B4 Teil 1 Geretsried
Fragen zur Prüfung des Laufbahnlehrgangs B4 Teil 1 an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried
Fragen zur Prüfung des Laufbahnlehrgangs B4 Teil 1 an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried
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Cartes-fiches | 350 |
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Utilisateurs | 173 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Matières relative au métier |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 05.10.2016 / 14.05.2025 |
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16. Wie sind brennbare Flüssigkeiten hinsichtlich ihrer Entzündbarkeit und des Flammpunktes eingeteilt ?
entzündlich (R10) Flammpunkt > 21°C
leichtentzündlich (F) Flammpunkt < 21°C
hochentzündlich (F+) Flammpunkt < 0°C
17. Sie haben an einer Einsatzstelle einen IBC Behälter mit wenig Informationen.
Welche Möglichkeiten der Informationsgewinnung bezüglich der Produktidentifikation, Maßnahmen,
Gefahrenhinweise, Vorgehen etc. kennen Sie ?
Nachschlagewerke Fzg. : Nüßler - Gefahrgutschlüssel, Kühn-Birett – Gefahrgut Ersteinsatz
Nachschlagewerke ILS : Datenbanken: Eri-Cards, Hommel, MEMPLEX
Spezialkräfte : TUIS
Sonstige : Hersteller, Internet, Produktnamenverzeichnis
1. Was ist hinsichtlich der Gefahrengruppen und Schutzkleidung beim A-Einsatz zu beachten ?
Gefahrengruppe I: Einsatzkräfte können ohne Sonderausrüstung tätig werden
Gefahrengruppe II: Einsatzkräfte nur mit Sonderausrüstung mind. Form 1 und PA, weiterhin Filmdosimeter und
Dosiswarngerät, evtl. Dosisleistungsmessgerät, Dekonmaßnahmen und Hygiene
Gefahrengruppe III: Einsatzkräfte nur mit Sonderausrüstung mind. Form 2 oder 3 und PA, weiterhin
Filmdosimeter und Dosiswarngerät, evtl. Dosisleistungsmessgerät, Dekonmaßnahmen und
Hygiene. Anwesenheit fachkundige Person
Bei Brand grundsätzlich Form 1 mit DIN EN 469 für Feuerschutzbekleidung
Transportunfall grundsätzlich wie Gefahrengruppe II
Terroristischen Anschlägen generell wie Gefahrengruppe III
2. Wie sind die Gefahrengruppen A für den allgemeinen Bereich unterteilt/ definiert ?
Gefahrengruppe IA: Aktivität bis 10⁴ fache der Freigrenze
Gefahrengruppe IIA: Aktivität von 10⁴ bis 10⁷ fache der Freigrenze
Gefahrengruppe IIIA: Aktivität über 10⁷ fache der Freigrenze
Betrifft nicht das Transportwesen !
3. Wie sind die Grenzwerte von radioaktiven Versandstücken im Transportwesen ?
Kategorie I: max. 5 µSv/h an der Oberfläche (Freigestellt, nicht kennzeichnungspflichtig), Transportkennzahl 0
Kategorie II: max. 500 µSv/h an der Oberfläche, Ortdosisleistung (ODL) in 1 m ≤ 10 µSv/h, Transportkennzahl ≤ 1
Kategorie III: max. 2000 µSv/h an der Oberfläche, ODL in 1 m ≤ 100 µSv/h, Transportkennzahl ≤ 10
5. Was können Sie über die Strahlenexposition von Einsatzkräften sagen.
- Schutz von Sachwerten 15 mSv je Einsatz
- Zur Abwehr von Gefahren für Personen und Verminderung einer wesentlichen Schadensausweitung nicht mehr
als 100 mSv je Einsatz/ je Kalenderjahr
- Zur Rettung von Menschenleben nicht mehr als 250 mSv je Einsatz/ einmal im Leben
6. Dekontamination bei atomarer Strahlung kann zu 90 % wie erreicht werden ?
Durch Entkleidung des Betroffenen kann eine 90% Dekontamination erreicht werden.
