Begrifflichkeiten aus Buchhaltung und Bank DA
Begrifflichkeiten aus Buchhaltung und Bank für Dentalassistentinnen im Administrations Unterricht
Begrifflichkeiten aus Buchhaltung und Bank für Dentalassistentinnen im Administrations Unterricht
Kartei Details
Karten | 25 |
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Lernende | 138 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Informatik |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 09.07.2015 / 31.03.2025 |
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Kontokorrent:
Das Konto kann bis zur Höhe der angesetzten Kreditgrenze überzogen werden, d.h. man kann Schulden machen. (Zins!)
Darlehen:
Ausleihen von Geld für eine bestimmte Zeit gegen Verpflichtung von Rückzahlungen und Zinszahlungen.
Zins:
Entschädigung für die Überlassung von Kapital. Je länger die Laufzeit, d.h. je länger die Bank das Geld behalten kann, desto höher ist der Zinsfuss.
Spesen:
Gebühren, die für das Führen eines Kontos verlangt werden.
Vollmacht:
Rechtsgeschäftlich erteilte Ermächtigung. Kann sich als Spezialvollmacht auf einzelne Geschäfte (Konto, Kasse) beziehen oder als Generalvollmacht auf eine Vielzahl von Rechtsgeschäften. Eine Vollmacht kann selbstverständlich jederzeit abgeändert oder widerrufen werden.
Bargeldlos:
Als bargeldlos bezeichnet man Zahlungen, die nicht mit Banknoten und Münzen geleistet werden, sondern durch Verrechnung von Guthaben auf Bank- oder Postkonten.
Giro:
Überweisungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr, wenn Absender und Empfänger ein Post- oder Bankkonto haben.
Buchhaltung:
Verbuchen und Festhalten von Einnahmen und Ausgaben zum Zwecke der Erfolgsrechnung.
Erfolgsrechnung:
Gegenüberstellung aller Erträge und Aufwendungen während einer bestimmten Periode (Monat/Jahr).
Bilanz:
Bilanzerstellung= Vermögensausweis
Die Bilanz zeigt Guthaben und Schulden einer Praxis zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Soll:
Buchhalterbezeichnung für die linke Zahlenkolonne in allen Konti der Buchhaltung.
Haben:
Buchhalterbezeichnung für die rechte Zahlenkolonne in allen Konti der Buchhaltung.
Skonto:
In Prozenten ausgedrückter Betrag, der bei fristgerechter Bezahlung oder bei Barzahlung vom Rechnungsbetrag abgezogen werden kann.
-> Gläubiger entscheidet, ob Skonto ja oder nein
Rabatt:
Preisnachlass auf den normalen Preisen (z.B. Mengenrabatt, Ausverkaufsrabatt, Freundschaftsrabatt, Angestelltenrabatt).
Brutto:
„Betrag inklusive“
z.B. Bruttolohn = vertraglich zugesicherter Lohn einschliesslich Sozialleistungen (AHV, IV, Arbeitslosenkasse, Versicherungsprämien).
Netto:
„Betrag nach allen Abzügen“
z.B. der effektiv ausbezahlte Nettolohn.
Kapital:
Geldbetrag, der nicht zu den laufenden Erträgen, sondern zum Vermögen gehört.
Schuldner:
Derjenige, der einen Geldbetrag schuldet.
Gläubiger:
Derjenige, der einen Geldbetrag zu gut hat.
Debitoren:
Beträge, die man noch „zu gut“ hat (Patientenzahlungen).
Kreditoren:
Beträge, die noch zu bezahlen sind (beim Zahnarzt z.B. Lieferanten- und Laborrechnungen).
Aktiven:
Vermögenswerte
Passiven:
Schulden
Girobeleg
Einzahlungsbestätigung, Quittung für Geldinstitut (Rechter Teil des Einzahlungsscheins)
Empfangsschein
Kundenquittung, linker, kleiner Teil des Einzahlungsscheins