Brandschutz
BrandschutzKlausur
BrandschutzKlausur
Set of flashcards Details
Flashcards | 101 |
---|---|
Students | 12 |
Language | Deutsch |
Category | Career Studies |
Level | University |
Created / Updated | 16.08.2013 / 08.10.2024 |
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Definition Höhe (bauordnungsrechtlich)
Laut MBO: „Höhe ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel.“
Aufenthaltsraum
zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet
Nutzungseinheit
- abgeschlossene, einem bestimmten Nutzungszweck zugeordnete Bereiche
- kann über mehrere Geschosse gehen, die intern miteinander verbunden sind
Brutto-Grundfläche
Summe aller Grundflächen aller Grundrissebenen eines Gebäudes
- Überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen. (ein Raum)
- Überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen. (ein Balkon)
- Nicht überdeckte Bereiche.
Nicht berücksichtigt werden:
- Konstruktiv oder gestalterisch bedingte Vor- und Rücksprünge an den Außenflächen
- Kriechkeller, Kellerschächte
- Außentreppen
- nicht nutzbare Dachflächen, konstruktiv bedingte Hohlräume.
Görtz sagt: Keine Kellerflächen berücksichtigen!! Aber dazu gibt es widersprüchliche Infos
Brandschutzkonzept - wesentliche Inhalte
Landesbauordnung ungleich Sonderbau-Verordnung speziell vor generell: Sonderbau gilt
- Allgemeine Angaben
- Vorbeugender Brandschutz (baulich und anlagentechnisch)
- Organisatorischer Brandschutz
- Abwehrender Brandschutz
- Abweichungen
- Verantwortlichkeiten
MBO
- Verwaltungsvorschrift (VV)
- Landesbauordnung (LBO)
- Durchführungsverordnung (DVO)
-->muss im Wesentlichen nur von den Schutzzielen eingehalten werden
allgemeine Schutzziele MBO
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die
öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen
Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
MBO Schutzziele für den Brandschutz
- Brandentstehung vorbeugen
- Vorbeugung der Brandausbreitung (Schutz vor Feuer und Rauch)
- Ermöglichen der Rettung von Menschen und Tieren
- Ermöglichen von wirksamen Löscharbeiten
Gebäudeklasse 1
-freistehend
-max 7m
-max 2 NE mit insgesamt max 400 qm
-F30-B
Gebäudeklasse 2
-max 7 m
--max 2 NE mit insgesamt max 400 qm
-F30-BGebäudeklasse 3
-max 7 m
-Keine Vorgaben zur NE
-F30-B
Gebäudeklasse 4
-max 13m
- unenedlich NE, je max 400qm
-F60-A
Gebäudeklasse 5
>13m
-F90-A
Gruppierung von Sonderbau-Tatbeständen
- Gebäude für hilfsbedürftige Personen (Kranke, Alte, Kinder, Behinderte, Verbrecher)
- Gebäude für größere Personenzahlen (Verkauf, Versammlung, Gast, Beherbergung)
- Anlagen mit besonderer Höhe oder Ausdehnung (Hochhäuser, Gebäude mit großer
Grundfläche, ausgenommen Wohngebäude,)
- Atypische Nutzung mit besonderem Gefährdungspotential (Umgang/Lagerung von
Stoffen mit Explosions-/Brand- oder Gesundheitsgefahr, Regallager, Vergnügungsparks)
Abstand von Grundstücksgrenze
-->2,5 m; Summe: 5 m Abstand zwischen zwei baulichen Anlagen.
