Buchführung und Bilanzierung 2 - IUBH
Fragen aus dem Skript
Fragen aus dem Skript
Kartei Details
Karten | 133 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 03.02.2016 / 13.04.2022 |
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Erläutern Sie die Anwendungsvoraussetzungen der Festbewertung.
Gemäß § 240 Abs. 3 HGB können Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die regelmäßig ersetzt werden,
deren Gesamtwert für die Unternehmung von nachrangiger Bedeutung ist und
deren Bestand in Größe, Wert und Zusammensetzung nur geringen Veränderungen
unterliegt mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden.
In der Regel ist aber alle 3 Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme vorzunehmen.
Erläutern Sie die handelsrechtlichen Grundsätze der Folgebewertung des Vorratsvermögens.
Anschaffungs-/Herstellungskosten als Ausgangspunkt und Obergrenze der Bewertung
(§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB);
strenges Niederstwertprinzip im Umlaufvermögen (§ 253 Abs. 4 HGB);
Zuschreibungspflicht bei Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung
(§ 253 Abs. 5 HGB)
Gibt es auch nach den IFRS ein Niederstwertprinzip bei den Vorräten? Wo ist dieses
geregelt und wie ist es ausgestaltet?
Auch bei der Rechnungslegung nach IFRS gibt es ein Niederstwertprinzip bei den Vorräten.
Die Vorräte sind an jedem Bilanzstichtag mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert zu bewerten (IAS 2.9). Dabei ermittelt sich der
Nettoveräußerungswert als geschätzter Verkaufserlös abzüglich voraussichtlich noch anfallender
Produktionskosten sowie geschätzter noch anfallender Vertriebskosten.
Sofern der Nettoveräußerungswert später wieder ansteigen sollte, ergibt sich eine Zuschreibungspflicht
(maximal) bis zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Was ist der Hintergrund der sogenannten Percentage of Completion-Methode nach
IAS 11?
Nach IAS 11 ist unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Percentage of Completion-
Methode vorgeschrieben, bei der Umsatzerlöse und Gewinne entsprechend des Fertigstellungsgrades
bereits während der Projektlaufzeit erfasst werden.
Damit können Ergebnisschwankungen, die durch Abnahmen von Großprojekten verursacht
werden, vermieden werden. Da die Gewinne anteilig während der Projektlaufzeit und entsprechend
des Arbeitsfortschritts bilanziell berücksichtigt werden, kommt es zu einem realitätsnähren
Gewinnausweis.
Unter welchen Voraussetzungen ist die Anwendung von Verbrauchsfolgeverfahren nach
HGB zulässig?
Gemäß § 256 S. 1 HGB können für gleichartige Gegenstände des Vorratsvermögens, soweit es
den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht, Bewertungsvereinfachungsverfahren
angewendet werden. Für den Wertansatz kann unterstellt werden, dass die zuerst oder dass
die zuletzt angeschafften/hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert
worden sind.
Steht das Verbrauchsfolgeverfahren in krassem Widerspruch zur Wirklichkeit (kontrafaktisch),
so ist die Anwendung nicht GoB-konform.
Welche Verbrauchsfolgeverfahren sind nach HGB und welche nach IFRS zulässig?
HGB:
Durchschnittsmethode;
First In First Out-Verfahren (FIFO);
Last In First Out-Verfahren (LIFO)
IFRS:
Durchschnittsmethode;
First In First Out-Verfahren (FIFO)
Erläutern Sie die Vorgehensweise bei der Durchschnittsbewertung, der FIFO- und der
LIFO-Methode.
Durchschnittsbewertung: Berechnung eines gewogenen Durchschnittspreises aus Anfangsbstand
und Zugängen. Mit diesem Durchschnittspreis werden sowohl die Abgänge als auch der Endbestand
bewertet.
First In First Out-Methode: Das FIFO-Verfahren unterstellt, dass die jeweils ältesten Bestände
zuerst verbraucht/veräußert werden.
LIFO-Methode: Das LIFO-Verfahren unterstellt, dass die jeweils zuletzt angeschafften Bestände
zuerst verbraucht/veräußert werden.
In welche Unterpositionen untergliedern sich die Forderungen nach § 266 HGB?
