Arbeitsrecht und Sozialpartnerschaft
Arbeitsrecht und Sozialpartnerschaft für HR-Fachleute
Arbeitsrecht und Sozialpartnerschaft für HR-Fachleute
Kartei Details
Karten | 75 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 24.04.2014 / 10.01.2023 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/arbeitsrecht_und_sozialpartnerschaft_
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/arbeitsrecht_und_sozialpartnerschaft_/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Frage nach Suchtproblemen gestattet bei Bewerbungsgespräch?
Ja, wenn eingeschränkte Leistungsfähigkeit konkret absehbar ist.
Sind Fragen über die persönlichen Verhältnisse wie verwandtschaftliche Beziehungen, Lebenspartner, zu Familienplanung, Freizeitbeschäftigungen etc. zulässig?
Nein. Fragen zum Zivilstand und zu den Familienverhältnissen (Berechnung von Familien- und Kinderzulagen)
Wenn ein Bewerber eine zulässige Frage nicht wahrheitsgetreu beantwortet hat kann der AG
- den AN fristlos entlassen wenn Weiterführung nicht zumutbar
- den AV anfechten wegen absichtlicher Täuschung Art. 23 ff OR (Der AV wird dadurch mit sofortiger Wirkung aufgehoben
Darf man unzulässige Frage falsch beantworten?
Ja, Das ist das Notwehrrecht der Lüge
Der Arbeitgeber fragt nach Entziehungskuren wegen Alkohol- bzw. Drogenabhängigkeit oder nach einer psychiatrischen Behandlung. Ist das erlaubt? Wenn nein welche Folgen hat es, wenn der AN lügt?
Nein, der Bewerber nicht wahrheitsgetreu antworten, wenn er wegen der Sucht bzw. der Krankheit nicht eindeutig weniger leistungsfährig ist als gesunde Personen. Der AG darf bei späterem Entdecken der Sucht bzw. der Krankheit weder den AV anfechten noch fristlos kündigen.
Wann unterliegt der Bewerber der Mitteilungspflicht beim Bewerbungsgespräch?
Er muss ungefragt informieren, wenn klar ist, dass er wegen einer Eigenschaft völlig ungeeignet ist für die künftige Arbeit und wenn der AG dies nicht von sich aus erkennen kann
Nenne 3 Bsp. zur Mitteilungspflicht bei Bewerbungsgesprächen
- Fehlende Berufsbildung
- Konkurrenzverbot
- Schwangerschaft
- Vorstrafen (bei Stellen, die besondere Integrität gegenüber der Öffentlichkeit erfordern eine Mitteilungspflicht) z.Bsp. Gefängnisdirektor
Hat der AG auch eine Mitteilungspflicht?
Ja
Er muss zulässige Fragen des Bewerbers richtig beantworten (Unternehmensentw., Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten etc.
Ungefragt auf die Verhältnisse am Kènftigen Arbeitsplatz hinweisen, wenn sie offensichtlich für den Bewerber wichtig sind Gefährlichkeit oder Ansteckungsgefahr einer Tätigkeit etc.
Dürfen Referenzen auch gegen den ausdrücklichen Willen eingeholt werden?
Ja. Ausnahmsweise. Geregelt in Art. 13 Abs. 2 DSG
Was muss ein AG bei einer Referenzeinholung beachten?
- Er darf nur das fragen, was er schon den Bewerber hätte fragen dürfen
- bei ungekündigten AG darf keine Referenz ohne ausdrückliche Bewilligung eingeholt werden
- er muss über den Inhalt der Referenz Auskunft geben, wenn verlangt
Was passiert, wenn man eine unwahre Referenzauskunft erteilt?
Eine Schadenersatzpflicht kann entstehen
- gegenüber dem Bewerber selbst
- gegenüber dem neuen AG
Darf ein Scrrening eines Bewerbers in Netzwerken wir Facebook gemach werden?
Es ist umstritten, da es auch viele private Daten hat. Screening in Businessnetzwerken eher möglich
Was gilt bei graphologischen Gutachten, psychologischen Eignungstests und med. Untersuchungen zu beachten?
- Es braucht eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person (Art. 12 und 13 DSG)
- Der Bewerber hat ein Informatonsrecht über die Resultate nach Art. 8 DSG
- Graphologische Gutachten geben Einblick in Charakttereigenschaften und greifen damit in die Persönlichkeit ein. Sie dürfen nur über Eigenschaften berichten, welche in einem direkten Zusammenhang mit der zukünftigen Stelle haben
Darf der AG Unterlagen, die er selbst hat anfertigen lassen (wie z.Bp. med., psychologische oder graphologische Gutachten) behalten?
Ja. Sie sind sein Eigentum. Der Bewerber hat das Recht auf Information über die Resultate, kann aber nicht die Herausgabe verlangen. Wenn er nicht angestellt wird, kann er die Vernichtung verlangen.
Müssen elektronische Bewerberdossier gelöscht werden, wenn der Kandidat nicht angestellt wird?
Das Gesetz sagt nichts über die Behandlung elektronischer Unterlagen aus. Wer elektronische seine Unterlagen zustellt, muss damit rechnen, dass diese gespeichert und gesichert werden. Man geht von einem stillschweigenden Einverständnis aus.
Müssen Vorstellungskosten wie Fahrt- Verpflegungs- und Übernachtungskosten ersetzt werden?
Das ist im Gesetz nicht geregelt. (Vorgängige Abklärung ratsam)
Herr S. hat bis vor kurzem in deinem Betrieb gearbeitet. Jetzt ist er auf der Suche nach einer neuen Stelle.
Nun erfragt der neue AG eine Referenzauskunft. Bist du auskunftspflichtig? Wenn ja gegenüber wem?
