Bankkredite
Kapitel 12 W&G
Kapitel 12 W&G
Kartei Details
Karten | 19 |
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Lernende | 24 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 13.04.2015 / 24.09.2019 |
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Zahlungsfähigkeit eines Schuldners = Fähigkeit, aufgenommene Schulden zurückzahlen zu können
Überprüfung der persönlichen Situation eines Interessenten (Alter, Beruf) = fähig und willig, den künftigen Verpflichtungen nachkommen zu können Will er zahlen?
Umfasst die materielle Seite eines potenziellen Kreditnehmers. Ist er aufgrund seiner Vermögens- und Ertragslage in der Lage, Zinsen leisten zu können? Kann er zahlen?
Ergebnis der Bonitätsprüfung. Der Kredit wird einer bestimmten Risikoklasse zugeteilt.
Dient der Finanzierung von Anlagevermögen (Maschinen, Mobilien)
Finanzierung eines laufenden Bauvorhabens. In Form eines Kontokorrents. Bei Fertigstellung in Hypothekarkredit umgewandelt
Ratenweise Rückzahlung
Rückzahlung in einem Betrag
Bewegliche Sache zu verwerten (Edelmetalle, Aktien, Lebensversicherungspolicen mit Rückkaufswert)
Fastpfandkredit ausschliesslich mit Wertpapieren gedeckt
Gebäude oder Grundstück zu verwerten
Es wird eine Grundpfandverschreibung verlangt
Es wird ein Schuldbrief erstellt
Unternehmung kann Kundenguthaben (Debitoren) an den Kreditgeber abtrete
Vermögen einer anderen Person dient als zusätzliche Sicherheit. Betreibung notwendig
Falls Kreditnehmer erfolglos gemahnt wurde, kann die Bank direkt auf das Vermögen der Bürgen greifen. Keine Betreibung notwendig
Keine Sicherheiten gestellt. Kredit wird nur aufgrund der Bonität gewährt
Fähigkeit, finanzielle Verluste ohne einen spürbaren Einfluss auf seinen Lebensstandard verkraften zu können
Emotionaler Umgang mit Anlagerisiken = Bereitschaft, Risiken einzugehen und Verluste zu akzeptieren