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
4. sonstige Vermögensgegenstände
Wie unterscheiden sich echtes und unechtes Factoring?
Echtes Factoring:
Beim Forderungsverkauf gehen das Ausfallrisiko der Forderung und damit das wirtschaftliche
Eigentum auf den Forderungskäufer über.
Unechtes Factoring:
Ausfallrisiko und wirtschaftliches Eigentum verbleiben beim Forderungsverkäufer.
Was ist der Posteninhalt der „sonstigen Vermögensgegenstände“?
Der Posten „sonstige Vermögensgegenstände“ ist ein Sammelposten für solche Vermögensgegenstände,
die keiner anderen Position zugeordnet werden können, wie z. B.
Gehaltsvorschüsse, Schadenersatzansprüche, Kautionen und Steuerforderungen.
Wie sind zweifelhafte Forderungen zu bewerten?
Zweifelhafte Forderungen sind mit dem wahrscheinlichen Wert anzusetzen.
Liegen Anhaltspunkte vor, dass die Forderung nicht in voller Höhe realisiert werden kann
(Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zahlungsziel wird erheblich überschritten), wird die Forderung
in der Praxis auf das Konto „zweifelhafte Forderungen“ umgebucht. Anschließend ist
der wahrscheinliche Forderungsausfall zu schätzen und als Einzelwertberichtigung (EWB) von
der Forderung zu saldieren. Eine Korrektur der Umsatzsteuer erfolgt nicht.
Was ist der Hintergrund der Pauschalwertberichtigung?
Mit der Pauschalwertberichtigung (PWB) wird dem allgemeinen Kreditrisiko Rechnung getragen.
Hierbei wird ein Erfahrungssatz der Vergangenheit (z. B. 1–5 %) von den unzweifelhaften
Forderungen abgezogen. Die PWB wird von den Nettoforderungen berechnet.
Wie ist vorzugehen, sofern eine Forderung endgültig uneinbringlich ist?
Die Forderung ist auszubuchen und die Umsatzsteuer zu korrigieren.
Exemplarischer Buchungssatz:
Sonstiger betrieblicher Aufwand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Umsatzsteuer
Wie erfolgt die Umrechung von Fremdwährungsforderungen, die eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr haben?
Umrechnung und Bewertung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag; theoretisch
auch Bewertung über AHK möglich.
Was ist bei der Umrechnung von Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr zu beachten?
Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag; bei der Bewertung muss das
Realisations- und Imparitätsprinzip sowie das Anschaffungskostenprinzip beachtet werden.
Wie kann das Währungsrisiko bei Fremdwährungsforderungen abgesichert werden?
Das Währungsrisiko kann durch Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von Wechselkursschwankungen
vorgenommen werden. Beispielsweise könnte eine in sechs Monaten fällige US-$-Forderung
über einen US-$-Terminverkauf mit gleicher Laufzeit abgesichert werden.
Wo sind sogenannte Bewertungseinheiten gesetzlich geregelt?
§ 254 HGB „Bildung von Bewertungseinheiten“
Wie erfolgt die bilanzielle Behandlung von Bewertungseinheiten?
Werden Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit
erwartete Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen/Zahlungsströme
aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zusammengefasst, ist das
Imparitätsprinzip/Realisationsprinzip bei der Bewertung in dem Umfang und Zeitraum, in
dem sich die gegenläufigen Wertänderungen/Zahlungsströme ausgleichen, nicht anzuwenden.
Das heißt, bei einer Behandlung als Bewertungseinheit kompensiert sich die Wertentwicklung
bei Vermögensgegenstand und Sicherungsgeschäft, so dass sich kein Gewinn oder Verlust ergibt
unabhängig davon, in welche Richtung sich z. B. die Währung entwickelt.
An welchen Stellen in der Bilanz können Aktien ausgewiesen werden? Wann kommt ein
Ausweis unter den „sonstigen Wertpapieren“ im Umlaufvermögen in Betracht?
Anlagevermögen/Finanzanlagen:
• Anteile an verbundenen Unternehmen;
• Beteiligungen;
• Wertpapiere des Anlagevermögens
Umlaufvermögen/Wertpapiere:
• Anteile an verbundenen Unternehmen;
• sonstige Wertpapiere
Aktien sind nur dann im Umlaufvermögen unter „sonstige Wertpapiere“ auszuweisen, wenn
eine vorübergehende und kurzfristige Anlage beabsichtigt ist.
