BBUB02

Buchführung & Bilanzierung Vertiefung IUBH Fragen Script & Wissenskontrolle CLIX; Kompletter Kurs

Buchführung & Bilanzierung Vertiefung IUBH Fragen Script & Wissenskontrolle CLIX; Kompletter Kurs


Kartei Details

Karten 303
Lernende 30
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 20.09.2015 / 25.03.2022
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Lektion 4
Wissenskontrolle Clix

Die Bilanzierung des Leasingobjektes beim Leasinggeber oder beim Leasingnehmer hängt von folgenden Kriterien ab:

Lektion 4
Wissenskontrolle Clix

Welche der folgenden Ausführungen über die Folgebewertung von Sachanlagevermögen nach IAS 40 ist bzw. sind inhaltlich korrekt?

Lektion 4
Wissenskontrolle Clix

Wie sind gemäß HGB und IFRS außerplanmäßige Wertminderungen des Sachanlagevermögens zu behandeln?

Lektion 4
Wissenskontrolle Clix

Welche der folgenden Bewertungsvorschriften des IFRS ist bzw. sind sachlich korrekt wiedergegeben?

Lektion 5
Wissenskontrolle Clix

Welche der folgenden Eigenschaften zeichnet bzw. zeichnen ein verbundenes Unternehmen aus?

Lektion 5
Wissenskontrolle Clix

Welche der folgenden Definitionen bezüglich Beteiligungen ist bzw. sind richtig?

Lektion 5
Wissenskontrolle Clix

Welche der folgenden Ausführungen zu Wertpapieren des Anlagevermögens und Ausleihungen ist bzw. sind richtig?

Lektion 5
Wissenskontrolle Clix

Wie werden Finanzanlagen nach HGB bewertet?

Lektion 5
Wissenskontrolle Clix

Welches bzw. welche der nachfolgenden Finanzinstrumente gehören nicht zu den Kategorien von Finanzinstrumenten nach IAS 39.9?

Lektion 5
Wissenskontrolle Clix

Welche der folgenden Aussagen zur Folgebewertung von Finanzinstrumenten nach IAS ist bzw. sind sachlich korrekt?

Lektion 5
Wissenskontrolle Clix

Welche der folgenden Vereinfachungen sieht die künftige IFRS 9 für die Klassifizierung von Finanzinstrumenten vor?

Lektion 5
Wissenskontrolle Clix

Welche der folgenden Aussagen zum Charakter von Finanzanlagen ist bzw. sind inhaltlich korrekt?

Lektion 5
Wissenskontrolle Clix

Welche der folgenden Finanzanlagen ist bzw. sind als Beteiligung einzustufen?

Lektion 5
Wissenskontrolle Clix

Welche der folgenden Positionen gehört bzw. gehören zum Bilanzausweis nach § 266 HGB?

Lektion 5
Fragen Script 5.1 Kategorisierung und Ausweis von Finanzanlagen

1. Wo ist die weitere Untergliederung der Finanzanlagen nach HGB geregelt?

§ 266 HGB:
a. Anteile an verbundenen Unternehmen
b. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
c. Beteiligungen
d. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen eine Beteiligungsverhältnis besteht
e. Wertpapiere des Anlagevermögens
f. Sonstige Ausleihungen

Lektion 5
Fragen Script 5.1 Kategorisierung und Ausweis von Finanzanlagen

2. Wie sind verbundene Unternehmen definiert?

Gemäß § 271 Abs. 2 HGB sind Unternehmen verbunden, wenn sie aufgrund § 290 HGB als Mutter- oder Tochterunternehmen in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind (das heißt, es besteht eine unmittelbare/mittelbare beherrschende Einflussmöglichkeit).

Verbundene Unternehmen liegen z. B. vor, wenn das Mutterunternehmen die Mehrheit der Stimmrechte an einem Tochterunternehmen hält.

Lektion 5
Fragen Script 5.1 Kategorisierung und Ausweis von Finanzanlagen

3. Was versteht man unter Beteiligungen?

Liegt kein verbundenes Unternehmen vor, besteht aber die Absicht, durch die Investition dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dienen (§ 271 Abs. 1 HGB), so liegt eine Beteiligung vor. Im Zweifel gilt als widerlegbare Vermutung dass eine Beteiligung besteht, wenn mehr als 20 % des Nennkapitals erworben sind (§ 271 Abs. 1 S. 3 HGB).

