Auditing
-
-
Set of flashcards Details
Flashcards | 156 |
---|---|
Students | 12 |
Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | University |
Created / Updated | 07.12.2016 / 12.09.2024 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/auditing1
|
Embed |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/auditing1/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
In welche 4 Teile wird der Prüfungsprozess aufgeteilt?
1. Risikobeurteilung
2. Prüfungsplanung
3. Prüfungshandlungen
4. Berichterstattung
Aus welchen 4 Bestandteile besteht der Jahresabschluss?
1. Bilanz
2. Erfolgsrechnung
3. Anhang
4. Gewinnverwendung
Nach welchen 4 (natürlich existieren mehr, aber sind nicht wichtig für uns in diesem Modul) Rechnungslegungsnormen wird geprüft?
1. Art. 957 OR ff.
2. IFRS
3. SWISS GAAP FER
4. US-GAAP
In der Wirtschafprüfung spielt das Professional Judgement eine grosse Rolle. Was sind die Voraussetzungen und Umstände für die Anwendung des Professional Judgement?
- Jedoch hat sich dieses auf die gesetzlichen Grundlagen und die Branchenregelung zu beziehen
- Dies setzt fundierte Kenntnisse voraus, wobei das Grundwissen ohne Nachschlagen vorhanden sein muss
- Audit stellt eine "ungenaue genaue" Wissensdisziplin dar
Per wann ist das neue Rechnungslegungsrecht in Kraft getreten?
Bis wann ist die Übergangsfrist bzw. bis wann muss das neue Rechnungslegungsrecht spätestens angewendet werden?
Per 1.1.13, rechtsformunabhängige Gültigkeit
Übergangsfrist bis 1.1.15
Welche Arten von Prüfungen gibt es?
- Abschlussprüfung
- Ziel einer Abschlussprüfung ist die Abgabe eines Urteils darüber, ob der Abschluss in allen wesentlichen Punkten den anzuwendenden Rechnungslegungsnormen entspricht
- Andere Prüfungen
- Von der Abschlussprüfung abzugrenzen sind andere Prüfungen (HWP 2009, Band Andere Prüfungen). Andere Prüfungen sind entweder im Gesetz (z.B. Art. 635a OR Gründungsprüfung) oder in den PS (z.B. Review) geregelt.
Was ist die Zielsetzung einer Abschlussprüfung?
Die Zielsetzung ist die Abgabe eines Urteils
- ob der Jahresabschluss (Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang, Gewinnverwendung)
- im Wesentlichen,
- den anzuwendenden Rechnungslegungsnormen entspricht.
Wie ist bei der Prüfung der Übereinstimmung des Jahresabschlusses in allen wesentlichen Punkten vorzugehen?
- Urteil über Jahresabschluss setzt Urteil über die einzelnen Bilanzpositionen und die damit zusammenhängenden Erfolgsrechnungspositionen voraus - im Fokus der Abschlussprüfung sind vorallem die BILANZPOSITIONEN
- RISIKOORIENTIERTER PRÜFUNGSANSATZ nötig (Kosten, Zeit) - nur die relevanten Positionen werden geprüft
- Die Relevanz der Positionen richtet sich nach dem Risiko (Inhärentes Risiko, Kontrollrisiko, Aufdeckungsrisiko), der Wesentlichkeit der Position und der Wesentlichkeit einer möglichen Fehlaussage
- Faustregel wesentliche Fehlaussage im Jahresabschluss - Beeinflussung des Reinerfolges (5 bis 10 %) und / oder Umsatz (3 bis 5 %)
- Entdeckte wesentliche Fehlaussagen im Jahresabschluss sind durch den Prüfukunden zu korrigieren - Standardrevisionsbericht, falls keine Korrektur erfolgt, hat der Abschlussprüfer den Wortlaut des Revisionsberichtes anzupassen - Revisionsbericht mit Einschränkungen und / oder Hinweisen
- Nach der Bestimmung der relevanten Positionen des Jahresabschlusses sind die Prüfziele pro relevanter Position und die Prüfungshandlungen festzulegen
- Prüfziele sind primär VORHANDENSEIN, RECHT, BEWERTUNG UND DARSTELLUNG (z.B. richtige Einordnung in der Bilanz, Ausweispflicht im Anhang)
Beispiele für Prüfungshandlungen sind
- kritische Durchsicht des Kontoauszuges des zu prüfenden Jahres auf ungewöhnliche Tatbestände
- Abstimmung Saldo Bankkonto gemäss Buchhaltung mit Kontenauszug der Bank und Einholung einer Bankbestätigung (nur im Rahmen einer ordentlichen Revision)
- Befragung des Finanzchef (z.B. Bewertung)
- Vergleich Bestand mit dem Vorjahreswert und falls vorhanden mit dem budgetierten Wert, Plausibilitätsrechnung Zinsertrag
- Unterschrift Vollständigkeitserklärung durch den Prüfkunden
- Aufnahme und Beurteilung Internes Kontrollsystem (IKS) (nur ordentliche Revision)
Anhand welchem Artikel ist die Gesetzesmässigkeit des Antrages für die Gewinnverwendung zu erfolgen?
