
Brennpunkt (27): Wertpapiere
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Kartei Details
Karten | 42 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Berufslehre |
Copyright | STR teachware |
Erstellt / Aktualisiert | 22.06.2015 / 04.06.2025 |
Sammlung
Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Ein zu Spar- und Anlagezwecken bei einer Bank (oder der Post) geführtes Konto; dient der Kapitalanlage und nicht dem Zahlungsverkehr.
Wertpapier
Vereinfacht: Wertpapiere sind spezielle Urkunden, die an der Börse gehandelt werden können.
Definition gemäss Art. 965 OR: Ein Wertpapier ist jede Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden kann.
Wertpapiere sind somit Schuldurkunden, bei denen die Verpflichtungen der beiden Partner einzig an das Papier gebunden sind. Solche Urkunden müssen gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen genügen (vgl. Art. 965-1186 OR).