Bilanzbuchhalter - GewSt
GewSt Stand 2013
GewSt Stand 2013
Set of flashcards Details
Flashcards | 44 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Other |
Created / Updated | 22.07.2016 / 25.07.2016 |
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Rechtsgrundlagen
- bindend für Steuerpflichtigen Finanzverwaltung Finanzgericht -> GewStG, GewStDV
- Arbeitsanweisungen für Finanzämter -> GewStR, GewStErlasse
Einteilung der Steuer nach Verwaltungspraxis
- direkte Steuer
- Ertragssteuer
- Gemeindesteuer
- Objektsteuer
Steuergegenstand
(§ 2 I GewStG)
Gewerbebetrieb; im Inland Betriebsstätte
Arten des Gewerbebetriebes
- Stehender Gewerbebetrieb
§ 1 GewStDV
- Reisegewerbebetrieb
§ 35a GewStG
Formen des stehenden Gewerbebetriebs
- kraft gewerblicher Betätigung (§ 2 I GewStG i.V.m. § 15 II EStG)
- kraft Rechtsform (Kapitalgesellschaften) (§ 2 II GewStG)
- kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 2 III GewStG i.V.m. § 14 AO)
Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Betätigung
(§ 2 I GewStG)
Gewerbebetrieb = Gewerbebetrieb i.S.d. EStG
i.S.d. GewStG
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
(§ 15 Abs. 2 EStG)
- selbständig
- nachhaltig
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
- keine Land- und Forstwirtschaft
- keine selbständige Arbeit
- keine reine Vermögensverwaltung
§ 15 III EStG
Mitunternehmerschaft, die o.g. Merkmale aufweist
GmbH & Co. (immer)
Inland?
= Geltungsbereich des Gewerbesteuergesetzes
Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 2 II GewStG)
Kapitalgesellschaften
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (eG)
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VvaG)
- ...
- vergleichbare ausländische Gesellschaftsformen
Gewerbebetrieb kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
(§ 2 III GewStG)
- sonstige juristische Personen des privaten Rechts,
z.B. eingetragene Vereine (e.V.)
- nichtrechtsfähige Vereine
+
mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
(§ 14 AO)
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
(§ 14 AO)
1. Selbständigkeit,
2. Nachhaltigkeit
Gewerbesteuerpflicht
bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften
Beginn, Ende
Beginn:
alle Tatbestandsmerkmale eines Gewerbebetriebs
sind erfüllt
Ende:
Aufgabe jeder werbenden Tätigkeit
Gewerbesteuerpflicht
bei Kapitalgesellschaften
Beginn, Ende?
Beginn:
grds. mit Eintragung ins Handelsregister
Ende:
Einstellung jeglicher Tätigkeit = Vermögensverteilung
an Gesellschafter
Gewerbesteuerpflicht
bei wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
Beginn, Ende?
Beginn:
Aufnahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs
Ende:
Tatsächliche Einstellung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs
Steuerbefreiungen
§ 3 GewStG
- Bundeseisenbahnvermögen
- Deutsche Bundesbank
- KfW
- Gemeinnützige Körperschaften § 3 Nr. 6 GewStG
Hebeberechtigte Gemeinde, Steuerschuldner
(Gesetzliche) Grundlagen?
§§ 4 – 5 GewStG
R 4.1 – 5.3 GewStR
§ 4 GewStG?
Hebeberechtigte Gemeinde
= Gemeinde, in der eine Betriebsstätte unterhalten wird
Mehrere hebeberechtigte Gemeinden
= Anteil am Steuermessbetrag,der auf die jeweilige Gemeinde entfällt
Steuerschuldner?
§ 5 GewStG
Unternehmer für dessen Rechnung und Gefahr
das Unternehmen betrieben wird
Maßgebender Gewerbeertrag und -verlust?
(Gesetzliche) Grundlagen?
- §§ 6 – 10a GewStG
- § 20 GewStDV: Grundbesitz
- R 7.1 – 10a.4 GewStR
- § 15 EStG
Berechnungsschema?
Gewinn aus Gewerbebetrieb lt. EStG / KStG
+ Hinzurechnungen gem. § 8 GewStG
- Kürzungen gem. § 9 GewStG
= Gewerbeertrag vor Verlustabzug
- Verlustabzug gem. § 10a GewStG
= Gewerbeertrag (§ 7 GewStG)
Kürzungen ?
Kürzungen gem. § 9 GewStG
Nr. 1 Grundbesitzkürzungen
Nr. 2 Gewinnanteile an Personengesellschaften
Nr. 5 Zuwendungen
Beispiel Spenden:
Beispiel Spenden:
Einzelgewerbetreibender G hat einen Gewinn von
100.000 € ermittelt. Folgende Beträge hat er aus
betrieblichen Mitteln gespendet:
- Gemeinnützige spenden 29.000 €
- politische Spenden 1.000 €
Gewinn aus Gewerbebetrieb 100.000 €
Hinzurechnung § 8 Nr. 9 GewStG + 30.000 €
Politische Spenden sind nicht abzugsfähig.
- Kürzung § 9 Nr. 5 GewStG 29.000 €,
max. 20% v. 125.000 € = 26.000 €. - 26.000 €
= Gewerbeertrag 104.000 €
Steuermesszahl und -messbetrag nach dem
Gewerbeertrag
(Gesetzliche) Grundlagen:
§ 11 GewStG
R 11.1 – 11.2 GewStR
Entstehung, Festsetzung und Erhebung der Steuer
(Gesetzliche) Grundlagen:
§§ 16 – 21 GewStG
R 16.1 – 19.2 GewStR
Entstehung
Entstehung mit Ablauf des Erhebungszeitraums
(§ 18 GewStG)
Erhebungszeitraum
Erhebungszeitraum = Kalenderjahr
(§ 14 S. 2 GewStG)
Festsetzung
Festsetzung nach Ablauf des Erhebungszeitraums
(§ 14 S. 1 GewStG)
Gewerbesteuermessbetrag
Gewerbesteuermessbetrag
x Hebesatz der Gemeinde; mind. 200% (§ 16 GewStG)
= Gewerbesteuer
Vorauszahlungen
Entrichtung (§ 19 GewStG)
Je ¼ der Steuer der letzten Veranlagung am ...
- 15.02.
- 15.05.
- 15.08.
- 15.11.
Abrechnung (§ 20 GewStG)
Anrechnung der entrichteten Vorauszahlungen auf die
Steuerschuld des Erhebungszeitraums
Entstehung (§ 21 GewStG)
… mit Beginn des Kalendervierteljahres, in dem die
Vorauszahlungen zu entrichten sind.
Zerlegung des einheitlichen
Gewerbesteuermessbetrages
(Gesetzliche) Grundlagen:
§§ 28 – 34 GewStG
R 28.1 – 34.1 GewStR