Art. 671 OR
An wen ist der Revisionsbericht zu adressieren?
An den Auftraggeber, bei AG im Normalfall ist dies die Generalversammlung.
In welche Kategorien wird die Wesentlichkeit aufgeteilt?
- Gesamtwesentlichkeit (für Jahresrechnung als Ganzes - Fehlaussagen - Bsp. 1-3 % des Umsatzes)
- Toleranzwesentlichkeit (Wesentlichkeit für eine einzelne Position, Bsp: Vorräte - 50-70% der Gesamtwesentlichkeit))
- Nichtaufgriffsgrenze (Wesentlichkeit für eine einzelne Fehlaussage - bis zu 5 % der Gesamtwesentlichkeit und die Fehlaussage wird nicht aufgegriffen)
Welchen fundamentalen Prinzipien unterliegt die Berufsausübung eines Wirtschaftsprüfers?
- Integrität: Aufrecht und ehrlich in allen beruflichen und privaten Belangen
- Objektivität: Unabhängigkeit, Sachlichkeit, Vermeidung von Interessenkonflikten
- Professionelle Kompetenz und Sorgfalt: Hohe Fachkompetenz (z.B. Anforderungen, Registierung und Pflicht zur Weiterbildung), Urteilsfähigkeit, Gewissenhaftigkeit
- Verschwiegenheit: Vertraulicher Umgang mit den erhaltenen Informationen
- Professionelles Verhalten: Befolgung von gesetzlichen Vorschriften und Standards
durch welche Faktoren können diese ethischen Grundsätze gefährdet sein?
- Eigeninteressen
- Selbstüberprüfung
- Interessenvertretung
- Zu grosse Nähe
- Einschüchterung
Welches sind die Schwellwerte für eine ordentliche Revision?
Bilanzsumme: 20 Mio.
Umsatz: 40 Mio.
Mitarbeiter: 250 Vollzeitstellen
Bei Vereinen 10/20/50
Was ist die ordentliche Revision?
- Sie entspricht bis auf die Existenzprüfung des IKS der Abschlussprüfung in den anderen deutschsprachigen Ländern
- positives Prüfungsurteil, Standardwortlaut
- Zusätzliche Berichterstattung an den VR bzw. äquivalentes Organ (Umfassender Bericht)
- Zusicherung hohe Sicherheit (90 %) - umfangreiche und vertiefte Prüfungshandlungen - höhere Kosten
(Revisionskosten hängen jedoch auch stark vom Organisationsgard, von der Risikosituation sowie der uten Führung (Good Governance) des geprüften Unternehmens ab.
Was sind die Anforderungen an den Prüfer einer ordentlichen Revision?
- Zugelassener Revisionsexperte (folglich dipl. WP), Zulassung durch die RAB
Beschreibe die eingeschränkte Revision!
- Schweizerische Eigenheit
- Abgrenzung
- Auf KMU ausgerichtete Abschlussprüfung, bei der Umfang und Tiefe der Prüfungshandlungen und folglich damit auch die Prüfsicherheit deutlich geringer ausfällt als bei der ordentlichen Revision
- Basierung auf dem international verbreiteten Review - zusätzlich angemessene Detailprüfungen
- Freiwillig ist immer eine ordentliche Revision möglich
- Die Vorschriften der eingeschränkten Revision beziehen sich ausschliesslich auf die Revision eines Einzelabschlusses - Prüfung gesetzlich vorgeschriebener Konzernabschluss (Art. 963a OR) ordentlich
- Prüfungsstandard und Berichterstattung
- Prüfung nach Prüfungsstandard Eingeschränkte Revision
- Anforderungen an den Prüfer
- zugelassener Revisor / zugelassenes Revisionsunternehmen, Zulassung als Revisor erfolgt durch die RAB
- Regelung Zulassung Revisionsaufsichtsgesetz (Art., 4 Abs. 1 RAG) - muss kein dipl. sein, allerdings sonst. Abschluss - FH Treuhänder usw. mit Berufserfahrung
- negatives Prüfungsurteil
- Prüfsicherheit und Kostenfolgen
- Zusicherung tiefe Sicherheit (Assurance 60 %) führt zu wenigen und analytischen Prüfungshandlungen - tiefere Kosten
Fasse kurz die wichtigsten Uterschiede zwischen ordentlicher und eingeschränkter Revision zusammen.
