Brennpunkt Wirtschaft

Kapitel 13, SchKG

Kapitel 13, SchKG


Set of flashcards Details

Flashcards 26
Students 61
Language Deutsch
Category Finance
Level Vocational School
Created / Updated 26.05.2013 / 29.02.2024
Weblink
https://card2brain.ch/box/brennpunkt_wirtschaft
Embed
<iframe src="https://card2brain.ch/box/brennpunkt_wirtschaft/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

 Einleitungsverfahren

1. Schritt: Betreibungsbegehren 

2. Schritt: Zahlungsbefehl 

3. Schritt: Rechtsvorschlag

4. Schritt: Fortsetzungsbegehren

Betreibungsbegehren

durch den Gläubiger an das Betreibungsamt

Zahlungsbefehl

durch das Betreibungsamt an den Schuldner

Rechtsvorschlag

bestreitet der Schuldner die Forderung kann er ein Rechtsvorschlag einreichen

Rechtsöffnungsbegehren

Hat der Schuldner eiin Rechtsvorschlag eingereicht, kann die Betreibung nur durch ein richterliches Urteil wieder geöffnet werden. Dazu muss der Gläubiger ein Rechtsöffnungsbegehren stellen.

Fortsetzungsbegehren

durch den gläubiger an das Betreibungsamt

Betreibung auf Pfändung

1. Fortsetzungsbegehren

2. Pfändungsankündigung

3. Pfändung

4. Verwertungsbegehren

5. Verwertung

6. Verteilung

7. evt. Verlustschein aus Pfändung

Kompetenzstücke

unpfändbare Gegenstände

(Gegenstände welche notwendig für den persöndlichen Gebrauch und den Arbeitnehmern zur Ausübung des Berufs dienen.)

Existenzminimum

Wird der Lohn gepfändet, legt das Betreibungsamt ein individuelles Existenzminimum fest. -Geld welches der Schuldner zwingend zum Leben braucht

Verwertungsbegehren

Die Verwertung der verpfändeten Gegenstände erfolgt erst auf das Verwertungsbegehren des Gläubigers hin.

 

Versteigerung (Gant)

In einer öffentlichen Versteigerung (meist Gantlokal) werden die gepfändeten Gegenstände an den Meistbietenden verkauft.

Kollokationsplan

Gibt es mehrere Gläubiger und der Erlös (der versteigerten Pfandgegenstände) reicht nicht aus, um alle Forderungen zu decken wird er durch eine gesetzlich bestimmte Reihenfolge, dem Kollokationsplan, auf die Gläubiger verteilt.

Verlustschein aus Pfändung

Kann nicht die ganze Forderung bezahlt werden, erhält der Gläubiger ein Verlustschein aus Pfändung. Damit kann der Gläubiger eine spätere Betreibung des Schuldners leichter durchführen.

Betreibung auf Pfanverwertung

1. Verwertungsbegehren

2. Ankündigung der Verwertung

3. Verwertung

4. Verteilung

5. Evtl. Pfandausfallschein aus Pfandverwertung

Pfandausfallschein

Für die nicht vollständig gedeckte Forderung erhält der Gläubiger ein Pfandausfallschein. Mit diesem Schein, kann der Gläubiger eine anschliessendeBetreibung auf Pfändung / Konkurs ohne Einleitungsverfahraen durchführen.

Betreibung auf Konkurs

1. Fortsetzungsbegehren

2. Konkursandrohung

3. Konkursbegehren

4. Konkurseröffnung

5. Schuldenruf

6. 1. Gläubigerversammlung

7. Kollokationsplan

8. 2. Gläubigerversammlung

9. Verwertung

10. Verteilung

11. Verlustschein aus Konkurs

Schuldenruf

Das Konkursamt publiziert die Konkureröffnung mit der Aufforderung, Ansprüche gegen den schuldner beim Konkursamt anzumelden. -Schuldenruf

Konkursdividende

Der Restanteil einer Forderung des Schuldners.

Verlustschein aus Konkurs

Mit dem Konkursverlustschein kann der Gläubiger eine neue Betreibung einleiten. Jedoch erst, wenn der Schuldner zu neuem Vermögen gekommen ist.

Wechselbetreibung

spezielles Betreibungsverfahren mit kürzeren Fristen und weniger Rechtsvorschlagsgründen -die Konkurseröffnung erfolgt schneller als bei einer Betreibung auf Konkurs

Privatkonkurs

Personen welche nicht im Handelsregister eingetragen sind, können sich freiwillig auf Konkurs statt auf Pfändung betreiben lassen. 

Sicherungsmittel

Arrest oder Anfechtunsklage

Arrest

Vermögenswerte des Schuldners werden ohne Vorankündigung amtlich beschlagnahmt. (nur wenn gute Gründe vorliegen möglich Art. 271 Abs. 1 SchKG)

Anfechtungsklage

Es können Schenkungen, ungewohnte oder absichtliche Vermögensverschiebungen die ein Schuldner zugunsten der Gläubiger vornimmt rückgänig gemacht werden. 

Nachlassvertrag / -stundung

Mit einem Nachlassvertrag verzichten die Gläubiger ganz oder teilweise auf ihre Forderungen.

Liquidätspolster / -reserve

erspartes, wird folgendermassen ausgerechnet:

Total Jahresausgaben : 12 * 3