B4 Teil 1 Geretsried

Fragen zur Prüfung des Laufbahnlehrgangs B4 Teil 1 an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried

Fragen zur Prüfung des Laufbahnlehrgangs B4 Teil 1 an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried


Kartei Details

Karten 350
Lernende 173
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 05.10.2016 / 14.05.2025
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47. Welche Grundrechte können nach Art. 30 BayFwG im Pflichteinsatz der Feuerwehr eingeschränkt werden ? 

    - Das Recht aus körperliche Unversehrtheit und auf Freiheit der Person 
        Eingeschränkt durch: Heranziehen von Personen und Sachen 
    - Das Recht auf Versammlungsfreiheit 
        Eingeschränkt durch: Platzverweis 
    - Das Recht auf Freizügigkeit 
        Eingeschränkt durch: Absperren von Schadensstellen 
    - Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung 
        Eingeschränkt durch: Betreten und Benutzen fremder Gebäude und Grundstücke 

48. Wie sind die zeitlichen Grenzen von Eingriffsmaßnahmen nach den Art. 24 und 25 BayFwG bestimmt ? 

 Die Dauer der Gefahr oder Störung bestimmt die zeitliche Grenze 
    Einzelne Maßnahmen müssen unverzüglich eingestellt werden, wenn:  
    - der Zweck erreicht ist 
    - der Zweck gar nicht erreicht werden kann 
    - unverhältnismäßiger Schaden verursacht wird 

49. § 35 Sonderrecht: Was sagt er aus ? Was ist erlaubt ? Wer nimmt das Sonderrecht in Anspruch ? 

      Der §35 befreit von den Vorschriften der Starßenverkehrsordnung (StvO) soweit das zur Erfüllung hoheitlicher  
      Aufgaben dringend geboten ist.  
      Eine Benutzung von optischen (blaues Blinklicht) oder akustischen (Sondersignal) Warneinrichtungen ist nicht  
      erforderlich z.B.:  
      - überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit  
      - Rotlichtverstoß  
      - abstellen des Fahrzeuges in zweiter/ dritter Reihe  
      - befahren von Gehwegen oder Fussgängerzonen Der Maschinist des Fahrzeuges nimmt die Sonderrechte in  
        Anspruch (nur dieser!) 

50. Über welche Qualifikation muss der Maschinist verfügen um als Lenker eines Feuerwehrfahrzeuges eingesetzt  
      zu werden ? 

     - Besitz eines gültigen Führerscheins der entsprechenden Fahrzeugklasse  
      - eine Einweisung auf dem entsprechenden Fahrzeug  
      - eine Maschinistenausbildung der zuständigen Feuerwehr  
      - eine uneingeschränkte Fahrtauglichkeit (G25, keine Drogen, Alkohol, Medikamente, Gemütszustand)  
      - Beachtung der Verhältnismäßigkeit:  
         - geeignet Maßnahme ist tauglich den gesetzlichen Zweck zu erreichen oder zumindest zu fördern  
         - erforderlich bei mehreren gleich geeigneten Maßnahmen das Umfeld am wenigsten belastet  
         - angemessen der zu erwartende Nutzen größer ist als der zu erwartende Schaden 

1. Erläutern Sie den Begriff Verwaltungshandeln ! 

 Verwaltungshandeln ist, unabhängig von seiner Rechtsqualität, jede nach außen und innen gerichtete Tätigkeit  
    der öffentlichen Verwaltung 

2. Was ist mit dem Begriff „Vorbehalt des Gesetzes“ bezugnehmend auf die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung  
    gemeint ? 

    Rechtseingriffe dürfen nur aufgrund eines dazu ermächtigenden Gesetzes, Verordnung oder Satzung  
    ergehen.  
    KEIN HANDELN OHNE GESETZ ! 

