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Bewirtschaftung von Mietliegenschaften

Bewirtschaftung von Mietliegenschaften

Andrea Olivia Moretta

Andrea Olivia Moretta

Set of flashcards Details

Flashcards 65
Students 60
Language Deutsch
Category General Education
Level University
Created / Updated 07.06.2013 / 13.01.2025
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Berechnung Kostendeckender Mietzins

Ausgangslage:

Land + Baukosten = Anlagekosten (Neubau)

Abziehen:

- Kapitalverzinsung (1x z.B. 3.5 % auf Fremdkapital, 1x z.B. 4.0 % auf Eigenkapital)

- Laufende Kosten (z.B. 0.25 % der Anlagekosten)

- Unterhaltskosten (z.B. 0.5 % der Baukosten)

- Abschreibungen (z.B. 1.00% der Baukosten)

- Risikoprämie (z.B. 0.30 % der Anlagekosten)

Zwischentotal z.B. 96 %

Um dann die Lücke von 4% zu schliessen, muss die Differenz eingerechnet werden (4%= Bewirtschaftungskosten)

Rechnung: Endsumme (nach allen Abzügen) / 95 x 4= Kostendeckender Mietzins

Erklärung Mietzinskalkulation bei Erstvermietung

Für die Mitezinskalkulation bei der Erstvermietung ist eine genaue Orientierung durch den Eigentümer entscheidend. Es sind alle nötigen Unterlagen beizuziehen, wie Pläne und Informationen über Land- und Anlagekosten, Lage etc. Weiter sind die Kosten zu kalkulieren wie auf der letzten Karte beschrieben.

Vom kostendeckenden Mietzins sind nun die einzelnen Mietzinse zu berechnen. Die Kalkulationsgrundlagen werden in folgende Bereiche aufgeteilt:

- Gegebene Mietzinse und Mietzinsbestandteile (Orts- und Quartiersüblichkeit z.T. schon festgelegt z.B. oder Auto ein- oder Abstellplätze, Einzelgaragen etc.)

- Kalkulationsfläche (die vermietbare Fläche ist pro Mietobjekt zu bestimmen, wobei die Nebenflächen im Bezug zur Hauptfläche zu werten sind. Sinnvollerweise werden die Flächen nach SIA 416 berechnet. Die so entstandene Fläche wird Kalkulationsfläche (KF) genannt. (z.B. Wohnraum 1.0 x qm oder Balkon 0.5 x qm)

- Wertbeeinflussende Faktoren (WF) (Mit den wertbeeinflussenden Faktoren wird die Kalkulationsfläche aufgrund verschiedener Faktoren wie Lage, Stockwerk, Lift etc. gewichtet. Wertverbesserungen werden mit Zuschlägen, Wertverminderungen mit Abzügen je in % berücksichtigt. In der Regel erhalten Erdgeschosswohnungen den Faktor 1. (Bsp. s. Buch Seite 33/86)

- Kalkulationseinheiten (KE) (Aus der Kalkulationsfläche KF und den wertbeeinflussenden Faktoren WF lassen sich die Kalkulationseinheiten KE pro Mietobjekt ermitteln.

Formel: KF x WF= KE

Beispiel: 125.6 x 118% = 148.21

Mietzinsanteil pro Kalkulationseinheit (KE)

Formel: Kostendeckende - gegebene Mietzinse x einzelne Kalkulationseinheit / Total Kalkulationseinheiten

Beispiel: 538542 - 95500 x 148.21 / 2300 = 28549 pro Jahr

Bruttorendite, Definition

Die Bruttorendite ist, auf die kürzeste Formel gebracht, das in Prozenten ausgedrückte Verhältnis der Mietzinseinnahmen zu den gesamten Anlagekosten (Kaufpreis bzw. Bau- und Landerwerbskosten). Die kostendeckende Bruttorendite stellt somit das Verhältnis der kostendeckenden Mietzinseinnahmen zu den gesamten Anlagekosten dar.

Eine Kalkulationseinheit setzt sich zusammen aus:

Kalkulationsfläche + Wertbeeinflussende Faktoren

z.B. 125.6 qm + 18 % = 148.21  (oder x aber damit nicht in Prozent umrechnen muss, mache ich plus mit % Funktion)

Die Kalkulationsfläche setzt sich zusammen aus:

Wohnfläche x Faktor (anteilsmässig berechnet, z.B. Wohnung Balkon etc.) z.B. 1.0

Also, 115.0 qm x 1.0 = 115.0 qm (Wohnung wird mit 1.0 gerechnet da voll nutzbar)

Der Wertbeeinflussende Faktor ist:

z.B.