7. Sie müssen einen Trupp zur Abwehr einer Gefahr für Personen in einem Gefahrenbereich mit einer Dosisleistung
von 0,6 Sv/h einsetzen. Wie lange darf seine Aufenthaltsdauer sein ?
0,6 Sv = 600 mSv bei 100 mSv je Einsatz/ je Kalenderjahr Aufenthaltsdauer 10 min.
1. Wie ist die Temperaturentwicklung im Produkt bei einem Tankbrand ? Beispiel !
Die Intensität der Temperatur an der Oberfläche entwickelt sich in einer Geschwindigkeit von 1m pro Stunde fort
z.B. 1000°C an der Oberfläche nach 1 Stunde auf 1m Tiefe 1000°C, nach 2 Stunden auf 2m Tiefe 1000°C….
2. Wie ist die Faustformel zur Schaumaufbringung bei Tank-/ Flüssigkeitsbränden ?
10 Liter / min / m²
3. Definieren Sie den Begriff „Boilover“ !
Wenn in einem Mineralöltank enthaltenes oder durch die Löschmaßnahmen eingebrachtes Wasser wegen der
ansteigenden Temperatur plötzlich aufkocht, kommt es zum gefürchteten „Boilover“:
Das aufkochende Wasser und der entstehende Dampf schießen über den Tankrand hinaus nach oben und reißen
erhitztes und brennendes Produkt mit sich. Der Brand breitet sich dadurch schlagartig aus und gefährdet alle in
der Nähe befindlichen Personen und Sachwerte
4. Erläutern Sie den Begriff BLEVE !
BLEVE = Boiling Liquid Expanding Vapor Exposion
Kochen Flüssigkeit Ausdehnung Verdampfung Explosion
Behälterzerknall von geschlossenen Tanks mit brennbaren Flüssigkeiten oder verflüssigten Substanzen durch
expandieren der siedenden Flüssigkeit Druckanstieg durch Dampf
Wandung verliert Festigkeit Aufgrund starker Erhitzung Behälterzerknall
Durch schlagartigen Druckabfall evtl. Verdampfung und Entzündung der verbleibenden Flüssigkeit
explosionsartige Ausdehnung
1. Welche zwei Arten von Flüssigkeiten sind für die Auswahl des richtigen Schaummittels von besonderer
Bedeutung ?
polare Flüssigkeiten : mit Wasser mischbar, wasserliebend, ölabweisend Alkohole
nichtpolare Flüssigkeiten : mit Wasser nicht mischbar, wasserabweisend, ölliebend Benzine, Öle
2. Was ist der AFFF-Effekt und bei welcher Flüssigkeitsart kommt er zum Tragen ?
Der AFFF-Effekt beschreibt die Wasserfilmbildung auf der brennbaren, nichtpolaren Flüssigkeit und die daraus
resultierende Gasdichtigkeit, sowie die selbstheilende Wirkung keine Rückzündung da Dampfbarriere
AFFF-Effekt auch bei unverschäumter Applikation vorhanden
3. Warum soll AFFF bei polaren Flüssigkeiten und Feststoffen nicht zur Brandbekämpfung eingesetzt werden ?
Wegen der umweltschädigenden Wirkung der enthaltenen Fluortenside.
Der Wirkmechanismus (AFFF-Effekt) ist bei polaren Flüssigkeiten und Feststoffen nicht vorhanden, mit einem
anderen nicht fluorhaltigen Schaummittel kann der gleiche bis bessere Löscheffekt erreicht werden.
Eine strafrechtliche Verfolgung des Einsatzleiters kann die Folge sein !
Löschwasserrückhaltung bei AFFF Einsatz !!!
