Bürgerliches Recht
§1 vom Skript
§1 vom Skript
Kartei Details
Karten | 14 |
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Lernende | 11 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 28.11.2013 / 04.01.2017 |
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1. Was bedeutet Rechtsfähigkeit und wer ist rechtsfähig?
- Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
- Rechtsfähig sind:
- Natürliche Personen
- Juristische Personen
- Rechtsfähige Personengesellschaften
2. Was bedeutet Geschäftsfähigkeit und wer ist geschäftsfähig?
- Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, sich selbst durch Verträge verpflichten zu können.
- Natürliche Personen
(mit Beschränkungen bei Kindern und Geisteskranken), - juristische Personen und
- rechtsfähige Personengesellschaften
sind geschäftsfähig.
3. Was ist eine Willenserklärung und welche Arten von Willenserklärungen gibt es?
- Eine Willenserklärung ist jede menschliche Äußerung, die auf die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges gerichtet ist.
- Es gibt ausdrückliche und konkludente Erklärungen, empfangsbedürftige und nicht empfangsbedürftige, solche, die unter Anwesenden und solche, die unter Abwesenden abgegeben werden.
4. Was ist Voraussetzung für ein rechtsgeschäftliches Rechtsverhältnis und was ist Voraussetzung für ein gesetzliches Rechtsverhältnis?
- rechtsgeschäftliche Rechtsverhältnis wird durch Vertrag begründet,
- gesetzliche Rechtsverhältnis allein durch gesetzliche Vorschriften.
5. Wie kommt ein Vertrag zustande?
Ein Vertrag kommt durch
- Angebot und
- Annahme zustande.
6. Welchen Inhalt muss ein Vertragsangebot haben?
Es muss die wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten:
- Vertragspartner,
- Vertragstyp,
- Leistung,
- Gegenleistung.
7. Welche Bedeutung haben eine verspätete oder modifizierende Annahme?
Die Bedeutung eines neuen Angebots, § 150 BGB.
8. Was verstehen Sie unter einem Dissens?
Der Dissens ist ein
- Einigungsmangel nach §§ 154, 155 BGB.
9. Aus wessen Sicht ist die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen vorzunehmen?
- Aus der Sicht des objektivierten Empfängerhorizonts.
Damit ist nicht entscheidend, was der Erklärende subjektiv sagen wollte,
- sondern was ein objektiver Erklärungsempfänger verstehen würde.
10. Welche Anfechtungsgründe rechtfertigen die Anfechtung?
- Inhaltsirrtum und Erklärungsirrtum
nach § 119 I BGB, - Eigenschaftsirrtum nach § 119 II BGB,
- arglistige Täuschung und Drohung, § 123 BGB.
11. Was bedeutet die Anfechtung von Willenserklärungen?
Die Anfechtung von Willenserklärungen ermöglicht in engen Grenzen
- die rückwirkende Vernichtung der Erklärungen, § 142 BGB.
12. Genügt es für die Anfechtung, wenn ein Anfechtungsgrund gegeben ist?
Nein -
die Anfechtung muss ausdrücklich erklärt werden,
§ 143 I BGB.
Vertiefungsfrage I
Wie erklären Sie den Vertragsschluss bei Massenverträgen?
§ 1 V 2
Vertiefungsfrage II
Vergegenwärtigen Sie sich die Grundsätze zur Auslegung von Willenserklärungen.
§ 1 VI