Pflichten des Arbeitgeber


Set of flashcards Details

Flashcards 15
Students 27
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level Primary School
Created / Updated 17.06.2013 / 07.12.2019
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Johanna ist Schreinerin in der kleinen Möbelschreinerei Schnyder & Co. Sie versteht sich gut mit ihren Arbeitgebern und in diesem Jahr liegen ungewöhnlich viele Aufträge vor, insbesondere sollen für das St Galler Theater verschiedene Requisiten hergestellt werden.

Sie vereinbart daher mit ihren Arbeitgebern für das Jahr 2010, dass sie statt der ihr vertraglich zugesicherten 5 Wochen Ferien leidglich zwei bezieht und sich den Rest auszahlen lässt. Gesagt getan. Danach erfährt Johanna, dass dies gegen das GR verstösst.

Sie verlangt daher nachträglich die Gewährung der ausbezahlten Ferien für das Jahr 2010.

Rechtens?

Nach herrschender Ansicht ist dies weder rechtsmissbräuchlich noch liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung vor Nur so kann sichergestellt werden, dass das Abgeltungsverbot auch tatsächlich eingehalten wird.

Annika wird wegen anderer Unzuverlässigkeiten nach ihrer Genesung fristgerecht auf

den 31.12.2011 gekündigt und gleichzeitig wird sie freigestellt. Ihre Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Ihr verbleiben noch 10 Tage Ferien aus diesem Jahr und 20 Tage aus dem Vorjahr. Ihr Arbeitgeber ordnet die Ferien während der Freistellung an. Damit ist Annika nicht einverstanden, da sie Ferien lieber ausgezahlt haben möchte.

Das Arbeitsgericht hat entschieden, dass die Anordnung rechtens ist, wenn dem AN trotzdem noch genügend Zeit für die Stellensuche bleibt

Das Arbeitsgericht Zürich hat dazu die 1/3 Regel aufgestellt, wonach der zu beziehende Ferienanspruch nicht grösser sein darf als 2/3 der Kündigungsfrist bzw. Freistellungsdauer, ansonsten muss die Abgeltung in Geld erfolgen.

Schürer: 7 Tage pro Kündigungsmonat dürfen als Ferienbezug angeordnet werden, darüber hinausgehende Ferienansprüche müssen ausbezahlt werden. D.h. 9 T. müssen ausbezahlt werden.

Elisabeth H. fliegt in die verdienten Ferien nach Indien. Am 01.11.2010 ist ihr erster Arbeitstag und daher bucht sie den Rückflug für den 29.10.10. Wegen einer Aschewolke eines isländischen Vulkans, die den Flugverkehr behindert, muss sie für fünf Tage in Dubai zwischenlanden, so dass sie erst am 06.11.2010 wieder zur Arbeit kann.

Resturlaub hat sie keinen mehr. Der Arbeitgeber zahlt für die fünf Tage keinen Lohn, zu Recht?

ja, zu Recht keine Lohnfortzahlung, da die Gründe nicht in ihrer Person liegen

OR 324a I

Hans ist zu 100% bei der X. AG angestellt. Er steht im 1. Dienstjahr und verdient pro Woche 2&apos;000 sFr. Er erkrankt an einem Hexenschuss und der Arzt schreibt ihn für vier Wochen zu 50% arbeitsunfähig. Wie viel Lohnausfall erhält Hans? Nennen Sie den Betrag.

Hans hat 6 Wochen zugute, wei nur zu 50 % krank geschrieben

er erhält Lohnausfall für alle 4 Wochen

(Geldminima)

Skript S. 38, 3. Abschnitt

Klaus S. ist CEO bei einer Grossbank. Zwei Jahre vor seiner Pensionierung erkrankt er an Lungenkrebs. Er muss operiert werden und ist ein Jahr arbeitsunfähig. Sein Arzt ist überzeugt, dass der Lungenkrebs auf das jahrlange starke Rauchen zurückzuführen ist.

Selbst die entsprechenden Warnungen seiner Vorgesetzten und Arbeitskollegen schlug er in den Wind. Trifft die Bank eine Lohnzahlungspflicht?

ja, denn ohne Verschulden hat Klaus Lungenkrebs erhalten

OR 324a I

Ein Arbeitnehmer tritt vereinbarungsgemäss am 1. Juli 20** seine 3-wöchigen Ferien an.