4. Welche verschiedenen Löschtaktiken kennen Sie beim Einsatz von Schaummittel ?
- Abregnen
- Aufschieben
- Aufschieben kombinieren (Schwer-/ Mittelschaum)
- Ablaufen
- Schützende Beschäumung
5. Welche grundlegenden Überlegungen sind beim Einsatz von Schaummittel zur Brandbekämpfung zu beachten ?
1. Auswahl des Schaummittels: MBS – AR – AFFF ?
2. Der Großteil (90%) der Flüssigkeitsbrände sind mit MBS beherrschbar
3. Problem der Vermischung bei unterschiedlichen Schaumitteln !!!
4. AFFF-Effekt nur bei nichtpolaren Flüssigkeiten
5. Generelle Einsatzgrundsätze Schaum beachten (genügend Schaummittel, ausreichende Wasserversorgung,
ausreichende, leistungsfähige Schaumrohre/-werfer…)
6. Einsatztaktik beachten:
- Defensive
- Heranführen von Kräften
- Offensive
- Weiterschieben des Schaums
- Geschlossene Schaumdecke
7. Rechtsgrundlagen (AFFF WASSERGEFÄHRDEND GRUNDWASSER !!!)
1. Nennen Sie taktische Grundlage bei Hochhausbränden !
- Brandgeschoss mit offensivem Auftrag
- Geschoß darüber absuchen
- Rettungswege und Aufzüge absuchen
- Oberste Geschosse absuchen
- Rest des Gebäudes absuchen
- Depotgeschoss ist Ausgangsbasis (2 Geschosse unter Brandgeschoß)
- Standort Sicherungstrupp (-staffel)
- AEF Standort
- Reserve und Schläuche
- Personal
- Sichtung
2. Welche Gefahren kennen Sie beim Hochhauseinsatz ?
- Einsturzgefahr (Abgehängte Decken, Zwischenböden)
→ Einsatz WBK, öffnen Decken
- Herabfallen von Glasscherben Fassade
→ Nur mit Absprache EL einschlagen
- Reaktionszeit/Belastung der Einsatzkräfte
→ Depotgeschoß nutzen, Personalplanung
1. Welche sicherheitstechnische Einrichtungen sind Ihnen bei Verkehrstunnel bekannt ?
- Brandmelder (lineare Melder → erst bei Vollbrand eines PKW wg. Raumhöhe)
- Wasserversorgung (Hydranten, Löscheinrichtungen, Schlauchdurchführungen)
- Entwässerung → Rückhaltebecken
- Lüftung für Normalbetrieb und Brandfall
- Beleuchtung von Rettungswegen mit gesicherter Stromversorgung
- Bauliche Einrichtung von Rettungswegen
- Sicherstellung der Kommunikation (z.B. Videoüberwachung, Durchsagen über ELA, Rundfunk, Objektfunk)
- Tunnelbetriebszentrale → Kontakt mit dem Betreiber
2. Nennen Sie die Unterschiede zwischen 1 und 2 röhrigen Tunnelsystemen !
1 röhriger Tunnel 2 röhriger Tunnel
- schnelle Selbstrettung - schnelle Selbst-/Fremdrettung
- Anfahrt u.U. gegen Rauch, Hitze und Stau - Gegenröhre oft frei bis Feuerwehr Vorort
- Rettungs-/Angriffsweg lang - Rettungs-/Angriffsweg kurz
3. Wie ist der Brandverlauf in Verkehrstunnelsystemen ?
- Tunnelbrand hat höhere Temperatur bereits nach kurzer Zeit
- Bauteile müssen für gleiche Standsicherheit anders Dimensioniert werden
- Starke Temperaturausbreitung horizontal da keine Entweichungsmöglichkeit
- Rauchausbreitung füllt erst Decke, kühlt u.U. ab und fällt zu Boden → Gefahr Personeneinschluss
- Brandausbruch → Detektion → Warnung, Räumung, Sperrung nicht betroffener Teile
- Aufforderung der Fahrzeuginsassen die Stauzone zu verlassen, andere Bereiche werden gesperrt und geräumt,
gezielte Verkehrsführung hält Anfahrt frei
- Selbstrettung kontrollieren und Stauzone erkunden
- Brandbekämpfung schnell u. massiv wie möglich, vor Menschenrettung (besondere Rahmenbedingungen)
- Entrauchung Abschnittsweise, bei leichtem Überdruck in den angrenzenden Bereichen
