Buchführung und Bilanzierung 2 - IUBH
Fragen aus dem Skript
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 133 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 03.02.2016 / 13.04.2022 |
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Wie erfolgt die bilanzielle Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwertes nach HGB?
Für einen selbst geschaffenen Goodwill gilt ein Aktivierungsverbot.
Für einen entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert gilt Aktivierungspflicht:
Nach § 246 Abs. 1 S. 4 HGB gilt der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines
Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des
Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt, als zeitlich
begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand.
Der Goodwill unterliegt der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibung nach § 253
HGB mit der Besonderheit, dass nach Wegfall des Grundes für eine außerplanmäßige Abschreibung
Zuschreibungsverbot besteht (§ 253 Abs. 5 S. 2 HGB). Für die planmäßige Abschreibung
ist die individuelle betriebliche Nutzungsdauer, wie sie sich im Zeitpunkt der Aktivierung
voraussehen lässt, zugrunde zu legen.
Welche Besonderheiten ergeben sich nach IFRS?
Ansatzpflicht für den derivativen Goodwill gemäß IFRS 3.51a.; Folgebewertung zu Anschaffungskosten
abzüglich aller kumulierter Wertminderungen gemäß IAS 36. Im Gegensatz zum
HGB ist keine planmäßige, nur ggf. eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen.
Mindestens einmal jährlich ist der Goodwill einem Impairment Test zu unterziehen, das
heißt einem Test, ob Wertminderungen zu erfassen sind (IFRS 3.54 und 3.55).
Wo und wie ist der Ausweis des Sachanlagevermögens geregelt?
Nach § 266 HGB ist das Sachanlagevermögen in folgende Unterpositionen zu untergliedern:
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken;
2. technische Anlagen und Maschinen;
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Wie werden die Begriffe „Gebäudeteile“ und „Betriebsvorrichtungen“ differenziert?
Gebäudeteile:
Ein Gebäude umfasst sämtliche Einrichtungen, die seiner Benutzung dienen. Damit sind Heizung,
Beleuchtungsanlagen oder Personenaufzüge Bestandteile des Gebäudes.
Betriebsvorrichtungen:
Vom Gebäude abzugrenzen sind Fabrikationsanlagen, die zur Positionen „Technische Anlagen
und Maschinen“ zählen (und aufgrund der geringeren Nutzungsdauer auch schneller abgeschrieben
werden). Dient eine Anlage der Produktion, so gehört sie wirtschaftlich auch dann
nicht zum Gebäude, wenn sie fest mit ihm verbunden ist. Man spricht hier von Betriebsvorrichtungen
zum Beispiel Fabrikationsanlagen, Lagerbauten und Transportanlagen.
Wie erfolgt die bilanzielle Behandlung sogenannter geringwertiger Wirtschaftsgüter?
Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2a EStG zwischen:
• Sofortabzug von GWG bis 410 €;
• Bildung eines Sammelpostens:
• Sofortabzug möglich bei AHK bis zu 150 €
• bei AHK zwischen 150 € und 1.000 € Bildung eines jahrgangsbezogenen Sammelpostens,
der einheitlich mit 20 % p. a. abzuschreiben ist
• erfolgswirksame Erfassung von Veräußerungen außerhalb des Pools;
• Aktivierung und Abschreibung über betriebliche Nutzungsdauer
Wie werden Anzahlungen auf Sachanlagen bilanziell behandelt?
Ausweis unter der Bilanzposition „geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau“. Da noch
keine Betriebsbereitschaft vorliegt, erfolgen keine planmäßigen Abschreibungen. Mit Lieferung
des angezahlten Anlagengegenstandes bzw. mit Fertigstellung der Anlage wird eine Umbuchung
der hier erfassten Beträge in die betroffene Position (Gebäude oder Maschinen) vorgenommen.
Wo ist die Behandlung der Sachanlagen in der Rechnungslegung nach IFRS geregelt?
Zentrale Vorschrift für das Sachanlagevermögen in der internationalen Rechnungslegung ist
IAS 16 „Sachanlagen“.
Was besagt der sogenannte Komponentenansatz?
Gemäß IAS 16.43ff. sind einzelne Komponenten einer Sachanlage gesondert anzusetzen und
abzuschreiben, sofern ihre AHK im Verhältnis zu den Kosten der gesamten Sachanlagen einen
bedeutenden Anteil darstellen (z. B. separate Abschreibung von Flugwerk und Triebwerk bei
einem Flugzeug). Von dieser Vorgehensweise kann abgesehen werden, sofern die Komponenten
über gleiche Nutzungsdauern und angewandte Abschreibungsmethoden verfügen.
