BAAP 1
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Kartei Details
Karten | 18 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 27.04.2015 / 12.05.2015 |
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1. Eine geordnete Berufsausbildung ist auch aus gesellschaftlicher Sicht von großer Bedeutung. Erklären Sie Ihrem / Ihrer Auszubildenden die Gründe für diese Aussage.
- hohes Qualifikationsniveau der Arbeitnehmer gilt als Wettbewerbsvorteil eines Landes
- Verminderung der Jugendarbeitslosigkeit
- mehr Beitragszahler für Sozialversicherungen
- Förderung sozialer Qualifikationen, dadurch erhöhte soziale Stabilität einer Gesellschaft
- Betriebliche Ausbildung wird in Selbstverantwortung der Wirtschaft vollzogen
2. Erklären Sie einer Schülergruppe, die Ihren Betrieb besichtigt, warum für junge Menschen
eine betriebliche Ausbildung für den Einstieg in das Berufsleben vorteilhaft ist.
- nach der schulischen Ausbildung erfolgt unmittelbar der Weg ins Beschäftigungssystem
- (Teilweise) wirtschaftliche Unabhängigkeit (Ausbildungsvergütung)
- Förderung der Persönlichkeit
- Entwicklung beruflicher Handlungsfähigkeit
- Voraussetzung für einen sicheren Arbeitsplatz
- Förderung der Identität mit dem Beruf
- Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit
- Steigerung des Ansehens
3. Für die Beantwortung der Frage, ob Sie in Ihrem Betrieb ausbilden, kommt eine Reihe von
Gesichtspunkten in Betracht. Benennen Sie diese im Einzelnen und gewichten Sie deren
pro und kontra.
PRO
- Arbeitsanforderungen können mit selbst ausgebildeten AN besser bewältigt werden
- langfristig dadurch Wettbewerbsvorteile
- Vermeidung personelle Fehlentscheidungen
- durch Übernahme der eigenen Azubis sind Ersparung in den Einarbeitungskosten neuer AN möglich
- Imagegewinn der Unternehmens
- Verbesserung der Arbeitsstrukturen durch Selbstorganisation der AN
CONTRA
- geeignete Ausbilder müssen vorhanden sein
- eventuell hohe Kosten
- bürokratischer Aufwand
- ist der Betrieb geeignet, besteht Investitionsbedarf?!
5. Ihr Auszubildender / Ihre Auszubildende fragt nach den im Grundgesetz verankerten Grundrechten. Erklären Sie ihm / ihr die Bedeutung für die Berufsbildung am Beispiel von Artikel 12 (1) des Grundgesetzes.
GG Art. 12 (1): „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetze oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden“
→Ausbildung frei wählbar!
7. Erläutern Sie die grundsätzliche Bedeutung des Berufsbildungsgesetzes. Welche Regelungen dieses Gesetzes sind wichtig im Rahmen Ihrer Ausbildertätigkeit?
Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes:
- Berufsausbildungsvorbereitung
- Berufsausbildung
- berufliche Fortbildung
- berufliche Umschulung
wichtig für Ausbildertätigkeit:
- qualifizierte Fertigkeiten in ständig wandelnder Arbeitswelt…
- berufliche Fertigkeiten…
- Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit)…
…müssen in einem geordneten Ausbildungsgang vermittelt werden!
+ Berufserfahrungserwerb ermöglichen
9. Erklären Sie ihrem Auszubildenden den Sinn und die wesentlichen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes. Warum sind polizeiliche Kontrollen notwendig?
Das Jugendschutzgesetz (Gesetz zum Schutz der Jugendlichen in der Öffentlichkeit) soll Kinder und Jugendliche, außerhalb der Obhut der Familie, vor sittlichen und gesundheitlichen Gefahren schützen.
- Aufenthalt in Gaststätten
- Abgabe und Genuss von alkoholischen Getränken
- Anwesenheit bei öffentlichen Tanz- und Filmveranstaltungen
- Zugang zu bespielten Bildträgern (Video, DVD, …)
- Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen
- Rauchen in der Öffentlichkeit
12. Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass Auszubildende charakterlich gefördert sowie
sittlich und körperlich nicht gefährdet werden dürfen. Was bedeutet das, und wie können
Sie diese Verpflichtung in Ihrem Betrieb erfüllen?