Wie ist ein geminderter Börsenkurs zum Bilanzstichtag bei Wertpapieren des Umlaufvermögens
bilanziell zu berücksichtigen?
Es gilt das strenge Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 4 HGB. Insofern ist der Buchwert auf
den geminderten Börsenkurs am Bilanzstichtag außerplanmäßig abzuschreiben.
Wie ist vorzugehen, sofern sich der Börsenkurs in späteren Geschäftsjahren (nach
erfolgter außerplanmäßiger Abschreibung) wieder erholt?
Bei Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung besteht gemäß § 253 Abs. 5
HGB ein Wertaufholungsgebot, das heißt, die außerplanmäßige Abschreibung ist rückgängig zu
machen. Die Anschaffungskosten gelten als Wertobergrenze für die Zuschreibung (§ 253 Abs. 1
HGB).
Wie ist das Eigenkapital definiert?
Eigenkapital sind die Mittel, die dem Unternehmen von ihren Eigentümern zur Verfügung
gestellt werden. Es kann entweder durch Einzahlungen oder durch Verzicht auf Gewinnausschüttungen
aufgebracht werden.
Das Eigenkapital ist eine Restgröße, die sich aus der Differenz zwischen dem Vermögen (Aktivseite)
und den Schulden/passiven Rechnungsabgrenzungsposten ergibt.
Wie ist das gezeichnete Kapital definiert?
Nach § 272 Abs. 1 S. 1 HGB ist das gezeichnete Kapital das Kapital, auf das die Haftung der
Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern
beschränkt ist. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag anzusetzen.
Welche Arten von Rücklagen kennen Sie?
I. Kapitalrücklage;
II. Gewinnrücklagen;
1. gesetzliche Rücklage,
2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen,
3. satzungsmäßige Rücklagen,
4. andere Gewinnrücklagen
Was ist unter ausstehenden Einlagen zu verstehen?
Nicht eingezahlte Beträge auf das gezeichnete Kapital bezeichnet man als „ausstehende Einlagen“.
Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich bei ausstehenden Einlagen um eine Forderung
der Gesellschaft gegen die Eigentümer und einen Korrekturposten zur Passivposition Eigenkapital.
Wie werden ausstehende Einlagen bilanziell dargestellt?
Gemäß § 272 Abs. 1 S. 3 HGB sind die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von dem
Posten „gezeichnetes Kapital“ offen abzusetzen; der verbleibende Betrag ist als Posten „eingefordertes
Kapital“ in der Hauptspalte der Passivseite auszuweisen; der eingeforderte, aber noch
nicht eingezahlte Betrag ist unter den Forderungen gesondert auszuweisen und entsprechend zu
bezeichnen.
Wie wird der Erwerb eigener Anteile bilanziell dargestellt?
Werden eigene Anteile erworben, so ist der Nennbetrag der erworbenen eigenen Anteile in der
Vorspalte offen von dem Posten „gezeichnetes Kapital“ abzusetzen. Der Unterschiedsbetrag zwischen
dem Nennbetrag und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile ist mit den frei verfügbaren
Rücklagen zu verrechnen. Aufwendungen, die Anschaffungsnebenkosten
sind, sind Aufwand des Geschäftsjahres (§ 272 Abs. 1a HGB).
Was versteht man unter offenen Rücklagen und was unter stillen Reserven?
Offene Rücklagen (Kapitalrücklagen beziehungsweise Gewinnrücklagen) sind aus der Bilanz
ersichtlich und entstehen durch Kapitalzuführung beziehungsweise Gewinnthesaurierung.
Stille Reserven (beziehungsweise stille Rücklagen) entstehen unter anderem durch die Unterbewertung
von Aktiva oder die Überbewertung von Passiva.
Welche Arten von Kapitalrücklagen gibt es nach § 272 Abs. 2 HGB?
Als Kapitalrücklage sind auszuweisen
1. Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen über dem Nennwert anfallen (Agio);
2. Beträge, die bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte
zum Erwerb von Anteilen erzielt werden;
3. Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzuges für ihre Anteile leisten;
4. andere Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten.
