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Kartei Details

Karten 7
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 29.11.2014 / 14.03.2016
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Wie setzt sich eine Willenserklärung zusammen?

Obj und Subj Tb

Subj Tb: Handlungswille, Erklärungsbewusstsein, Geschäftswille

Handlungswille: Bewusstsein, überhaupt zu handeln.

Erklärungsbewusstsein: Bewusstsein, etwas rechtlich erhebliches zu erklären

Geschäftswille: Wille, eine ganz bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen

Wie wirkt sich jeweils das Fehlen des

Handlungswillens

Geschäftswillens

auf die WE aus?

Fehlender Handlungswille: WE unwirksam (105 II analog) da notwendiger Bestandteil

Fehlender Geschäftswille: WE wirksam (119 I e contrario) aber anfechtbar

Welche Folgen hat das Fehlen des Erklärungsbewusstseins?

Klassiker: Trier Weinversteigerung: Ortsfremder hebt Hand zum Gruß und erhält Zuschlag, Ebw = (-)

 

1. Willenstheorie

Erst-recht-schluss, 118 analog: WE nichtig, da Ebw notwendiger Bestandteil; 122 analog.

 

2. Erklärungstheorie (hM)

als WE zugerechnet wg Vertrauensschutz wenn:

Erklärender bei pflichgemäßer Sorgfalt erkennen musste, dass sein Verhalten als WE zu deuten ist und der Empfänger schutzwürdig ist (bei Vertreter Zurechnung über 166 I).

WE analog 119 I Alt. 2 anfechtbar

Woraus besteht der obj Tb einer WE?

Handeln lässt Schluss auf Rechtsbindungswillen zu

Obj Empfängerhorizont 133, 157

- ausdrücklich (Unterschrift)

- konkludent (Ubahnfahrt)

- Ausn durch Schweigen

Was versteht man unter dem Rechtsbindungswillen und wann liegt er vor?

RbW =

Wille, einen bestimmten rechtlichen Erfolg, insbes. vertragl Pflichten herbeizuführen.

(+) wenn der Erklärungstb einer WE sich für obj Beobachter als Äußerung eines Rechtsfolgewillens darstellt.

 

(!: grdsl im obj Tb zu prüfen! Wenn Wille, sich rechtl zu binden, obj vorhanden und nur subj fehlt, fehlt das Erklär.bew.! Rspr: eigene Fallgruppe "Rechtsbindungswille")

In welchen klassischen Fällen ist das Vorliegen des RbW problematisch?

1. "Angebot freibleibend" idR invitatio ad offerendum

2. Gefälligkeitsverhältnisse des täglichen Lebens

3. Spontane Erklärungen über Anerkennung einer Schuld

4. Scheingeschäft, 117 I

Wie ist das Gefälligkeitsverhältnis von einem Rechtsgeschäft abzugrenzen?

Anhand RbW!

Ermittlung nach obj Empfängerhorizont, 133, 157.

pro RbW (= GefälligkeitsV + bzw rechtsgeschäftsähnliche Gefälligkeit)

- wirtschaftl/rechtl Bed. für Empfänger

- Art, Grund, Zweck der Gefälligkeit, Wert der Sache

- dem Gefälligen erkennbare Gefahren für Empfänger

 

contra RbW:

- bloßer Rat vgl aber unbeschadet 675 II

- Gefälligkeit des tägl Lebens