- meiner Funktion als Vorbild nachkommen
- Werte und Einstellungen vermitteln die von der Gesellschaft im Allgemeinen akzeptiert und für gut befunden werden
- auf Verhaltensänderungen des Azubis, die nicht meinen Vorstellungen entsprechen, reagieren
- durch entsprechende Ausbildungsmethoden die sozialen Kompetenzen des Auszubildenden fördern (z.B. Gruppenarbeit, „Softskills“)
- den Auszubildenden nur mit solchen Tätigkeiten beauftragen die seinen körperlichen Voraussetzungen entsprechen und von ihm erledigt werden können, ohne dass dies gesundheitliche Folgen nach sich ziehen würde
- den Auszubildenden nicht länger beschäftigen als dies die gesetzlich festgeschriebene Arbeitszeit erlaubt
- bei der Arbeitsunterweisung auf mögliche gesundheitliche Gefahren eingehen und Lösungen aufzeigen, die es ermöglichen, diese zu umgehen
13. Während des 2. Ausbildungsjahres Ihres / Ihrer 17jährigen Auszubildenden treten folgende Situationen auf: Erläutern Sie ihm / ihr die jeweiligen Möglichkeiten und nennen Sie die zugehörigen Rechtsgrundlagen.
Er möchte am 1. Mai nicht arbeiten
Er geht unsachgemäß mit Maschinen um
Er möchte seine Ausbildungszeit verkürzen
Er möchte eine Zeitausgleich für die Wochenendtätigkeit
Er möchte im November 4 Wochen Urlaub machen
Er möchte am 1. Mai nicht arbeiten
Rechtsgrundlage Jugendarbeitsschutzgesetz: dürfen Jugendliche am ersten Oster- und Weihnachtsfeiertag sowie am 1. Januar und 1. Mai nicht beschäftigt werden
Er geht unsachgemäß mit Maschinen um
Berufsbildungsgesetz: Laut § 13 ist der Auszubildende dazu verpflichtet Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln.
Er möchte seine Ausbildungszeit verkürzen
Berufsbildungsgesetz: Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu verkürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.
Er möchte eine Zeitausgleich für die Wochenendtätigkeit
Rechtsgrundlage Jugendarbeitsschutzgesetz: Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen der Woche beschäftigt werden. Werden Jugendliche an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen beschäftigt, so ist ihnen die 5 Tage Woche durch Freistellung an anderen berufsschulfreien Tagen derselben Woche sicherzustellen
Er möchte im November Urlaub machen
Der Ausbilder gewährt dem Auszubildenden Urlaub nach den jeweils geltenden Bestimmungen (Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Tarifvertrag). Der Urlaub sollte nach § 6 des Ausbildungsvertrages zusammenhängend und nicht innerhalb der Berufsschulzeit erteilt oder genommen werden. Während des Urlaubs darf der Auszubildende keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
15. Während der Ausbildungszeit Ihres / Ihrer Auszubildenden kommt es mit ihm / ihr zu Meinungsverschiedenheiten über die Arbeitsbedingungen. Wie können diese behoben werden? Welche Personen / Organisationen sind dabei geeignete Ansprechpartner?
Zunächst einmal ist es wichtig das Gespräch mit dem Auszubildenden zu suchen und die Gründe zu erforschen. Wenn sich aus diesem Gespräch keine Lösung finden lässt so kann der Ausbildungsberater hinzu gezogen werden, um den Konflikt zu lösen. Da dieser meist von der Kammer ist, ist es ihm auch möglich eine eventuelle Notwendig werdende Kontrolle des Ausbildungsbetriebs hinsichtlich der Zulässigkeit in die Wege zu leiten oder ggf. selbst durchzuführen. In besonders schwerwiegenden Konflikten ist es zudem möglich einen Schlichtungsausschuss hinzu zu rufen bevor der letzte mögliche Schritt vor Gericht gemacht wird.
21. Der Ausbildungsberater / die Ausbildungsberaterin der Landwirtschaftskammer hat zu einer Veranstaltung eingeladen. Erläutern Sie Ihrem / Ihrer Auszubildenden die Aufgaben eines Ausbildungsberaters / einer Ausbildungsberaterin.
