Bürowirtschaft, KfB, Sommer 2014
Bürowirtschaft
Bürowirtschaft
Fichier Détails
Cartes-fiches | 111 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Matières relative au métier |
Niveau | Apprentissage |
Crée / Actualisé | 21.04.2014 / 18.05.2020 |
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Personalleasing
Externe Personalbeschaffung
- Argentur für Arbeit
- Internetportale
- Head Hunter
- durch Mitarbeiterkreis
- Schulen & Unis
- Messen
Arbeitnehmersicht
Vorteile
- können ggf. übernommen werden
- gleiche Rechte wie angestellte Mitarbeiter
- Job ohne angemessene Ausbildung
- keine Lücken im Lebenslauf
- Berufserfahrung sammeln
Nachteile
- Vertraglich an die Zeitarbeitsfirma gebunden
- können nicht sofort wechseln
- niedrigere Löhne
- häufige Anpassung durch Wechsel
- Gefühl wie MA 2ter Klasse
Unternehmenssicht
Vorteile
- Mitarbeiter "testen" um geeignete zu finden
- keine Stellenausschreibung nötig
- Abwesenheit eines kranken Mitarbeiters kann überbrückt werden
- Auftragslage geht zurück = keine Abfindung
- möglicherweise kostengünstiger weil Krankheitsersatz kommt
Nachteile
- Zeitarbeitsfirma kostet
- oft sind Mitarbeiter durch Veträge an Zeitarbeitsfirmen gebunden
- -> schwerer einzustellen
- Einarbeitungszeit/ Kosten
- Mangelnde Motivation
Günstigkeitsprinzip
Arbeitsvertrag -> Tarifvertrag -> Gesetze
= Rangfolge
= Günstigkeitsprinzip
Werk und Arbeitstage
Werktage
24 Werktage = MO - SA = 4 Wochen
Arbeitstage
30 Arbeitstage = MO- FR = 6 Wochen
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach BGB
1. Ordentliche Kündigung
= Fristgerechte Kündigung
-> § 622 BGB
Grundsatz
Kündigungsfrist = 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Verlängerung der Kündigungsfristen
bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber -> bis zu 7 Monate je nach Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers
Berechnung der Unternehmenszugehörigkeit
Beschäftigungszeit ab 25 Jahre (Änderungen möglich!!!!)
2. Außerordentliche Kündigung
= Fristlose Kündigung
-> § 626 BGB
Vorraussetzungen
Vorliegen eines wichtigen Grundes
zum Beispiel:
- Diebstahl
- tätlicher Angriff
- Urkundenfälschung
- Schweigepflichtverletzung
- Beleidigung eines Vorgesetzten
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist für den Kündigenden unzumutbar
- Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnisnahme des wichtigen Grundes erfolgen.
Fehlverhalten
Verantwortung des Arbeitgebersfür das Fehlverhalten:
- unklare Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers
- erheblicher Arbeitsdruck z.B durch Personalmangel
- Mangelnde Einarbeitung
- langjähriges Dulden bestimmter Arbeitsabläufe/ eines bestimmten Verhaltens
mögliche Ziele des Arbeitgebers
- Verhaltensänderung des Arbeitnehmer bewirken
- Kündigung "unliebsamer" Mitarbeiter vorbereiten
- Abbau von Personal vorbereiten
Was tun im Falle einer Abmahnung?
- Inhalt auf Richtigkeit prüfen
- bei Annahme nichts unterschreiben
- bei Gespräch mit dem Vorgesetzten: -> Betriebsratsmitglied hinzuziehen
Was tun, wenn die Abmahnung unberechtigt erscheint?
- schriftliche Stellungnahme verfassen -> Beratung mit Betriebsrat
- Aufforderung an Arbeitgeber, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen
- Achtung! Entfernungsanspruch innerhalb von 6 Monaten geltend machen
Was tun wenn der Arbeitgeber an der Abmahnung festhält?