Welche Methoden der Folgebewertung von Sachanlagen gibt es nach IFRS?
Wahlrecht zwischen:
• Cost Model (IAS 16.30): Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungs-/Herstellungkosten
(AHK abzüglich planmäßiger Abschreibungen und ggf. Wertminderungen);
• Revaluation Model (IAS 16.31ff.): Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert (der in der
Regel dem Marktwert entspricht)
Wie sind die sogenannten „als Finanzanlage gehaltenen Immobilien“ definiert? Welcher
Standard ist hier einschlägig?
Es handelt sich um Immobilien, die
• zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden
und
• nicht zur Herstellung/Lieferung von Gütern bzw. zur Erbringung von Dienstleistungen
oder für Verwaltungszwecke dienen und die auch
• nicht im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens verkauft werden.
Zentrales Merkmal ist also die langfristige Kapitalanlage- und/oder Vermietungsstrategie.
Welche Bewertungsmöglichkeiten bestehen bei den als Finanzanlage gehaltenen Immobilien?
Erstbewertung erfolgt zu Anschaffungs-/Herstellungskosten. Für die Folgebewertung gibt
es gemäß IAS 40 zwei Bewertungsalternativen:
• Modell des beizulegenden Zeitwerts: Ergebniswirksame Erfassung der Wertveränderungen;
Zeitwert ist jährlich zu ermitteln.
• Anschaffungskostenmodell: Behandlung gemäß IAS 16 „Sachanlagen“; Angabe des beizulegenden
Zeitwerts im Anhang
Wie unterscheidet sich die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IAS 40 von der
Neubewertungsmethode nach IAS 16?
Bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IAS 40 werden Wertänderungen erfolgswirksam
erfasst und es erfolgt keine planmäßige Abschreibung.
Was ist Leasing?
Leasing ist ein Vertragsverhältnis, bei dem sich der Leasinggeber (Vermieter) für eine im Allgemeinen
bestimmte Zeit (Grundmietzeit) verpflichtet, einen Vermögensgegenstand (Leasingobjekt)
gegen wiederkehrende Zahlungen (Leasingraten) dem Leasingnehmer (Mieter) zu überlassen.
Welche Vorteile sind mit dem Leasing verbunden?
Für den Leasingnehmer kann das Leasing eine vorteilhafte Alternative im Vergleich zur
Anschaffung darstellen, da er nicht hohe Anschaffungskosten finanzieren oder aus liquiden
Mitteln bewirken muss, sondern Leasingobjekt gegen Zahlung laufender Leasingraten zum
Gebrauch überlassen bekommt.
Wie ist die grundsätzliche bilanzielle Behandlung des Leasings nach HGB und IFRS?
HGB:
Frage der Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums gemäß steuerlicher Leasingerlasse.
Leasingverträge sind in der Regel so ausgestaltet, dass das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber
liegt und dieser das Leasinggut aktiviert, der Leasingnehmer erfasst lediglich die Leasingraten
als Aufwand.
IFRS:
Regelung in IAS 17; Frage des wirtschaftlichen Eigentums ist ebenfalls von zentraler Bedeutung.
Beim Finance Lease (Finanzierungsleasing) werden im wesentlichen alle mit dem Eigentum
verbundenen Risiken und Chancen des Vermögenswertes übertragen, die Bilanzierung des
Leasingobjekts erfolgt deswegen beim Leasingnehmer.
Um Operate Lease handelt es sich, sofern kein Finanzierungsleasing vorliegt. Der Leasinggeber
bilanziert das Leasingobjekt.
Zuordnung zu den beiden Leasingarten hängt vom wirtschaftlichen Gehalt der vertraglichen
Vereinbarung ab. IAS 17.10 und 17.11 definieren Situationen und Indikatoren, die für die
Einstufung eines Leasingverhältnisses als Finanzierungsleasing erforderlich sind.
Wo ist die weitere Untergliederung der Finanzanlagen nach HGB geregelt?
§ 266 HGB:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
3. Beteiligungen;
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen eine Beteiligungsverhältnis besteht;
5. Wertpapiere des Anlagevermögens;
6. sonstige Ausleihungen
Wie sind verbundene Unternehmen definiert?
Gemäß § 271 Abs. 2 HGB sind Unternehmen verbunden, wenn sie aufgrund § 290 HGB als
Mutter- oder Tochterunternehmen in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind (das heißt, es
besteht eine unmittelbare/mittelbare beherrschende Einflussmöglichkeit).