Am 5. Juli 20** wird der krank und begibt sich in ärztliche Behandlung. Als er am 24. Juli 20** wieder zur Arbeit erscheint, möchte er wissen, ob er - da er während seiner Ferien im Bett liegen musste - nochmals Anspruch auf Ferien hat.

ja, hat Anspruch, da AN keine Erholung hat bei einer Krankheit

durch Arzt attestiert

Die kleine Tochter der Arbeitnehmerin X. hat die Masern. Frau X. möchte daher einige Tage zu Hause bleiben, um sie zu betreuen. Sie fragt, wie lange sie zu Hause bleiben kann und ob sie Anspruch auf Lohnfortzahlung für diese Zeit hat.

im Normalfall 3 Tage, ArG 36 III

danach sollte eine Betreuungsperson gefunden werden

Die Arbeitnehmer einer schweizerischen Exportunternehmung erhalten von der Geschäftsleitung neue Arbeitsverträge, in denen festgehalten wird, dass die Lohnzahlung in Zukunft nicht mehr in Schweizer Franken, sondern in Euro erfolge.

Begründet wird dies mit dem derzeitigen Frankenhoch und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens.

Mehrere Arbeitnehmer wollen diese Vertragsänderung nicht hinnehmen, müssen Sie?

nein OR 84, 323 b

CH ist nicht Mitglied der EU, somit bleibt Sfr Zahlungsmittel

in gegenseitigem Einverständnis wäre Lohnzahlung in Fremdwährung möglich, aber nicht gegen den Willen der AN - eine in diesem Zusammenhang ausgesprochene Kündigung wäre  rechtsmissbräuchlich

In einer Tageszeitung ist folgendes Inserat erschienen:

• Schweizer in sicherer Kaderposition sucht Darlehen von 150.000 CHF (Rückzahlung

CHF 2.000 pro Monat, Verzinsung 12 %). Sicherheiten: Risikolebensversicherung

und Lohnzession. Offerten erbeten an...

Wie beurteilen Sie das Inserat aus arbeitsrechtlicher Sicht?

ist nichtig, d. h. unwirksam OR 325 III

unsichere Sicherheiten - Risikolebensversicherung nur im Todesfall

Skript S. 40 (2.5.2.5.4)

Die Schwank AG hat ihren Mitarbeitern im ersten Jahr eine Gratifikation von 1.000 sFr. bezahlt. Im zweiten Jahr eine Gratifikation in Höhe von 700,-- sFr. Der Arbeitgeber hat keine Aussagen zur Gratifikation gemacht. Im dritten Jahr gibt es keine Zahlung. Haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Zahlung einer Gratifikation auch im dritten Jahr?

nein OR 322d I

unterschiedliche Höhe

Was ist ein Lohnrückbehalt und in welcher Höhe ist er zulässig? Nennen Sie auch den OR-Artikel.

zulässig zw. 1/10 des Lohnes + insgesamten Lohn für eine Arbeitswoche

OR 323a

Ist eine Zahlung gestützt auf das gute Ergebnis des gesamten Unternehmens oder einer Gruppe von Mitarbeitern ebenfalls ein Leistungslohn?

nein, unechter Leistungslohn (weil nicht persönliche Leistung) = Umsatzbeteiligung

OR 322a I

Kann der Lohn auch nur jeden zweiten Monat ausbezahlt werden?

nein, nicht möglich OR 323 I

(kürzere Fristen möglich)

Kann vereinbart werden, dass der Lolin an einem anderen Tag im l\/lonat als am letzten Tag des Monats ausbezahlt werde?

ja, ist möglich OR 323 I

In einem Einzelarbeitsvertrag eines Kleidergeschäfts ist die Klausel enthalten, dass die Mitarbeiter auf alle Kleider, die sie beim Arbeitgeber kaufen, einen Rabatt erhalten, aber mindestens für 500 sFr. p.a. einkaufen müssen. Zulässig?

unzulässig OR 323 b III