- Stellungnahme als Gegendarstellung in die Personalakte aufnehmen
- Klage
- Beschwerde beim Betriebsrat einlegen
- -> Einigungsstelle kann angerufen werden
Abmahnung
- Vorstufe zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen -
Inhaltliche Aspekte
- 1. Schilderung des Fehlverhaltens (sachliche und konkrete) Darstellung
- 2. Warnfunktion -> Androhung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen (Versetzung, Umgruppierung, Kündigung)
- -> Warnung beinhaltet, dass eine Verhaltensänderung notwendig ist
- -> Vorraussetzung: Arbeitnehmer hat genügend Zeit und Gelegenheit
Formal-rechtliche-Aspekte
- keine bes. Formvorschrift -> Schriftform bietet sich an, wg Beweiskraft
- Das Wort "Abmahnung" muss nicht unbedingt enthalten sein
- Zeitnah
- Der Arbeitgeber muss das Fehlverhalten des Arbeitnehmers beweisen
- Die Entfernung aus der Personalakte ist vom Einzelfall abhängig (ggf. 2 Jahre)
- Zur Aussprache einer Abmahnung sind berechtigt: Jeder zur Kündigung berechtigte und Weisungsbefugte Vorgesetzte
Unternalgen die Mitarbeitern bei einer Kündigung ausgehändigt werden müssen
- "Lohnsteuerkarte"
- Urlaubsbescheinigung
- einfaches Zeugnis
- qualifiziertes Zeugnis auf Verlangen des Arbeitnehmers
- Sozialversicherungsausweis
einfaches Zeugnis
-> rein sachlich, nur Tätigkeit, Zeitraum
qualifiziertes Zeugnis
-> Tätigkeit wird umfangreich beschrieben
-> Zeugnis enthält "versteckte" Bewertung
Allgemeiner Kündigungsschutz (KSchG)
Das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung, wenn
- der Arbeitnehmer 6 Monate ohne Unterbrechung im Unternehmen beschäftigt ist und
- der Betrieb in der Regel mehr als 5 Mitarbeiter beschäftigt (Auszubildene zählen nicht dazu)
- in Betrieben mit max 10 Mitarbeitern: KSchG gilt nur für solche Arbeitnehmer, die vor dem 31.12.2003 ihre Tätigkeit im Unternehmen begonnen haben
Gründe für eine "sozial gerechtfertigte" Kündigung
1. Personenbedingte Kündigung
z.B
- dauerhafte Erkrankung mit negativer Prognose
- mangelnde qualifikation für den Beruf
2. Verhaltensbedingte Kündigung
z.B
- permanente Verspätung
- unfreundlicher Kundenumgang
- Arbeitsverweigerung
Besonderheiten:
- i.d.R muss eine Abmahnung vorausgehen
3. Betriebsbedinge Kündigung
-> "dringende betriebliche Erfordernisse"
zB
- schlechte Auftragslage
- Stillegung von Teilen des Betriebs
- Rationalisierung
- Verlagerung ins Ausland
Zwingend für den Arbeitgeber (§ 1 Abs.3)
Sozialauswahl treffen nach:
- Betriebszugehörigkeit
- Alter
- Unterhaltspflichten
- Schwerbehinderung
Unverzichtbare Mitarbeiter sind von der sozialauswahl ausgeschlossen!!!
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Die Kündigung ist sozial ungerechtfertig, wenn
- a) gegen Regelungen des BetrVerfG verstoßen wird
- oder
- b) Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz möglich ist
- und
- der Betriebsrat Widerspruch einlegt hat (schriftlich)
Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Arbeitnehmergruppen
Bei wem ist eine Kündigung unzulässig?
- Mitglieder des Betriebsrates, Jugend- und Ausbildungsvertreter
In welchen Fällen können die o.g Mitarbeiter laut Gesetz trotzdem gekündigt werden?
- Betriebsstillegung
- Schließung der Abteilung (falls Versetzung aus betr. Gründen nicht möglich)
Die Zustimmung welchen Amtes ist erforderlich für eine Kündigung eines Schwebehinderten?
- Integrationsamt
Welche Formvorschrift ist bei der Beantragung einer Kündigung eines Schwebehinderten einzuhalten?
- Schriftform
In welchem Zeitraum soll das Integrationsamt seine Entscheidung treffen?
- innerhalb eines Monats
Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?
- für Frauen im Arbeitsverhältnis und Heimarbeitende
Was sind Wöchnerinnen?
