Brandschutz

BrandschutzKlausur

BrandschutzKlausur

Christoph Farmer

Christoph Farmer

Set of flashcards Details

Flashcards 101
Students 12
Language Deutsch
Category Career Studies
Level University
Created / Updated 16.08.2013 / 08.10.2024
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Definition Höhe (bauordnungsrechtlich)

Laut MBO: „Höhe ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel.“

 

Aufenthaltsraum

zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet

 

Nutzungseinheit

- abgeschlossene, einem bestimmten Nutzungszweck zugeordnete Bereiche

- kann über mehrere Geschosse gehen, die intern miteinander verbunden sind

 

Brutto-Grundfläche

 

Summe aller Grundflächen aller Grundrissebenen eines Gebäudes

- Überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen. (ein Raum)

- Überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen. (ein Balkon)

- Nicht überdeckte Bereiche.

Nicht berücksichtigt werden:

- Konstruktiv oder gestalterisch bedingte Vor- und Rücksprünge an den Außenflächen

- Kriechkeller, Kellerschächte

- Außentreppen

- nicht nutzbare Dachflächen, konstruktiv bedingte Hohlräume.

Görtz sagt: Keine Kellerflächen berücksichtigen!! Aber dazu gibt es widersprüchliche Infos

 

Brandschutzkonzept - wesentliche Inhalte

 

Landesbauordnung ungleich Sonderbau-Verordnung speziell vor generell: Sonderbau gilt

- Allgemeine Angaben

- Vorbeugender Brandschutz (baulich und anlagentechnisch)

- Organisatorischer Brandschutz

- Abwehrender Brandschutz

- Abweichungen

- Verantwortlichkeiten

 

MBO

 

- Verwaltungsvorschrift (VV)

- Landesbauordnung (LBO)

- Durchführungsverordnung (DVO)

-->muss im Wesentlichen nur von den Schutzzielen eingehalten werden

 

allgemeine Schutzziele MBO

 

Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die

öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen

Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.

 

MBO Schutzziele für den Brandschutz

 

- Brandentstehung vorbeugen

- Vorbeugung der Brandausbreitung (Schutz vor Feuer und Rauch)

- Ermöglichen der Rettung von Menschen und Tieren

- Ermöglichen von wirksamen Löscharbeiten

Gebäudeklasse 1

-freistehend

-max 7m

-max 2 NE mit insgesamt max 400 qm

-F30-B

Gebäudeklasse 2

-max 7 m

--max 2 NE mit insgesamt max 400 qm

-F30-B

Gebäudeklasse 3

-max 7 m

-Keine Vorgaben zur NE

-F30-B

Gebäudeklasse 4

-max 13m

- unenedlich NE, je max 400qm

-F60-A 

Gebäudeklasse 5

>13m

-F90-A

 

Gruppierung von Sonderbau-Tatbeständen

 

- Gebäude für hilfsbedürftige Personen (Kranke, Alte, Kinder, Behinderte, Verbrecher)

- Gebäude für größere Personenzahlen (Verkauf, Versammlung, Gast, Beherbergung)

- Anlagen mit besonderer Höhe oder Ausdehnung (Hochhäuser, Gebäude mit großer

Grundfläche, ausgenommen Wohngebäude,)

- Atypische Nutzung mit besonderem Gefährdungspotential (Umgang/Lagerung von

Stoffen mit Explosions-/Brand- oder Gesundheitsgefahr, Regallager, Vergnügungsparks)

 

Abstand von Grundstücksgrenze

 

-->2,5 m; Summe: 5 m Abstand zwischen zwei baulichen Anlagen.

