erer

Dom Mayer

Dom Mayer

Set of flashcards Details

Flashcards 11
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 30.09.2016 / 25.09.2023
Weblink
https://card2brain.ch/box/bilanzierung14
Embed
<iframe src="https://card2brain.ch/box/bilanzierung14/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Wie wird ein Skonto verbucht? 

  • Bei Berücksichtigung sofort in der Rechnung: gleich abziehen  
  • auf 8 Nicht ausgenutzte Lieferantenskonti (Finanzaufwendungen) und bei Zahlung davon dann wieder ausbuchen
  • zB 0 Drucker (Minus Skonto)
    2 Vst 
    8 Nicht ausgenutzte Skonto (=Nettobetrag*skonto)
            an 3 Verb

 

Wie werden selbst erstellte Anlagengüter verbucht? 

zunächst auf aufwandskonto 

am Bilanzstichtag bzw bei Fertigstellung: 

0 Anlage bzw Anlagen im Bau/4 Aktivierte Eigenleistung --> dh Aufwand wird dann in saldierter Betrachtungsweise gekürzt

Wie werden Zuschreibungen verbucht 

zB 0 Wertpapiere/ 8 Erträge aus der Zuschreibung 

Wie werden Anlagenabgänge verbucht? 

2 ZMK 
   an 3 Ust
         4 Erlöse aus dem Angang von Anlagen

7 Buchwertabgang
   an 0 Anlage

DANACH: Die Konten 7 Buchwertabgang und 4 Erlöse aus dem Abgang von Anlagen auf 7 Verluste aus dem Anlagenabgang oder auf 4 ERträge aus dem Abgang von SAV buchen!!! 

Wie werden Forderungen bewertet? 

Welche Anlassfälle gibt es für den Ausfall von Foderungen und EWB und worin besteht der Unterschied?

Darf bei PWB und EWB eine Korrektur der USt vorgenommen werden? 

Sind pauschale Wertberichtigungen (also solche die nur aufgrund aufgrund allgemeiner branchenerfahrung, forderungsrisiko ausfallsrisiko und nicht aufgrund von zumindest pauschal bemessenen Einzelforderungen, also solchen bei denen eine größere Anzahl von Forderungen aufgrund von gleichartigen und konkret zuordenbaren Umständen berichtigt werden) steuerlich zulässig? 

  • Zugangsbewertung: Nennbetrag
  • Folgebewertung: Wertmaßstab: beizulegender Zeitwert (hier Betrag der einbringlich sein wird) 
    Ausfall vs Wertbereichtigung (EWB, PWB)

Anlassfälle Ausfall (gänglich oder teilweise uneinbringlichkeit): 

  • Wegfall bzw Verminderung einer bestrittenen Forderung
  • INsolvenzverfahren
  • SChuldnachlass 
  • Erfolgslose Zwangsvollstreckung

Anlassfälle EWB (hier bloße Zweifel an der Einbringlichkeit)

  • erfolglose Mahnung
  • Schlechte Finanzlage SChuldner
  • SChleppendes Zahlungsverfahren Schuldner
  • Nichteinhaltung von Ratenzahlungen
  • sonstiges Vertragswidriges Verhalten

Wie werden Wertberichtigungen von Forderungen verbucht? 

EWB: 7 Dotierung EWB FOrderungen/ 2 EWB Forderungen

PWB: 7 Dotierung PWB Forderungen/ 2 PWB Forderungen

Änderungen vorbehalten. Was passiert, wenn es mehrere Stifter gibt und einer stirbt nach Errichtung?

  • Keine Änderungen mehr 3 (1) --> "können nur von allen gemeinsam ausgeübt werden" / logisch, weil sonst könnte einer ja nach dessen Tod irgendwie zu Ungunsten von anderem ändern.

Kann dem Stifter das Recht eingeräumt werden eine Geschäftsordnung für den Stifungsvorstand zu erlassen?

ja, dort auch Möglichkeit zur Erweiterung zustimmungspflichtiger Geschäfte erlaubt

Der Stifter Beschränkt selbst das Änderungsrecht in der Stiftungserklärung, zB "Änderunggen der Begüntigtenregelungen kann nicht vorgenommen werden"). Kann er Trotzdem ändern?

nein. Dispositive Norm (Änderung) wird quasi durch zwingende ersetzt --> eigene Interpretation

Stiftungsvorstand darf als letzte Instanz (wenn von Stifern keine Änderung möglich ist) Änderungen vornehmen, wegen geänderten Verhältnissen. Wann liegen solche vor? 

  • Stifterwillen lässt sich nach ursprünglicher Stiftungserklärung nicht mehr verwirklichen und
  • Stifter hätte vermutlich unter den geänderten Umständen eine andere Regelung getroffen

 

Können Umgründungen (Spaltung, Umwandlung etc) bei Stiftung vorgenommen werden?

nein, weil schon nötige Eigentümerentscheidung die sowas zulassen würde nicht möglich ist. 

--> Umstrukturierungsmaßnahmen nur mit Einzelrechtsnachfolge