Lektion 5
Fragen Script 5.1 Kategorisierung und Ausweis von Finanzanlagen

4. Warum sieht der Gesetzgeber einen gesonderten Ausweis von Ausleihungen gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis vor?

Der Bilanzleser kann das „Näheverhältnis“ zwischen den Vertragsparteien erkennen. Bei verbundenen und beteiligten Unternehmen sind hinsichtlich gewährter Kreditkonditionen und Sicherheiten u. U. andere Überlegungen ausschlaggebend als bei sonstigen Unternehmen.

Lektion 5
Fragen Script 5.2 Bewertung von Finanzanlagen nach HGB

1. Können in der Bilanzierung nach HGB Finanzanlagen mit einem höheren Wert als ihren Anschaffungskosten angesetzt werden?

Nein, die Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB sind immer Ausgangspunkt und Obergrenze der Bewertung (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB)

Lektion 5
Fragen Script 5.2 Bewertung von Finanzanlagen nach HGB

2. Wie erfolgt die Bewertung von Finanzanlagen, sofern der Wert der Finanzanlagen zum Bilanzstichtag dauerhaft gesunken ist?

Bei dauerhafter Wertminderung besteht Abschreibungspflicht gem. § 253 Abs. 3 S. 3 HGB auf den am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert.

Lektion 5
Fragen Script 5.2 Bewertung von Finanzanlagen nach HGB

3. Welche Alternativen bestehen bei einer vorübergehenden Wertminderung der Finanzanlagen?

Welche Alternative wird ein Unternehmen wählen, das einen möglichst hohen Gewinn ausweisen möchte?

Bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung besteht bei Finanzanlagen ein Abschreibungswahlrecht gem. § 253 Abs. 3 S. 4 HGB. Ein Unternehmen, das einen möglichst hohen Gewinn ausweisen möchte, nimmt bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung keine Abschreibung vor.

Lektion 5
Fragen Script 5.3 Exkurs: Finanzinstrumente nach IFRS

1. Können in der Bilanzierung nach IFRS Aktien mit einem höheren Wert als ihren
Anschaffungskosten angesetzt werden?

Ja, nach IFRS ist ein Ansatz von Finanzinstrumenten oberhalb der Anschaffungskosten
möglich
.
Nach IFRS zählen Aktien, die zu Handelszwecken gehalten werden, zur Kategorie „finanzieller Vermögenswert zum fair value (mit GuV-Effekt)“.
Die Aktien werden zum Bilanzstichtag erfolgswirksam zum fair value (auch wenn dieser über den Anschaffungskosten liegt) bewertet; Wertänderungen werden in der GuV erfasst.

Lektion 5
Fragen Script 5.3 Exkurs: Finanzinstrumente nach IFRS

2. Welche Kategorien von Finanzinstrumenten gibt es nach IAS 39?

• Finanzieller Vermögenswert zum Fair Value mit GuV-Effekt

• Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen

• Kredite und Forderungen

• Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Lektion 5
Fragen Script 5.3 Exkurs: Finanzinstrumente nach IFRS

3. Welche Kategorien von Finanzinstrumenten gibt es nach IFRS 9?

  • Financial instruments at amortised cost (Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten folgebewertet werden)
  • Financial instruments at fair value (Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet werden)

Lektion 6
Fragen Script 6.1 Begriff und Positionen des Umlaufvermögens

1. Wie ist das Umlaufvermögen definiert?

  

Im Umkehrschluss zu § 247 Abs. 2 HGB handelt es sich beim Umlaufvermögen um Vermögensgegenstände,
die nicht dauerhaft dem Unternehmen dienen sollen. Maßgebend für den Bilanzausweis ist also die Zweckbestimmung der Vermögensgegenstände.

Lektion 6
Fragen Script 6.1 Begriff und Positionen des Umlaufvermögens

2. In welche vier Hauptkategorien ist das Umlaufvermögen nach § 266 HGB unterteilt?

a. Vorräte
b. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
c. Wertpapiere
d. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.