In Bezug auf:
- Durchführung der Prüfung
- Berichterstattung an VR
- Berichterstattung an GV
- Anzueigepflichten
- Fachliche Anforderungen an Prüfer
- Unabhängigkeit des Prüfers
- Umfang der Prüfung
Nenne die 4 Phasen der Abschlussprüfung und beschreibe kurz was sie beinhalten.
Risikobeurteilung:
- Prüfungsrisiko = Fehlerrisiko + Entdeckungsrisiko
- Kenntnisse über Unternehmen und Branche
- Eingeschränkte Revsio: vor allem Analyse
Prüfungsplan
- Definition von Prüffeldern
- Prüfungsziele
- Prüfungsprogramm
Prüfungshandlungen
- Funktionsprüfung, aussageorientierte Prüfung
- eingeschränkte Revision: keine Funktionsprüfung
Berichterstattung
- Bericht an Generalversammlung und Verwaltungsrat
- eingeschränkte Revision: nur Bericht an GV
Wichtig über alle vier Phasen ist die Beachtung der Wesentlichkeit sowie der sauberen Dokumentation
Grenze Prüfung kurz zu Kontrolle und Aufsicht ab.
Kontrolle findet auch während dem Arbeitsprozess statt, Kontrolleur ist weisungsbefugt, Beispiel Linienvorgesetzter
Aufsicht findet periodisch statt nicht am Arbeitsprozess beteiligt, weisungsbefugt, Beispiel nicht geschäftsführender Verwaltungsrat od. FINMA
Prüfung findet im Normalfall nachgelagert statt, nicht weisungsbefugt, Beispiel Revisionsstelle
Welche Faktoren beeinflussen die Einschätzung der Risikolage im Rahmen einer ordentlichen Revision?
- Branchen- und unternehmensspezifische Kenntnisse des Prüfers
- Prüfung und Beurteilung der internen Kontrollmassnahmen
- Überblick über die geschäftlichen Risiken (Besprechung, Protokolle, interne Berichte, Zwischenabschlüsse, Budgets, Planungsvergleiche, Benchmarking)
Welche vier Risikoarten sind zu unterscheiden? Beschreibe diese:
Inhärentes Risiko = Geschäftsrisiko = Risiko, dass Kontosaldi oder Geschäftsvorfälle falsche Angaben enthalten, unabhängig vom Vorhandensein eines IKS
Kontrollrisiko = Schwächen und Versagen interner Kontrollmassnahmen
Aufdeckungsrisiko = Prüfungsrelevante Risiken des Unternehmens (Geschäfts- und Kontrollrisiko) wurden nicht oder nur ungenügend in der Jahresrechnung berücksichtigt und vom Prüfer nicht entdeckt
Prüfungsrisiko = Bestätigung der Jahresrechnung, welche wesentliche Fehlaussagen enthält
Was beinhalten die Fehlerrisiken?
Die inhärenten Risiken = Fehleranfälligkeit eines Prüffeldes
Kontrollrisiken = Risiko, dass wesentliche Fehler durch das interne Kontrollsystem des Mandanten nicht verhindert , aufgedeckt oder korrigiert werden
Folglich: Es beinhaltet nur die Bereiche welche NICHT beeinflussbar sind durch den Prüfer (Aufdeckungsrisiko und Prüfungsrisiko sind beeinflussbar)
Für was werden Fehlerrisiken gebraucht? Wie ist vorzugehen?
Der Wirtschaftsprüfer muss vor einer Prüfung Fehlerrisiken feststellen und beurteilen um hierauf aufbauend Prüfungsnachweise zu erlangen und sein Prüfungsurteil zu formulieren.
Das Feststellen von Fehlerrisiken umfasst einerseits die Gewinnung eines Verständnisses des zu prüfenden Unternehmens sowie dessen rechtlichen und wirtschaftlichen Umfelds.
Fehlerrisiken sind zu beurteilen und darauf mit einer geeigneter Prüfungshandlung zu reagieren, was dem risikoorientierten Prüfungsansatz entspricht
Risikobeurteilung bei der Abschlussprüfung bedeutet eine systematische Erfassung und Analyse all jener Risiken einer Unternehmung, die zu einer wesentlichen Fehlaussage in der zu prüfenden Jahresrechnung führen können
Wer ist zu kaufmännischer Buchführung gemäss Art. 957 OR verpflichtet?
