Branche Öffentliche Verwaltung

Berufliche Grundbildung Kaufmann, Branchenkunde üK

Berufliche Grundbildung Kaufmann, Branchenkunde üK


Kartei Details

Karten 144
Lernende 63
Sprache Deutsch
Kategorie Politik
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 16.05.2016 / 15.05.2025
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Legalitätsprinzip

Verwaltung darf nur dort tätig werden, wo es ihr die Gesetze erlaubt.

Grundsatz der Gleichheit

Alle sind gleich zu behandeln.

Grundsatz von Treu und Glauben

Bürger muss sich auf die Auskünfte der Verwaltung verlassen können. Gibt die Verwaltung falsche Angaben, kann sie dafür behaftet werden.

Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Staat soll grundsätzlich nur eingreifen, wenn es notwendig ist und das öffentliche Interesse sein Einschreiten erfordert.

Nutzen Verwaltungsgrundsätze

Schutz der Bürger, Leitplanken für die Verwaltung

Nutzen des öffentlichen Beschaffungswesens

Gleichbehandlung der Anbieter von Lieferungen, Bauarbeiten und Dienstleistung und unparteiische und transparente Vergabe

Vorgehensweise bei einzelnen Vergabeverfahren

Man muss die Kosten schätzen und anhand von Schwellenwerten entscheiden, welches Verfahren zur Anwendung kommt.

Verfahrensarten

Offenes Verfahren, Selektives Verfahren, Einladungsverfahren, Freihändiges Verfahren, Wettbewerbe

Offenes Verfahren

Aufgrund einer Ausschreibung im Amtsblatt kann jedes Unternehmen eine Offerte einreichen.

Selektives Verfahren

Gemeinde entscheidet, welches Unternehmen die Offerte einreichen kann. Zuerst erfolgt eine Publikation im Amtsblatt. Dann reichen die Unternehmen ihre Eignungsnachweise ein. Die Gemeinde entscheidet dann, welche Unternehmen eine Offerte einreichen kann. Zum Schluss wird die definitive Vergabe vorgenommen.

Einladungsverfahren

Die Gemeinde wendet sich direkt an Unternehmen, die eine Offerte einreichen dürfen (ca. 3-4 Offerten)

Freihändiges Verfahren

Einfaches, formloses Verfahren (Gemeinde kauft gerade ein)

Eingabefristen öffentliches Beschaffungswesen

Im Staatsvertragsbereich = Mindestfrist beträgt 40 Tage. Im vom Staatsvertrag nicht erfassten Bereich = Mindestfrist 20 Tage

Rechtsmittelinstanz öffentliches Beschaffungswesen

Verwaltungsgericht, Beschwerdefrist 10 Tage

Verfassung

Rechtliche Grundlage, das oberste Gesetz

Gemeindeordnung

Politische Gemeinde bestimmt ihre Organisation im Rahmen der Kantons- und Bundesverfassung und der Gesetze. Muss durch Regierungsrat bewilligt werden.

Übertragener Wirkungskreis der Gemeinde

Aufgaben, welche den Gemeinden aufgrund der Bundes- oder Kantonsgesetzgebung zum Vollzug übertragen wurden.

Eigener Wirkungskreis der Gemeinde

Aufgaben, welche nicht durch Bundes- oder kantonales Recht einem anderen Organ zugewiesen sind. Gemeinde bestimmt selber, wie und auf welche Art sie die Aufgabe wahrnehmen will.

Aufgaben der Präsidialabteilung

Sekretariat der Exekutivbehörde. Sitzungen vorbereiten, Protokolle schreiben, Beschlüsse und Verfügungen erstellen und publizieren, Durchführung von Abstimmungen und Wahlen, Einbürgerungswesen

Aufgaben Einwohnerkontrolle

Daten aller Einwohner erfassen und verwalten, Adressauskünfte, Mutationsmeldungen an andere Abteilungen verschicken, Ausstellung Heimatausweis für Wochenaufenthalter, Wohnsitzbestätigung

Aufgaben Finanzverwaltung

Finanz- und Investitionsplanung, Voranschlag und Rechnungsführung, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Lohnbuchhaltung

