Arbeitsrecht - Personalassistent NbW 2013

Gegenstand & Geltungsbereich - Einzelarbeitsvertrag - andere Verträge über Abeitsleistung - Entstehung des Arbeitsverhältnisses - Pflichten des AN & AG - Beendigung des Arbeitsverhältnis

Gegenstand & Geltungsbereich - Einzelarbeitsvertrag - andere Verträge über Abeitsleistung - Entstehung des Arbeitsverhältnisses - Pflichten des AN & AG - Beendigung des Arbeitsverhältnis


Set of flashcards Details

Flashcards 98
Students 108
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level Other
Created / Updated 25.05.2013 / 30.12.2024
Weblink
https://card2brain.ch/box/arbeitsrecht_personalassistent_nbw_2013
Embed
<iframe src="https://card2brain.ch/box/arbeitsrecht_personalassistent_nbw_2013/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Was regelt das kollektive Arbeitsrecht?

Das Zusammenwirken der Sozialpartner, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen verfolgen und diese z.B. bei der Vereinbarung eines GAV umsetzen.

Für die Erstellung und Einführung einer Betriebsordnung sind 3 Punkte wichtig, welche?

  1. Erstellung:
    privatrechtliche Regelung, entweder einseitig durch AG, nach Anhörung der AN oder in Absprache mit AN-Vertretung erarbeitet
     
  2. Form:
    Schriftlich
     
  3. Genehmigung:
    Prüfung & Genehmigung durch zuständige kantonale Behörde

 

Betriebsordnung wird erst nach Genehmigung durch Behörde und Bekanntgabe durch AG für beide Parteien rechtsverbindlich.

Für wen ist die Betriebsordung zwingend und was beinhaltet diese?

für industrielle Betriebe zwingend (Art. 37 ArG)

auf freiwilliger Basis auch in nichtindustriellen Betrieben

Inhalt der Betriebsordnung:

  1. zwingend: Bestimmungen über den Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung,
     
  2. soweit notwendig: die Ordnung im Betrieb
    und das Verhalten der Arbeitnehmer.

Um was handelt es sich bei der betrieblichen Übung?

Es handelt sich um eine stillschweigende Vereinbarung zwischen dem AG und der Arbeitnehmerschaft im Zusammenhang mit der Begründung von rechtlichen Ansprüchen des AN (z.B. Gratifikationen)

d.h. eine Gratifikation ist stillschweigend vereinbart, Sobald sie 3x hintereinander ohne Vorbehalt ausbezahlt worden ist.

Was konkretisiert der AG durch die Ausübung des Weisungsrecht?

Der AG konkretisiert dadurch die Arbeitspflicht des AN.

Was ist erforderlich, damit die allg. Anstellungsbedingungen integrierender Bestandteil des Arbeitsvertrages sind?

Erforderlich ist deren Kenntnisnahme und Zustimmung durch den einzelnen AN.

In der Praxis ist dies durch die sogenannte Globalerklärung üblich, d.h. der AN bringt durch die Unterzeichnung des A-Vertrages zum Ausdruck, dass er damit gleichzeitig die darin erwähnten AAB in deren Gesamtheit akzeptiert.

Durch was wird, nebst dem eigentlichen Arbeitsvertrag, das Arbeitsverhältnis massgeblich normiert?

Durch die allgemeinen Anstellungsbedingungen (AAB) z.B. in Form eines Personalreglementes.

Durch die AAB wird das Weisungsrecht des AG näher ausgeführt (OR 321d I)

Welcher Formerfordernis bedarf es zum Abschluss eines Einzelarbeitsvertrag (EAV)?

(Wie kann ein EAV abgeschlossen werden?)

Was ist ein Einzelarbeitsvertrag (EAV)?

Ein EAV ist das zwischen AG und AN begründete rechtlich relevante Verhältnis (OR 319 I)

ist eine indiv. Abrede (Vereinbarung) zwischen einem AN und einem AG

Was ist ein Normalarbeitsvertrag (NOV)?

Entegen dem Wortlaut keine vertragliche Vereinbarung!

NOV ist ein behördlicher Erlass (Bund oder Kantone), um in den Branchen Schutzbestimmungen zu erlassen, wo zw. den Sozialpartnern mangels gewerkschaftlicher Organisation kein GAV vorhanden ist.

Es sind Schutzbestimmungen (dispositive Vertragsbestimmungen) über den Abschluss, Inhalt und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Bestimmungen gelten nur, soweit nichts anderes vereinbart ist (Günstigkeitsprinzip) - OR 359-360

Branchenbeispiele:
Hausangestellte, landwirtschaftliche AN, Pflegepersonal, Erziehungspersonal im Heim/Internat

Was sind Verordnungen?

Verordnungen sind untergeordnete Erlasse, welche die Gesetze konkretisieren.

Verordnungen benötigen eine gesetzliche Grundlage

Welche 2 Gesetzesbestimmungen sind im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht hervorzuheben?

OR 319-362 --> regeln das Arbeitsverhältnis zw. AG/AN

Gleichstellungsgesetz (GlG) --> hat die Gleichbehandlung von Frau/Mann zum Inhalt

 

Welchen gesetzlichen Bestimmungen unterstehen Arbeitsverhältnisse?

OR (319 - 362)

ZGB (kaum)

ArG (Arbeitsgesetz)

GlG (Gleichstellungsgesetz)

DSG (Datenschutzgesetz)

Urheberrechtsgesetz

Welche Vorschriften werden zum individuellen Arbeitsrecht gezählt?

Gesetzesbestimmungen

Verordnungsbestimmungen

Normalarbeitsvertrag

Einzelarbeitsvertrag

Weisungsrecht des Arbeitgebers

Betriebliche Übung

Betriebsordnung

Welche 3 Aspekte regelt das individuelle Arbeitsrecht?

Es regelt die wichtigsten privatrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:

  • Entstehung des Arbeitsverhältnisses: Vertragsabschluss
     
  • Inhalt des Arbeitsverhältnisse:
    Rechte & Pflichten
     
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Kündigung

Das Arbeitsrecht setzt sich aus einer Vielzahl von Bestimmungen zusammen. Nennen Sie 3 grossen Gruppen von Vorschriften

(Aus welchen 3 wichtigsten Bestimmungen besteht das Arbeitsrecht?):

individuelles Arbeitsrecht
Einzelarbeitsvertrag (regelt die Rechtsbeziehung zwischen AG und AN in Privatwirtschaft

kollektives Arbeitsrecht
Gesamtarbeitsvertrag (regelt das Zusammenwirken von Verbänden und Gewerkschaften)

öffentliches Arbeitsrecht
(legt die Schutzbestimmungen fest)

Welche Verträge auf Arbeitsleistung unterscheidet das OR?

Arbeitsvertrag --> OR 319-362

Werkvertrag --> Werkvertragsrecht, OR 363

Auftrag --> Auftragsrecht, OR 394 II

Nenne den Gegenstand und Geltungsbereich des Arbeitsrecht

Gegenstand:

Das Arbeitsrecht regelt die unselbständige Erwerbstätigkeit

--> Diese entsteht durch Eingliederung des AN in eine fremde Arbeitsorganisation und zeichnet sich durch die Weisungsabhängigkeit des AN gegenüber dem AG aus.

Geltungsbereich:

Die Bestimmungen des Arbeitrechtes finden nur Anwendung auf Vertragsverhältnisse  bei denen eine unselbständige Arbeitstätigkeit erbracht wird (angestelte Arbeitnehmer).