3. Was sagt der Gleichheitssatz nach Art. 3 Grundgesetz aus ? 

    - Alle Menschen sind gleich 
    - Männer und Frauen sind gleichberechtigt 
    - niemand darf wegen Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöser und  
      politischer Anschauung benachteiligt werden 

4. Was ist mit dem Begriff „Willkürverbot“ gemeint, aus welchen 3 Bausteinen setzt er sich zusammen ? 

    Willkürverbot = Gleichheitssatz + Selbstbindung der Verwaltung + Sachgerechtigkeit 
    Wesentlich Gleiches darf nicht ungleich, wesentlich Ungleiches nicht gleich behandelt werden. 
    KEINE GLEICHHEIT IM UNRECHT ! 

5. Wie muss nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine rechtliche und tatsächliche Maßnahme sein ?

    - geeignet   Maßnahme ist tauglich den gesetzlichen Zweck zu erreichen oder zumindest zu fördern 
    - erforderlich bei mehreren gleich geeigneten Maßnahmen den Betroffenen am wenigsten belasten 
    - angemessen der zu erwartende Nutzen größer ist als der zu erwartende Schaden 

6. Was wird im Art. 26 BayFwG beschrieben ? Kurze Erläuterung. 

  Die Verhältnismäßigkeit.  
    Von mehreren, möglichen, geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu treffen, die den Einzelnen und die  
    Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt.  
    Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen ! 

7. Was ist mit dem „zeitlichen Aspekt“ bezüglich des Art. 26 BayFwG „ Verhältnismäßigkeit“ gemeint ?

    eine Maßnahme ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht  
    werden kann 

8. Aus welchen beiden Teilen besteht ein Rechtssatz ? 

    - Tatbestand    - Rechtsfolge 

9. Welche drei Rechtsfolgen (Vorschriften) kennen Sie ? 

    - Muss-Vorschriften (muss, ist, ist verpflichtet nur eine Entscheidung ist rechtmäßig) 
    - Soll-Vorschriften (muss, wenn nicht ein besonders gelagerter Ausnahmefall vorliegt) 
    - Kann-Vorschriften = Ermessen (kann, darf, ist berechtigt mehrere Entscheidungen können rechtmäßig sein 
                                                                                                                  Voraussetzung ist pflichtgemäßes Ermessen) 

10. Was ist mit dem Begriff pflichtgemäßes Ermessen gemeint ? 

  Handelt eine Behörde (z.B. FW) nach pflichtgemäßem Ermessen, hat sie die gesetzlichen Grenzen einzuhalten 
    und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit aus evtl. mehreren, möglichen, geeigneten Alternativen zu                  
    wählen und die mildeste Maßnahme auszuwählen.  
    Die Interessen des Betroffenen und der Allgemeinheit sind gegeneinander abzuwägen. 


11. Was versteht man unter Ermessensfehler ? 

 Wenn eine Behörde das Ermessen nicht pflichtgemäß ausübt  
    (Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensmissbrauch) 

12. Was verstehen Sie unter dem Begriff „Verwaltungsverfahren“ im BayVwVfG 

 Eine nach außen wirkende Tätigkeit einer Behörde, welche den Erlass des Verwaltungsaktes oder den  
    Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages einschließt 

13. Wer ist Beteiligter eines Verwaltungsverfahrens nach BayVwVfG ? 

    - Antragsteller und Antragsgegner  
    - Adressat des Verwaltungsaktes 
    - Partner bei öffentlich-rechtlichen Verträgen 
    - Hinzugezogene (Nachbar bei Baugenehmigungsverfahren) 
      Beteiligter kann nur sein, wer beteiligungsfähig ist nach Art. 11 BayVwVfG 
      (jeder Mensch, juristische Person, Vereinigungen, Behörden) 

14. Erläutere kurz den „Untersuchungsgrundsatz“ nach Art. 24 BayVwVfG ! 

    Die Vorschrift verpflichtet die Behörde von Amts wegen zur Ermittlung des für ihre Entscheidung maßgeblichen  
    Sachverhaltes 

15. Wann kann von einer Anhörung nach Art. 28 BayVwVfG vor Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes  
      abgesehen werden ? 

