Bürgerliches Recht, §13
WS 2011/12
WS 2011/12
Set of flashcards Details
Flashcards | 10 |
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Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | Primary School |
Created / Updated | 24.01.2012 / 19.09.2017 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/buergerliches_recht_13
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Wie wird ein Kauf unter Eigentumsvorbehalt juristisch konstruiert?
Der Kaufvertrag wird nach §§ 433, 449 BGB abgeschlossen mit der Maßgabe, dass das Eigentum erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises übergeht, §§ 929, 158 BGB.
Wen trifft die Gefahr des zufälligen Untergangs beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt?
Da die Übergabe nach § 446 BGB schon stattgefunden hat trifft die Gefahr des zufälligen Untergangs den Käufer.
Darf der Vorbehaltskäufer die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware weiter veräußern?
Wenn die Ware zum Weiterverkauf bestimmt ist, dann wird der Käufer nach § 185 BGB zur Weiter- veräußerung ermächtigt.
Welche Besonderheit weist der verlängerte Eigentumsvorbehalt auf?
Beim verlängerten Eigentumsvorbehalt tritt der Käufer die Forderungen, die er aus der Weiterveräußerung der Waren an seine Kunden hat, an den Lieferanten ab.
Wie wird der Eigentumsvorbehalt im Sicherungsfall ausgeübt?
Der Verkäufer kann nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, § 323 I BGB, und die Ansprüche aus § 985 und aus § 346 BGB geltend machen.
Wann liegt ein Handelskauf vor?
Wenn beide Parteien Kaufleute sind.
Welchen Inhalt hat die handelsrechtliche Untersuchungs- und Rügepflicht?
Der Käufer muss die Ware bei Eingang untersuchen und unverzüglich Mitteilung machen, wenn sich ein Mangel zeigt.
Welche Rechtsfolgen greifen ein, wenn der Kaufmann seiner Verpflichtung aus § 377 HGB nicht nach-kommt?
Dann verliert er alle Gewährleistungsansprüche.
Wie ist die Gefahrtragung beim Verbrauchsgüterkauf geregelt?
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht immer erst mit der Übergabe an den Käufer über, das gilt auch bei der Schickschuld.
Wie ist die Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf geregelt?
Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt sind zwingend vorgeschrieben, § 475 I BGB. Der Schadensersatzanspruch kann in den Grenzen des AGB-Rechts beschränkt werden.