Lage pro Stockwerk + 3%

Lift pro Stockwerk + 2%

Besonnung + 3%

Strassenlärm - 3%

Also: Wohnung in der dritten Etage mit Aufzug, sonnig, keine Lärmbelastung: Zuschlag 18% auf Kalkulationsfläche

Mietzinsanteil pro Kalkulationseinheit

Formel:

Kostendeckende -  gegebene Mietzinse x einzelne Kalkulationseinheiten / Total Kalkulationseinheiten

Das ergibt den Jahresmietzins pro Wohnung

Formel für Bruttorendite

Mietzins x 100 / Anlagekosten

Die Bruttorendite darf nur bei neueren Bauten angewandt werden. 

Die Aufgaben eines Immobilienbewirtschafters

- Vermietung/Vermarktung

- Betreuung der Mietverträge

- Liegenschaftenunterhalt

- Akquisition

- Garantiewesen

- Kontrollen

- Administration

- Aus- und Weiterbildung

- Führungsaufgaben

Der Bewirtschaftungsauftrag, Wissenswertes

Der Bewirtschaftungsauftrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft und bedarf keiner besonderen Form. Seine Rechtsgrundlagen finden sich in OR Art. 394-406, der einfache Auftrag. 

Die schriftliche Form ist in jedem Fall zu empfehlen aus Beweismittelsicht sowie auch als Rechtsöffnungstitel für eine Betreibung. 

Der Bewirtschaftungsvertrag beinhaltet folgendes:

- Auftraggeber und Auftragnehmer formulieren Umfang und Aufgaben und können die getroffenen Vereinbarungen jederzeit wieder einsehen (Beweissicherung bei Meinungsverschiedenheiten)

- stellt eine Vollmacht für den Bewirtschafter gegenüber Dritten dar

Die Wirkungen des Auftrags sind vom Grundsatz beherrscht, dass die Parteien in einem Vertrauensverhältnis zueinander stehen. 

Ist der Umfang des Auftrages nicht ausdrücklich bezeichnet worden, bestimmt er sich nach der Natur des zu besorgenden Geschäftes (OR Art. 396 Abs. 1)

 

Pflichten der Parteien bei einem Bewirtschaftungsauftrag

Auftragnehmer:

- Getreue und sorgfältige Geschäftsführung

- Wahrung der Interessen des Auftraggebers

- Verzicht auf Handlungen, die nur dazu dienen, das Honorar zu erhöhen

- keine Kollision mit eigenen Interessen

- nach dem Willen des Auftraggebers handeln

- Weisungen befolgen

- Einhalten von Vorschriften, bei Verletzung Schadenersatzpflicht (OR Art. 397 Abs. 2)

- persönliche Ausführung des Auftrags (OR Art. 398 Abs. 3)

- Rechenschaftsablegung, Recht auf Einsicht und Herausgabe der Akten (OR Art. 400)

Pflichten der Parteien bei einem Bewirtschaftungsauftrag

Auftraggeber:

- Zahlung des vereinbarten Honorars und der Spesen (OR Art. 394 Abs. 3)

- Befreiung des Auftragnehmers von Verbindlichkeiten, welche dieser im Rahmen seines Auftrags eingegangen ist, z.B. Handwerkerrechnungen (OR Art. 402 Abs. 1) 

- Ersatz des Schadens, den der Auftragnehmers bei der Ausfürhung seines Auftrages erlitten hat (OR Art. 402 Abs. 2)

Inhalt des Bewirtschaftungsauftrages

Parteien

Objekt(e)

Vertragsbeginn

Vertragsdauer und Vertragskündigung

Aufgabenbereiche und Vollmachten (s. nächste Karte)

Kompetenzsumme für Ausgaben

Abrechnungstermine

Regelung des Zahlungsverkehrs

Besondere Vereinbarungen

Honorar und Spesen

Gerichtsstand

Ort, Datum und Unterschriften der Parteien

Erläuterung zu Vertragsdauer und Vertragskündigung

Gem. OR Art. 404 Abs. 1 kann ein Auftrag (also auch ein Bewirtschaftungsauftrag) jederzeit gekündigt werden. Erfolgt dies jedoch zur Unzeit, ist der zurücktretende Partner zum Ersatz des dem andern erursachten Schadens verpflichtet (Abs. 2). Vereinbarungen mit Kündigungsklauseln im Bewirtschaftungsauftrag sind deshalb rechtlich nicht bindend, aber in der Praxis trotzdem im Sinne einer Absichtserklärung zu empfehlen. 