- Ausbildungsberater geben Hilfestellung in Ausbildungsfragen
- Vermitteln bei Problemen zwischen Auszubildenden und Betrieb
- Sind bei der Anerkennung von Ausbildungsbetrieben beteiligt
- Führen Schulungen durch
- Organisieren Prüfungen
24. Stellen Sie die wesentlichen Unterschiede zwischen den Aufgaben
- eines / einer Ausbildenden sowie
- eines Ausbilders / einer Ausbilderin heraus.
Ausbildungsverantwortlich für den Auszubildenden ist der Ausbildende. Er nimmt die Einstellung vor und trägt alle Verpflichtungen die sich aus dem Ausbildungsverhältnis gemäß Ausbildungsvertrag ergeben. Er muss, wenn er nicht selber Ausbilder ist, einen qualifizierten Ausbilder einstellen und mit der Wahrnehmung der Ausbildungsaufgaben beauftragen.
25. Erklären Sie Ihrem / Ihrer Auszubildenden, wie er / sie eines Tages selbst Ausbilder / Ausbilderin werden kann und welche gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Zuerkennung der Ausbildereignung bestehen.
Das Berufsbildungsgesetz stellt Anforderungen an die Eignung der Ausbildenden sowie der Ausbildungsstätte die es zu Erfüllen gilt um als Ausbilder fungieren zu können.
Der Ausbilder muss dabei neben der fachlichen Eignung, worunter Berufs- und Arbeitspädagogische Kenntnisse und berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse zu verstehen sind, auch über die persönliche Eignung verfügen.
Eine persönliche Eignung ist anzunehmen wenn:
- keine charakterliche Gefährdung zu erwarten ist
- keine sittliche Gefährdung zu erwarten ist
- keine körperliche Gefährdung zu erwarten ist
- keine Vorstrafen vorhanden (polizeiliches Führungszeugnis)
- kein schwerer Verstoß gegen das BBiG vorliegt
- keine wiederholten Verstöße gegen das BBiG vorliegen
Über die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt der Ausbilder nach bestandener Meisterprüfung in dem entsprechenden Beruf, nach Abschluss einer einschlägigen, zweijährigen, fachschulischen Ausbildung (staatlich geprüfter …) oder nach der Abschlussprüfung an einer Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung (B.Sc. Produktionsgartenbau). Die berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten erwirbt man im Rahmen der Meisterprüfung oder durch einen gesonderten BAP-Kurs.
26. Erklären Sie, warum die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für einen Ausbilder /
eine Ausbilderin sinnvoll und erforderlich ist.
Diese Ausbildung ist sinnvoll da der Ausbilder über viele verschiedene Fähigkeiten verfügen muss, welche sich nicht ausschließlich auf Vermittlung der Fachkenntnisse des jeweiligen Ausbildungsberufes reduzieren lassen.
So ist der Ausbilder immer auch Erzieher und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Jugendlichen auch in Ihren sozialen und charakterlichen Kompetenzen gefestigt werden. Zudem ist es wichtig, dass er über Kenntnisse der verschiedenen Möglichkeiten der Arbeitsunterweisung verfügt und es zudem versteht, die Auszubildenden so anzusprechen, dass er Interesse weckt. Des Weiteren muss er es verstehen, die Auszubildenden zu motivieren und zu eigenverantwortlichen Arbeiten heran zu ziehen. Weiter sollte der Ausbilder immer auch Vorbild für die Auszubildenden sein und als Bezugsperson zu jeder Zeit zur Verfügung stehen und nach Möglichkeit für die Interessen der Auszubildenden einzutreten. Zudem werden im Zuge dieser Ausbildung rechtliche und gesetzliche Vorgaben angesprochen, die von großer Wichtigkeit für den reibungslosen Ablauf der Ausbildung sind und daher unbedingt vom Ausbilder erworben werden müssen.
