Beziehung und Zusammenleben

Gleichberechtigung, Konkubinat, Ehe, Kindesverhältnis, Scheidung, Errungenschaftsbeteiligung, Erbrecht, Mietrecht

Gleichberechtigung, Konkubinat, Ehe, Kindesverhältnis, Scheidung, Errungenschaftsbeteiligung, Erbrecht, Mietrecht


Fichier Détails

Cartes-fiches 85
Utilisateurs 47
Langue Deutsch
Catégorie Culture générale
Niveau Apprentissage
Crée / Actualisé 04.05.2016 / 08.06.2024
Lien de web
https://card2brain.ch/box/beziehung_und_zusammenleben_
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/beziehung_und_zusammenleben_/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Was regelt der Mieterschutz?

  • Den Schutz des Mieters vor missbräuchlichen Mietzinsen und anderen missbräuchlichen Forderungen der Vermieterin.
  • Die Anfechtung missbräuchlicher Kündigungen.
  • Die befristete Erstreckung von Mietverhältnissen.

Innert welcher Frist muss der Mieter eine Mietzinserhöhung anfechten?

Innert 30 Tagen seit der Ankündigung bei der Schlichtungsbehörde.

Nennen Sie zwei Gründe, die zur Anfechtung einer Kündigung berechtigen.

  • Kündigung aufgrund von Ansprüchen, die der Mieter nach Treu und Glauben einfordert (z.B. Rachekündigung weil der Mieter wegen zu hoher Heizkosten reklamiert hat).
  • Kündigung während eines Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens im Zusammenhang miit dem Mietverhältnis.
  • Kündigung vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss eines Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens (Sperrfrist)

Welche Umstände verunmöglichen eine Mieterstreckung?

Wenn der Mieter z.B. in Zahlungsverzug ist oder er seine Pflicht zur Sorgfalt und zur Rücksichtsnahme schwer verletzt hat.

Wie lange kann ein Mietverhältnis für Wohnungen maximal erstreckt werden?

Wenn der Mieter innert 30 Tagen ab Empfang der Kündigung bei der Schlichtungsbehörde am Ort, wo sich die Liegenschaft befindet, einen entsprechenden Antrag stellt.