

Bezugskalkulation

Bei der Bezugskalkualtion (Einkaufskalkulation) wird unter Beruecksichtigung von Tara, Gutgewicht, Rabatt, Skonto, Einkaufskosten und Bezugskosten der Bezugspreis (Einstandspreis, Wareneinsatz) ermittelt.

Einstufigen BAB (einfacher BAB):

Beim einstufigen BAB werden die Gemeinkosten nur auf Hauptkostenstellen (wie z.B. Fertigung, Material, Verwaltung und Vertrieb) verteilt.

Bilanz:

Die Bilanz ist eine Gegenueberstellung des Vermoegens (Aktiva) und des Kapitals (Passiva).

Deckungsbeitrag:

Deckungsbeitrag ist der Betrag, um den die Verkaufserloese einer Warengruppe (Artikelgruppe) die variablen Kosten der Warengruppe uebersteigen. Dieser Betrag dient der Deckung der fixen Kosten. Deckungsbeitrag = Verkaufserloese - variable Kosten. Das Rechnen mit Deckungsbeitraegen dient als Entscheidungshilfe bei der Sortimentsgestaltung (Sortimentsbereinigung) und liefert die Daten fuer die kurzfristige (absolute) Preisuntergrenze (hier sind gerade noch die variablen Kosten gedeckt).

Deckungsbeitragsrechnung:

Die Kostentraegerrechnung kann auch als Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung) durchgefuehrt werden. Die Deckungsbeitragsrechnung (Teilkostenrechnung) geht aus von der Einteilung der Kosten in variable (beschaeftigungsabhaengige) und fixe (beschaeftigungsunabhaengige) Kosten. Die variablen Kosten setzen sich zusammen aus den Einzelkosten (z.B. Einkaufspreis, Bezugskosten, Ausgangsfrachten) und den variablen Gemeinkosten (z.B. Lagerkosten, Transportkosten).

Differenzkalkulation:

Mit der Differenzkalkulation (Gewinnkalkulation) ermittelt man den Gewinn bei gegebenem Verkaufspreis und gegebenen Zuschlagssaetzen (Nachkalkulation mit Istzuschlaegen). Vom Fertigungsmaterial bis zu den Selbstkosten wird vom Hundert vorwaerts gerechnet. Vom Listenverkaufspreis bis zum Barverkaufspreis wird vom Hundert rueckwaerts gerechnet.

Einnahmen:

Einnahmen sind der Zufluss von liquiden Mitteln plus Forderungszugaenge und Schuldenabgaenge.

Einzelkosten:

Die Einzelkosten lassen sich schon bei der Erfassung unmittelbar einem bestimmten Erzeugnis (Kostentraeger) zuordnen, z.B. Fertigungsmaterial.

Ertrag:

Unter Ertrag versteht man (ueberwiegend) das Ergebnis der betrieblichen Leistungserstellung, d. h. alle erfolgswirksamen Wertzufluesse in ein Unternehmen waehrend einer Abrechnungsperiode.

Unternehmensbezogene Ertraege:

Unternehmensbezogene Ertraege haben mit der betrieblichen Taetigkeit unmittelbar nichts zu tun; sie muessen von den betrieblichen Ertraegen abgegrenzt werden. Beispiele fuer unternehmensbezogene Ertraege sind: Mietertaege, Ertraege aus anderen Finanzanlagen, Zinsertraege, Ertraege aus Wertpapieren des Umlaufsvermoegen, au§erordentliche Ertraege.

Betriebsfremder Ertrag:

Betriebsfremder Ertrag ist Ertrag, der unabhaengig von der betrieblichen Taetigkeit erbracht wird, der unabhaengig vom Betriebszweck ist. Beispiele fuer betriebsfremde Ertraege in einem Industriebetrieb sind. - Mietertaege (Nebenerloese aus Vermietung/ Verpachtung - Zinsertraege - Ertraege aus Wertpapieren (des Umlaufsvermoegen) - Ertraege aus dem Abgang von Gegenstaenden des Anlagenvermoegens - au§erordentliche Ertraege.

Fixe Kosten:

Fixe Kosten sind von der Erzeugnismenge unabhaengig, d.h. sie bleiben bei Produktionsschwankungen ueber laengere Zeit hinweg konstant (z.B. vertraglich festgelegte Mieten und Gehaelter, Abschreibungen auf Geschaeftseinrichtungen).

Gemeinkosten:

Die Gemeinkosten koennen nicht unmittelbar einem Kostentraeger belastet werden, da sie fuer den gesamten Betrieb entstehen. Beispiele sind allgemeine Verwaltungskosten, Abschreibungen, Mieten, Versicherungen, Energiekosten. Die Umlage der Gemeinkosten auf die einzelnen Kostentraeger erfolgt mit Hilfe der Gemeinkostenzuschlagssaetze.

Gewichtsspesen:

Zu den Gewichtsspesen gehoeren Kosten, die sich auf das Gewicht einer Ware beziehen, z.B. Fracht, Rollgeld und Verladekosten.

GuV:

Gewinn und Verlust

GuV-Konto:

Das GuV-Konto ist ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos.

Handelsspanne:

Die Handelsspanne ist die Differenz zwischen dem Listenverkaufspreis und dem Bezugspreis in Prozent zum Listenverkaufspreis:(Listenverkaufspreis - Bezugspreis) * 100 / Listenverkaufspreis.