    Bei einem Pflichteinsatz nach Art. 4 BayFwG kann sich der Einsatzleiter auf Art. 24 BayFwG,  
    „Gefahr im Verzug“, berufen von der Anhörung kann abgesehen werden ! 

16. Was ist mit „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ laut BayVwVfG gemeint ? 

    Wer eine gesetzliche Frist unverschuldet versäumt, muss auf Antrag so gestellt werden, als sei die versäumte  
    Handlung rechtzeitig vorgenommen worden 
 
 

17. Definieren Sie den Begriff des Verwaltungsaktes nach Art. 35 BayVwVfG, Satz 1, Einzelfallentscheidung. 

    Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde 
    zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare  
    Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. 

18. Was ist mit dem Begriff „Allgemeinverfügung“ bezüglich des Verwaltungsakts nach Art. 35 BayVwVfG, Satz 2  
       gemeint ? 

    Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten  
    oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre  
    Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft 

19. Nennen Sie die 6 Tatbestandsmerkmale eines Verwaltungsaktes ! 

    - hoheitliche Maßnahmen   Behörde/ FW <-> Beteiligter    
                                                              Über-/ Unterordnungsverhältnis, einseitige Regelungsbefugnis 
    - Behörde       FW = Einrichtung der Gemeinde, nimmt Aufgaben der Verwaltung war 
                                                              Behörde i.S. des Art. 1 BayVwVfG 
    - Gebiet des öffentli. Rechts   Feuerwehreinsatz ist Pflichtaufgabe 
                                                              Vollzug einer öffentlich-rechtlichen Norm 
    - Regelung       Platzverweis, Heranziehung, Inanspruchnahme, Ausschluss aus der Feuerwehr 
                                                              unmittelbare Herbeiführung einer Rechtsfolge 
    - Einzelfall oder     bestimmt nur einen konkreten Einzelfall 
       bestimmter Personenkreis   Schaulustige und Anwohner in einem zu räumenden Bereich      
    - Außenwirkung     Bekanntgabe durch z.B. Lautsprecher                                                              
                                                              an eine natürliche/ juristischer Person bekannt geben 

20. Wie kann ein Verwaltungsakt erlassen werden ? 

    - mündlich       Platzverweis nach Art. 25 BayFwG 
    - schriftlich       Behördliches Schreiben in Bescheidsform 
    - elektronisch     per E-Mail 
    - in anderer Art und Weise   Handzeichen eines Polizisten zur Verkehrsregelung 

21. Spricht der Gesetzgeber von einem Bescheid, muss dieser immer… 

    …in Schriftform sein 

22. Definieren Sie den Begriff „Bescheid“ im Sinne des BayVwVfG und nennen Sie seine Bestandteile. 

    Ein dienstliches Schreiben in Form einer schriftlichen Behördenentscheidung mit Tenor, Gründen,  
    Rechtsbehelfsbelehrung und mind. einem Verwaltungsakt. 
    - Kopf (von wem, an wen) 
    - Tenor (was wird geregelt, Hauptregelung, Nebenbestimmung/-en) 
    - Gründe 
    - Rechtsbehelfsbelehrung 
    - Unterschrift 

23. Welche 5 Nebenbestimmungen im Tenor gibt es ? 

    - Befristung 
    - Bedingung 
    - Widerrufsvorbehalt 
    - Auflage 
    - Auflagenvorbehalt 
    Ein Bescheid besteht regelmäßig aus einer Hauptregelung und mehreren Nebenbestimmungen 

24. Was sagt Ihnen der Art. 24 BayFwG ? 

    Heranziehen von Personen und Sachen 
    Personen bis zu 3 Tagen zur Hilfeleistung heranziehen, Sachen entfernen, fremde Gebäude/ Grundstücke  
    im Rahmen der Pflichtaufgaben betreten und benutzen, zur Verfügungstellung geeigneter Sachen 