Verbundene Unternehmen liegen z. B. vor, wenn das Mutterunternehmen die Mehrheit der
Stimmrechte an einem Tochterunternehmen hält.
Was versteht man unter Beteiligungen?
Liegt kein verbundenes Unternehmen vor, besteht aber die Absicht, durch die Investition dem
eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dienen (§ 271
Abs. 1 HGB), so liegt eine Beteiligung vor. Im Zweifel gilt als widerlegbare Vermutung dass eine
Beteiligung besteht, wenn mehr als 20 % des Nennkapitals erworben sind (§ 271 Abs. 1 S. 3
HGB).
Warum sieht der Gesetzgeber einen gesonderten Ausweis von Ausleihungen gegenüber
verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
vor?
Der Bilanzleser kann das „Näheverhältnis“ zwischen den Vertragsparteien erkennen. Bei verbundenen
und beteiligten Unternehmen sind hinsichtlich gewährter Kreditkonditionen und
Sicherheiten u. U. andere Überlegungen ausschlaggebend als bei sonstigen Unternehmen.
Können in der Bilanzierung nach HGB Finanzanlagen mit einem höheren Wert als ihren
Anschaffungskosten angesetzt werden?
Nein, die Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB sind immer Ausgangspunkt und Obergrenze
der Bewertung (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB).
Wie erfolgt die Bewertung von Finanzanlagen, sofern der Wert der Finanzanlagen zum
Bilanzstichtag dauerhaft gesunken ist?
Bei dauerhafter Wertminderung besteht Abschreibungspflicht gemäß § 253 Abs. 3 S. 3 HGB
auf den am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert.
Welche Alternativen bestehen bei einer vorübergehenden Wertminderung der Finanzanlagen?
Welche Alternative wird ein Unternehmen wählen, das einen möglichst hohen
Gewinn ausweisen möchte?
Bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung besteht bei Finanzanlagen ein Abschreibungswahlrecht
gemäß § 253 Abs. 3 S. 4 HGB.
Ein Unternehmen, das einen möglichst hohen Gewinn ausweisen möchte, nimmt bei voraussichtlich
nicht dauernder Wertminderung keine Abschreibung vor.
Können in der Bilanzierung nach IFRS Aktien mit einem höheren Wert als ihren
Anschaffungskosten angesetzt werden?
Ja, nach IFRS ist ein Ansatz von Finanzinstrumenten oberhalb der Anschaffungskosten möglich.
Nach IFRS zählen Aktien, die zu Handelszwecken gehalten werden, zur Kategorie „finanzieller
Vermögenswert zum Fair Value (mit GuV-Effekt)“.
Die Aktien werden zum Bilanzstichtag erfolgswirksam zum Fair Value (auch wenn dieser über
den Anschaffungskosten liegt) bewertet; Wertänderungen werden in der GuV erfasst.
Welche Kategorien von Finanzinstrumenten gibt es nach IAS 39?
Finanzieller Vermögenswert zum Fair Value mit GuV-Effekt;
• bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen;
• Kredite und Forderungen;
• zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Welche Kategorien von Finanzinstrumenten gibt es nach IFRS 9?
Financial Instruments at Amortised Cost (Finanzinstrumente, die zu fortgeführten
Anschaffungskosten folgebewertet werden);
• Financial Instruments at Fair Value (Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert
folgebewertet werden)
Wie ist das Umlaufvermögen definiert?
Im Umkehrschluss zu § 247 Abs. 2 HGB handelt es sich beim Umlaufvermögen um Vermögensgegenstände,
die nicht dauerhaft dem Unternehmen dienen sollen. Maßgebend für den
Bilanzausweis ist also die Zweckbestimmung der Vermögensgegenstände.
In welche vier Hauptkategorien ist das Umlaufvermögen nach § 266 HGB unterteilt?
1. Vorräte;
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände;
3. Wertpapiere;
4. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
An welchen Stellen in der Bilanz ist der Ausweis von Aktien denkbar?
Umlaufvermögen:
Wertpapiere: Anteile an verbundenen Unternehmen – Sonstige Wertpapiere
Anlagevermögen:
Finanzanlagen: Anteile an verbundenen Unternehmen – Beteiligungen – Wertpapiere des
Anlagevermögens
Welche Wertmaßstäbe sind für die Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen des
Umlaufvermögens einschlägig?
Anschaffungskosten stellen den Bewertungsmaßstab für erworbene Vermögensgegenstände
dar und bilden die Obergrenze der Bewertung (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB).