Lektion 6
Fragen Script 6.1 Begriff und Positionen des Umlaufvermögens

3. An welchen Stellen in der Bilanz ist der Ausweis von Aktien denkbar?

Umlaufvermögen:

Wertpapiere: Anteile an verbundenen Unternehmen – Sonstige Wertpapiere Anlagevermögen

Finanzanlagen:

Anteile an verbundenen Unternehmen – Beteiligungen – Wertpapiere des Anlagevermögens

Lektion 6
Fragen Script 6.2 Zugangsbewertung im Umlaufvermögen

1. Welche Wertmaßstäbe sind für die Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens einschlägig?

a. Anschaffungskosten stellen Bewertungsmaßstab für erworbene Vermögensgegenstände dar und bilden die Obergrenze der Bewertung (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB)

b. Herstellungskosten stellen Bewertungsmaßstab dar für Vermögensgegenstände, die vom Unternehmen hergestellt, erweitert oder über den ursprünglichen Zustand hinaus verbessert wurden.

Lektion 6
Fragen Script 6.2 Zugangsbewertung im Umlaufvermögen

2. Wie (und wo im Gesetz) sind die Anschaffungskosten definiert?

§ 255 Abs. 1 HGB:
AK sind Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.

Lektion 6
Fragen Script 6.2 Zugangsbewertung im Umlaufvermögen

3. Wie (und an welcher Stelle im Gesetz) sind die Herstellungskosten definiert? Welche
Wahlrechte bestehen hier?

§ 255 Abs. 2 HGB:
Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes entstehen.

Pflichtbestandteile:

Materialeinzelkosten – Fertigungseinzelkosten – Sondereinzelkosten der Fertigung – Materialgemeinkosten – Fertigungsgemeinkosten – Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist.

Wahlbestandteile:

Verwaltungsgemeinkosten – herstellungsbezogene Zinsen – bestimmte soziale Aufwendungen

Lektion 6
Fragen Script 6.3 Folgebewertung im Umlaufvermögen

1. Was besagt das strenge Niederstwertprinzip des § 253 Abs. 4 HGB?

Aufgrund des strengen Niederstwertprinzips müssen außerplanmäßige Abschreibungen auch bei nur vorübergehender Wertminderung zwingend durchgeführt werden.

Hierbei ist als Vergleichswert der Börsen-/Marktpreis bzw. der am Abschlussstichtag beizulegende Wert zu wählen. Liegen die Anschaffungs-/Herstellungskosten über dem Börsen-/Marktpreis bzw. dem am Abschlussstichtag eizulegenden Wert, ist auf diesen Wert abzuschreiben.

Lektion 6
Fragen Script 6.3 Folgebewertung im Umlaufvermögen

2. Wie unterscheidet sich die Folgebewertung des Umlaufvermögens von der Folgebewertung
des Anlagevermögens?

Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden keine planmäßigen Abschreibungen vorgenommen.
Wertminderungen im Umlaufvermögen müssen zwingend mittels außerplanmäßiger Abschreibung berücksichtigt werden (strenges Niederstwertprinzip gem. § 253 Abs. 4 HGB).

Lektion 6
Fragen Script 6.3 Folgebewertung im Umlaufvermögen

3. Wie ist zu verfahren, sofern in späteren Geschäftsjahren der Grund für eine vorgenommene
außerplanmäßige Abschreibung entfällt?

Entfällt in späteren Geschäftsjahren der Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung, ist zwingend eine Zuschreibung vorzunehmen (§ 253 Abs. 5 HGB).

Lektion 6
Wissenskontrolle Clix

Welcher Vermögensgegenstand bzw. welche Vermögensgegenstände ist bzw. sind im Umlaufvermögen auszuweisen?

Lektion 6
Wissenskontrolle Clix

Welche der nachfolgenden Positionen gehört bzw. gehören zum Umlaufvermögen gem. § 266 Abs. 2 HGB?

Lektion 6
Wissenskontrolle Clix

Welche der folgenden Aussagen zur Zugangsbewertung im Umlaufvermögen gemäß HGB ist bzw. sind richtig?

Lektion 6
Wissenskontrolle Clix

Wie wird im Umlaufvermögen die Folgebewertung sachlich korrekt durchgeführt?

Lektion 6
Wissenskontrolle Clix

Welcher Sachverhalt bzw. welche Sachverhalte ist bzw. sind im Umlaufvermögen unter der Position „Sonstige Vermögensgegenstände“ auszuweisen?

Lektion 6
Wissenskontrolle Clix

Bei welcher bzw. welchen der genannten Kostenarten handelt es sich um aktivierungspflichtige Bestandteile der Herstellungskosten?

Lektion 6
Wissenskontrolle Clix

Welche der folgenden Erläuterungen über die Gliederungsmöglichkeit der Bilanz nach IFRS ist bzw. sind sachlich richtig?