Eine Vertragsauflösung zur Unzeit, könnte z.B. vorliegen, wenn die Auftragsnehmerin vor kurzem für dieses Mandat zusätzliches Personal eingestellt oder eine spezielle EDV-Software beschafft hätte. 

Aufgabenbereiche und Vollmachten

- Bemühung um dauernde Vollvermietung

- Abschluss, Änderung und Kündigung der Mietverträge

- Inkasso der Mietzinse und Nebenkosten

- gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit Mietern

- Überwachen des Unterhaltszustandes der Liegenschaft

- Anordnung von Reparaturen und Unterhaltsarbeiten

- Abschluss und Überwachung von Serviceverträgen

- Erstellen von mietvertraglichen Leistungsänderungen

- Anstellung, Instruktion und Überwachung des Betriebspersonals

- Erstellen von Haus- oder Benutzungsordnungen

- Überwachen des Heizbetriebes und Einkauf des Heizmaterials

- Erstellen einer jährlichen Heiz- oder Nebenkostenabrechnung

- Abschluss und Änderung von Versicherungsverträgen

- Anmeldung und Abwicklung von Schadenfällen

- Prüfung und Bezahlung aller Rechnungen für den Liegenschaftenaufwand (Rechnungskontrolle aufgrund von Offerten, Aufträgen, Verträgen usw)

- Buchfürhung über sämtliche Einnahmen und Ausgaben

- Erstellen und Überwachen von Budgets, Finanzplänen und Jahresrechnungen

- Verkehr mit Behörden, Amtsstellen und Gerichten im Rahmen des Verwaltungsauftrages

Kompetenzsumme für Ausgaben

 

Die Kompetenzsumme liegt in der Regel zwischen CHF 3000 und CHF 10000 pro Fall (evtl. indexiert). Es sollte sichergestellt sein, dass immer wiederkehrende Ausgaben in der Kompetenz der Bewirtschaftung vorliegen. 

Abrechnungstermine

Abrechnungs- und Zwischenabrechnungstermine müssen festgelegt werden

Regelung des Zahlungsverkehrs

Es ist festzulegen welchen Konten die Salden aus den periodischen Abrechnungen zu belasten sind. 

Besondere Vereinbarungen

Grundsätzlich sind besondere Vereinbarungen zu vermeiden weil sie die Handlungsfreiheit des Bewirtschafters einschränken. Beispiele: Weisungen über zu berücksichtigende Handwerker und Lieferanten, bezüglich Mieterindex usw. 

Honorar und Spesen

Im Honorar nicht inbegriffene Leistungen sind speziell zu vermerken, z.B. im Zusammenhang mit Erstvermietungen, Rechtsstreitigkeiten, Betreibungen, Ausweisungen, Sanierungen, Marketing etc.

Übernahme eines Bewirtschaftungsauftrages

Abwicklung

- Kontaktaufnahme zwischen Eigentümer und Bewirtschafter

- Besichtigung der Liegenschaft

- Festlegen des Umfangs der Arbeiten

- Ausarbeiten einer Offerte durch den Bewirtschafter

- Abschluss eines Bewirtschaftungsauftrages

- Übernahme der Akten

- Orientierung diverser Stellen 

- Beginn der eigentlichen Bewirtschaftungstätigkeit

Information, über einen Bewirtschaftungswechsel sind diverse Stellen zu orientieren, beispielsweise:

- Mieter

- Hausdienstpersonal (auch persönliche Kontaktaufnahme)

- Werke (Elektrizität, Gas, Wasser)

- Behörden (Gemeinde, Steuerverwaltung etc.)

- Versicherungsgesellschaften, Kant. Gebäudeversicherung

- Servicefirmen

- wichtigste Handwerker

- Kaminfeger

- Grundpfandgläubiger (Bank)

Der Mieter ist brieflich über den Verwaltungswechsel und die allenfalls damit einhergehenden Veränderungen bei den Ansprechpersonen zu informieren. 