27. Erläutern Sie die Stellung sowie die unterschiedlichen Funktionen ("Rollen") eines Ausbilders / einer Ausbilderin.
Ausbilder sind:
- sind Fachleute in dem Ausbildungsberuf
- wirken als Erzieher die Konflikte und Erziehungsschwierigkeiten lösen
- sind Lehrende, die die Ausbildungspflicht wahrnehmen
- sind Personalentwickler für qualifizierte Fachkräftenachwuchs
- sind Interessensvertreter der Auszubildenden
- sind Bezugsperson und Vorbild der Auszubildenden
- sind Anwälte der betrieblichen Ausbildung
4. Ein benachbarter Betrieb überlegt, ebenfalls einen Ausbildungsplatz anzubieten. Die Betriebsleitung erkundigt sich bei Ihnen über die finanziellen Belastungen. Informieren Sie über die Kostenstruktur (Brutto, Netto)
Die Kosten der Ausbildung setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
Ausbildungsvergütung +Sozialleistungen + Kosten für Ausbildungspersonal + Zeitaufwand für Fachkräfte +Kosten für Ausbildungseinrichtung + Kosten für Ausbildungsmaterial + Kalkulatorische Kosten (Zinsen, Abschreibungen)
Die durchschnittlichen Kosten pro Ausbildungsjahr belaufen sich laut Leitfaden auf etwa 16.435 €. Wobei jedoch die Nettokosten entscheidend sind, welche sich nach Abzug der Erträge auf etwa 8.705 € belaufen.
Von der Ausbildungsvergütung inklusive Überstundenvergütung (Bruttoverdienst),
Bruttokosten:
- Personalkosten der Azubis
- Personalkosten der Ausbilder
- Anlage- und Sachkosten
- Zeitaufwand für Fachkräfte, die an der Ausbildung mitwirken
- Kosten für Ausbildungseinrichtungen
- Kosten für Ausbildungsmaterialien
- Kalkulatorische Kosten für Ausbildungsgegenstände
- Sozialleistungen
Nutzen/Erträge:
- Erträge durch die Azubis (insbesondere produktive Leistungen)
- Nutzen durch die Ausgebildeten (Azubis übernehmen)
- Nutzen durch die Ausbildung (Imagegewinn, Synergien bei der Weiterbildung)
- Arbeitsstrukturen können im Sinne zunehmender Selbstorganisation der Mitarbeiter durch eine entsprechende Ausbildung verändert werden
- Langfristig können durch gute Ausbildungsqualitäten Wettbewerbsvorteile gesichert werden
- Die Arbeitsanforderungen können mit selbst ausgebildeten Kräften besser bewältigt werden
Ein Drittel der ausbildenden Betriebe erzielen einen positiven Nettobetrag, indem der Azubi produktiv eingesetzt wird.
6. Nennen Sie Ihrem Azubi die wesentlichen Rechtsquellen für die Berufsbildung in Deutschland und erläutern Sie die jeweilige Zuständigkeit von Bund, Länder, zuständigen Stellen, Vertragspartnern.
Das GG gliedert die Macht des Staates in 3 Bereiche (Gewaltenteilung).
Die Gesetzgebung (Legislative) liegt beim Bundestag und Bundesrat. Diese beschließen förmlich die Gesetze. Der Bundesrat ist zur zustimmungspflichtig, wenn die Länder hinsichtlich des Regelungsgegenstandes des Gesetztes betroffen sind. Diese Gesetze können z.B. Berufsbildungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz sein.
In den Gesetzen werden klar abgegrenzte Ermächtigungen an die vollziehende Gewalt (Exekutive) erteilt. Das sind die zuständigen Fachministerien. Für Bildung zuständig das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft. Das Ministerium erlässt Verordnungen, wie z.B. Verordnung für die Berufsausbildung oder Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte.
Mögliche Konflikte werden gerichtlich geklärt (Judikative).
Nach Art. 7 Abs. 1 GG, wird das Schulwesen durch die einzelnen Länder geregelt.
Landtag (legislativ) beschließt Gesetze (Schulgesetz).
Kultusministerium (exekutiv) erlässt Verordnungen (über berufsbildende Schulen und ergänzende Vorschriften).
Die zuständigen Stellen (Kammern) sind exekutiv und beschließen Satzungen, Prüfungsordnungen und Beschlüsse, z.B. über überbetriebliche Ausbildung.
Die Kammern als öffentlich-rechtlichen Körperschaften können für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich durch Erlass von Satzungen und Abfassung von Beschlüssen die jeweiligen rechtlichen Vorgaben weiter ergänzen.
Vertragspartner sind Ausbildende und Auszubildende. Sie schließen Verträge (Ausbildungsvertrag) und Vereinbarungen. Das ist im vereinbarten Privatrecht angesiedelt.
- die Länder sind für die BBS verantwortlich (Schulgesetz, Schulaufsicht), über ein Abstimmungsverfahren werden die Rahmenlehrpläne entwickelt
- der Bund ist für das BBiG verantwortlich, über ein Abstimmungsverfahren wir die Ausbildungsordnung erstellt
- LWK ist als zuständige Stelle und auch als zuständige Behörde für alle Berufe im Agrarbereich definiert.