- Frauen die nach der Entbindung in Elternzeit sind
Was ist nach § 9 unzulässig?
- Kündigungsverbot: Während der Schwangerschaft + 4 Monate danach
Wann kann die Frau kündigen?
- Während der Schwangerschaft
- nach der Entbindung ohne Einhaltung einer Frist
Sind Grundwehrdienstleistende & Zivildienstleistende ordentlich kündbar?
- nein
Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Arbeitnehmergruppen
- Mitglieder von Betriebsverfassungsorganen, Schwerbehinderte, (werdende) Mütter -
Mitglieder von Betriebsverfassungsorganen
Vorraussetzung für eine Kündigung
- Kündigung aus einem wichtigen Grund/ außerordentlich (Zustimmung des Betriebsrates)
- Betriebsstillegung
- Abteilung schließt und Versetzung ist nicht möglich
Wie lange besteht der besondere Kündigungsschutz?
- Dauer der Amtszeit
- 1 Jahr nach der Amtszeit
Besonderheiten:
- Abteilungsschließung: Beförderungsversetzung, falls keine Versetzung auf gleichwertige Stelle möglich
Schwerbehinderte
Vorraussetzung für eine Kündigung
- Zustimmung des Integrationsamtes
- -> ordentliche Kündigung
- -> außerordentliche Kündigung
- AG beantragte Kündigung
Wie lange besteht der besondere Kündigungsschutz?
- dauerhaft solange Schwerbehinderung vorliegt
Besonderheiten:
- Arbeitsverhältnis muss länger als 6 Monate bestehen
- Arbeitnehmer ist jünger als 58 und hat keinen Anspruch auf Abfindung
(Werdende) Mütter
Vorraussetzung für eine Kündigung
- Vorliegen eines wichtigen Grundes
- -> z.B Diebstahl, Unterschlagung
Wie lange besteht der besondere Kündigungsschutz?
- während der Schwangerschaft
- 4 Monate nach der Entbindung (Mutterschutz)
Besonderheiten:
- Kündigung durch AN
- -> fristlos möglich
- während der Schwangerschaft
- 4 Monate nach der Entbindung (Mutterschutz)
Urlaubsanspruch und Urlaubsplanung
i.d.R 24 Werktage pro Jahr oder 20 Arbeitstage
Werktage = Mo-SA
Arbeitstage = Mo- Fr
- jede Abteilung muss ganzjährig besetzt sein
- soziale Kriterien (z.B schulpflichtige Kinder)
- mind. 1 mal im Jahr müssen 2 Wochen zusammenhängender Urlaub gewährleistet sein
- "alter" Urlaub wird vorrangig genommen
- Azubis werden in den Ferien bevorzugt
- Wer zuerst kommt malt zuerst
- Bei Uneinigkeiten entscheidet der Abteilungsleiter
Terminplanung 1
Folgen wenn ein Termin übersehen oder vergessen wird:
Zahlungstermin verpasst
- kein Skontoabzug
- Zahlung von Verzugszinsen und Mahngebühren
Material nachzubestellen
- Machinen stehen still
Dem Schuldner eine Rechnung zu schicken
- Forderung verjährt
einen Kundenbesuch zu verlegen:
- Der Kunde muss warten oder noch einmal kommen
- Kunde ist verärgert
Unter Terminen versteht man einen Zeitpunkt, an dem etwas wichtiges stattfindet
- Geburtstag
- Beginn und Ende der Ferien
- Klassenarbeit
- Arztbesuch
Termine müssen richtig geplant werden! Vorher wichtige Fragen:
- Warum findet der Termin statt?
- Wer kommt zu dem Termin?
- Wann findet der Termin statt?
- Wo findet der Termin statt?
- Wielange dauert der Termin?
Um einen Termin nicht zu vergessen ist es erforderlich, ihn sofort in den Kalender einzutragen und die Einhaltung zu überwachen!!!