5 m Gebäudeabstand bedeuten nur 1/25 der Strahlung kommt beim Nachbarn an
-->Grund: Vermeidung der Brandausbreitung auf Nachbargebäude
-->näher dranbauen möglich wenn:
- - die entsprechende Außenwand eine äußere Brandwand ist oder
- - eingetragene Baulast (Nachbargrundstück): Abstandsflächenbaulast
F30
<60 min
Feuerhemmend
F60
<90 min
-Hocheuerhemmend
F90
<120
-Feuerbeständig
F120
<180
-keine Bezeichnung
F180
>180
-Hochfeuerbeständig
Zusätzliche Bezeichnungen zur Brennbarkeit
• A Bauteil besteht aus nicht brennbaren Teilen
• AB wesentliche (tragende) Bauteile nicht brennbar
• BA aus brennbaren Bauteilen mit nicht brennbarer Bekleidung und Dämmung
• B Bauteil besteht aus brennbaren Teilen
Feuerwiderstand von Stahl erhöhen
kritische Stahltemperatur: 500 °C (ungeschützter Stahl unter Volllast)
- den Stahlträger massiver auswählen, um den Profilfaktor zu verbessern
- Verbundsysteme wählen (Beton / Stahl)
- Dämmende Brandschutzmaßnahmen
- Beispiel: Beschichten mit Dämmschichtbildnern: Beschichtung, die bei
Hitzeeinwirkung stabilen, feinporigen, gut isolierenden Kohlenstoff-Schaum bildet
- Abschirmende Brandschutzmaßnahmen
- raumabschließende Systeme wie abgehängte Decken, Ummantelung
- W.rmeabführende Brandschutzmaßnahmen
- Verfüllung der Stahlprofil-Hohlräume (Stützen) mit pumpenunabhängigem, thermisch
frei zirkulierendem Wasser. Besonders im Hochhausbau geeignet.
Feuerwiderstand von Holz erhöhen
- Überdimensionierung der Bauteile oder Verkleiden/Isolieren/Dämmen
Anforderungen Brandwand
- äußere Brandwand keine Öffnungen zulässig
- innere Brandwand
- Fenster in Brandwänden: 5 m Abstand zur Ecke ab 120°
- Eigenschaften:
o übereinander angeordnet (bei mehreren Geschossen)
o alle 40 m muss eine hin
o über Dach geführt bzw. dachschließend in T-Form
o F-90-A (aus nicht brennbaren Baustoffen, FW 90 min)
o nach 90 min Brandeinwirkung noch mechanisch belastbar (GGS zu F90-
Wand!!! Die muss nur Feuerwiderstand aufweisen)
Prüfung von Brandwand nach DIN 4102-3
- Prüfung auf Feuerwiderstand
- Prüfung der Widerstandsfähigkeit gegen Stoß nach vorausgegangener Brandeinwirkung
Verfahren: schwingende Fallbewegung eines Prüfsacks gegen Prüfwand auf die
feuerabgewandte Seite
Gewicht Sack: 200 kg, Stoßenergie: 3.000 Nm (Fallhöhe: 1,5 m)
Wand in Bauart einer Brandwand
- feuerbeständig (min. F90) und
- aus nichtbrennbaren Baustoffen
- muss die gleichen statischen Anforderungen erfüllen wie eine Brandwand
- aber: Erleichterungen gegenüber Brandwand
muss z.B. nicht über die Dachhaut hinausgeführt werden
Tür.ffnungen müssen nicht zwangsweise mit T 90-Türen verschlossen
werden
Komplextrennwand
- dicker als BW
- min. F 180 (BW F 90)
- Stoßenergie 4000 Nm
- Rest wie BW (über Dach (oft höher), durchgängig durch alle Geschosse, keine
Öffnungen, A)
- werden nur versicherungstechnisch: Unterteilung in Brandabschnitte wenn man zum
Beispiel einen gefährdeten und einen weniger gefährdeten (günstigerer Tarif) Bereich hat
europäische Baustoffklassen --> Zusatzkriterien
s1, s2, s3 für Rauchentwicklung
d0, d1, d2 für brennendes Abtropfen
Baustoffprüfung Baustoffklasse A1- Auflistung von ≈
- Auflistung von Baustoffen in der DIN, die direkt A1 sind (Stein, Stahl etc.)
