BGB AT
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Kartei Details
Karten | 7 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 29.11.2014 / 14.03.2016 |
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Wie setzt sich eine Willenserklärung zusammen?
Obj und Subj Tb
Subj Tb: Handlungswille, Erklärungsbewusstsein, Geschäftswille
Handlungswille: Bewusstsein, überhaupt zu handeln.
Erklärungsbewusstsein: Bewusstsein, etwas rechtlich erhebliches zu erklären
Geschäftswille: Wille, eine ganz bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen
Wie wirkt sich jeweils das Fehlen des
Handlungswillens
Geschäftswillens
auf die WE aus?
Fehlender Handlungswille: WE unwirksam (105 II analog) da notwendiger Bestandteil
Fehlender Geschäftswille: WE wirksam (119 I e contrario) aber anfechtbar
Welche Folgen hat das Fehlen des Erklärungsbewusstseins?
Klassiker: Trier Weinversteigerung: Ortsfremder hebt Hand zum Gruß und erhält Zuschlag, Ebw = (-)
1. Willenstheorie
Erst-recht-schluss, 118 analog: WE nichtig, da Ebw notwendiger Bestandteil; 122 analog.
2. Erklärungstheorie (hM)
als WE zugerechnet wg Vertrauensschutz wenn:
Erklärender bei pflichgemäßer Sorgfalt erkennen musste, dass sein Verhalten als WE zu deuten ist und der Empfänger schutzwürdig ist (bei Vertreter Zurechnung über 166 I).
WE analog 119 I Alt. 2 anfechtbar
Woraus besteht der obj Tb einer WE?
Handeln lässt Schluss auf Rechtsbindungswillen zu
Obj Empfängerhorizont 133, 157
- ausdrücklich (Unterschrift)
- konkludent (Ubahnfahrt)
- Ausn durch Schweigen
Was versteht man unter dem Rechtsbindungswillen und wann liegt er vor?
RbW =
Wille, einen bestimmten rechtlichen Erfolg, insbes. vertragl Pflichten herbeizuführen.
(+) wenn der Erklärungstb einer WE sich für obj Beobachter als Äußerung eines Rechtsfolgewillens darstellt.
(!: grdsl im obj Tb zu prüfen! Wenn Wille, sich rechtl zu binden, obj vorhanden und nur subj fehlt, fehlt das Erklär.bew.! Rspr: eigene Fallgruppe "Rechtsbindungswille")
In welchen klassischen Fällen ist das Vorliegen des RbW problematisch?
1. "Angebot freibleibend" idR invitatio ad offerendum
2. Gefälligkeitsverhältnisse des täglichen Lebens
3. Spontane Erklärungen über Anerkennung einer Schuld
4. Scheingeschäft, 117 I
Wie ist das Gefälligkeitsverhältnis von einem Rechtsgeschäft abzugrenzen?
Anhand RbW!
Ermittlung nach obj Empfängerhorizont, 133, 157.
pro RbW (= GefälligkeitsV + bzw rechtsgeschäftsähnliche Gefälligkeit)
- wirtschaftl/rechtl Bed. für Empfänger
- Art, Grund, Zweck der Gefälligkeit, Wert der Sache
- dem Gefälligen erkennbare Gefahren für Empfänger
contra RbW:
- bloßer Rat vgl aber unbeschadet 675 II
- Gefälligkeit des tägl Lebens