Handlungskosten:

Handlungskosten sind die gesamten Stueckgemeinkosten einer Periode. Sie umfassen vor allem die Betriebsbereitschaftskosten wie Personal-, Raum- und Werbungskosten und Abschreibungen. Sie sind also fixe Kosten.

Hilfskostenstelle:

Hilfskostenstellen sind Bereiche, in denen Leistungen fuer saemtliche oder zumindest mehrere Unternehmensbereiche erbracht werden. Beispiele sind Empfang, Sozialraeume, wie Kantine, oder Leasingfahrzeuge. Sie dienen nur mittelbar dem Herstellung oder dem Verkauf von Erzeugnissen.

Kosten- und leistungsrechnerische Korrekturen:

Aufwendungen, die als kosten- und leistungsrechnerische Korrekturen erfasst werden sind z.B.: - Abschreibungen auf Forderungen - Verluste aus dem Abgang von Vermoegensgegenstaenden - Periodenfremde Aufwendungen. Ertraege, die als kosten- und leistungsrechnerische Korrekturen erfasst werden, sind z.B: - Ertraege aus dem Abgang von Vermoegensgegenstaenden - Periodenfremde Ertraege - Verrechnungskorrekturen (kalkulatorische Kosten).

Kosten:

Kosten sind die Werte der Gueter und Dienstleistungen, die bei der betrieblichen Taetigkeit verbraucht werden. Die Kostenbegriff umfasst: - Verbrauch von Guetern, - Bewertung dieses Verbrauchs in Geld, - Leistungsbezogenheit.

Kalkulationsfaktor:

Der Kalkulationsfaktor ist das Verhaetnis des Listenverkaufspreises zum Bezugspreis:Listenverkaufspreis/Bezugspreis

Kalkulationszuschlag:

Der Kalkulationszuschlag ist die Differenz zwischen dem Listenverkaufspreis und dem Bezugspreis in Prozent zum Bezugspreis: (Listenverkaufspreis - Bezugspreis) * 100 / Bezugspreis.

Kalkulatorische Kosten:

Kalkulatorische Kosten sind Kosten, welche neben den Grundkosten(der Geschaeftsbuchfuehrung) in der Kalkulation als Zusatzkosten und Anderskosten verrechnet werden. Durch die Beruecksichtigung dieser Kosten wird die Kalkulation genauer.

Kalkulatorische Zinsen:

Die kalkulatorische Zinsen werden vom betriebsnotwendigen Kapital (betriebsnotwendiges Eigen- und Fremdkapital) berechnet; es handelt sich hierbei um das Kapital, das zur Erreichung der Betriebsziele notwendig ist.

Kalkulatorische Abschreibung:

Die kalkulatorische Abschreibung beruecksichtigt die tatsaechliche Wertminderung; sie findet Anwendung in der Kosten- und Leistungsrechnung. Um die betriebliche Substanz zu erhalten, kann von den (hoeheren) Wiederbeschaffungskosten abgeschrieben werden.

Kostenarten:

Kosten werden in der Kostenartenrechnung danach unterschieden, welche Art von Kostenguetern ihnen zugrunde liegen. So unterscheidet man Material-, Personal-, Dienstleistungs- und Anlagekosten, Steuern, Mieten und kalkulatorische Kosten.

Kostenartenrechnung:

Aufgabe der Kostenartenrechnung ist es, saemtliche Kosten, die in einem Betrieb waehrend einer Abrechnungsperiode angefallen sind, zu erfassen. Sie beruecksichtigt ausschlie§lich primaere Kosten.

Kostenstellen:

Kostenstellen sind abgegrenzte, betriebliche Verantwortungsbereiche, fuer welche die Belastung mit Gemeinkosten gesondert ermittelt werden kann, um sie den Kostentraegern zurechnen zu koennen. Die Bildung von Kostenstellen erfolgt nach organisatorischen, funktionellen oder raeumlichen Gesichtspunkten.

Kostenstellenrechnung:

Die Kostenstellenrechnung ermittelt, welche Kosten fuer die einzelnen Teilbereiche eines Unternehmens innerhalb einer Abrechnungsperiode anfallen.

Kostentraeger:

Kostentraeger sind die Leistungseinheiten eines Betriebes wie z.B. Erzeugnisse, Erzeugnisgruppen und Auftraege.

Kostentraegerblatt (BAB II):

Im Kostentraegerblatt (BAB II) wird der Anteil der verschiedenen Erzeugnisse an den Gesamtkosten und am Umsatzergebnis eines Abrechnungszeitraums errechnet. Das Kostentraegerblatt kann auf Ist- und Normalkostenbasis aufgestellt werden. Fuer die Rechnung mit Normalkosten gilt: Betriebsergebnis = Umsatzergebnis + Überdeckung (aus dem BAB) Betriebsergebnis = Umsatzergebnis - Unterdeckung (aus dem BAB).

Kostentraegerrechnung:

Die Kostentraegerrechnung baut auf der Kostenarten- und Kostenstellenrechnung auf und dient der Ermittlung der Gesamtkosten fuer jeden Kostentraeger in einer Abrechnungsperiode (Kostentraegerzeitrechnung) oder der Ermittlung der Stueckkosten fuer jeden Kostentraeger (Kostentraegerstueckrechnung).

Kostentraegerstueckrechnung:

Die Kostentraegerstueckrechnung ermittelt die Selbstkosten und den Verkaufspreis eines Erzeugnisses bzw. eines Auftrages (Kostentraeger).