 

Informationen

Anders stellt sich der Fall bei dem einem Eigentümerwechsel:

Hier ist entweder mit einer dreiseitigen Vereinbarung (Eigentümer / neue Bewirtschaftung / Mieter) oder mit einer einseitigen Vertragsänderung (bei Wohn- und Geschäftsräumen mit Formular zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Vertragsänderungen - erhältlich bei den Sektionen der Vermieterverbände) über einen Vermieterwechsel zu informieren. 

Besondere Hinweise:

Neubau / neuere Bauten

Die Bewirtschaftungsübernahme eines Neubaus ist oft mit dem Erstvermietungsauftrag verbunden. Wenn immer möglich, sollte das Betriebspersonal durch den Immobilienbewirtschafter gesucht und eingestellt werden. 

Auf folgende Punkte ist bei neueren Bauten speziell zu achten: 

- Ist das Betriebsinventar genügend und zweckmässig?

- Sind die Briefkasten-, Sonnerie- und Türschilder einheitlich beschriftet?

Besondere Hinweise:

Altbau:

Geht die Betreuung der Liegenschaft von einer Bewirtschaftung zur anderen über, ist die Übergabe der folgenden Akten schriftlich und gegenseitig unterzeichnet festzuhalten: 

- Mietverträge mit allfälligen Nachträgen und sämtliche Mieterakten

- übrige Bewirtschaftungsakten wie Korrespondenz etc. 

- Mietzinsvorauszahlungen und - ausstände (es ist zu regeln, wer für das Inkasso allfälliger Mietzinsrückstände verantwortlich ist)

- Nebenkostenabrechnungen. Die Abrenzung erfolgt per letzter Abrechnung mit den Mietern. Den Saldo zwischen den seither aufgelaufenen Nebenkosten und den Akontobeiträgen der Mieter übernimmt die neue Bewirtschaftung.

- Unterlagen zu den mietzinssicherheiten

- Schliessplan mit Schlüsselverzeichnis und Reserveschlüsseln

- Lohnabrechnungen Betriebspersonal inkl. Abrechnungen Sozialabgaben

- Versicherungspolicen inkl. pendenter Schadenfälle

- Serviceverträge (Heizung, Brenner, Flachdach, Lift, Waschmaschine, Tumbler, TV-Anschluss etc.)

- Hauswertungsvertrag

- Baupläne, Baubeschrieb, Handwerkerverzeichnis

- Grundbuchauszug, Katasterplan

- Übersicht Betriebsinventar

- Buchungsunterlagen (Zahlungsverbindungen, Soldobilanz, Saldoliste per Übernahme etc.)

Die kompletten Buchhaltungsunterlagen werden in der Regel nicht übergeben. 

Findet mit dem Wechsel der Bewirtschaftung gleichzeitig ein Wechsel des Eigentümers statt, ist eine Abgrenzung der Liegenschaftenabrechnung vorzunehmen, die sogenannte ausseramtliche Abrechnung. Diese erfolgt auch bei einem Eigentümerwechsel innerhalb derselben Bewirtschaftung. Grundlage bildet der Kaufvertrag, in welchem der Antrittstag festgehalten ist. Auf diesen Tag hin sind alle Ertrags- und Aufwandpositionen der Liegenschaftenabrechnung abzugrenzen. 

Bei den Gemeindewerken (Strom, Gas, Wasser/Abwasser) empfielt es sich, möglichst frühzeitig über den Eigentümerwechsel zu informieren, damit die Zähler auf den Stichtag abgelesen und periodengerecht fakturiert werden können. 

 

Arten der Mietverträge

Mietvertrag für Wohnräume

Mietvertrag für Geschäftsräume

Mietvertrag für Nebenobjekte (PP, Bastelraum, Lagerraum)

Wissenswertes bei Nebenobjekten

Art. 253 OR

Das Nebenobjekt trägt das Schicksal der Hauptsache. Auch wenn ein Mietvertrag für die Wohnung und ein anderer Mietvertrag für den Parkplatz abgeschlossen wurde. Parkplatz gehört zur Wohnung weil das eine logische Folgerung ist.

SCHUTZBESTIMMUNGEN

Eine andere Sache ist es, wenn der Parkplatz von einem Nachbargrundstück gemietet wird. Dann trägt das Nebenobjekt nicht das Schicksal der Hauptsache.

Geschäftsmietvertrag, Definition

- Horizontal und vertikal abgeschlossen

- Auf Dauer vermietet (Nicht ein Stand am Weihnachtsmarkt z.B.)

