
Brennpunkt (19): Versicherungen
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Fichier Détails
Cartes-fiches | 43 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Apprentissage |
Copyright | STR teachware |
Crée / Actualisé | 29.11.2013 / 25.06.2025 |
Lot
Ce fichier est une partie du lot Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Freiwillige Fahrzeugversicherung, umfasst neben der Teilkaskorisiken auch Kollisionsschäden, die aus eigenem Verschulden entstanden sind.
VVG
Das VVG, Versicherungsvertragsgesetz ist die allgemeine Rechtsgrundlage für Versicherungsverträge.
Die Leistungen der Zusatzversicherungen der Krankenversicherung sind durch das VVG geregelt (und sind entsprechend von Kasse zu Kasse unterschiedlich).
Zusatzversicherung
(in der Krankenversicherung)
Die Zusatzversicherung deckt nicht in der Grundversicherung enthaltene Leistungen wie z.B. Zahnbehandlungskosten, alternativmedizinische Behandlungen oder Massnahmen zur Gesundheitsvorsorge (z.B. Beiträge an ein Fitnessabo); keine Aufnahmepflicht, Grundlage ist das VVG, das Versicherungsvertragsgesetz (und nicht das KVG).