Bilanzierung
Bilanzierung, national
Bilanzierung, national
Set of flashcards Details
Flashcards | 207 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | Other |
Created / Updated | 04.09.2016 / 18.01.2018 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/bilanzierung11
|
Embed |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/bilanzierung11/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Create or copy sets of flashcards
With an upgrade you can create or copy an unlimited number of sets and use many more additional features.
Log in to see all the cards.
Aufgrund der Nominalwertgarantie (Garantie d. Zahlg. V. 100% am Laufzeitende); dauerhafte Wertminderung nur bei Kauf oberhalb v. 100%
Sonstige Ausleihungen
1. Einwandfreie Forderungen (Bewertung zum Nennwert) 2. Zweifelhafte Forderungen (Bewertung mit wahrscheinl. Wert - Schätzung Ausfallrisiko) 3. Uneinbringliche Forderungen (Ausfall in voller Höhe - Komplettabschreibung)
Gesamtforderungen - Einzelwertberichtigung - sichere Forderung (Staat,Konzern) = Gesamtfordg allg. Kreditrisiko - Nettoforderungen (Ausland) = Fordg brutto - UST = Fordg. Netto + Nettofordg = Fordg o. UST x PWB-Satz
Wahlrecht nach R 6.6 ESTR
1. WG d. AV 2. aufgedeckte stille Reserven 3. durch höhere Gewalt o. behördl. Eingriff WG zerstört/beschädigt 4. fristgerechte AK/HK v. funktionsgleichen Ersatz-WG/Reparatur 5. Übertragung stiller R. auf Ersatz-WG 6. Aufn. Ersatz-Wg in gesond. Verzeichnis
1. bewegl. WG = 1 Jahr (Verlängerung auf 4 J. mögl) 2. WG nach §6b (v.a. GruBo, Gebäude) = 4 J. 3. neu hergest. Gebäude = 6 Jahre
Mehr Entschädigung erhalten als für Ersatz erforderlich; Rücklage darf nur anteilig übertragen werden: (Rücklage x AK neu)/Entschädig. + ggf. Schrott
1. GruBo 2. GruBo mit Aufwuchs 3. Gebäude 4. Binnenschiffe 5. Anteile an Kapitalgesellschaften
Gewinnzuschlag nach §6b Abs. 7 ESTG für jedes Jahr der Rücklage 6% Aufschlag
1. als sonst. Betriebl. Ertrag 2. erfolgsneutral, abgezogen von den AK/HK
Es darf eine steuerfreie Rücklage gebildet werden R6.5 (4) ESTR
Es liegt ein Leistungsaustausch vor
Verbuchung als sonst betr. Ertrag; Falls Verpflichtung über Bilanzstichtag hinaus Verteilung auf Dauer, Bilanzierung über pass. RAP
Keine Zuschüsse H6.5, unterliegen nicht d. Ertragssteuer, dürfen AKHK nicht mindern (sonst. Betr. Ertrag); außerbilanziell abgezogen bei Ermittlung d. stpfl. Gewinns
5
An alle Kaufleute
Welches Buch des HGBs ist für uns relevant?
das 3. Buch
1. allgemeine Vorschriften 2. rechtsformspezif. Vorschriften 3. branchenspezif. Vorschriften
Verbindung HGB & ESTG. Ansatz- u. Bewertungsvorschr. d. HGB sind maßgeblich für das ESTG.
Wo findet man die Maßgeblichkeit im Gesetz?
Par. 5 Abs.1, S.1, 1. Halbsatz ESTG
1. steuerlicher Wahlrechtsvorbehalt (St.recht erlaubt anderen Ansatz), 2. steuerlicher Bewertungsvorbehalt §5 (6) ESTG
Sicherung der Steuerbemessungsgrundlage
Betriebsvermögensvergleich; Vergleich d. BV EK Vorj. und akt. Jahr; spiegelt den betr. Erfolg wieder
Betriebsvermögen
Kontoform
Staffelform
4
kleinst, klein, mittelgroß, groß
1. Bilanzsumme 2. Anz. Arb.nehmer 3. Umsatzerlöse
-
- 1 / 207
-