Der ehemalige AG hat gegenüber seinem ehemaligen MA eine Auskunftspflicht. Eine Referenzauskunft darf aber nur mit Einwilligung des alten AN gegeben werden. Es darf nicht mehr gesagt werden, als im Arbeitszeugnis steht und im Zusammenhang mit der neuen STelle hat. (Art. 328b OR und Art. 4 Abs. 2 und 3 DSG)
Dürfen beim Bewerber im ungekündigten Arbeitsverhältnis Referenzen eingeholt werden?
Nur mit dessen ausdrücklichen Bewilligung.
Muss über den Inhalt einer Referenz Auskunft erteilt werden?
Ja laut Art. 8 DSG
Was passiert wenn eine Referenz ohne Einwilligung eingeholt wird?
Entsteht dem Bewerber dadurch einen Schaden, haftet der zukünftige AG
Sind ehemalige AG zur Auskunft verpflichtet?
Ja. Solche Referenzen sind nichts anderes als mündliche Arbeitszeugnisse
Was muss man bei Referenzauskünften beachten?
- Die Auskünfte müssen einen sachlichen Zusammenhang mit der neuen Arbeitsstelle haben
- Sie müssen wahrheitsgemäss und wohlwollend sein
- Ehemalige AG dürfen nichts anderes sagen, als was im Arbeitszeugnis steht
- Referenzauskünfte dürfen dem Arbeitszeugnis nicht widersprechen
- negative Auskünfte sind nur zulässig, wenn sie wahr und für das neue Arbeitsverhältnis entscheidend sind, dass sie höher zu gewichten sind, als das Interesse des Bewerbers
Was passiert bei einer falschen Referenzauskunft?
Der Referenzgeber ist Schadenersatzpflichtig
- gegenüber dem Bewerber, wenn dieser die neue Stelle deshalb nicht bekommt
- gegenüber dem neuen AG, wenn dieser den Bewerber aufgrund der falschen Angaben einstellt
Ist ein Screening in öffentlichen Netzwerken erlaubt bei einem Bewerber
Die Rechtsexperten sind geteilter Meinung:
Für die einen ist ein Screeing grundsätzlich erlaubt
für die anderen ist ein Screening nur in geschäftlichen Netzwerken erlaubt
Was ist bei graphologischen Gutachten, sychologischen Eignungstests und med. Untersuchungen, Bericht und über Assessments zu beachten?
Es braucht eine ausdrückliche Bewilligung der betroffenen Person
Der Bewerber hat ein Informationsrecht nach Art. 8 DSG
Inhaltlich sind graphologische Gutachten gleich beschränkt wie das Fragerecht
Willigt jemand der eine handschriftliche Bewerbung schickt automatisch in ein graphologisches Gutachten ein?
Nein, es braucht die ausdrückliche Einwilligung.
Müssen elektronische Dossiers gelöscht werden, wenn der Bewerber abgewiesen worden ist?
Nein. die Lehre geht von einem stillschweigenden Einverständnis aus, da der Bewerber damit rechnen muss, dass ein elektronisches Dossier gespeichert wird.
Müssen graphologische Gutachten, Assemssmentberichte oder psychologische Gutachten dem abgebilitzten Bewerber abgegeben werden?
Nein, Unterlagen, die vom AG in Auftrag gegeben worden sind gehören dem AG. Der Bewerber hat aber ein Recht auf Information.
Müssen die Spesen für eine Vorstellung vom AG getragen werden? Wie ist es mit Verdienstausfall?
Es ist im Gesetz nicht geregelt. Es empfiehlt sich dies vorgängig zu klären. Der Verdienstausfall muss der Bewerber selber tragen.
Was kann ein Bewerber machen, wenn er das Gefühl hat bei der Bewerbung diskriminiert worden zu sein?
Er kann eine schriftliche Begründung für die Ablehnung verlangen (Art. 8 GlG) Wird eine Diskriminierung bejaht, so hat der Bewerber eine Entschädigung von maximal drei Monatslöhnen zugut. Er hat aber trotzdem kein Recht auf Anstellung
Richtig oder falsch?
Persönliche Fragen sind im Bewerbungsgespräch verboten
Falsch. Auch persönliche Fragen, die von objektiver Bedeutung für das Anstellungsverhältnis sind, sind erlaubt.
Kann der Vertrag sofort aufgelöst werden, wenn der AG später merkt, dass eine zulässige Frage wahrheitswidrig beantwortet worden ist?
Ja. Der AG kann entweder fristlos kündigen oder den Vertrag anfechten
Muss der Bewerber Dinge von sich aus mitteilen, welche für das Arbeitsverhältnis von grundlegender Bedeutung sind?
Ja. Ohne gefragt zu werden muss er Dinge sagen, die für das AV zentral sind.
Sind Fragen wie
Vorstrafen
HIV-Infektion
Suchtkrankheiten zulässig beim Bewerbungsgespräch?
Grundsätzlich geht das Privatleben den AG nichts an. Wenn es den Einsatz für die betreffende ARbeit nicht hindert.
Solange die Krankheit nicht ausgebrochen ist, muss der Bewerber die Frage nach HIV nicht wahrheitsgetreu beantworten.
Die Frage nach Vorstrafen ist nur berechtigt, wenn z.B. eine Finanzleiterin angestellt werden soll und die Frage nach Vermögensdelikten gestellt wird
Herr Balmer bewirt sich um eine Stelle als Finanzleiter. Dürfen Referenzen beim
- Betreibungsamt
- beim derzeitigen AG
- Vermieter
- ehem. AG
eingeholt werden?
Alle nur mit ausdrücklicher Bewilligung vom Bewerber.