Terminplanung 2
Terminplanung meist über das Sekreteriat:
- Besprechung des Chefs/ Chefin
- Geschäftsreisen
- Kündigungen
- Messen oder Ausstellungen
- Vertreterbesuche
- Urlaub der Sekretärin und der Mitarbeiter
- Einladungen
- Liefertermine
- Zahlungstermine
Terminarten
- unterscheidet man in zwei Gruppen -
1. feste Termine
- wiederholen sich periodisch
- werden frühzeitig, meist am Jahresanfang eingetragen. Somit kann man spätere Terminüberschneidungen vorbeugen:
- Geburtstage
- Steuerzahlungen
- Messen und Ausstellungen
- Schul- und Betriebsferien
2. flexible Termine
- werden eingetragen sobald sie festgelegt sind
- müssen gegebenenfalls mit schon festliegenden Terminen abgestimmt werden:
- Besprechungen, Sitzungen, Tagungen
- Geschäftsreisen
- Bearbeitungs- und Planungstermine
- Wiedervorlage und Abgabetermine
- private und geschäftliche Vereinbarungen (Essen, Theaterbesuche, Sport)
Terminarten bei Terminüberwachung
- Kontrolltermine (z.B Rücksprachen)
- Erledigungstermine (z.B Projekte)
- gesetzlich vorgeschrieben Termine (z.B Steuern)
Hilfmittel zur Terminüberwachung
- Terminkalender und planer
- Planungstafeln
- Terminmappen
- elektronische Medien
- Terminkartein
Hilfsmittel zur Terminüberwachung
Terminkalender
- in Jahres-, Monats- oder Tageskalender
- als Wand-, Tisch- oder Taschenkalender
Terminplaner
- Jahreskalender aus kräftigem Papier der an der Wand befestigt ist
- ermöglicht langfristige Planung
- aufgeteilt ind Monate, Wochen, Tage
- Samstage, Sonntage und Feiertage farblich hinterlegt
Terminmappen
- dienen zur Aufbewahrung von Schriftstücken die zu bestimmten Terminen wieder bearbeitet oder vorgelegt werden
- am sinnvollsten geeigne ist ein Pullordner
Planungstafeln
- Terminübersicht über das ganze Jahr
- Sichtbarmachen erfolgt über farbige Kärtchen oder Symbole
- auch geeignet als Belegplaner (Reservierung)
Terminplanung und Überwachung
Allgemeine Tipps zur Terminplanung und Überwachung
Planung
- Vorgesetzte und Mitarbeiter sollen getrennte Kalender führen
- eingetragene Termins müssen abgestimmt sein
- neue Termine sofort eintragen
- Zeitraum zwischen Terminen darf nicht zu knapp sein (Pufferzeiten)
- Termine nicht zu früh oder zu spät planen
- Vorarbeiten notwendig -> Unterlagen zusammenstellen
- Urlaubszeiten und Brückentage berücksichtigen
- private Termine berücksichtigen
- externe Teilnehmer -> nicht zu früh ansetzten wg Anfahrt
- Prioritäten setzen nach Wichtigkeit -> extern vor intern
- Terminblöcke bilden
Überwachung
- Termine für den kommenden Tag müssen am vortag gesichtet und vorbereitet werden
- Ende des Tages: erledigte Termine streichen und übrige neu einplanen
- Farben nutzen!