Herstellungskosten stellen den Bewertungsmaßstab für Vermögensgegenstände dar, die vom
Unternehmen hergestellt, erweitert oder über den ursprünglichen Zustand hinaus verbessert
wurden.
Wie (und wo im Gesetz) sind die Anschaffungskosten definiert?
§ 255 Abs. 1 HGB:
AK sind Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und
ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln
zugeordnet werden können.
Wie (und an welcher Stelle im Gesetz) sind die Herstellungskosten definiert? Welche
Wahlrechte bestehen hier?
§ 255 Abs. 2 HGB:
Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme
von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes entstehen.
Pflichtbestandteile:
Materialeinzelkosten – Fertigungseinzelkosten – Sondereinzelkosten der Fertigung – Materialgemeinkosten
– Fertigungsgemeinkosten – Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser
durch die Fertigung veranlasst ist.
Wahlbestandteile:
Verwaltungsgemeinkosten – herstellungsbezogene Zinsen – bestimmte soziale Aufwendungen
Was besagt das strenge Niederstwertprinzip des § 253 Abs. 4 HGB?
Aufgrund des strengen Niederstwertprinzips müssen außerplanmäßige Abschreibungen auch bei
nur vorübergehender Wertminderung zwingend durchgeführt werden. Hierbei ist als Vergleichswert
der Börsen-/Marktpreis beziehungsweise der am Abschlussstichtag beizulegende
Wert zu wählen. Liegen die Anschaffungs-/Herstellungskosten über dem Börsen-/Marktpreis
beziehungsweise dem am Abschlussstichtag beizulegenden Wert, ist auf diesen Wert abzuschreiben.
Wie unterscheidet sich die Folgebewertung des Umlaufvermögens von der Folgebewertung
des Anlagevermögens?
Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden keine planmäßigen Abschreibungen
vorgenommen.
Wertminderungen im Umlaufvermögen müssen zwingend mittels außerplanmäßiger Abschreibung
berücksichtigt werden (strenges Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 4 HGB).
Wie ist zu verfahren, sofern in späteren Geschäftsjahren der Grund für eine vorgenommene
außerplanmäßige Abschreibung entfällt?
Entfällt in späteren Geschäftsjahren der Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung, ist
zwingend eine Zuschreibung vorzunehmen (§ 253 Abs. 5 HGB).
In welche Unterpositionen untergliedern sich die Vorräte nach § 266 HGB?
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
3. fertige Erzeugnisse und Waren;
4. geleistete Anzahlungen
Wie unterscheiden sich die fertigen Erzeugnisse von den Waren?
Fertige Erzeugnisse:
Vorräte an versandfertigen, im eigenen Betrieb hergestellten Produkten
Waren:
Vorräte an eingekauften Produkten, die ohne wesentliche Bearbeitung weiterverkauft werden
Welche Sachverhalte werden unter den geleisteten Anzahlungen auf Vorräte erfasst?
Anzahlungen stellen Vorleistungen auf schwebende Geschäfte dar. Hier werden Zahlungen an
Dritte aufgrund abgeschlossener Verträge erfasst, deren Lieferung oder Leistung noch aussteht.
Wie werden die Herstellungskosten nach HGB und IFRS ermittelt?
Kostenarten HGB (§ 255 Abs. 2 ) IFRS (IAS 2.10ff.)
Einzelkosten Einbeziehungspflicht Einbeziehungspflicht
Material- und Fertigungsgemeinkosten,
produktionsbedingte
Abschreibungen
Einbeziehungspflicht Einbeziehungspflicht
Kostenarten HGB (§ 255 Abs. 2 ) IFRS (IAS 2.10ff.)
Produktionsbezogene
Verwaltungsgemeinkosten
Einbeziehungswahlrecht Einbeziehungspflicht
Nicht produktionsbezogene
Verwaltungsgemeinkosten
Einbeziehungswahlrecht Einbeziehungsverbot
Fremdkapitalkosten Einbeziehungswahlrecht,
wenn Fremdkapital zur
Herstellung des Vermögensgegenstands
eingesetzt wird
und soweit die FK-Kosten
auf den Zeitraum der
Herstellung entfallen
Welche Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB
kennen Sie?
Festwert;
Gruppenbewertung
Wie erfolgt die Gruppenbewertung?
Gemäß § 240 Abs. 4 HGB können gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens
und andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und
Schulden zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt
werden.
Bei der Gruppenbewertung müssen die tatsächliche Menge und der tatsächliche Wert für gleichartige
oder gleichwertige Gruppen von Vermögensgegenständen festgestellt werden. Die gebildeten
Gruppen dürfen zum gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.