Branchenwissen Spital + Gesundheit - Kapitel 7
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG)
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG)
Kartei Details
Karten | 16 |
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Lernende | 42 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Medizin/Pharmazie |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 17.03.2016 / 26.10.2024 |
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Was sind wichtige Eckpunkte des KVG?
- allgemeine Versicherungspflicht (Obligatorium)
- einheitlicher Leistungskatalog der Krankenpflegeversicherung
- individuelle Prämienverbilligung
Was sind wesentliche Neuerungen des KVG?
- Unterschied zwischen KVG (Soziale Krankenversicherung) und VVG (Zusatzversicherung)
- Obligatorium für die gesamte Bevölkerung der Schweiz
- Wechsel des Versicherers nach Einhaltung einer Kündigungsfrist
- Wahl zwischen Krankenkassen und privaten Versicherungsgesellschaften
Über welche Voraussetzungen müssen Spitäler und andere Gesundheitseinrichtungen verfügen, damit sie zugelassen werden?
- ausreichende ärztliche Betreuung
- erforderliches Fachpersonal
- zweckentsprechende medizinische & pharmazeutische Einrichtungen
- Planung für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung
- auf der Spitalliste des Kantons
Welche Konsequenzen hatte die Einführung des KVGs bisher?
- Kantonale Spitalplanungen
- Aufnahme der Komplementärmedizin in den Leistungskatalog
- Alternative Versicherungsmodelle (HMO-, Hausarzt-, Telmed- & andere Modelle)
- Versichertenkarte
- Neue Tarife (SwissDRG, Tarmed)
- individuelle Prämienverbiligung
Erklären Sie den Begriff "HMO-Modell".
HMO-Versicherte verpflichten sich, im Krankheitsfall immer zuerst einen ganz bestimmten Arzt (Gatekeeper) aufzusuchen, der im HMO-Center praktiziert. Ausgenommen sind Notfälle, die gynäkologische Jahresuntersuchung und Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt.
Erklären Sie den Begriff "Hausarzt-Modell".
Versicherte verpflichten sich, im Krankheitsfall immer ihren festen Hausarzt (Gatekeeper) aufzusuchen. Ausgenommen sind Notfälle, die jährliche gynäkologische Untersuchung sowie Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt.
Erklären Sie den Begriff "Telmed-Modell".
Versicherte verpflichten sich, bei einem Krankheitsfall zuerst eine telefonische Beratungsstelle anzurufen. Ausgenommen sind Notfälle, die jährliche gynäkologische Untersuchung sowie Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt.
Welche anderen Modelle im KVG gibt es noch?
- Sich nur in Spitälern behandeln lassen, die auf der Spitalliste der Krankenkasse aufgeführt sind
- Medikamente immer in einer bestimmten, von der Krankenkasse definierten Apotheke / Apotheken-Gruppe zu kaufen
Nennen Sie 5 wichtige Artikel aus dem Krankenversicherungsgesetz.
- Innert 3 Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt versichern lassen
- Versicherung frei wählbar
- Versicherer müssen jede versicherungspflichtige Person aufnehmen
- Bei rechtzeitigem Eintritt: Versicherung ab Geburt oder Wohnsitznahme gültig.
Erklären Sie die Begriffe Selbstbehalt und Franchise.
Wenn Leistungen für Arzt, Spital oder Medikamente erbracht werden, müssen sich Versicherte an diesen Kosten beteiligen. Diese Beteiligung besteht aus Franchise und 10% Selbstbehalt.
Franchise muss pro Kalenderjahr 1x bezahlt werden & beträgt für Erwachsene mind. Fr. 300.00. Sobald die Gesundheitskosten den Betrag der Franchise erreicht haben, übernimmt der Versicherte einen Selbstbehalt von 10 Prozent bis zu einem Betrag von max. Fr. 700.00. Der Selbstbehalt für Kinder beträgt max. Fr. 350.00.
Welche 2 Formen im Ablauf der Abgeltung von Gesundheitsleistungen unterscheiden wir?
- Tiers garant
- Tiers payant
Erklären Sie den Begriff "Tiers garant".
Die Behandlungskosten werden dem Versicherten in Rechnung gestellt. Diese zahlen die Rechnung und senden Sie an die Krankenkasse, welche nach Abzug der Kostenbeteiligung eine Rückerstattung erhalten.
Vorwiegend bei ambulanten Behandlungen
Erklären Sie den Begriff "Tiers payant".
Die Behandlungskosten werden der Krankenkasse in Rechnung gestellt. Diese bezahlt die Rechnung und stellt dem Versicherten die Kostenbeteiligung in Rechnung.
Vorwiegend in Spitälern, Pflegeheimen und Spitex-Bereich
Welches sind nicht-anrechenbare Kosten im Swiss DRG?
- Ambulante Kosten
- Nicht-KVG-Bereiche (z.B. Personalwohnungen)
- Lehre und Forschung
- Gemeinwirtschaftliche Leistungen
Wie sieht der Kostenverteiler zwischen Kanton und Krankenversicherung aus?
Kanton: 55%
Versicherung: 45 %
(Ambulante Leistungen werden zu 100% von Versicherern übernommen)
Welche Pendenzen sind beim KVG noch offen?
- Vertragszwang (Kontrahierungszwang)
- Ärzteregulierung
- Hochspezialisierte Medizin
- Hausarztmedizin