Unternehmen mit Eintragspflicht im HR bzw. die im HR eingetragen sind, dies müssen sein:
- Einzelunternehmen mit min. 500'000 CHF Umsatz
- jursitische Personen
Nenne wichtige Neuerungen im neuen Rechnungslegungsrecht!
- Grundsätze ordnungsmässiger Rechnungslegung ähnlich wie die aktienrechtlichen
- Keine Erweiterung der Einsichtnahme
- Detailierte Mindestgliederungsvorschriften analog Aktienrecht
- Anhang mit Angaben, die weiter gehen als die bisherigen aktienrechtlichen
Zusätzliche weitere Ausweispflicht für grosse Organisationen
- Pflicht zur Erstellung einer Geldflussrechnung für grosse Organisationen (welche der Pflicht zur ordentlichen Revision unterliegen)
- Pflicht zur Erstellung eines Abschlusses nach einem privaten Regelwerk für grosse Organisationen und unter gewissen Bedingungen können die Gesellschafter einen solchen verlangen
- Bewertungsgrundsätze gehen weniger weit als die aktienrechtlichen
- Weiterhin Zulässigkeit von stillen Willkürreserven
- Weiterhin Massgeblichkeitsprinzip des obligationenrechtlichen Abschlusses
- Befreiung von der Erstellung einer Jahresrechnung auf der Basis des Obligationenrechtes, wenn der Abschluss nach einem anerkannten Standard erstellt wurde. Steuerlich wird dieser Abschluss ebenfalls anerkannt
Was ist die Zielsetzung des neuen Rechnungslegungrechts?
- Einheitliche Rechnungslegung für alle privatrechtlichen Unternehmungen
- Differenzierte Anforderungen je nach wirtschaftlicher Bedeutung
- Beibehaltung des Massgeblichkeitsprinzips
- Bessere Transparenz
Nenne die ausdrücklich aufgeführten Grundsätze in Art. 957 und Art. 958 OR:
Sowie die weiteren Grundsätze
1. Klarheit und Verständlichkeit
2. Vollständigkeit und Richtigkeit
3. Verlässlichkeit
4. Wesentlichkeit
5. Vorsicht
6. Stetigkeit in Darstellung und Bewertung
7. Verrechnungsprinzip (Bruttoprinzip)
Weitere Grundsätze:
8. Periodengerechtigkeit (Verursacherprinzip)
9. Dokumentation
10. Rechtzeitigkeit (Aktualität)
Welches sind die grundsätzlichen Überlegungen zur Prüfung?
- Bei der Prüfung eines kaufmännischen Abschlusses ist vor allem zu prüfen, ob der Reingewinn nicht zu hoch respektive der Verlust nicht zu klein ausgewiesen wird - Vermeidung Verletzung GOR Vorsicht - Stille Willkürreserve (Unterbewertung Aktiven, Überbewertung Passiven) sind jedoch erlaubt
- Vermeidung Überbewertung von Aktiven im Aktienrecht - Vorhandensein, Recht und bei gewissen Positionen Eintritt (z.B. Debitoren, Eintritt Zahlungseingang nach Bilanzstichtag) als wichtige GOR
- Vermeidung Unterbewertung von Passiven im Aktienrecht - Vollständigkeit und Vorsicht als wichtige GOR
- Prüfung Erfolgsrechnungspositionen wo möglich im Zusammenhang mit der Bilanzposition (z.B. Bankguthaben, Zinsertrag), Personalaufwand als Ausnahme - Eigenständige Prüfung
Was gilt es zu beachten bei der Erfassung von Aktiven?
