Buchführung

BiBu - Buchführung

BiBu - Buchführung


Kartei Details

Karten 27
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 10.12.2015 / 19.12.2015
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Buchführung

Funktionen / Bereiche

Funktionen

- Dokumentation durch Erfassung

- Kontrolle durch Überwachen

- Steuerung durch Analyse

- Bewertung

- Maßnahmen der Wertbewegungen

Bereiche

- Buchführung

- KLR

- Statistik

- Planungsrechnung

Buchführunge

Motivation / Öffentliches Interesse

Motivation

- um den Überblick zu behalten müssen alle Geschäftsvorfälle aufgezeichnet werden ⇒ Bücher führen

- die Aufzeichnung ermöglicht festzustellenb: den Gewinn oder Verlust des Unternehmens und die Besitzverhältnisse

Öffentliches Interesse

- Grundlage einer gerechten und gleichmäßigen Besteuerung

- Information für Aktionäre, Lieferanten und Interessenten über die Lage des Unternehmens

Kontenrahmen

- haben bis zu 10 Kontenklassen

- jede Kontenklasse kann bis zu 10 Kontengruppen haben

Schema

Bilanz

§ 266 HGB

Schema

Bilanz / Inventar

Bilanz

gedrängte und gegliederte Gegenüberstellung von Vermögen und Kapitalk, begründet auf das Inventar (Vermögensverzeichnis)

Inventar

eine ins einzelne gehende Aufstellung aller Vermögens- und Schuldenpositionen, festgestellt durch Inventur § 240 HGB

GuV

§ 275 HGB

Staffelform als verbindliche Darstellung.

- keine zweiseitige Kontenform

- eine einzige Zahlenreihe durch Zu- und Abschreibung mit jeweiligen Saldo (Zwischenergeniss möglich)

GuV

Wahlrecht § 275 HGB

Gesamtkostenverfahren

- Kosenkonten werden mit dem Konto "Betriebsergenis" abgeschlossen und dort den Erlösen gegenüber gestellt

- Feststellung der Bestandsveränderungen, da Kosten bezogen auf erzeugte Leistung und Erlöse auf die abgesetzte Leistung sich beziehen

Umsatzkostenverfahren

- der gesamte Verkaufserlöäs steht den Kosten der abgesetzten Leistungen (Umsatz) gegenüber

GuV

Größenabhängige Erleichterungen

§ 276 HGB kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften können Posten als Rohergebnis zusammen fassen

§ 275 (5) HGB Kleinstkapitalgesellschaften haben ein verkürztes GuV-Schema

Außerordentliche

Erträge / Aufwendungen

§ 277 (4) HGB

- fallen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit an

- ungewöhnlich nach Art und Höhe von großer Bedeutung

- fallen statisitsch nicht bzw. unregelmäßig an

- No! periodenfremde Posten!

Aufbewahrung von Unterlage

§ 257 (1) HGB und § 147 AO

10 Jahre

- Handelsbühcer, Inventare

- Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse

- Lageberichte

- Arbeitsanweisungen, Organisationsunterlagen

- Buchungsbelege

6 Jahre

- Handels- / Geschäftsbriefe

- notwendige Unterlagen für die Besteuerung

Beginn: Ende des Kalenderjahres

Einkunftsarten nach EStG

Schema

 

 

Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Inventarerstellung

§ 241 HGB

Einzelkaufleute wenn an zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren folgendes ausgewiesen wird.

<= 500.000 € Umsatzerlöse  und

<= 50.000 € Jahresüberschuß (handelsrechtlich)

Steuerbilanz

§ 140 AO

wer nach HGB verpflichtet ist Bücher zu führen muß auch eine Steuerbilanz aufstellen

§ 141 AO

Gewerbebetrieb oder L+F, wenn die Finanzbehörde folgendes feststellt:

> 500.000 € Umsätze  oder

> 50.000 € Gewinn (steuerrechtlich, wegen nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben)

Jahrsabschluß beinhaltet...

Bilanz + GuV

 

bei Kapitalgesellschaften nach § 264 HGB zusätzlich:

Lagebericht + Anhang

 

Ertragssteuerrecht

1. Bilanz / GuV

2. § 4 (3) EStG

1. Bilanz / GuV

§ 252 (2) Nr. 5 HGB: Aufwendungen sind unabhängig von der Zahlung zu berücksichtigen

SOLL ⇒ Handelsbilanz, Steuerbilanz

§ 4 (3) EStG

§ 11 EStG: Zufluß- / Abflußprinzip , 10 Tage Regel bei wiederkehrenden regelmäßigen Einnahmen /Ausgaben, AV nur Abschreibung

IST ⇒ 4/3 Rechner

Umlaufvermögen

Wirtschaftsgüter die verbraucht oder veräußert werden

Anlagevermögen

§ 247 (2) HGB: Gegenstände dei dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen und gebraucht werden.

