BGB AT, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT
für die Klausuren
für die Klausuren
Fichier Détails
Cartes-fiches | 44 |
---|---|
Utilisateurs | 15 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | École primaire |
Crée / Actualisé | 09.01.2013 / 22.07.2024 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/bgb_at_schuldrecht_at_schuldrecht_bt
|
Intégrer |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/bgb_at_schuldrecht_at_schuldrecht_bt/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Definition Schuldverhältnis
im engeren Sinne:
Sonderverbindung zwischen zwei oder mehreren Personen, kraft welcher der Gläubiger vom Schuldner eine Leistung zu fordern berechtigt ist, § 241 I BGB.
Es entsteht durch Rechtsgeschäft oder kraft Gesetzes.
im weiteren Sinne:
Das umfassende Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten (vgl. § 241 II BGB)
Definition Nebenleistungspflichten
Die dienen der Vorbereitung, Durchführung und Sicherung der Hauptleistungspflicht.
Sie entstehen durch vertragliche Vereinbarungen, Gesetz oder aus Treu und Glauben (§ 242 BGB).
Definition Hauptleistungspflichten
Sie prägen die Eigenart des jeweiligen Schuldverhältnisses, kennzeichnen den Vertragstyp. Bei Fehlen würde das Schuldverhältnis einem anderen Vertragstyp entsprechen.
Definition leistungsunabhängige Nebenpflichten
Verpflichtung zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils aus einem Schuldverhältnis, § 241 II BGB.
Schutzgegenstand ist das Integritätsinteresse des Vertragspartners.
Synallagma
Gegenseitige Abhängigkeit der Leistungspflichten bei einem gegenseitigen Vertrag.
Eine Leistung wird um der anderen Willen eingegangen (do ut des- Prinzip).
Definition Obliegenheit
Obliegenheiten sind gebotene Maßnahmen im eigenen Interesse.
Eine Nichtbeachtung führt lediglich zu eigenen Rechtsnachteilen bzw. Rechtseinbußen.
Bsp.: §§ 121 I BGB, 377 HGB
Definition Stundung
Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, die die Fälligkeit des Anspruchs bei Bestehenbleiben der Erfüllbarkeit hinausschiebt.
Definition grobe Fahrlässigkeit
Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in besonders schwerem Maße.
Nichtbeachtung dessen, was in der konkreten Situation jedem hätte einleuchten müssen.
Pflichten des Schuldners bei der Holschuld, Schickschuld und Bringschuld
Holschuld, § 269 I BGB:
Der Schuldner muss die Sache aussondern, bereitstellen und den Gläubiger benachrichtigen.
Schickschuld:
Der Schuldner muss die Sache an die Transportperson übergeben.
Bringschuld:
Der Schuldner muss die Sache dem Gläubiger an seinem Wohnsitz in Annahmeverzug begründender Weise tatsächlich anbieten.
Definition Leistungsort und Erfolgsort
Leistungsort (auch Erfüllungsort genannt):
Der Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung vorzunehmen hat.
Erfolgsort:
Der Ort, an dem der geschuldete Leistungserfolg eintritt.
Fallen nur bei der Schickschuld auseinander.
Definition Wahlschuld
Gem. §§ 262ff. BGB werden mehrere verschiedene Leistungen in der Weise geschuldet, dass nur die eine oder andere zu bewirken ist.
Wird eine der Leistungen unmöglich, bleibt der Schuldner nach § 265 BGB zur Leistung verpflichtet.
Definition Stückschuld und Gattungsschuld
Stückschuld:
Von Anfang an wird ein bestimmter Gegenstand geschuldet. Nur dieser ist erfüllungstauglich.
Gattungsschuld:
Der Schuldner ist nicht zur Leistung eines bestimmten Stücks verpflichtet, sondern kann mit jedem Gegenstand, der die entsprechenden Gattungsmerkmale aufweise, erfüllen.
=> § 243 I BGB
Definition der Leistung an Erfüllungs statt
Der Gläubiger nimmt eine anderen als die geschuldete Leistung an.
- > Erlöschen des Schuldverhältnisses
=> § 364 I BGB
Definition der Ersetzungsbefugnis
Es wird zwar nur eine bestimmte Leistung geschuldet, der Berechtigte kann jedoch diese Leistung durch eine andere ersetzen und so zum alleinigen Schuldinhalt machen.
Bsp.: §§ 249 II, 251 II BGB
Für die Frage, ob Unmöglichkeit liegt, kommt es nur auf die ursprünglich geschuldete Leistung an.
Definition Erfüllungsgehilfe
Wer mit Wissen und Wollen des Schuldners als Hilfsperson in dessen Pflichtenkreis tätig wird.
Definition des absoluten Fixgeschäfts
Es liegt vor, wenn die Einhaltung der Leistungszeit nach dem Vertragszweck und der jeweiligen Interessenlage so wesentlich ist, dass eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darstellt.
Definition des relativen Fixgeschäfts
Die Einhaltung der vereinbarten Leistungszeit ist nach der Parteivereinbarung so wesentlich, dass das Geschäft mit der Einhaltung der Leistungszeit stehen und fallen soll.
Definition der Preis- und der Leistungsgefahr
Preisgefahr:
Risiko einer Partei, die Gegenleistung erbringen zu müssen, obwohl sie die Leistung nicht erhalten hat.
Leistungsgefahr:
Frage, ob der Schuldner im Falle der Unmöglichkeit weiterhin zur Leistung verpflichtet ist.
Definition der Schutzpflicht iSd cic
Allgemeine Pflicht der Parteien, sich ab Eintritt in die Vertragsverhandlungen so zu verhalten, dass Körper, Leben, Eigentum und sonstige Rechtsgüter des anderen Teils nicht verletzt werden.
