Bilanzierung
Bilanzierung, national
Bilanzierung, national
Kartei Details
Karten | 207 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 04.09.2016 / 18.01.2018 |
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Annahmen, die der Berechnung der Nutzungsdauer zugrunde gelegt wurden
GruBo wird nicht abgeschrieben, da er nicht abnutzbar ist
Bestandteile, die das Wesen eines Gebäudes ausmachen. Sie werden mit dem Gebäude aktiviert R4.2 (5) ESTR
Dienen dem Betriebszweck und werden separat bilanziert, z.B. Lastenaufzug
Über die betriebsgewöhnliche ND gem. Par 253 Abs. 3
Aufteilung nach Nutzfläche (GruBo im gleichen Verhältnis
lineare Abschreibung, pro rate temporis, gleich bleibender Prozentsatz
degressive Abschreibung nach Staffelung, im Anschaffungsjahr wird nicht prt abgeschrieben, sondern mit dem Jahresbetrag H 7.4
1.Betriebsvermögen 2. Dient nicht zu Wohnzwecken 3. Bauantrag ab 04/1985
Der Zeitpunkt der Anschaffung/Herstellung: bis Ende 2000 = 4 % Abschreibung, ab 01/2001 = 3 % Abschreibung; Par 52 Abs. 15 ESTG
Hotel, Ferienwohnung, Kurheime, Altenheime
Gemäß Par 7 Abs. 4 S.2 ESTG darf ein höherer AfA-Satz angewandt werden
1. Gebäude muß im EWR-Raum liegen 2. Wenn vom Stpfl. Hergestellt o. im Jahr d. Herstellung gekauft (Neubau)
4 %, 25 Jahre; Par 7 Abs. 4 S.1 Nr.1 ESTG
3 %, 33,3 Jahre
Grundstücksteile im Wert von nicht mehr als 1/5 d. Gesamtwertes u. nicht mehr als 20500,- EUR; Par 8 EStDV
Bei Beginn des Abbruchs innerhalb v. 3 Jahren nach Erwerb H6.4
1. Stpfl hat das Abbruchhaus selbst erbaut/erbauen lassen 2. Stpfl. Hat Gebäude ohne Abbruchabsicht erworben; H6.4 Nr. 1 +2
Wenn der Stpfl. Das Gebäude mit Abbruchabsicht erwirbt, das Gebäude nicht verbraucht ist und der Abbruch zur Herstellung eines neuen Gebäudes erfolgt; H6.4 Nr.3
Wenn der Stpfl. Das Gebäude mit Abbruchabsicht erwirbt, das Gebäude nicht verbraucht ist und der Abbruch nicht zur Herstellung eines neuen Wirtschaftsgutes durchgeführt wird
Bei Erwerb fallen die vollen AK auf den GruBo, die Abbruchkosten zählen bei Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts als Herstellungskosten, ansonsten zu den AK GruBo
Notar + Grundbuchgebühren zur Eintragung der Grundschuld => Geldbeschaffungskosten (Aufwand)
Nein, sind Maßnahmen, die Gebäude im derzeitigen Zustand halten sollen, wie Instandhaltung, Wartung R 21.1 (2) EStR
Steuerrechtlich gehören Aufwendungen für Instandsetzung/Modernisierung zu den Heko wenn innerhalb v. 3 Jahren nach Anschaffung entstanden + nicht 15% der AK (netto) übersteigt §6 (1) Nr. 1a ESTG
1. Bei Erweiterung wie Substanzvermehrung (Aufstockung, Anbau), 2. Verbesserung: über Substanzerhaltung hinaus, Standardhebung (mind. 3 Merkmale verbessern: Heizung, Sanitär, Elektro, Fenster)
Wenn Aufwand nicht höher als 4000,- (netto) (Wahlrecht, R21.1 (2)
2 VG, 1. VG = Mantel (das Papier an sich), 2. VG = Zinsbogen inkl. des laufenden Zinssscheins (Kupon)
Bei Erwerb eines festverzinslichen Wertpapiers, erhält man u.a. den Zinsschein (=> berechtigt zum Erhalt d. Zinsen für akt. Zeitraum); Stückzinsen sind die Zinsen der akt. Zinsperiode, die dem Verkäufer vergütet werden für Zeitr. vor Erwerb. Stückzinsen = AK des Zinsscheins
act steht für actual, in D. auch klm/klm (kalendermäßig), genaue Anz Zinstage / genaue Anz Tage im Jahr; auch Euro-Zinsmethode genannt (gängige Methode)
1.act/act (tats. Tage, europ. Börse) 2. 30/360 3. act/365 (2.+3. intern. üblich) 4. act/360
t/d (Tradeday)+2; Handelstag + 2 Börsenarbeitstage = Geldvaluta (Zahlung/Lieferung)
bis zum Vortag d. Erfüllung; Stückzinsvaluta = Geldvaluta (Zahlung/Lieferung) - 1 Kalendertag
Aufgrund der Nominalwertgarantie (Garantie d. Zahlg. V. 100% am Laufzeitende); dauerhafte Wertminderung nur bei Kauf oberhalb v. 100%
Sonstige Ausleihungen
1. Einwandfreie Forderungen (Bewertung zum Nennwert) 2. Zweifelhafte Forderungen (Bewertung mit wahrscheinl. Wert - Schätzung Ausfallrisiko) 3. Uneinbringliche Forderungen (Ausfall in voller Höhe - Komplettabschreibung)
Gesamtforderungen - Einzelwertberichtigung - sichere Forderung (Staat,Konzern) = Gesamtfordg allg. Kreditrisiko - Nettoforderungen (Ausland) = Fordg brutto - UST = Fordg. Netto + Nettofordg = Fordg o. UST x PWB-Satz
Wahlrecht nach R 6.6 ESTR
1. WG d. AV 2. aufgedeckte stille Reserven 3. durch höhere Gewalt o. behördl. Eingriff WG zerstört/beschädigt 4. fristgerechte AK/HK v. funktionsgleichen Ersatz-WG/Reparatur 5. Übertragung stiller R. auf Ersatz-WG 6. Aufn. Ersatz-Wg in gesond. Verzeichnis
1. bewegl. WG = 1 Jahr (Verlängerung auf 4 J. mögl) 2. WG nach §6b (v.a. GruBo, Gebäude) = 4 J. 3. neu hergest. Gebäude = 6 Jahre
Mehr Entschädigung erhalten als für Ersatz erforderlich; Rücklage darf nur anteilig übertragen werden: (Rücklage x AK neu)/Entschädig. + ggf. Schrott