In welche Unterpositionen sind die Gewinnrücklagen nach § 266 HGB untergliedert?
Gewinnrücklagen nach § 266 HGB:
1. gesetzliche Rücklage;
2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen;
3. satzungsmäßige Rücklagen;
4. andere Gewinnrücklagen
Welche Möglichkeiten bestehen hinsichtlich der bilanziellen Darstellung der Gewinnverwendung?
Bilanz kann unter
• vollständiger,
• teilweiser oder
• ohne
Berücksichtigung der Gewinnverwendung aufgestellt werden (§ 268 Abs. 1 HGB).
Bei vollständiger Gewinnverwendung sind die zur Ausschüttung vorgesehenen Beträge als Verbindlichkeiten
auszuweisen.
Bei teilweiser Gewinnverwendung wird die Position Bilanzgewinn-/verlust ausgewiesen.
Wird die Bilanz vor Gewinnverwendung aufgestellt, so sind der Jahresüberschuss/-fehlbetrag
und ein eventueller Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr auszuweisen.
An welcher Stelle werden Veränderungen der Rücklagen in der GuV erfasst?
In § 275 Abs. 4 HGB ist für alle Kapitalgesellschaften geregelt, dass Veränderungen der Kapital-
und Gewinnrücklagen in der GuV erst nach dem Posten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“
ausgewiesen werden dürfen.
Wie unterscheiden sich Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten?
Verbindlichkeiten: Schulden, deren Höhe und Existenz sicher sind.
Rückstellungen: Schulden, bei denen Höhe und/oder Existenz unsicher sind.
Eventualverbindlichkeiten: Haftungsverhältnisse (wie z. B. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften),
die gemäß § 251 HGB „unter dem Strich“ zu vermerken sind. Die Risiken aus Eventualverbindlichkeiten
treten möglicherweise ein, mit dem Eintritt wird aber (im Gegensatz zur
Rückstellung) nicht gerechnet.
Welche Arten von Verbindlichkeiten kennen Sie?
Verbindlichkeiten gemäß § 266 HGB:
1. Anleihen;
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
8. sonstige Verbindlichkeiten
Welche Sachverhalte sind unter den „sonstigen Verbindlichkeiten“ zu erfassen?
Bei der Position „sonstige Verbindlichkeiten“ handelt es sich um eine Sammelposition, die z. B.
Steuerschulden, Sozialabgaben und nicht abgeflossene Dividenden umfasst.
Was besagt das sogenannte Höchstwertprinzip bei Verbindlichkeiten?
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag zu bewerten (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Sofern der Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag höher ist als der bilanzierte Wert, so ist der
höhere Betrag anzusetzen. Ist der Betrag am Bilanzstichtag geringer, so ist grundsätzlich der
höhere Wert beizubehalten.
Wie erfolgt die Umrechung von Fremdwährungsverbindlichkeiten, die eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr haben?
Die Umrechnung erfolgt zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag. Die Restriktionen
des § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB und des § 253 Abs. 1 S. 1 HGB sind bei Fremdwährungsverbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr nicht zu beachten.
Was ist bei der Umrechnung von Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr zu beachten?
Die Umrechnung erfolgt ebenfalls zum Devisenkassamittelkurs des Abschlussstichtages.
Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind das
Realisations- und Imparitätsprinzip sowie das Anschaffungskostenprinzip zu berücksichtigen.
Was ist ein Disagio?
Das Disagio ist der Unterschiedsbetrag, der sich ergibt, wenn der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit
(in der Regel eines Kredits) höher ist als der Ausgabebetrag.
Welche Möglichkeiten bestehen nach HGB zur bilanziellen Behandlung des Disagios?
Gemäß § 250 Abs. 3 HGB kann (Aktivierungswahlrecht) das Disagio als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
aktiviert werden. Der Unterschiedsbetrag muss über die gesamte Kreditlaufzeit
abgeschrieben werden.
Das Disagio darf aber auch im Jahr der Kreditaufnahme voll als Aufwand den Gewinn mindern.
Steuerrechtlich muss das Disagio aktiviert werden.