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Brennpunkt (19): Versicherungen

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Kartei Details

Karten 43
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Berufslehre
Copyright STR teachware
Erstellt / Aktualisiert 29.11.2013 / 21.02.2025

Sammlung

Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft

Vollaskoversicherung

Freiwillige Fahrzeugversicherung, umfasst neben der Teilkaskorisiken auch Kollisionsschäden, die aus eigenem Verschulden entstanden sind.

VVG

Das VVG, Versicherungsvertragsgesetz ist die allgemeine Rechtsgrundlage für Versicherungsverträge.

Die Leistungen der Zusatzversicherungen der Krankenversicherung sind durch das VVG geregelt (und sind entsprechend von Kasse zu Kasse unterschiedlich).

Zusatzversicherung
(in der Krankenversicherung)

Die Zusatzversicherung deckt nicht in der Grundversicherung enthaltene Leistungen wie z.B. Zahnbehandlungskosten, alternativmedizinische Behandlungen oder Massnahmen zur Gesundheitsvorsorge (z.B. Beiträge an ein Fitnessabo); keine Aufnahmepflicht, Grundlage ist das VVG, das Versicherungsvertragsgesetz (und nicht das KVG).