Bürgerliches Recht, §16
WS2011/12
WS2011/12
Kartei Details
Karten | 12 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 24.01.2012 / 09.10.2017 |
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Was gehört zum Inhalt des Darlehnsvertrages?
Inhalt sind Abreden zu folgenden Punkten: Vertragsparteien, Darlehnssumme, Laufzeit, Tilgung, Verzinsung.
Was versteht man unter einer Kreditwürdigkeitsprüfung?
Der Darlehnsgläubiger geht das Risiko ein, dass er sein Geld nicht zurückbekommt, weil der Schuldner in Vermögensverfall gerät oder sonst unzuverlässig ist. Diese Risiko ( Kreditrisiko, Bonitätsrisiko ) muss der Gläubiger im eigenen Interesse überprüfen.
Welche Verpflichtungen stehen beim Darlehnsvertrag im Gegenseitigkeitsverhältnis?
Die Verpflichtung, das Kapital zu verschaffen und zu belassen und die Zinszahlungspflicht.
Welche Möglichkeiten zur Tilgungsvereinbarung kennen Sie?
Vereinbarung eines festen Termins zur Rückzahlung, Vereinbarung der jederzeitigen Rückzahlbarkeit Vereinbarung von Raten ( gleicher Tilgungs- und Zinsanteil ) Vereinbarung von Annuitäten ( steigender Tilgungs- und fallender Zinsanteil ).
Welche Möglichkeiten zur Beendigung von Kreditverträgen gibt es?
Befristung, ordentliche und außerordentliche Kündigung.
Welche Kreditsicherheiten kennen Sie?
Bürgschaft, Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung, Grundpfandrechte.
Was ist ein Kontokorrentvertrag?
Der Kontokorrentvertrag eröffnet lediglich eine laufende Rechnung zwischen den Parteien. Der Girovertrag zwischen der Bank und dem Kunden eröffnet außerdem für den Kunden einen Kreditrahmen.
Wie viele Personen spielen im Zusammenhang mit einer Bürgschaft eine Rolle?
Die Bürgschaft ist ein Dreiecksverhältnis. Bürge, Gläubiger und Hauptschuldner spielen darin eine Rolle.
Welcher Form bedarf die Bürgschaftserklärung?
Im BGB bedarf die Bürgschaftserklärung der Schriftform, § 766 BGB; bei Handelsgeschäften ist die münd-liche Erklärung ausreichend, § 350 HGB.
Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?
In der selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage, § 771 BGB, § 351 HGB.
Was ist ein Anerkenntnis?
Das Anerkenntnis, §§ 780, 781 BGB, ist das Anerkenntnis eines Schuldverhältnisses. Es kann als konstituti-ves Anerkenntnis einen neuen Anspruch herstellen oder als deklaratorisches Anerkenntnis einen bestehenden Anspruch bestätigen.
Was ist ein Vergleich?
Durch den Vergleichsvertrag können die Parteien einen Streit über ein Rechtsverhältnis beseitigen, § 779 BGB.