- Ersterfassung Aktiven höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
- Folgebewertung Aktiven höchstens zu anschaffungs- oder Herstellungskosten, ausser beobachtbarer Marktwert liegt vor
- Berücksichtigung Wertverlust durch Nutzung oder Alterung durch Abschreibung (direkte oder indirekte Methode)
Berücksichtigung anderweitige Wertverluste durch Wertberichtigung
- Stille Willkürreserven sind erlaubt - Bewertung unter Höchstwert erlaubt
- Impairment-Zwang
- Überprüfung Aktiven oder zu geringe Rückstellung falls konkrete Anzeichen für Überbewertung vorliegt - allfällige Anpassung (Art. 960 Abs. 3 OR)
- Vorsichtige Bewertung und zugleich zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens (Art. 960 Abs. 2 OR)
- Schlussfolgerung: Stille Reserven sind erlaubt und führen zu einer Verfälschung der Beurteilung, Widerspruch in Art. 960 OR
- Als Aktiven müssen Vermögenswerte bilanziert werden, wenn aufgrund
- vergangener Ereignisse
- über sie verfügt werden kann
- ein Mittelzufluss wahrscheinlich ist
- ihr Wert verlässlich geschätzt werden kann
- andere Vermögenswerte dürfen nicht bilanziert werden
- Das Element "wahrscheinlicher" Mittelzufluss ist sehr modern, FER (Rahmenkonzept Ziff. 15) und IFRS (Conceptual Framework 4.4 und IAS 38.8) sprechen von Nutzen
Was ist ein beobachtbarer Marktpreis?
Welche Aktiven dürfen zum beobachtbaren Marktpreis bewertet werden?
Wo liegt der Unterschied zu FER und IFRS?
- Offene Formulierung: "In der Folgebewertung dürfen Aktiven mit Börsenkurs oder einem anderen beobachtbaren Marktpreis in einem aktiven Markt zum Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet werden (Art. 960b Abs. 1. OR)
- Formulierung schliesst keine Aktiven grundsätzlich aus
- Auch selbst generierte immaterielle Aktiven, welche der Definition von Art. 959 Abs. 2 OR genügen, sind nicht generell ausgeschlossen
- OR Regelung geht klar über FER oder IFRS Regelungen hinaus, FER kennt aktuelle Werte nur für
- Wertschriften Umlaufvermögen (zwingend)
- Renditeliegenschaften (optional)
- Im Finanzanlagevermögen ausgewiesene Wertschriften (optional)
- Derivate ohne Absicherungszweck (zwingend)
- Derivate mit Absicherungszweck (optional)
- den Impairment Test (zwingend)
Was gilt als Markt für einen beobachtbaren Marktpreis, nenne die Attribute des Marktes.
- homogene Produkte
- grosse Anzahl und regelmässige Transaktionen zwischen Käufer und Verkäufer (aktiver Markt)
- kaum Eintritts- und Austrittsbarrrieren
- nahezu vollkommene Information; insbesondere einsehbare Preise und Transparenz in Bezug auf Zustandekommen des Preis
- tiefe Transaktionskosten
- Grundsatz der Profitmaximierung
Je besser ein Markt einen solchen nahezu vollkommenen Wettbewerb garantiert desto eher lässt sich der darin beobachtbare Marktpreis als Basis für die Marktbewertung gemäss Art. 960b OR heranziehen, d.h. desto eher kann von einem "aktiven Markt" bzw. einer "Börse" im Sinne des Gesetzes ausgegangen werden
Für welche Aktiven ist die Marktbewertung möglich bzw. nichtmöglich oder nur unter gewissen Umständen möglich?
- kotierte Wertschriften zwingend, sofern ein liquider börslicher Handel stattfindet
- nichtkotierte Wertschriften nur, falls ein anderweitiger (beispielsweise OTC) liquider Handel stattfindet
- strukturierte Produkte nur, falls eine Bewertung mit Hilfe von einfachen, allgemein anerkannten Modellen aufgrund von beobachtbaren Marktdaten, welche ihrerseits die Kriterien erfüllen, gemacht werden kann
- Vorräte für Güter möglich, die an einem nahezu vollkommenen Markt gehandelt werden (beispielsweise Rohstoffe); für Detailhändler ist die Marktbewertungsmethode kaum vorstellbar
- Immobilien nur in ganz seltenen Fällen
- Beteiligungen, für nichtkotierte kaum möglich, da Beteiligungen grundsätzlich zu heterogen sind und ein Markt zu illiquide ist
Verbindlichkeiten müssen als Fremdkapital bilanziert werden, wenn sie:
- durch vergangene Erreignisse bewirkt wurden
- ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist
- ihre Höhe verlässlich geschätz werden kann
Was muss der Prüfer im Bezug auf die Erreignisse nach dem Bilanzstichtag in Betracht ziehen?
Welche Unterscheidung ist zu treffen?
- Der Prüfer muss in Betracht ziehen, wie sich die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag auf die zu prüfende Jahresrechnung sowie auf den Revisionsbericht auswirken
- Es gilt folgende Unterscheidung zu treffen.
- Ereignisse, die bereits am Bilanzstichtag vorgelegt haben - Berücksichtigung falls wesentlicher Einfluss auf Jahresabschluss
- Ereignisse, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind - keine Berücksichtigung