5 m Gebäudeabstand bedeuten nur 1/25 der Strahlung kommt beim Nachbarn an

-->Grund: Vermeidung der Brandausbreitung auf Nachbargebäude

-->näher dranbauen möglich wenn:

  • - die entsprechende Außenwand eine äußere Brandwand ist oder
  • - eingetragene Baulast (Nachbargrundstück): Abstandsflächenbaulast

F30

<60 min

Feuerhemmend

F60

<90 min

-Hocheuerhemmend

F90

<120

-Feuerbeständig

F120

<180

-keine Bezeichnung

F180

>180

-Hochfeuerbeständig

 

Zusätzliche Bezeichnungen zur Brennbarkeit

• A Bauteil besteht aus nicht brennbaren Teilen

• AB wesentliche (tragende) Bauteile nicht brennbar

• BA aus brennbaren Bauteilen mit nicht brennbarer Bekleidung und Dämmung

• B Bauteil besteht aus brennbaren Teilen

 

Feuerwiderstand von Stahl erhöhen

 

kritische Stahltemperatur: 500 °C (ungeschützter Stahl unter Volllast)

- den Stahlträger massiver auswählen, um den Profilfaktor zu verbessern

- Verbundsysteme wählen (Beton / Stahl)

- Dämmende Brandschutzmaßnahmen

- Beispiel: Beschichten mit Dämmschichtbildnern: Beschichtung, die bei

Hitzeeinwirkung stabilen, feinporigen, gut isolierenden Kohlenstoff-Schaum bildet

- Abschirmende Brandschutzmaßnahmen

- raumabschließende Systeme wie abgehängte Decken, Ummantelung

- W.rmeabführende Brandschutzmaßnahmen

- Verfüllung der Stahlprofil-Hohlräume (Stützen) mit pumpenunabhängigem, thermisch

frei zirkulierendem Wasser. Besonders im Hochhausbau geeignet.

 

Feuerwiderstand von Holz erhöhen

 

- Überdimensionierung der Bauteile oder Verkleiden/Isolieren/Dämmen

Anforderungen Brandwand

 

- äußere Brandwand keine Öffnungen zulässig

- innere Brandwand

- Fenster in Brandwänden: 5 m Abstand zur Ecke ab 120°

- Eigenschaften:

o übereinander angeordnet (bei mehreren Geschossen)

o alle 40 m muss eine hin

o über Dach geführt bzw. dachschließend in T-Form

o F-90-A (aus nicht brennbaren Baustoffen, FW 90 min)

o nach 90 min Brandeinwirkung noch mechanisch belastbar (GGS zu F90-

Wand!!! Die muss nur Feuerwiderstand aufweisen)

 

Prüfung von Brandwand nach DIN 4102-3

 

- Prüfung auf Feuerwiderstand

- Prüfung der Widerstandsfähigkeit gegen Stoß nach vorausgegangener Brandeinwirkung

Verfahren: schwingende Fallbewegung eines Prüfsacks gegen Prüfwand auf die

feuerabgewandte Seite

Gewicht Sack: 200 kg, Stoßenergie: 3.000 Nm (Fallhöhe: 1,5 m)

 

Wand in Bauart einer Brandwand

 

- feuerbeständig (min. F90) und

- aus nichtbrennbaren Baustoffen

- muss die gleichen statischen Anforderungen erfüllen wie eine Brandwand

- aber: Erleichterungen gegenüber Brandwand

muss z.B. nicht über die Dachhaut hinausgeführt werden

Tür.ffnungen müssen nicht zwangsweise mit T 90-Türen verschlossen

werden

 

Komplextrennwand

 

- dicker als BW

- min. F 180 (BW F 90)

- Stoßenergie 4000 Nm

- Rest wie BW (über Dach (oft höher), durchgängig durch alle Geschosse, keine

Öffnungen, A)

- werden nur versicherungstechnisch: Unterteilung in Brandabschnitte wenn man zum

Beispiel einen gefährdeten und einen weniger gefährdeten (günstigerer Tarif) Bereich hat

 

Baustoffklassen DIN 4102 Europa

 

 

 

europäische Baustoffklassen --> Zusatzkriterien

 

s1, s2, s3 für Rauchentwicklung

d0, d1, d2 für brennendes Abtropfen

 

Baustoffprüfung Baustoffklasse A1- Auflistung von ≈

 

- Auflistung von Baustoffen in der DIN, die direkt A1 sind (Stein, Stahl etc.)