Planung und Überwachung am PC (z.B mit Outlook)
Vorraussetzung:
- alle Teilnehmer sind an ein Computernetzwerk angeschlossen
- betroffene Personen müssen Zugriff auf die Terminpläne der anderen haben um gut planen zu können
- ein festgelegter Termin steht somit in allen Kalendern
Vorteile
- Termine und Infos werden schnell gefunden
- Terminpflege ist einfach, da das verschieben, löschen sehr einfach ist und der Kalender so stets übersichtlich ist
- schnelle Terminübertragung auf andere
- akustische Erinnerung vor Termin
Nachteile
- zwischen PC, Notebook, PDA, Handy und Tablet schnell abgleichen
- besondere Planungsfunktionen an einfachen Programmen nicht möglich
- elektronische Terminpflege kan nachträglich nicht rekonstruiert werden; was gelösct wurde ist weg
- Datenverlust durch Hardwarefehler kann erhebliche betriebliche Konsequenzen haben
Dinge die ein elektronischer Planungskalender besitzen solle
- Kalenderfunktion
- Terminüberschneidungsüberprüfung
- Notizfunktion
- Adressbuch
- Uhrenfunktion
- automatische Nummerwahl aus Adressbuch
- integrieter Passwortschutz
Veranstaltungen 1
- Konferenz
- Videokonferenz
- Telefonkonferenz
- Tagung
- Kongress
- Messe/ Hausmesse
- Komission
- Lehrgang
- Seminar
- Sitzung
- Besprechung
Planung
- Tagesordnung
- Zeitrahmen
- Anfangs u. Endzeit
- Anwesenheitsliste
- Namenschilder
- Ziele
- Pausen
- Sitzungsmappe
- Getränke, Imbiss
Vorbereitung
- Themen
- Tagesordnung
- Teilnehmer
- Programm
- Veranstaltungsraum
- Inhalte
- Referenten
- Einladungsschreiben
- Rahmenprogramm
Geräteausstattung im Raum
- Beamer
- Panaboard
- Overheadprojektor
- Flipchart
- Plasmadisplay
- Smart-Board
- Diaprojektor
- Moderationsmaterial
Veranstaltungen 2
Planung einer großen Veranstaltung
- Um welche Art Veranstaltung halteltes sich?
- Welchen Nutzen soll sie dem Unternehmen bringen?
- Welches Ziel soll erreicht werden?
- Welcher Ablauf eignet sich dazu optimal?
- Welche Mittel können angewandt werden?
Veranstaltungsarten
- Besprechung
- Tagung
- Tag der offenen Tür
- Lehrgang
- Konferenz
- Kommission
- Roodshow
- Seminar
- Kongress
- Hausmesse
- Messe
- Sitzung
Besprechungen und Sitzungen
häufigste Form im Geschäftsleben
Besprechung
- Gedankenaustausch zwischen Personen
- kann kurzfristig erforderlich sein
- meist Hausintern
Sitzung
- Treffen eines kleinen Teilnehmerkreis unter einer bestimmten formalen Regelungen z.B Einberufung, Tagesordnung
Vorbereitung für Besprechungen und Sitzungen
- Tagesordnung erstellen
- Formulierung der Tagesordnung nicht als Disskussionsthemen, sondern in Form von Besprechungszielen
- für jeden Tagesordnungspunkt einen Zeitrahmen festlegen -> signalisiert die Bedeutung
- kurze Pausen einplanen
- Einladungen und TO rechtzeitig verschicken
- Anfangs- und Endzeiten an die Teilnehme schicken
- TO oben auf die Sitzungsmappe, Unterlagen nach TO sortieren
- Anwesenheitsliste vorbereiten
- bei langen Sitzungen Getränke und Snacks bereitstellen
- Namensschilder erstellen, falls Teilnehmer unbekannt
- Hängemappe für wiederholende Sitzungen
- Auf Einhaltung der TO achten
- Abwesenheit vermerken
- Ergebnisprotokoll erstellen
Dienstreise
- Resedauer (Aufenthalt Hin- und Rückseite)
- Anfahrt (Auto/ Bahn)
- Übernachtung & Verpflegung
- Resekosten
- Abrechnung
- Unterlagen für Termine
- Reiseprogramm
- Kontaktdaten d. Gesprächsteilnehmer
Kriterien für die Hotelwahl
Lage
- gute Erreichbarkeit
- (Nähe zum Kunden/ Hbf/ Messe etc)
Ausstattung
- Frühstücksmöglichkeit
- Parkplatz
- Gepäckaufbewahrung
- Internetzugang
- Weiterermpfehlungsrate
- evtl. Fahrer o.ä
Kosten
- angemessen (Was erstattet der AG)
- Kontingente oder Rabatte
Persönliche Vorbereitung
- Raucherzimmer
- Fitnessraum/ Sauna etc
Abschluss der Dienstreise
- Reisekostenabrechnung
- Sortieren/ Ablage der Unterlagen (z.B abgeschlossene Verträge)
- Protokoll/ Reisebericht anfertigen:
- Datum/ Uhrzeit
- Gesprächspartner
- Abgeschlossene Geschäfte
- Infos über geknüpfte Kontakte
- Geführte Gespräche -> Ausgang des Gesprächs (z.B Wünsche der Geschäftspartner)
- Was lief gut/ weniger gut?
