Aufgaben Arbeitsrecht Block 2 - Personalassistent NbW 2013

Begriffsnotwendige Elemente des EAV - Abgrenzung zu anderen Verträgen auf Arbeitsleistung - Besondere Arbeitsverträge - Vertragsabschluss

Begriffsnotwendige Elemente des EAV - Abgrenzung zu anderen Verträgen auf Arbeitsleistung - Besondere Arbeitsverträge - Vertragsabschluss


Set of flashcards Details

Flashcards 15
Students 35
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level Other
Created / Updated 08.06.2013 / 23.01.2023
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Grenzgänger, wohnhaft in Deutschland, wurde von einer Firma als Direktor eingestellt. Die Parteien unteriiessen es bei der Anstellung, die notwendige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung einzuholen. Es folgten Lohnstreitigkeiten, bei denen sich der Arbeitgeber auf den Standpunkt stellte, der Vertrag sei nnangels eingeholter Bewilligungen nichtig und ein Lohnanspruch sei nicht entstanden. Was meinen Sie?

BGE entschied, dass der Vertrag nicht nichtig sei. Der Arbeitgeber würde andernfalls unverhältnismässig profitieren.

In einem schriftlichen Arbeitsvertrag wurde im Zusammenhang mit der Kündigungsfrist auf die Dienstordnung verwiesen. Diese sah eine zweimonatige Probezeit vor. Dem Arbeitnehmer wurde im zweiten Anstellungsmonat mit entsprecinender Kündigungsfrist (7 Tage) gekündigt. Der AN wandte sich gegen die Kündigungsfrist, da er die Dienstordnung nicht erhalten hatte. Was meinen Sie?

Schriftlichkeit notwendig.

Eine nicht ausgehändigte Dienstordnung genügt dem Schriftformerfordernis nicht. Es ist daher von der Probezeit von einem Monat auszugehen.

Danach gilt die normale Kündigungsfrist.

Haben allgemeine Arbeitsbedingungen (Firmenreglemente) für einen Arbeitnehmer Geltung?

Kenntnisnahme erforderlich und vom Vertragskonsens erfasst sein.

Ist ein Arbeitsvertrag, der eine dreimonatige Probezeit vorsieht, mündlich gültig?

Die Verlängerung der Probezeit auf drei Monate bedarf Schriftform. OR 335b II 

Gibt es Arbeitsverträge, die einer bestimmten Form bedürfen?

ja, Lehrvertrag

Kann ein Arbeitsvertrag mündlich zustande kommen?

ja, allerdings mit Ausnahmen,  OR 320 I

Sie sind als Arbeitgeber an Herrn Genius aus Holland als Arbeitnehmer interessiert. Sie laden ihn zu einem Vorstellungsgespräch ein. Herr Genius reist von Amsterdam nach Zürich mit dem Flugzeug an.

Müssen Sie ihm die Kosten für die Anreise ersetzen?

In der Regel nur bei entsprechender Zusicherung

Lehrerin L. bewirbt sich als Sportlehrerin an der Kantonsschule St. Gallen. Im Vorstellungsgespräch wird sie nach einer Schwangerschaft gefragt, was sie unzutreffender Weise verneint? Hätte sie es sagen müssen?

ja, da Auswirkungen auf die Tätigkeit

Angenommen, es geht um eine Anstellung als Bank-angestellter. Der Arbeitgeber fragt nach Verurteilungen wegen Veruntreuung, Betrug etc.  Zulässig?

ja, da Zusammenhang mit Tätigkeit

Frage des AG im Vorstellugnsgespräch allgemein nach Vorstrafen:  Zulässig?

so allgemein nicht

Welche gesetzlichen Kündigungsfristen gelten für den einfachen Auftrag?

jederzeit, ausser zur Unzeit, OR 404

Besteht beim Werkvertrag eine persönliche Leistungspflicht des Untemehmers?

Grundsätzlich ja, jedoch nicht so weit wie im Arbeitsvertrag, denn der Unternehmer kann die Arbeit durch Dritte erledigen lassen, wenn es nach der Natur des Geschäfts nicht auf seine persönlichen Eigenschaften ankommt.

OR 364 II

Lohnarten?

Geldlohn

  • Zeitlohn (gearbeitete Zeit):  Monatslohn, Stundenlohn, Tageslohn, Jahreslohn
  • Leistungslohn: Akkord, Provision, Umsatzbeteiligung

Naturallohn

  • Kost und Logis
  • Dienstwohnung/-auto
  • Handy, GA, Halbtax

Was versteht man unter Scheinselbständigkeit?

Person, die ihre Dienste zwar in formeller Selbständigkeit, aber in starker wirtschaftlicher Abhängigkeit zum Auftraggeber erbringt und damit in einem Anstellungsverhältnis steht

z. B.  freier Mitarbeiter mit nur einem Auftraggeber; Fitnessinstruktorin

Welche vier Merkmale weist der EAV auf?

(1) Arbeitsleistung gegen Lohn

(2) Es besteht zwischen AN und AG ein Abhängigkeitsverhältnis

(3) das auf Dauer oder befristet eingegangen wird

(4) Teilzeit und Vollzeit werden in fast allen Bereich gleich behandelt (OR 319 II).