- A1: Ofentest bei 750 °C über 30 min (Görtz) oder: 15 min oder max. T (Wittbecker)

- Szenario: Entwickelter Raumbrand

- Kriterium:

• Keine Entflammung (Zündflamme < 45 mm)

• Erwärmung im Ofen < 50 K

 

Baustoffprüfung Baustoffklasse A2

 

Ofen- oder W.rmeentwicklungsprüfung, Heizwert, Brandschachtprüfung, Bestimmung

Rauchentwicklung, Inhalationstoxische Prüfung

Brandschacht

• keine Entflammung der Rückseite

• keine Flammen über Probenoberkante

• kein brennendes Abtropfen

Ofenprüfung

• Entflammung < 20 s

• Zündflamme < 100 mm

• Erwärmung < 50 K

W.rmeentwicklungsprüfung und Heizwert

• Heizwert Hu < 4200 kJ/kg

4

• Wärmeentwicklung Hu < 168000 kJ/m2

 

Prüfung der Baustoffklasse B1

 

 

- Brandschachtverfahren mit 24 kW über 10 min (Szenario: Brand eines Gegenstandes in

einem Zimmer Papierkorb oder kleiner Stuhl)

o Restlänge der Probe > 150 mm

o Rauchgastemperatur < 200 °C

o brennendes Abtropfen, wenn Tropfen länger als 20 s auf Siebboden brennen

- Außenwandbekleidung: Fassadenprüfstand 350 bis 400 kW über 15 min (Szenario: aus

Wandöffnung schlagende Flammen)

- Bodenbeläge: Radiant panel, variabler Gasstrahler (Szenario: aus Tür.ffnung

schlagende Flammen)

 

Prüfung der Baustoffklasse B2

 

- Szenario: Streichholz- bzw. Feuerzeugflamme (vertikales Abbrennen)

- Kleinbrenner mit 40 W über 15 s

• maximale Flammenhöhe h = 150 mm

• kein brennendes Abtropfen in 20 s (kein direktes Kriterium )

 

Bodenprüfung

 

• Simuliert Raumbrand der auf den Fußboden des Nebenraumes strahlt

• Strahlung: Heizstrahler über der Zündflamme, angeordnet im 30° Winkel

• Zündflamme beträgt 50 mm

• Max. 30 min der Strahlung ausgesetzt, zwischen 3.und 12. Minute ist Zündbrenner

auf Probenoberfläche gerichtet

 

Prüfung von Bauteilen auf Feuerwiderstandsfähigkeit nach DIN 4102

 

- im Brandraum mit Temperaturen entsprechend festgelegter Einheitstemperaturzeitkurve,

international einheitlich

- Versagenskriterien: Verlust von Raumabschluss, Überschreitung zulässiger

Temperaturerhöhungen auf der dem Feuer abgewandten Seite (140 K im Mittel und 180 K

als Einzelwert)

 

Vergleich: Naturbrand / ETK

Bild

 

Klassifizierung von Bauteilen - europäisch

 

R Résistance Tragfähigkeit

E Etanchéité Raumabschluss

I Insulation Wärmedämmung unter Brandeinwirkung

W Radiation Begrenzung des Strahlungsdurchtritts

M Mecanical action Mechanische Einwirkung auf Wände (Stoßbeanspruchung)

K Fire protection ability Brandschutzwirkung durch eine Bekleidung

klassische Brandwand: REI-M90

 

Klassifizierung von Bauteilen europäisch

rein, raus, über,unter

 

i → o, i ← o (in, out) nicht tragende Außenwände, Installationsschacht, Lüftungsanlagen

a → b, a ← b (above, below) für Unterdecken

 

geregelte Bauprodukte

 

Bauprodukte, für die es technische Regeln gibt

 

Verwendbarkeitsnachweise für nicht geregelte Bauprodukte ((siehe § 18-20 MBO))

 

1. allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

- typischerweise für Bauprodukte mit höheren Sicherheitsanforderungen

2. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

3. Zustimmung im Einzelfall