- Geschäftszweck dienend / Gewinnorientiert

Mietvertrag für Wohnräume, Definition

Man muss darin wohnen

(Geschäftliche Tätigkeit ist in dem Rahmen ok, solange grösstenteils in der Wohnung gewohnt wird)

Formvorschriften bei Mietverträgen:

- mündlich (gegenseitig übereinstimmende Willensäusserung in den wesentlichen Vertragspunkten-> 1. Objekt, 2. Dauer (Mietbeginn mit Schlüsselübergabe), 3. Mietzins (Miete+NK)

- schriftlich (hat zwei Funktionen, 1. Beweismittel, 2. prov. Rechtsöffnungstitel) / Offert und Akzept (wenn tel. alle Punkte durchgegangen wurden gilt der Vertrag. Sobald der Vertrag in schriftlicher Form per Post unterwegs ist, gilt er als aufgehoben da schriftlich höher gestellt. (OR Allg. Teil, 10 Tage bis Rücksendung)

- konkludentes Verhalten / stillschweigend

 

Kündigung von Mietverträgen:

Ausserordentlich-> - Gesetz deklariert ganz bestimmte Fälle in denen das Geht

Ordentlich->

- Jederzeit zu ordentlichen Fristen für Mieter und Vermieter

- Begründung nur auf Forderung (Aus Vermietersicht, besser zu unterlassen)

Dauer von Mietverträgen:

OR 255

- Unbestimmte Dauer (unbefristetes Mietverhältnis)

- Bestimmte Dauer (befristetes Mietverhältnis)

Praxis:

Mietverträge mit Mindestdauer (unecht befristete Mietverhältnisse)

Wissenswertes für unbefristete Mietverhältnisse:

Art. 255 OR

Von Anfang an änderbar->

- Kündigungsfrist / Termine

- Mietvertragsänderungen

- Mietzins-Berechnungsgrundlagen: Ref-Zins/LIK/Kostensteigerung

Wissenswertes für befristete Mietverhältnisse:

OR 255

Während der Mindest-Mietdauer dürfen kein vertraglichen Änderungen vorgenommen werden.

Ausnahmen gelten bei: Staffelmietzins und Indexvertrag da dies speziell ausgestaltete Verträge mit gesetzlichem Gestaltungsraum sind.

Allerdings nur mit Änderungsvereinbarung

Wissenswertes für Staffelmietverträge:

Art. 269 OR und Art. 19 VMPG (Auch im OR)

- Mind. 3 Jahre Laufzeit

- Der Betrag der Erhöhung(en) muss bei Vertragsabschluss in Franken festgelegt werden

- 1 Erhöhung pro Jahr

- Erhöhung muss Max. 4 Monate und Min. 10 Tage vor Erhöhung mittels Formular zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen angekündigt werden

Ausnahme: Im Falle wertvermehrender Investitionen kann der Miezins angepasst werden. Allerdings nur, wenn dies speziell vereinbart wurde. 

Wissenswertes für Indexierte Mietverträge:

OR Art. 269b und c  

 

- Der Mietvertrag muss mind. für 5 Jahre abgeschlossen werden

Die Vereinbarung, dass der Mietzins einem Index folgt, ist nur gültig, wenn der Mietvertrag für mindestens fünf Jahre abgeschlossen und als Index der Landesindex der Konsumentenpreisen vorgesehen wird.

Anzeige der MZ Anpassung mittels amtlichem Formular und innert 30 Tagen (VMWG Art. 17 Abs. 3)

Gesetzliche Kündigungsfristen 

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der zwischen dem Empfang der Kündigung und dem Kündigungstermin einzuhalten ist. 

Unbew. Sachen (z.B. Kiesparkplatz beispiel Bemi) und Fahrnisbauten-> 3 Monate

Wohnungen-> 3 Monate

Geschäftsräume-> 6 Monate

Möglierte Zimmer, gesondert verm. Einstellplätze und ähnliche Einrichtungen-> 2 Wochen

Gesetzliche Kündigungstermine OR Art. 266 ff

1. Vertrag

2. Ortsüblicher Termin

3. Kein Ortsgebrauch: gesetzlicher Termin

Bedingungen für eine Familienwohnung

Art. ZGB 165/ OR 266m

 

- Lebensmittelpunkt

- verheiratet

- gilt ebenfalls für eingetragene Partnerschaften