Definition der Ausklärungspflicht iSd cic
Eine Aufklärungspflicht aus § 241 II BGB besteht dann, wenn der andere Teil nach der Verkehrsauffassung redlicherweise Aufklärung erwarten darf.
Definition der Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens iSd § 311 III BGB
Ist gegeben, wenn der Dritte die persönliche Gewähr für die Seriosität und Erfüllung des Vertrags übernimmt und der Vertragspartner gerade auf die bessere Seriosität, die der Dritte durch seine Person vermittelt, vertraut.
Häufig der Fall bei Sachwaltern:
Personen, denen aufgrund ihrer beruflichen Stellung eine besondere Sachkunde zukommt.
Definition des eigenen wirtschaftlichen Interesses iSd § 311 III BGB
Der Dritte muss gleichsam in eigener Sache tätig sein, also als der eigentliche wirtschaftliche Interessenträger anzusehen sein.
Ungenügend: Das allg. Interesse des Gesellschafters am Erfolg seines Unternehmens.
Definition der Aufrechnung
Wechselseitige Tilgung zweier sich gegenüberstehender Forderungen durch einseitiges Rechtsgeschäft.
=> § 387 BGB
Definition des Erlass- und des Aufhebungsvertrages
Der Erlassvertrag (§ 397 I BGB) ist ein Verfügungsvertrag, durch den das Schuldverhältnis ieS erlischt.
Der Aufhebungsvertrag bringt das gesamte Schuldverhältnis iwS zum Erlöschen.
Definition des Zufalls iSd § 287 2 BGB
Zufall liegt nicht nur bei höherer Gewalt vor, sondern immer dann, wenn der Schaden weder vom Schuldner noch vom Gläubiger zu vertreten ist.
Definition des Mangelfolgeschadens
Schäden, die an sonstigen Rechtsgütern des Gläubigers im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingetreten sind.
=> Ersatz nur nach § 280 I BGB, da nur leistungsbezogene Nebenpflichtverletzung.
Definition der befreienden Schuldübernahme
Ein neuer Schuldner tritt an die Stelle des alten (Schuldnerwechsel). Der Altschuldner wird von seiner Schuld befreit.
=> §§ 414 ff. BGB
Gegenstück zum rechtsgeschäftlichen Gläubigerwechsel (Abtretung).
Definition des Schuldbeitritts (Schuldmitübernahme, kumulative Schuldübernahme)
Der Altschuldner wird nicht von seiner Schuld befreit, sondern ein Neuschuldner tritt neben ihn als Gesamtschuldner
Definition der Naturalresitution und der Geldentschädigung
Naturalrestitution:
Herstellung des Zustandes, der ohne Rechtsverletzung bestehen würde.
Geldentschädigung:
Ausgleich des Vermögensnachteils
Definition des Schadens
Jede unfreiwillige Einbuße, die jemand infolge eines bestimmten Ereignisses an seinen Rechtsgütern erleidet.
(Im Gegensatz dazu: Aufwendung = freiwillige Einbußen)
Definition der Differenzhypothese
Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn der jetzige, tatsächliche Wert des Vermögens geringer ist, als der Wert, den das Vermögen ohne das schädigende Ereignis haben würde.
Definition des normativen Schadens
Ein normativer Schaden ist zB regelmäßig dort anzunehmen, wo eine rechtliche Wertung die von Anfang an eintretende Verlagerung des Schadens auf eine andere Person als unbeachtlich erkennen lässt.
Erläuterung des Vermögensschadens aufgrund des Kommerzialisierungsgedankens
Liegt vor,:
- wenn die ständige Verfügbarkeit des Gutes für die eigenwirtschaftliche Lebensführung von zentraler Bedeutung ist,
- ein Eingriff in den Gebrauchsgegenstand vorliegt
- und der Eingriff zu einer fühlbaren Beeinträchtigung geführt hat (= Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswille)
Definition des erforderlichen Geldbetrags iSd § 249 II 1 BGB
Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte.
Erläuterung der Dispositionsbefugnis nach § 249 II BGB
Der Geschädigte kann nach § 249 II BGB auch dann den für die Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen, wenn die Reparatur gar nicht durchgeführt wird.
Definition der Geschäftsgrundlage
Die Geschäftsgrundlage ist ein Umstand, der von mindestens einer Partei bei Vertragsabschluss vorausgesetzt wurde und der von dieser auch - hätte die daran gedacht - zum Vertragsinhalt gemacht worde wäre und auf die sich die andere Partei redlicherweise hätte einlassen müssen.
=> § 313 BGB
Definition des Sukzessivlieferungsvertrages
Einheitlicher Vertrag, gerichtet auf die entgeltliche Lieferung einer Gesamtmenge von vertretbaren Sachen in zeitlich aufeinander folgenden Raten zu fest bestimmten Terminen oder auf Abruf.
Echter Sukzessivlieferungsvertrag/Ratenvertrag:
Es wird eine von Anfang an bestimmte Menge geschuldet.
Bezugsvertrag/Dauerlieferungsvertrag:
Mehrere Teilleistungen sind zu erbringen, aber die Menge ist noch nicht von vernherein bestimmt, sondern sie bestimmt sich nach dem Bedarf des Abnehmers.
Definition der haftungsausfüllenden und der haftungsbegründenden Kausalität
haftungsbegründende Kausalität:
Kausalität zwischen Verletzungshandlung und Rechtsgutsverletzung
haftungsausfüllende Kausalität:
Kausalität zwischen Pflicht- bzw. Rechtsgutsverletzung und Schaden.
Definition der Äquivalenztheorie
Kausal ist jede Verletzung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Schaden entfiele.
Definition Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist immer auf einen rechtlichten Erfolg gerichtet. Sie beteht aus einem objektiven und einenem Subjektiven Tatbestand.