Aufgaben Steuerverwaltung

Empfang der Steuererklärungen, Empfang Fristverlängerungsgesuch, Grundstückgewinnsteuer (beim Verkauf eines Grundstücks)

Aufgaben Soziale Dienste

Sozialhilfe = Deckung des Lebensunterhalts/Existenzminimum. Kommt erst zum Zug, wenn alle anderen Quellen keine genügenden oder rechtzeitige Leistungen erbringen (Subsidiarität)

Aufgaben AHV-Zweigstelle

Beratung bei Fragen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Empfang Anmeldungen für Leistungsansprüche. Ergänzungsleistungen zur AHV/IV dienen der Deckung des Existenzbedarfs

Aufgaben Bauverwaltung

Baubewilligungsbehörde (GR oder Baukommission) ist für das baurechtliche Verfahren zuständig. Raumplanung = in Nutzungsplänen wird festgelegt, wie in der Gemeinde der Boden genutzt werden kann. Natzur- und Heimatschutzaufgaben = Schutz von Gewässern und Böden, Schutz vor Lärm, Lufthygiene, Abfall, Altlasten. Tiefbauamt = plant und unterhält die öffentliche Infrastruktur der Verkehrs-, Sport-, Grünanlagen und der Entwässerungsanlagen

Aufgaben Schulverwaltung

Anlaufstelle für Lehrpersonen, Schüler, Eltern in administrativen Fragen. Entlastung der Schulpflege, Lehrpersonen und Schulleiter

Zweckverband

Zusammenschluss von selbständigen Gemeinden zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit eigenen Organen zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter Aufgaben (Feuerwehr, RSD)

Anschlussvertrag

Vertrag zwischen Gemeinden = eine Gemeinde stellt eine Leistung der anderen zur Verfügung

Aufgabenübertragung

Einzelne Aufgaben können an Dritte übertragen werden. Die Aufgabenübertragung kann gesetzlich oder vertraglich erfolgen

Sachinhalt

Worüber ich informiere, sachlicher Anlass, z.B. eine Aufgabe ist zu erledigen, ein Problem zu lösen, Informationen entgegenzunehmen

Selbstoffenbarung

was ich von mir selbst kundgebe, Mensch enthüllt im Gespräch etwas über sich

Appell

wozu ich dich veranlassen möchte, soll den Empfänger veranlassen, bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen

Beziehung

was ich von dir halte, Art und Weise, wie die sprechende Person den anderen anspricht. Signalisiert, in welcher Beziehung sie zu ihm steht.

Verwaltungsverfahren Zuständigkeiten

Gemeinde muss prüfen, ob sie überhaupt zuständig ist

Verwaltungsverfahren Beteiligte

Verfahrensparteien = Die vom Entscheid Betroffenen. Verfahrensbeteiligte = Entscheide können auch Dritte betreffen, ihnen ist die Gelegenheit zu geben, sich am Verfahren zu beteiligen (Bauvorhaben sind es Nachbaren). Vertretung = Verfahrensbeteiligter kann sich vertreten lassen, Vertretung tritt anstelle der beteiligten Person auf.

Verwaltungsverfahren Fristen

Tag, an dem ein Entscheid eröffnet (zugestellt) wird, zählt bei der Fristberechnung nicht. Samstag/Ruhe- oder Feiertag = am folgenden Werktag

Ablauf des Verwaltungsverfahrens

Beginnt mit Begehren, dann wird der Sachverhalt ermittelt, endet mit einer Verfügung/einem Entscheid oder einer Bewilligung

Verwaltungsverfahren Sachverhalt ermitteln

Behörde ist verpflichtet, den Sachverhalt von Amtes wegen abzuklären und die Beweise zu erheben. Beteiligten haben Mitwirkungspflicht.

Verwaltungsverfahren Gewährung des rechtlichen Gehörs - Akteneinsichtsrecht

Die von einem Entscheid Betroffenen sind vor dem Erlass des Entscheides anzuhören. Die Beteiligten haben das Recht, die massgebenden Akten einzusehen.

Verwaltungsverfahren Entscheidfindung

Behörden berücksichtigen die Gesetze und Grundsätze und wenden das geltende Recht an.