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Brennpunkt (06): Merkmale eines Rechtsstaates

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

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Cartes-fiches 59
Langue Deutsch
Catégorie Politique
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Copyright STR teachware
Crée / Actualisé 02.02.2013 / 23.01.2025

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Ce fichier est une partie du lot Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft

Proporzverfahren

(= Verhältniswahl), Grundlage sind Wahllisten der Parteien mit Kandidatinnen und Kandidaten. Beispiel: Wahlen in den Nationalrat. Änderungsmöglichkeiten: streichen, kumulieren und panaschieren.

Präsidiale Demokratie

Regierungssystem, in welchem das Volk das Parlament und den Präsidenten wählt, z.B. USA.

Regierungs-/Staatsrat

Regierung (Exekutive) auf kantonaler Ebene (Kollegialbehörde, wie Bundesrat auf Bundesebene).

Repräsentative Demokratie

Regierungssystem, in welchem das Volk das Parlament wählt und die Mehrheit des Parlaments anschliessend die Regierung bestimmt (starkes Parlament), z.B. Deutschland.

Republik

Herrschaftssystem, in der die Herrschaft im Interesse des Volkes ausgeübt wird (Gegenmodell zu Monarchie).

Staat

Einheitliches soziales System, in dem die Menschen im Hinblick auf gemeinsame Ziele zusammenwirken; häufig gehen wir dabei von drei Grundvoraussetzungen aus: Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt.

Staatenbund

Lockerer Zusammenschluss selbstständiger (souveränder) Staaten. Beispiel: OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa).

Staatsgebiet

Gebiet (Land) mit völkerrechtlich anerkannten Grenzen.

Staatsgewalt

Recht des Staates, zu befehlen, Weisungen zu erlassen und diese Weisungen auch durchsetzen zu können. Gewaltmonopol nach innen und Verteidigung der Grenzen nach aussen.

Staatsvolk

Gemeinschaft von Menschen mit gleichen sprachlichen oder kulturellen Wurzeln.

Stimmrecht

Recht an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen zu können, d.h. Mitglieder des Nationalrats zu wählen, an eidgenössischen Abstimmungen teilzunehmen, Volksinitiativen zu lancieren und zu unterschreiben, bei Gesetzesänderungen mit einem Referendum eine Volksabstimmung zu verlangen.

Ständerat

Kleine (Parlaments-)Kammer auf Bundesebene; 46 Mitglieder; zwei Vertreter pro Kanton (= Stand), sechs Halbkantone mit jeweils einem Vertreter.

Subsidiaritätsprinzip

Grundprinzip, wonach staatliche Aufgaben grundsätzlich von den Kantonen übernommen werden müssen und der Bund nur das erledigt, was in der Bundesverfassung ausdrücklich seinem Kompetenzbereich zugewiesen wird.

Unabhängiges Gerichtswesen

Die Bürger dürfen die von der Staatsgewalt gegen sie verhängten Sanktionen von unabhängiger Stelle überprüfen lassen.

Vereinigte Bundesversammlung

Gemeinsame Sitzung von Ständerat und Nationalrat; wählt u.a. den Bundesrat, die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten.

Vertikale Gewaltenteilung

Aufgabenteilung zwischen der Zentralgewalt (= Bund) und den Teilstaaten (= Kantone).

Wahlrecht

Recht, Vertreter, d.h. Personen für staatliche Behörden zu wählen (= aktives Wahlrecht); Recht, sich selbst zur Wahl in eine Behörden zu stellen (= passives Wahlrecht).

Zauberformel

Frühere «Grundregel» für die Zusammensetzung des Bundesrates: je zwei Sitzen für die CVP, FDP und SP sowie einem Sitz für die SVP (ist heute nicht mehr aktuell).

Zentralstaat

Staatsgebilde, bei dem der gesamte Staat von einem einzigen Zentrum (meistens der Hauptstadt) aus regiert wird; es gibt keine souveränen Gliedstaaten; beispielsweise Frankreich, Grossbritannien, Italien.