Beamtenrecht

Allgemein

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Kartei Details

Karten 52
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 13.01.2015 / 11.09.2024
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Welche Beendigungsarten des Beamtenverhältnisses gibt es?

1. Entlassung

2. Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand

3. Verlust der Beamtenrechte

4. Entfernung aus dem Dienst

5. Abberufung kommunaler Wahlbeamter

6. Abwahl des BM / des Landrates

Worauf ist bei der Beendigung des Beamtenverhältnisses zu achten?

1. Zuständigkeit ( ist die Ernennungsbehörde, Aufgabe der zuständigen Behörde bei Eintlassung oder Eintritt)

2. vorherige Anhörung

3. Schriftform (Die Verfügung über das Ende des BV muss schriftlich zugehen)

4. Begründung

5. Bestmmtheit

6. Urkunde (nur deklaratorische Bedeutung)

7. Rechtsbehelfsbelehrung

8. Frist

9. Personalrat beteiligen

Wo ist die Besoldung gesetzlich geregelt?

Im Übergeleiteten Besoldungsgesetz für das Land NRW (ÜBesG NRW)

Woraus leitet sich das Besoldungsrecht ab?

Aus Art. 33 Abs. 5 GG und dem darin begründeten Alimentationsprinzip.

Was steht dem Alimentationsprinzip gegenüber?

Die Treuepflicht des Beamten

Woraus setzen sich die Dienstbezüge zusammen?

a) Grundgehalt

b) Familienzuschlag

c) zulagen

d) Vergütungen

e) Auslandsdienstbezüge

Was gehört zu den "sonstigen Bezügen" nach § 1 Abs. 3 Nr.1 -4 ÜBesG?

- Anwärterbezüge

- jährliche Sonderzuwendungen

- VL

Worauf ist bei der Teilzeit zu achten, wenn beide Ehepartner im öffentlichen Dienst beschäftigt sind?

Dann wird der Familienzuschlag nicht auf Teilzeit umgerechnet.

Wann wird das Ruhegehalt gezahlt?

Nach erreichen der Altersgrenze

Welche Funktion hat das Ruhegehalt?

Es hat die Funktion der gesetzlichen Rente und betrieblichen Altersvorsorge, ist jedoch ausschließlich für Beamte, Richter und Soldaten,

Anhand welcher Formel lässt sich das Ruhegehalt berechnen?

Ruhegehalt = ruhegehaltfähige Dienstzeit x Steigerungssatz = Ruhegehaltssatz x ruhegehaltsfähige Dienstbezüge

Welche Zeiten gehöreb zur ruhegehaltsfähigen Dienstzeit?

- der aktive Dienst der Beamten

- ggf. der Wehrdienst

- Zeiten als Beamtenanwärter

- Zeiten im Angestelltentarif im öffentlichen Dienst