- Abschlussbesprechung
Telefonnieren
1. Rasch abnehmen ( max. 3 mal klingeln lassen)
2. Begrüßung - kleine Pause- ( Hintergrundgeräusche minimieren + Lächeln)
3. Allgemeine kurzform der Firma
4. Mein Name isz (Vor- und Zuname)
5. Wie kann ich ihnen helfen?
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- Stimmung des Kunden erkennen und angemessen reagieren
Wie beende ich ein Telefonat richtig
1. Ende des Telefonats durch Übergangsformulierung ankündigen
2. Wiederholung der Hauptpunkte und Vereinbarung evtl. kurze Zusammenfassung des Gesprächs (Missverständnisse vermeiden)
3. Kunden über Maßnahmen nach dem Gespräch aufklären ( Kund merkt, dass nach dem Telefonat im Unternehmen etwas für sein Anliegen unternommen wird)
4. Für den Anruf bedanken und mit seinem Namen verabschieden
5. Anrufer legt immer zuerst auf
Internet - Extranet - Intranet
Intranet
Austausch innerhalb der Organisation
-> über Arbeitsplatz des lokalen Netzwerks, häufig mit Passwort und Nutzername
Extranet
ähnlich wie Intranet, jedoch kann man von außen (außerhalb des Firmennetzwerks) drauf zugreifen mit Zugangsdaten
Internet
Jeder kann zugreifen
Zeitmanagement
Alpen Methode
Methode dient als Hilfe Zeitplanung realistisch zu machen
- A = Aufgaben aufschreiben
- L = Länge/ Dauer veranschlagen
- P = Pufferzeiten reservieren
- E = Entscheidungen über Wichtigkeit treffen
- N = Nachkontrolle + Unerledigtes neu einplanen
Rechtliche Grundlagen bei Fernabsatzgeschäften
Geltungsbreich
- Fernabsatzgeschäfte zwischen Unternehmer und Verbraucher
Informationspflicht des Verkäufers
- Infomationen vor Abgabe der Bestellung:
- gesetzlicher Zweck
- Identität des Anbieters einschließlig Registrierungseinträge mit Ort und Registernummer
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- sämtliche Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
- Preise einscließlich aller Steuern und Preisbestandteile
- Merkmale der Ware oder Dienstleistung + Infos wie Vertragszustandekommen
- Liefervorbehalte
Besonderheiten bei Telefongesprächen
- Informationen über Identität des Anbieters und gewerblichen Zweck müssen zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich offengelegt werden
- Diese Informationen müssen dem Kunden spätestens bei Erfüllun (Lieferung) in Textform vorliegen
Zurverfügunstellung der Informationen
- in Textform:
- spätestens bei Erfüllung (Lieferung) dem Kunden vorliegen
Widerrufs- und Rückgaberecht
a) Frist:
Bedingungen für die Rückgabe innerhalb der Frist: 14 Tage ohne Angabe von Gründen
b) Kosten für die Rücksendung:
Widerruft der Kunde den Vertrag trägt der Unternehmer die Kosten der Rücksendung. Außer es ist vorher vertraglich anders festgelegt und die Ware übersteigt den Wert von 40 € nicht.
c) Wertersatz durch den Verbraucher:
nach § 357 Abs. 3 BGB muss eine durch den bestummungsgemäßen Gebrauch der Sache entstandene Wertminderung vom Verbraucher ersetzt werden, wenn vorher auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.
Internet
Service Provider
- Ausschließlich Zugang zum Internet ohne Serviceleistungen
- regional oder Deutschlandweit
- meist günstiger als Online-Dienste + schnellere Übertragung
- In der Lage sich flexibel an die Bedürfnisse der Kunden anzupassen
Online-Dienste
- Stellen Zugang zum Internet bereit
- + Serviceleistungen (Infoangebote, Eingene E-MAil, Eigene Hompage)
- Operieren i.d.R. weltweit
- T-Online/ AOL
- Zugang zum Internet über Onlinedienst
- -> einfachster Weg/ Grundgebühr
ohne sie kein Zugang zum Internet