- A1: Ofentest bei 750 °C über 30 min (Görtz) oder: 15 min oder max. T (Wittbecker)
- Szenario: Entwickelter Raumbrand
- Kriterium:
• Keine Entflammung (Zündflamme < 45 mm)
• Erwärmung im Ofen < 50 K
Baustoffprüfung Baustoffklasse A2
Ofen- oder W.rmeentwicklungsprüfung, Heizwert, Brandschachtprüfung, Bestimmung
Rauchentwicklung, Inhalationstoxische Prüfung
Brandschacht
• keine Entflammung der Rückseite
• keine Flammen über Probenoberkante
• kein brennendes Abtropfen
Ofenprüfung
• Entflammung < 20 s
• Zündflamme < 100 mm
• Erwärmung < 50 K
W.rmeentwicklungsprüfung und Heizwert
• Heizwert Hu < 4200 kJ/kg
4
• Wärmeentwicklung Hu < 168000 kJ/m2
Prüfung der Baustoffklasse B1
- Brandschachtverfahren mit 24 kW über 10 min (Szenario: Brand eines Gegenstandes in
einem Zimmer Papierkorb oder kleiner Stuhl)
o Restlänge der Probe > 150 mm
o Rauchgastemperatur < 200 °C
o brennendes Abtropfen, wenn Tropfen länger als 20 s auf Siebboden brennen
- Außenwandbekleidung: Fassadenprüfstand 350 bis 400 kW über 15 min (Szenario: aus
Wandöffnung schlagende Flammen)
- Bodenbeläge: Radiant panel, variabler Gasstrahler (Szenario: aus Tür.ffnung
schlagende Flammen)
Prüfung der Baustoffklasse B2
- Szenario: Streichholz- bzw. Feuerzeugflamme (vertikales Abbrennen)
- Kleinbrenner mit 40 W über 15 s
• maximale Flammenhöhe h = 150 mm
• kein brennendes Abtropfen in 20 s (kein direktes Kriterium )
Bodenprüfung
• Simuliert Raumbrand der auf den Fußboden des Nebenraumes strahlt
• Strahlung: Heizstrahler über der Zündflamme, angeordnet im 30° Winkel
• Zündflamme beträgt 50 mm
• Max. 30 min der Strahlung ausgesetzt, zwischen 3.und 12. Minute ist Zündbrenner
auf Probenoberfläche gerichtet
Prüfung von Bauteilen auf Feuerwiderstandsfähigkeit nach DIN 4102
- im Brandraum mit Temperaturen entsprechend festgelegter Einheitstemperaturzeitkurve,
international einheitlich
- Versagenskriterien: Verlust von Raumabschluss, Überschreitung zulässiger
Temperaturerhöhungen auf der dem Feuer abgewandten Seite (140 K im Mittel und 180 K
als Einzelwert)
Klassifizierung von Bauteilen - europäisch
R Résistance Tragfähigkeit
E Etanchéité Raumabschluss
I Insulation Wärmedämmung unter Brandeinwirkung
W Radiation Begrenzung des Strahlungsdurchtritts
M Mecanical action Mechanische Einwirkung auf Wände (Stoßbeanspruchung)
K Fire protection ability Brandschutzwirkung durch eine Bekleidung
klassische Brandwand: REI-M90
Klassifizierung von Bauteilen europäisch
rein, raus, über,unter
i → o, i ← o (in, out) nicht tragende Außenwände, Installationsschacht, Lüftungsanlagen
a → b, a ← b (above, below) für Unterdecken
geregelte Bauprodukte
Bauprodukte, für die es technische Regeln gibt
Verwendbarkeitsnachweise für nicht geregelte Bauprodukte ((siehe § 18-20 MBO))
1. allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
- typischerweise für Bauprodukte mit höheren Sicherheitsanforderungen
2. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
3. Zustimmung im Einzelfall