
Brennpunkt (06): Merkmale eines Rechtsstaates
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Kartei Details
Karten | 59 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Politik |
Stufe | Berufslehre |
Copyright | STR teachware |
Erstellt / Aktualisiert | 02.02.2013 / 23.01.2025 |
Sammlung
Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Proporzverfahren
(= Verhältniswahl), Grundlage sind Wahllisten der Parteien mit Kandidatinnen und Kandidaten. Beispiel: Wahlen in den Nationalrat. Änderungsmöglichkeiten: streichen, kumulieren und panaschieren.
Präsidiale Demokratie
Regierungssystem, in welchem das Volk das Parlament und den Präsidenten wählt, z.B. USA.
Regierungs-/Staatsrat
Regierung (Exekutive) auf kantonaler Ebene (Kollegialbehörde, wie Bundesrat auf Bundesebene).
Repräsentative Demokratie
Regierungssystem, in welchem das Volk das Parlament wählt und die Mehrheit des Parlaments anschliessend die Regierung bestimmt (starkes Parlament), z.B. Deutschland.
Republik
Herrschaftssystem, in der die Herrschaft im Interesse des Volkes ausgeübt wird (Gegenmodell zu Monarchie).
Staat
Einheitliches soziales System, in dem die Menschen im Hinblick auf gemeinsame Ziele zusammenwirken; häufig gehen wir dabei von drei Grundvoraussetzungen aus: Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt.
Staatenbund
Lockerer Zusammenschluss selbstständiger (souveränder) Staaten. Beispiel: OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa).
Staatsgebiet
Gebiet (Land) mit völkerrechtlich anerkannten Grenzen.
Staatsgewalt
Recht des Staates, zu befehlen, Weisungen zu erlassen und diese Weisungen auch durchsetzen zu können. Gewaltmonopol nach innen und Verteidigung der Grenzen nach aussen.
Staatsvolk
Gemeinschaft von Menschen mit gleichen sprachlichen oder kulturellen Wurzeln.
Stimmrecht
Recht an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen zu können, d.h. Mitglieder des Nationalrats zu wählen, an eidgenössischen Abstimmungen teilzunehmen, Volksinitiativen zu lancieren und zu unterschreiben, bei Gesetzesänderungen mit einem Referendum eine Volksabstimmung zu verlangen.
Ständerat
Kleine (Parlaments-)Kammer auf Bundesebene; 46 Mitglieder; zwei Vertreter pro Kanton (= Stand), sechs Halbkantone mit jeweils einem Vertreter.
Subsidiaritätsprinzip
Grundprinzip, wonach staatliche Aufgaben grundsätzlich von den Kantonen übernommen werden müssen und der Bund nur das erledigt, was in der Bundesverfassung ausdrücklich seinem Kompetenzbereich zugewiesen wird.
Unabhängiges Gerichtswesen
Die Bürger dürfen die von der Staatsgewalt gegen sie verhängten Sanktionen von unabhängiger Stelle überprüfen lassen.
Vereinigte Bundesversammlung
Gemeinsame Sitzung von Ständerat und Nationalrat; wählt u.a. den Bundesrat, die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten.
Vertikale Gewaltenteilung
Aufgabenteilung zwischen der Zentralgewalt (= Bund) und den Teilstaaten (= Kantone).
Wahlrecht
Recht, Vertreter, d.h. Personen für staatliche Behörden zu wählen (= aktives Wahlrecht); Recht, sich selbst zur Wahl in eine Behörden zu stellen (= passives Wahlrecht).
Zauberformel
Frühere «Grundregel» für die Zusammensetzung des Bundesrates: je zwei Sitzen für die CVP, FDP und SP sowie einem Sitz für die SVP (ist heute nicht mehr aktuell).
Zentralstaat
Staatsgebilde, bei dem der gesamte Staat von einem einzigen Zentrum (meistens der Hauptstadt) aus regiert wird; es gibt keine souveränen Gliedstaaten; beispielsweise Frankreich, Grossbritannien, Italien.