- Aufgaben: Beratung der Ausbilder, Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung, Überwachung der Ausbildungsbetriebe und der Ausbildung, Durchführung von Prüfungen (Zwischen-, Abschluss-, Meister),
Anerkennung der Ausbildungsbetriebe, Untersagung der Einstellung von Auszubildenden
8. Informieren Sie einen interessierten Kollegen über wichtige rechtliche Bestimmungen, die im Rahmen der Ausbildung von Jugendlichen zu beachten sind.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (vom 12.04.1976, zuletzt geändert 2008) gilt für die Beschäftigung von jugendlichen unter 18 Jahre. Jugendlicher ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Für Ausbildende und Ausbilder ist die Kenntnis der wesentlichen Vorgaben dieses Gesetzes unabdingbar. Das Gesetz regelt:
- Arbeitszeit und Freizeit
- Freistellung zum Besuch der Berufsschule und zur Teilnahme an Prüfungen
- Beschäftigungsverbote und Beschränkungen unter bestimmten Voraussetzungen
- Ärztliche Untersuchungen vor und während der beruflichen Tätigkeit
Für Übertretungen der Bestimmungen des JArbSchG gibt es Bußgeld- und Strafvorschriften. Deren Verfolgung liegt bei den Gewerbeaufsichtsämtern.
Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche, außerhalb der Obhut der Familie vor sittlichen und gesundheitlichen Gefahren schützen.
Nach den Vorgaben des BAföG wird eine individuelle Ausbildungsförderung für schulische und studienbezogene Bildungsgänge geleistet, sofern ein entsprechender Rechtsanspruch besteht.
Je nach Situation müssen ggf. eine Reihe weiterer bundesgesetzlicher Bestimmungen berücksichtigt werden, z.B. Mutterschutzgesetz, Schwerbehindertengesetz, Arbeitszeitgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetz regelt:
o Arbeit und Freizeit
o Besuch der Berufsschule
o Beschäftigungsverbote
o Ärztliche Untersuchungen
Jugendschutzgesetz
o Aufenthalt in Gaststätten
o Alkohol und Tabak
o Besuch von öffentlichen Tanz und Filmveranst.
o Besuch von Spielhallen
10. Nennen Sie wichtige Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und erläutern Sie am Beispiel Ihres Betriebes, wie diese in Ihrem Beruf umgesetzt werden können.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (vom 12.04.1976, zuletzt geändert 2008) gilt für die Beschäftigung von jugendlichen unter 18 Jahre. Jugendlicher ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Für Ausbildende und Ausbilder ist die Kenntnis der wesentlichen Vorgaben dieses Gesetzes unabdingbar. Das Gesetz regelt:
- Arbeitszeit und Freizeit
- Freistellung zum Besuch der Berufsschule und zur Teilnahme an Prüfungen
- Beschäftigungsverbote und Beschränkungen unter bestimmten Voraussetzungen
- Ärztliche Untersuchungen vor und während der beruflichen Tätigkeit
Für Übertretungen der Bestimmungen des JArbSchG gibt es Bußgeld- und Strafvorschriften. Deren Verfolgung liegt bei den Gewerbeaufsichtsämtern.
Beispiel: Erwerbsobstbaubetriebe
Vorgaben in des gesetztes im Ausbildungsvertrag festhalten. Gegenseitige Kontrolle, dass sich beide Vertragsparteien daran halten.
Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden
in der Hauptsaison dürfen Jugendliche über 16 Jahre nicht mehr als 9 Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden, Überstunden müssen nach spätestens 3 Wochen durch Freizeit ausgleichen werden
Die Schichtzeit (Arbeitszeit + Pause) darf 11 Stunden nicht überschreiten
Jugendliche über 16 Jahren dürfen nur in der Zeit von 5:00 bis 21:00 beschäftigt werden
tägliche Arbeitszeit über 6 Stunden mindestens 60 Minuten Ruhepause
vor einem um 9:00 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht darf ein Jugendlicher nicht beschäftigt werden
Am Berufsschultag besteht ein Beschäftigungsverbot wenn der Unterricht mehr als 5 Stunden von mindestens 45 Minuten beträgt
Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen der Woche beschäftigt werden