- Sachanlagen: Grundstücke, Gebäude, BGA

- Finanzanlagen: Aktien an Firmen zur Einflußnahme+

- immaterielle Güter: Patente, Warenzeichen, Muster

AV

Bilanzierung dem Grund nach

(Ansatzvorschriften)

- Wirtschaftsgut betriebl. genutzt?

- Wo buche ich es hin?

R 4.2. (1) EStR

a) notwendiges Betriebsvermögen

    > 50% ⇒ Pflichtansatz

b) gewillkürtes Betriebsvermögen

    10%-50% ⇒ Wahlrecht

c) notwendiges Privatvermögen

    < 10% ⇒ Verbot des Ansatzes

AV

Bilanzierung der Höähe nach

(Bewertungsvorschriften)

§ 254 (1) HGB

höchstens mit den AK / Herstellkosten

§ 255 (1) HGB + § 6 (1) EStG

- AK sind Kosten des Erwerbs und Kosten um den Gegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen

-  zzgl. Nebenkosten (auch nachträgliche)

- abzgl. Minderungen

§ 9b (1) EStG

- VoSt-Abzugsberechtigte ⇒ VoSt gehört nicht zu den AK

- nicht VoSt-Abzugsberechtigte ⇒ VoSt gehört zu den AK

 

Planmäßige Abschreibung nach Handelsrecht

1. Lineare Abschreibung §7 (1) S. 1+2 EStG

2. Abschreibung nach Leistung § 7 (1) S. 6 EStG

3. geometrisch-degressive Abschreibung § 7 (2) EStG

4. arithmetisch-degressive Abschreibung (digitale)

5. Abschreibung für Substanzverringerung § 7 (6) EStG

Lineare Abschreibung

§ 7 (1) S. 1+2 EStG

gleichmäßige Verteilung der Anschaffungskosten über die betriebliche Nutzungsdauer

\(a = {AK \over ND}\)

Abschreibung nach Leistung

§ 7 (1) S. 6 EStG

für bewegliche Güter des AV kann die AfA nach Leistung vorgenommen werden.

Umfang der Leistung pro Jahr muß nachgewiesen werden (km-Stand, Kopienzähler)

\(a.in.Prozent = {Nutzleistung \over Gesamtleistung}* 100\) 

\(a = {a .in.Prozent * Anschaffungskosten \over 100}\)

geometrisch degressive Abschreibung

§ 7 (2) EStG

- für bewegliche Güter des AV kann die AfA in fallenden Jahresbeträgen vorgenommen wernen

- Kauf 2009 und 2010

- unveränderlicher %Satz vom jeweiligen RBW, höchstens das 2,5 fache der linearen AfA und max. 25%

- kommt nie auf NULL

- späterer Wechsel auf lineare Abschreibung § 7 (3) S. 1 EStG

arithmetisch-degressive (digitale) Abschreibung

- anwendbar wenn Kosten degressiv auf eine bestimmte Zeit verteilt werden sollen ⇒ Tilgungsdarlehen Disagio, Leasingraten

- Quote und %Sätze werden gleichmäßig fallend von den AK angesetzt

\(a = {n-a \over \cfrac{n*(n+1)}{2} } \)

\(a = {Nutzdauer-erfolgte.Abschreibung \over \cfrac{Nutzdauer*(Nutzdauer+1)}{2} } \)

10 Jahre ND: 1. Jahr 9/55, 2. Jahr 8/55, 3. Jahr 7/55 usw.

 

Abschreibung für Substanzverringerung

§ 7 (6) EStG

- Abschreibung um den tatsächlichen Wert wie sich die Substanz des Wirtschaftsgut verringert

- der tatsächliche Abbau einer Periode im Steinbruch, Bergbau etc. wird als Abschreibung gebucht

Außerplanmäßige Abschreibung

§ 253 (§) S. 3 HGB

bei vorraussichtlich dauernder Wertminderung von Gegenständen des AV gemildertes Niederstwertprinzip

§ 253 (5) HGB

der niedrigere Wertansatz darf nicht beibehalten werden bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige AfA

§ 253 (4) S. 1 HGB

UV muss auf den niedrigeren Börsenkurs zum Abschlußstichtag herabgesetzt weren ⇒ strenges Niederstwertprinzip

Geringwertige Wirtschaftsgüter

- bewegliche Wirtschaftsgüter des AV

- selbständig nutzbar

- im Jahr der Anschaffung

- abzüglich enthaltener VoSt

§ 6 (2) EStG

150,01 € → 410 € GWG

Sofortabschreibung

§ 6 (2a) EStG

150,01 € → 1.000 €

GWG Poolabschreibung 5 Jahre

20% p.a.

 

- Wahlrecht (bindend für 1 Jahr)