25. Was sagt Ihnen der Art. 25BayFwG ? 

    Platzverweis 
    Verweisen von Personen von einer Schadensstelle, Betreten verbieten oder Sperren einer Schadensstelle,  
    wenn der Einsatz sonst behindert würde 

26. Wenn ein FW Einsatzleiter nach §§ 24 oder 25 BayFwG handelt muss er was anordnen ? 

    Er muss den Sofortvollzug nach § 80 VwGO Abs. 2 Nr. 4 anordnen, sofortige Vollziehung im öffentlichen  
    Interesse oder überwiegenden Interesse eines Beteiligten 

27. Kann sich ein Beteiligter gegen die Anordnung des Sofortvollzuges wehren ? Begründe. 

    Ja, nach § 80 VwGO Abs. 5 kann der Beteilige auf Antrag die ganze oder teilweise Aufhebung beantragen 
    Man spricht von einem 80-5 Antrag  

28. Wie muss ein Platzverweis vollzogen werden ? 

  Ein Platzverweis muss ausgesprochen werden „Sofortvollzug wegen Notstandsmaßnahme“ 

29. Welche Zwangsmittel kennen Sie ? 

   - Zwangsgeld     Zahlung einer Geldleistung als Beugemittel 
    - Ersatzvornahme     Behörde handelt anstelle des Betroffenen  
                                                              (mündlich bei Gefahr im Verzug möglich)  
    - Unmittelbarer Zwang   Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt  
                                                              (mündlich bei Gefahr im Verzug möglich) 
    - Ersatzzwangshaft     Haftfestsetzung durch das Verwaltungsgericht 

30. Welche Zwangsmittel kann der FW Einsatzleiter unter bestimmten Voraussetzungen anwenden ? 

  Ersatzvornahme und Unmittelbarer Zwang können mündlich ausgesprochen werden sofern Gefahr im Verzug 

31. Erläutern Sie den Unterschied zwischen Zwangsgeld und Bußgeld. 

    Zwangsgeld ist die Androhung eine Geldleistung zu zahlen sofern die Verpflichtung nicht ausgeführt wird. 
    Bußgeld muss gezahlt werden, wenn ein Bußgeldbescheid erlassen wurde als Folge einer Starfanzeige 

32. Welche Gefahrenarten kennen Sie aus dem Verwaltungsrecht ? Beschreiben Sie kurz ! 

  - Konkrete Gefahr:   Baum droht auf Fahrbahn zu fallen 
    - Abstrakte Gefahr:   Person hat Zigarette in der Hand; Feuer im Kachelofen 
    - Anscheinsgefahr:   Wassergeräusche in Wohnung; Flammenschein vom Lagerfeuer spiegelt sich im Fenster 
    - Putativgefahr:   Irrige Annahme; übertriebene Annahme/ Täuschung 
    - Gefahrenverdacht:  Abwägung Schneelast auf einem Dach 

33. Welche Gesetze sind im Feuerwehrdienst anzuwenden bzw. zu berücksichtigen ? 

    - Bayerisches Feuerwehrgesetz    BayFwG 
    - Bayerisches Katastrophenschutzgesetz  BayKSG 
    - Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz  BayVwVfG 
    - Landesstraf- und Verordnungsgesetz  LStVG 
    - Verwaltungsgerichtsordnung     VwGO 

1. Was sind die Besonderheiten eines linienförmigen Melders ? 

 Auswerteeinheit ist nicht gleich Überwachungsbereich, dieser muss laut Laufkarte kontrollieren werden 

2. Wieviel Stunden muss die Batterieversorgung einer BMA überbrücken ? 

    Mindestens 4 Std. bei ständig besetzten Stellen und Wartung in dieser Zeit möglich 
    Bis zu 72 Std. übers Wochenende von Freitagnachmittag bis Montag früh 

3. Was kann man am Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT) ablesen ? 

    - Betriebsbereitschaft 
    - Alarmauslösung   
    - Abschaltung   
    - Störungen    
    - neuerer FAT´s: Historie  
    - erste Meldung und letzte Meldung