1. Nennen Sie Grundsätze für den Lüftereinsatz !
- niemals ohne Abluftöffnung
- Belüftung muss geplant werden (Absprache mit A- Trupp)
- Brandbekämpfung muss zeitnah durchgeführt werden
- Lüfter frühzeitig positionieren
- Lüfter sofort in Betrieb nehmen, aber nicht ins Gebäude richten
- Abluftöffnung nach Möglichkeit von außen
- Primär Rettungsweg entrauchen
- Rauchvorhang setzen
- bei Abluftöffnung keine Personen und kein Hinweis auf Rauchgasexplosion → sofort dosiert Lüften
- Abluftöffnung nie als Angriffsweg
- Rauchausbreitung durch undichte Türen frühzeitig erkunden
- Abluftöffnung möglichst schadarm
- Abluftöffnung für Lüfter 4-6 normale Fenster
- keine Abluftöffnung in nicht verrauchten Räumen
- Bei Lüfter mit Verbrennungsmotor Abgasschlauch verwenden
- Bei kleinen Abluftöffnungen (z.B. Keller) Drehzahl verringern
- Bei großen Objekten Lüfter neben- und übereinander einsetzen
2. Was sind die Einsatzgrenzen und Gefahren beim Lüftereinsatz ?
- Geplante Entlüftungsöffnung bei großen Objekten (→ Gefahr der unkontrollierten Rauchausbreitung)
- bei Gefahr der Rauchgasexplosion, Raum nicht betreten
→ Rauch oder Flammenaustritt abwarten, danach Belüftung
→ ggf. Abluftöffnung von außen schaffen
- bei Personen am Fenster → erst nach Rettung lüften
- Nach ablöschen natürliche Belüftung weiterführen
- Ex. Gefahr bei motorbetriebenen Lüftern
- Gefahr der Staubaufwirbelung beachten (ggf. Wasser zumischen)
- Natürliche Luftströmungen können nicht aufgehoben werden
- Lüfter möglichst nebeneinander einsetzen → hintereinander nur Geringe Volumenvergrößerung
- in gefangenen Räumen Abluftöffnung durch Lutten oder absaugen der Brandgase
3. Nennen Sie den Unterschied zwischen Entrauchung und Rauchfreihaltung !
Entrauchung:
Wird zur Entrauchung von Räumen, Treppenhäusern etc. angewandt die bereits verraucht sind.
Eine oder mehrere Abluftöffnung/-en sind erforderlich
Rauchfreihaltung:
Ist zur Freihaltung von Bereichen welche noch nicht verraucht sind um eine Begehbarkeit oder Rettung zu
ermöglichen. Abluftöffnungen müssen (wieder) geschlossen werden zum „Druckaufbau“
Die beiden Methoden können auch kombiniert werden, wenn z.B. bei einem Kellerbrand das Treppenhaus und
obere Räume verraucht sind, kann durch setzten des Rauchschutzvorhanges oder evtl. schließen der Kellertüre,
das Treppenhaus und die oberen Räume erst entraucht und dann rauchfrei gehalten werden. Nach aufrollen des
Rauchschutzvorhanges oder öffnen der Kellertüre verbleibt der Rauch im Kellerraum.
1. Welche Waldbrandarten gibt es ?
- Bodenfeuer - Stammfeuer - Erd- oder Stockfeuer - Kronen- oder Vollfeuer
2. Was sagt Ihnen der Waldbrandindex (WBI) ?
Der WBI ist ein operationell erzeugtes Rechnerprodukt. Es dient einzelnen Landesforstbehörden zur
Einschätzung der Waldbrandgefahr und zur Ausgabe von Warnungen.
Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage stündlicher Zeitreihen; verwendet werden Lufttemperatur, relative
Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit, Niederschlagsrate bzw. Schneemenge, sowie die kurz- und langwellige
Strahlung der Atmosphäre
Der Waldbrandindex besteht aus 5 Stufen
Stufe 1: Sehr geringe Gefahr Stufe 2: geringe Gefahr Stufe 3: mittlere Gefahr Stufe 4: hohe Gefahr
Stufe 5: sehr hohe Gefahr
1. Wer hat an einer Unfallstelle mit zivilen Luftfahrzeugen die Einsatzleitung ?
Sobald der Vertreter der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) an der Einsatzstelle ist, hat er die
Einsatzleitung
1. Was bedeutet TETRA ?
terrestial trunked radio
Ein hocheffizientes Modulationsverfahren, ist mit Mobilfunknetz vergleichbar, mithören, einsprechen oder
auswerten wegen Verschlüsselung nicht möglich
2. Nennen Sie die Leistungsmerkmale des Digitalfunks.
- Gruppen- und Einzelkommunikation
- Netz- und Direktbetrieb
- Priorisierung von Teilnehmern
- Rückruf
- Eindeutige Identifikation der Teilnehmer
- Ende-zu-Ende- Verschlüsselung
- Sperren und Entsperren von gestohlenen oder verlorenen Endgeräten
3. Was bedeutet „TETRA 25“ ?
TETRA 25 beschreibt den Kanalabstand welcher 25 kHz (0,025 MHz) beträgt.
Bei den zur Verfügung stehenden 5 MHz aus den jeweiligen Frequenzbereichen für Up- und Downlink, stehen
somit jeweils 200 Trägerfrequenzen zur Verfügung (theoretische Zahl)
1. Welche Pflichtaufgaben haben die Gemeinden nach Art. 1 BayFwG zu erfüllen ?
- abwehrender Brandschutz
- technischer Hilfsdienst
- Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten
- Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten
2. Welche 4 Pflichtaufgaben haben die gemeindlichen Feuerwehren nach Art. 4 BayFwG zu erfüllen ?
- abwehrender Brandschutz
- technischer Hilfsdienst
- stellen von Sicherheitswachen
- Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen zur Schadensbekämpfung/ Verhinderung
weiterer unmittelbarer, drohender Gefahren.
3. Wann ist das Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen eine Pflichtaufgabe der gem. FW ?
Wenn es zur Schadensbekämpfung/ Verhinderung weiterer unmittelbarer, drohender Gefahren
notwendig ist.
4. Handelt es sich bei folgenden Einsätzen um Amtshilfe ? Begründen Sie Ihre Antwort.
Die Polizei ruft bei der Feuerwehr an und teilt mit, dass
a. Rauch aus einer Wohnung dringt
b. Wassergeräusche aus einer versperrten Wohnung zu hören sind
c. eine Türe zur Durchsuchung einer Wohnung zu öffnen ist
d. sich ein schwerer Verkehrsunfall mit einer eingeklemmten Person ereignet hat.
e. eine Unfallstelle zur Ermittlung der Unfallursache auszuleuchten sei
a. nein, keine Amtshilfe, da abwehrender Brandschutz eine Pflichtaufgabe der FW nach Art. 4 BayFwG ist
b. nein, keine Amtshilfe, da technischer Hilfsdienst eine Pflichtaufgabe der FW nach Art. 4 BayFwG ist
c. ja, Amtshilfe, da eine Behörde einer anderen ergänzende Hilfe leistet, Vollzug Durchsuchungsbeschluss
ist pol. Aufgabe.
d. nein, keine Amtshilfe, da technischer Hilfsdienst eine Pflichtaufgabe der FW nach Art. 4 BayFwG ist
e. ja, Amtshilfe, da eine Behörde einer anderen ergänzende Hilfe leistet, Ermittlung der Unfallursache ist
pol. Aufgabe
5. Wer ist zur Amtshilfe verpflichtet ?
Alle Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände nach Art. 4 BayVwVfG
6. Wer ist für Art, Form und Inhalt der Durchführung der geleisteten Amtshilfe verantwortlich?
Die ersuchte (angeforderte) Behörde trägt die Verantwortung für die Durchführung nach Art.7 BayVwVfG
7. Wer trägt bei der Amtshilfe die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Maßnahme die durch
die Amtshandlung verwirklicht werden soll ?
Die ersuchende (anfordernde) Behörde trägt die Verantwortung für die Zulässigkeit der Maßnahme die
verwirklicht werden soll nach Art. 7 BayVwVfG